Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
Welche Reiseversicherung brauche ich?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Reiseversicherung
Kurz gesagt
Meist nein. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei einem Waldbrand am Urlaubsort nur, wenn Ihr Tarif ein Elementarereignis am Urlaubsort ausdrücklich nennt; viele Bedingungen schließen Naturkatastrophen aus. Bei einer Pauschalreise brauchen Sie die Versicherung oft nicht: Beeinträchtigt der Brand die Reise erheblich, treten Sie nach § 651h BGB ohne Stornogebühr zurück.
Veröffentlichte Preise für Reiserücktrittsversicherungen in Deutschland, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Police für eine Reise, Anteil am Reisepreis | meist 3 bis 8 Prozent |
| Jahresvertrag eine Person, Reisepreis bis 3.000 Euro | etwa 100 bis 140 Euro im Jahr |
| Jahresvertrag Familie, Reisepreis bis 3.000 Euro | etwa 102 bis 149 Euro im Jahr |
| Selbstbeteiligung in Tarifen mit Selbstbehalt | 20 Prozent, mindestens 25 Euro je Person |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Ob ein Elementarereignis am Urlaubsort versichert ist,
steht nur in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Eine Familie hat ein Ferienhaus für 2.400 Euro gebucht, Storno ab 30 Tage vor Anreise 100 Prozent. Eine Woche vorher brennt es zwanzig Kilometer entfernt, der Ort selbst ist offen.
| Stornokosten laut Vertrag | 2.400 Euro |
| Tarif ohne Elementarereignis am Urlaubsort | 0 Euro Erstattung |
| Tarif mit Elementarereignis, 20 Prozent Selbstbeteiligung | etwa 1.920 Euro Erstattung |
| Unterkunft wegen Evakuierung geschlossen | keine Zahlungspflicht für die ausgefallene Leistung |
Ohne passenden Tarif bleibt die Familie auf 2.400 Euro sitzen, solange das Haus nutzbar ist. Eine stornierbare Rate hätte hier mehr geholfen als jede Reiserücktrittsversicherung.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt Stornokosten, wenn Sie selbst nicht reisen können: schwere Erkrankung, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Jobverlust. Die Liste der Gründe steht in den Bedingungen und ist abschließend. Ein Waldbrand am Urlaubsort trifft dagegen alle Reisenden in der Region zugleich.
Manche Informationsblätter schließen Naturkatastrophen ausdrücklich aus, sofern sie nicht bei einer Leistung genannt sind. Andere Tarife führen ein Elementarereignis am Urlaubsort als eigenen Rücktrittsgrund. Suchen Sie in Ihren Bedingungen nach den Wörtern Elementarereignis, Naturkatastrophe und Urlaubsort. Steht dort nichts, zahlt die Reiserücktrittsversicherung beim Waldbrand nicht.
| Lage | Wer hilft |
|---|---|
| Pauschalreise, Brand trifft Ort oder Hotel | Veranstalter, Rücktritt ohne Gebühr |
| Pauschalreise, Brand weit entfernt | normale Stornostaffel des Veranstalters |
| Einzelbuchung, Unterkunft geschlossen | Unterkunft, keine Zahlung für ausgefallene Leistung |
| Tarif mit Elementarereignis am Urlaubsort | Reiserücktrittsversicherung |
| Brand beschädigt Ihr eigenes Haus | Reiserücktrittsversicherung als Schaden am Eigentum |
Nach § 651h Absatz 3 BGB darf der Veranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in seiner unmittelbaren Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigen. Ein Waldbrand, der den Ort, das Hotel oder die Zufahrt trifft, kann ein solcher Umstand sein.
Entscheidend ist die Lage am Tag Ihres Rücktritts. Brennt es weit entfernt und der Urlaubsort ist normal erreichbar, fehlt meist die erhebliche Beeinträchtigung. Sichern Sie Meldungen der Behörden vor Ort, Straßensperren und Evakuierungen mit Datum, bevor Sie zurücktreten.
Für selbst gebuchte Flüge, Hotels und Ferienhäuser gilt § 651h BGB nicht. Sagt die Fluglinie ab, bekommen Sie den Flugpreis zurück. Fliegt sie, gelten ihre Tarifregeln. Kann die Unterkunft wegen des Waldbrands gar nicht bereitgestellt werden, entfällt nach deutschem Recht in der Regel auch Ihre Pflicht zu zahlen, § 326 Absatz 1 BGB.
Bei einer Buchung direkt im Ausland kann das Recht des Landes gelten. Für Regionen mit Waldbrandsaison ist eine kostenlos stornierbare Rate oft der einfachere Schutz als eine Reiserücktrittsversicherung, weil sie genau den Fall abdeckt, den viele Tarife ausschließen.
Anders ist es, wenn ein Brand Ihr eigenes Haus oder Ihre Wohnung erheblich beschädigt und Sie deshalb nicht reisen können. Viele Tarife nennen den Schaden am Eigentum durch Feuer, Sturm oder Explosion als versicherten Grund. Dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten, meist abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Bei einer Pauschalreise muss Ihnen der Veranstalter unverzüglich Beistand leisten, etwa mit Informationen über Behörden und bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten, § 651q BGB. Ist die Rückreise wegen des Brandes nicht möglich, trägt er die Unterkunft für höchstens drei Nächte, § 651k Absatz 4 BGB.
Wer selbst gebucht hat, ist auf seine Reiseabbruchversicherung angewiesen. Einige Tarife zahlen Mehrkosten, wenn ein Elementarereignis am Urlaubsort den Aufenthalt verlängert oder die Rückreise erzwingt. Auch hier gilt: nur wenn es in den Bedingungen steht.
Buchen Sie eine Pauschalreise, schützt Sie das Gesetz beim Waldbrand am Urlaubsort meist besser als jede Reiserücktrittsversicherung. Ein teurer Tarif nur wegen der Waldbrandgefahr lohnt sich dann selten. Sinnvoll ist ein Tarif mit Elementarereignis am Urlaubsort vor allem für teure Einzelbuchungen, etwa ein Ferienhaus mit hoher Anzahlung, das nicht kostenlos stornierbar ist.
Fragen und Antworten
Er kann es sein,
wenn er den Urlaubsort oder seine unmittelbare Nähe trifft und die Reise erheblich beeinträchtigt.
Ein Brand weit entfernt reicht meist nicht.
Nein.
Das Gesetz verlangt keine Reisewarnung, sondern eine erhebliche Beeinträchtigung am Ziel.
Behördliche Sperrungen und Evakuierungen sind gute Belege.
Nur wenn Sie unerwartet schwer erkranken und das ärztlich bescheinigt ist.
Die bloße Sorge vor Rauch ist kein versicherter Grund.
Nach einem Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände muss der Veranstalter den Reisepreis
innerhalb von 14 Tagen erstatten.
Es zählt der Mietvertrag.
Viele Anbieter erlauben eine kostenlose Stornierung bis kurz vor Abholung,
prüfen Sie die Bedingungen der Buchung.
Nur wenn ihre Bedingungen ein Elementarereignis am Urlaubsort nennen.
Meist ist es eine normale Reiserücktrittsversicherung mit denselben Grenzen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
Welche Reiseversicherung brauche ich?
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung?
In aller Regel nein. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei einer Reisewarnung nicht, weil …
Zahlt die Reiseversicherung bei Krieg oder Pandemie?
Bei Krieg, Unruhen oder einer Reisewarnung zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht. Eine …
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten, wenn Sie wegen eines versicherten Gru …
Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?
Der Unterschied zwischen beiden ist der Reisebeginn. Vor der Abreise ersetzt die Reiserücktri …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen