Alles zur Versicherung: Krankenzusatz
Welche Krankenzusatzversicherung ist wirklich sinnvoll?
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Kurz gesagt
Zahlt die Krankenzusatzversicherung eine bereits geplante OP? In aller Regel nicht. Was vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen war, schließen die üblichen Tarife aus. Fragt der Antrag nach geplanten Behandlungen, müssen Sie die OP angeben. Dazu kommt eine Wartezeit von bis zu drei Monaten. Wer die OP verschweigt, riskiert den Rücktritt des Versicherers und zahlt am Ende alles selbst.
Was die Extras bei einer geplanten OP kosten, wenn Sie sie selbst zahlen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einbettzimmer je Nacht | im Schnitt etwa 89 bis 134 Euro |
| Zweibettzimmer je Nacht | im Schnitt etwa 43 bis 72 Euro |
| Fünf Nächte Einbettzimmer | etwa 445 bis 670 Euro |
| Chefarzt, Abrechnung bis | meist zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte |
Zimmerpreise aus Erhebungen des PKV-Verbands, Durchschnitt je Bundesland.
Ihr Krankenhaus kann davon abweichen.
Rechenbeispiel
Ein 58-Jähriger will vor der geplanten Hüft-OP noch eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.
| Frage im Antrag nach geplanten Behandlungen | mit Ja zu beantworten |
| Folge | Ablehnung oder Ausschluss der Hüft-OP |
| Einbettzimmer für sechs Nächte selbst | etwa 530 bis 800 Euro |
| Spätere neue Erkrankungen | versichert, wenn der Vertrag zustande kommt |
Die Hüft-OP zahlt er selbst. Der Vertrag lohnt nur, wenn er ihn für die Zukunft behalten will.
Eine Versicherung deckt Risiken, die noch ungewiss sind. Steht die OP schon fest, ist das Risiko eingetreten. Deshalb schließen die üblichen Krankenzusatztarife Behandlungen aus, die vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen waren. Das gilt für die Knie-OP genauso wie für die Krone beim Zahnarzt.
Im Antrag fragen die meisten Versicherer nach laufenden und geplanten Behandlungen. Was Sie wissen und wonach gefragt wird, müssen Sie wahrheitsgemäß angeben. Viele Versicherer nehmen Sie dann trotzdem an, schließen die geplante OP aber aus.
| Situation | Zahlt die Zusatzversicherung? |
|---|---|
| OP vor Vertragsschluss angeraten oder terminiert | nein |
| Beschwerden bekannt, OP noch nicht besprochen | oft nur, wenn bei Antrag angegeben und nicht ausgeschlossen |
| Erkrankung erst nach Vertragsbeginn entdeckt | ja, nach Ablauf der Wartezeit |
| Unfall nach Vertragsbeginn | ja, ohne allgemeine Wartezeit |
Verschweigen Sie eine geplante OP, nach der gefragt wurde, darf der Versicherer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Vertrag zurücktreten. Bei leichter Fahrlässigkeit kann er kündigen oder den Vertrag zu anderen Bedingungen fortführen, etwa mit Ausschluss.
Der Rücktritt kann auch noch nach der OP kommen, wenn der Versicherer die Unterlagen prüft. Dann zahlen Sie die Rechnung selbst. Ehrliche Angaben sind deshalb auch für spätere Fälle wichtig.
Für die geplante OP selbst bleibt nur, Extras wie Einbettzimmer oder Chefarzt privat zu bezahlen. Im Krankenhaus schließen Sie dafür eine Wahlleistungsvereinbarung. Ein Einbettzimmer kostet im Schnitt etwa 89 bis 134 Euro je Nacht, ein Zweibettzimmer etwa 43 bis 72 Euro.
Für alle künftigen Behandlungen lohnt sich der Abschluss trotzdem. Neue Erkrankungen nach Vertragsbeginn sind versichert, und nach einem Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit.
Wenn Sie den Vertrag nur für diese eine OP wollen, zahlen Sie Beiträge ohne Gegenleistung. In den ersten Jahren begrenzen viele Tarife zudem die Leistung. Schließen Sie nur ab, wenn Sie den Schutz auch langfristig wollen.
Fragen und Antworten
Nein.
Der Verzicht auf die Wartezeit ändert nichts am Ausschluss bereits geplanter Behandlungen.
Anzeigen müssen Sie die Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt.
Die meisten Anträge fragen genau danach.
Dann ist sie nach Ablauf der Wartezeit in der Regel versichert,
wenn Sie die Beschwerden nicht verschwiegen haben.
Ja, über eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus.
Nach einem Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit, wenn der Unfall nach Vertragsbeginn geschah.
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