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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Krankenzusatz

Zahlt die Krankenzusatzversicherung eine bereits geplante OP?

Kurz gesagt

Zahlt die Krankenzusatzversicherung eine bereits geplante OP? In aller Regel nicht. Was vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen war, schließen die üblichen Tarife aus. Fragt der Antrag nach geplanten Behandlungen, müssen Sie die OP angeben. Dazu kommt eine Wartezeit von bis zu drei Monaten. Wer die OP verschweigt, riskiert den Rücktritt des Versicherers und zahlt am Ende alles selbst.

Zahlt die Krankenzusatzversicherung eine bereits geplante OP?

Was es kostet

Was die Extras bei einer geplanten OP kosten, wenn Sie sie selbst zahlen.

BeispielRichtwert
Einbettzimmer je Nachtim Schnitt etwa 89 bis 134 Euro
Zweibettzimmer je Nachtim Schnitt etwa 43 bis 72 Euro
Fünf Nächte Einbettzimmeretwa 445 bis 670 Euro
Chefarzt, Abrechnung bismeist zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte

Zimmerpreise aus Erhebungen des PKV-Verbands, Durchschnitt je Bundesland.

Ihr Krankenhaus kann davon abweichen.

Rechenbeispiel

Hüft-OP ist für Februar geplant, Antrag im Oktober

Ein 58-Jähriger will vor der geplanten Hüft-OP noch eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.

Frage im Antrag nach geplanten Behandlungenmit Ja zu beantworten
FolgeAblehnung oder Ausschluss der Hüft-OP
Einbettzimmer für sechs Nächte selbstetwa 530 bis 800 Euro
Spätere neue Erkrankungenversichert, wenn der Vertrag zustande kommt

Die Hüft-OP zahlt er selbst. Der Vertrag lohnt nur, wenn er ihn für die Zukunft behalten will.

Warum eine geplante OP nicht mehr versicherbar ist

Eine Versicherung deckt Risiken, die noch ungewiss sind. Steht die OP schon fest, ist das Risiko eingetreten. Deshalb schließen die üblichen Krankenzusatztarife Behandlungen aus, die vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen waren. Das gilt für die Knie-OP genauso wie für die Krone beim Zahnarzt.

Im Antrag fragen die meisten Versicherer nach laufenden und geplanten Behandlungen. Was Sie wissen und wonach gefragt wird, müssen Sie wahrheitsgemäß angeben. Viele Versicherer nehmen Sie dann trotzdem an, schließen die geplante OP aber aus.

SituationZahlt die Zusatzversicherung?
OP vor Vertragsschluss angeraten oder terminiertnein
Beschwerden bekannt, OP noch nicht besprochenoft nur, wenn bei Antrag angegeben und nicht ausgeschlossen
Erkrankung erst nach Vertragsbeginn entdecktja, nach Ablauf der Wartezeit
Unfall nach Vertragsbeginnja, ohne allgemeine Wartezeit

Was passiert, wenn Sie die OP verschweigen

Verschweigen Sie eine geplante OP, nach der gefragt wurde, darf der Versicherer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Vertrag zurücktreten. Bei leichter Fahrlässigkeit kann er kündigen oder den Vertrag zu anderen Bedingungen fortführen, etwa mit Ausschluss.

Der Rücktritt kann auch noch nach der OP kommen, wenn der Versicherer die Unterlagen prüft. Dann zahlen Sie die Rechnung selbst. Ehrliche Angaben sind deshalb auch für spätere Fälle wichtig.

Welche Wege Ihnen jetzt bleiben

Für die geplante OP selbst bleibt nur, Extras wie Einbettzimmer oder Chefarzt privat zu bezahlen. Im Krankenhaus schließen Sie dafür eine Wahlleistungsvereinbarung. Ein Einbettzimmer kostet im Schnitt etwa 89 bis 134 Euro je Nacht, ein Zweibettzimmer etwa 43 bis 72 Euro.

Für alle künftigen Behandlungen lohnt sich der Abschluss trotzdem. Neue Erkrankungen nach Vertragsbeginn sind versichert, und nach einem Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit.

Wann sich ein Abschluss jetzt nicht lohnt

Wenn Sie den Vertrag nur für diese eine OP wollen, zahlen Sie Beiträge ohne Gegenleistung. In den ersten Jahren begrenzen viele Tarife zudem die Leistung. Schließen Sie nur ab, wenn Sie den Schutz auch langfristig wollen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob die OP schon angeraten, geplant oder terminiert ist.
  2. Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahr beantworten.
  3. Bei Annahme mit Ausschluss prüfen, ob sich der Vertrag für die Zukunft lohnt.
  4. Für die geplante OP die Kosten der Wahlleistungen im Krankenhaus erfragen.
  5. Nach der OP den Vertrag nicht vorschnell kündigen, wenn er sonst sinnvoll ist.

Checkliste

  • Geplante Behandlungen im Antrag angegeben
  • Wartezeiten bekannt
  • Ausschlüsse im Versicherungsschein gelesen
  • Kosten der Wahlleistungen erfragt

Häufige Fehler

  • Die geplante OP im Antrag verschweigen
  • Glauben, ohne Wartezeit sei auch eine geplante OP versichert
  • Einen Tarif nur für einen einzigen Eingriff abschließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt eine Zusatzversicherung ohne Wartezeit eine geplante OP?

Nein.

Der Verzicht auf die Wartezeit ändert nichts am Ausschluss bereits geplanter Behandlungen.

Muss ich eine geplante OP angeben, wenn nicht danach gefragt wird?

Anzeigen müssen Sie die Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt.

Die meisten Anträge fragen genau danach.

Was ist, wenn der Arzt die OP erst nach Vertragsbeginn empfiehlt?

Dann ist sie nach Ablauf der Wartezeit in der Regel versichert,

wenn Sie die Beschwerden nicht verschwiegen haben.

Kann ich das Einbettzimmer selbst zahlen?

Ja, über eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus.

Gilt das auch nach einem Unfall?

Nach einem Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit, wenn der Unfall nach Vertragsbeginn geschah.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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