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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflicht bei Schäden, die langsam über längere Zeit entstanden sind?

Kurz gesagt

In vielen neueren Tarifen ja: Die Haftpflicht zahlt auch bei Schäden, die langsam über längere Zeit entstanden sind, etwa wenn Feuchtigkeit aus Ihrer Wohnung über Monate die Decke beim Nachbarn durchnässt. Das heißt Allmählichkeitsschaden. Ältere Verträge schließen ihn oft aus, Verschleiß ist nie versichert. Ein Tarif kostet etwa 40 bis 120 Euro im Jahr.

Zahlt die Haftpflicht bei Schäden, die langsam über längere Zeit entstanden sind?

Was es kostet

Allmählichkeitsschäden kosten keinen eigenen Beitrag, sie stecken im Tarif. Veröffentlichte Beispiele für die Privathaftpflicht:

BeispielRichtwert
Single, übliche Tarifeetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Paar oder Familieetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Single, 28 Jahre, mindestens 10 Millionen Euro Deckung, Vergleich mehrerer Tarifeetwa 30 bis 93 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Mai bis Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ob Allmählichkeitsschäden eingeschlossen sind, steht in den Bedingungen Ihres Tarifs;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Tropfender Anschluss unter der Spüle

Ein Anschluss unter Ihrer Spüle tropft seit Monaten. Sie hatten Feuchtigkeit im Schrank bemerkt, aber nichts unternommen. In der Wohnung darunter zeigt sich ein großer Wasserfleck.

Trocknung und Malerarbeiten beim Nachbarnetwa 4.500 Euro
Älterer Tarif mit Allmählichkeitsausschlusskeine Zahlung, Sie tragen den Schaden selbst
Neuerer Tarif mit Einschluss, 150 Euro SelbstbeteiligungVersicherung zahlt etwa 4.350 Euro
Hätten Sie die Feuchtigkeit nicht bemerken könnenVersicherung prüft, ob Sie überhaupt haften, und wehrt sonst ab

Mit einem aktuellen Tarif tragen Sie nur die Selbstbeteiligung. Mit einem alten Vertrag kann derselbe Fall Tausende Euro kosten.

Was ein Allmählichkeitsschaden ist

Ein Allmählichkeitsschaden entsteht nicht durch einen Knall, sondern schleichend. Der Gesamtverband der Versicherer beschreibt ihn als Sachschaden, der sich über einen längeren Zeitraum entwickelt, von einigen Tagen bis zu Jahren, und lange unbemerkt bleibt.

Beispiele sind Feuchtigkeit, die aus einer undichten Leitung in die Wand des Nachbarn zieht, Ruß, der eine fremde Fassade verfärbt, oder Kochdampf, der in der Mietwohnung Decken vergilben lässt. Weil man den Schaden spät entdeckt, sind die Sanierungskosten oft hoch.

FallAllmählichkeitsschaden?Was meist gilt
Schlauch tropft monatelang, Decke beim Nachbarn feuchtjain neueren Tarifen versichert, wenn Sie haften
Rohr platzt, Wasser läuft sofort durchnein, plötzlicher Schadenüblicher Haftpflichtfall
Ruß aus dem Kaminofen verfärbt die Nachbarwandjaabhängig vom Tarif
Schimmel nach Feuchtigkeit in der Mietwohnungoft jamanche Tarife schließen Schimmel gesondert aus
Teppich in der Mietwohnung abgelaufennein, Abnutzungnie versichert

Alter Vertrag, neuer Vertrag

Früher waren Allmählichkeitsschäden in der privaten Haftpflicht ausgeschlossen. Viele heutige Tarife nehmen sie ausdrücklich mit hinein. Wer einen Vertrag aus älteren Jahren hat, sollte in den Bedingungen nach den Wörtern Allmählichkeit, allmähliche Einwirkung oder Feuchtigkeit suchen.

Steht dort ein Ausschluss, lohnt der Wechsel in einen aktuellen Tarif. Achten Sie dabei auch auf Mietsachschäden: Der Schaden an der eigenen Mietwohnung ist ein eigener Baustein, der Schaden in der Wohnung darunter ein gewöhnlicher Drittschaden.

Die Grenze: Verschleiß und fehlende Schuld

Abnutzung und Verschleiß sind kein Allmählichkeitsschaden. Abgelaufene Böden, ausgeblichene Tapeten oder gewöhnliche Gebrauchsspuren zahlt keine Haftpflicht.

Außerdem zahlt die Haftpflicht nur, wenn Sie für den Schaden einstehen müssen. Nach § 823 BGB setzt das Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Lag die Ursache in einer verdeckten Leitung des Vermieters, die Sie nicht bemerken konnten, haften Sie meist nicht. Dann wehrt Ihre Versicherung die Forderung ab, statt zu zahlen.

Wann Sie den Baustein nicht brauchen

Wer keine Wasser führenden Geräte betreibt, keinen Ofen hat und in einem frei stehenden Haus ohne Nachbarn direkt nebenan wohnt, hat ein kleines Risiko. Für Mieter in Mehrfamilienhäusern ist der Einschluss dagegen fast immer sinnvoll, weil Wasser und Feuchtigkeit hier die häufigste Ursache großer Schäden beim Nachbarn sind.

Schäden am eigenen Haus deckt die Privathaftpflicht ohnehin nie. Dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen nach Allmählichkeit, Feuchtigkeit und Schimmel suchen.
  2. Prüfen, ob Mietsachschäden ebenfalls eingeschlossen sind.
  3. Bei einem Ausschluss einen aktuellen Tarif mit Einschluss wählen.
  4. Feuchte Stellen, Tropfen und Gerüche sofort beheben lassen.
  5. Einen entdeckten Schaden innerhalb einer Woche melden, nichts zusagen.

Checkliste

  • Allmählichkeitsschäden ausdrücklich eingeschlossen
  • Kein gesonderter Ausschluss für Schimmel
  • Mietsachschäden an der Wohnung versichert
  • Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro
  • Wasser führende Geräte regelmäßig auf Tropfen prüfen

Häufige Fehler

  • Einen Vertrag aus älteren Jahren behalten, ohne die Ausschlüsse zu lesen
  • Bemerkte Feuchtigkeit wochenlang ignorieren und so selbst fahrlässig handeln
  • Abnutzung in der Mietwohnung für einen versicherten Schaden halten
  • Dem Nachbarn sofort die volle Zahlung zusagen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist ein Allmählichkeitsschaden?

Ein Sachschaden,

der nicht plötzlich, sondern schleichend über längere Zeit entsteht, etwa durch Feuchtigkeit,

Dampf, Ruß oder Gase.

Ist Schimmel ein Allmählichkeitsschaden?

Häufig ja.

Manche Tarife schließen Schimmel aber gesondert aus.

Ob gezahlt wird, entscheidet der Einzelfall und der Wortlaut Ihrer Bedingungen.

Woran erkenne ich, ob mein Vertrag Allmählichkeitsschäden deckt?

Suchen Sie in den Bedingungen nach Allmählichkeit oder allmählicher Einwirkung.

Steht das Wort bei den Ausschlüssen, sind Sie nicht versichert.

Im Zweifel fragen Sie schriftlich nach.

Zahlt die Haftpflicht auch Verschleiß?

Nein.

Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind kein Allmählichkeitsschaden und nicht

versichert.

Wer zahlt Schäden am eigenen Haus, die langsam entstehen?

Die Privathaftpflicht nie, sie deckt nur Schäden bei anderen.

Für das eigene Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig,

deren Bedingungen eigene Regeln haben.

Was tun, wenn der Nachbar einen Feuchteschaden meldet?

Ursache stoppen, Fotos machen und den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Versicherung melden,

so verlangt es § 104 VVG.

Sagen Sie keine Zahlung zu.

Hilft ein Tarifwechsel bei einem Schaden, der schon läuft?

Für einen bereits eingetretenen Schaden meist nicht.

Der Wechsel schützt vor künftigen Fällen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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