Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
In aller Regel nein. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei einer Reisewarnung nicht, weil sie nur persönliche Gründe wie eine schwere Erkrankung deckt. Bei einer Pauschalreise brauchen Sie sie aber meist nicht: Eine Reisewarnung ist ein starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände am Ziel, dann dürfen Sie ohne Stornogebühr zurücktreten und bekommen den Reisepreis binnen 14 Tagen zurück.
Gesetzliche Regeln und veröffentlichte Richtwerte für Stornokosten bei Pauschalreisen in Deutschland.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Rücktritt von der Pauschalreise bei Reisewarnung für das Ziel | meist 0 Euro Stornogebühr, Rückzahlung spätestens nach 14 Tagen |
| Rücktritt ohne außergewöhnliche Umstände, bis 30 Tage vor Abreise | häufig rund 30 Prozent des Reisepreises |
| Rücktritt ohne außergewöhnliche Umstände, kurz vor Abreise | stufenweise 70 bis 80, teils 90 Prozent des Reisepreises |
| Premiumtarif mit Terroranschlag als Rücktrittsgrund | nur bei Anschlag im Umkreis von 100 Kilometern um die Unterkunft |
Stornostaffeln stehen in den Bedingungen des Veranstalters und müssen angemessen sein;
die Prozentwerte sind Richtwerte aus veröffentlichten Beispielen und Rechtsprechung,
Stand Oktober 2026 geprüft.
Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, entscheidet der Einzelfall.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Für das Zielland gibt das Auswärtige Amt eine Reisewarnung heraus. Die Familie hat eine Pauschalreise und für die zweite Woche ein Ferienhaus für 1.100 Euro direkt beim Vermieter gebucht, ohne kostenlose Stornierung. Eine Reiserücktrittsversicherung besteht.
| Pauschalreise, Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände | 0 Euro Kosten, 3.200 Euro zurück |
| Ferienhaus, Vertrag ohne kostenlose Stornierung | bis zu 1.100 Euro offen |
| Leistung der Reiserücktrittsversicherung | 0 Euro |
| Gleiche Absage 40 Tage vorher, nur aus Sorge, ohne Warnung | etwa 960 Euro Stornogebühr bei 30 Prozent |
Die Pauschalreise kostet bei der Reisewarnung nichts. Offen bleibt das Ferienhaus, und hier hilft die Versicherung nicht. Ob der Vermieter trotz Reisewarnung das volle Geld behalten darf, hängt von Vertrag und Lage ab. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt Stornokosten, wenn Sie selbst nicht reisen können: unerwartete schwere Erkrankung, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Jobverlust. Eine Reisewarnung betrifft dagegen alle Reisenden in ein Land gleichzeitig. Dieses Massenrisiko steht in den Bedingungen nicht als Rücktrittsgrund, Krieg und innere Unruhen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Einzelne Premiumtarife nennen einen Terroranschlag oder eine Naturkatastrophe als Rücktrittsgrund, etwa im Umkreis von 100 Kilometern um die gebuchte Unterkunft. Versichert ist dann das Ereignis vor Ort, nicht die Reisewarnung. Lesen Sie diese Klausel genau, sie hat meist enge Fristen und Grenzen.
Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung nur aus, wenn jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Sie ist die höchste Stufe und ersetzt den Sicherheitshinweis. Eine Teilreisewarnung gilt nur für bestimmte Regionen eines Landes. Ein Sicherheitshinweis beschreibt Risiken und kann von Reisen abraten, ist aber keine Reisewarnung.
Für Ihre Absage ist dieser Unterschied entscheidend. Bei einer Reisewarnung für Ihr Ziel haben Gerichte bisher regelmäßig außergewöhnliche Umstände anerkannt. Bei einem bloßen Sicherheitshinweis oder einer Teilreisewarnung für eine weit entfernte Region müssen Sie die Gefahr am Ziel selbst darlegen. Eine Reisewarnung ist übrigens kein Ausreiseverbot.
| Lage am Ziel | Reiserücktrittsversicherung | Pauschalreise | Einzeln gebuchter Flug und Hotel |
|---|---|---|---|
| Reisewarnung für das ganze Land | zahlt nicht | meist kostenloser Rücktritt | Erstattung nur, wenn Flug oder Hotel absagen oder kostenlos stornierbar |
| Teilreisewarnung, Ziel im gewarnten Gebiet | zahlt nicht | meist kostenloser Rücktritt | wie oben |
| Teilreisewarnung, Ziel weit entfernt | zahlt nicht | Einzelfall, oft Stornogebühr | Bedingungen des Anbieters |
| Nur Sicherheitshinweis | zahlt nicht | Einzelfall, oft Stornogebühr | Bedingungen des Anbieters |
| Sie erkranken schwer vor Abreise | zahlt | Stornogebühr, die Versicherung ersetzt sie | Stornokosten, die Versicherung ersetzt sie |
| Angst vor der Lage ohne Warnung | zahlt nie | Stornogebühr | Bedingungen des Anbieters |
Nach § 651h Absatz 3 BGB darf der Veranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in seiner unmittelbaren Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Die Reisewarnung steht nicht im Gesetz, sie ist aber der stärkste Beleg für solche Umstände. Den Reisepreis muss der Veranstalter spätestens 14 Tage nach dem Rücktritt zurückzahlen.
Entscheidend ist die Lage zum Zeitpunkt Ihrer Absage, nicht Ihre Sorge Wochen vorher. Wer zu früh storniert, weil eine Reisewarnung kommen könnte, zahlt die normale Stornostaffel. Bestand die Reisewarnung schon bei der Buchung, wird der kostenlose Rücktritt schwer, weil die Umstände dann nicht mehr außergewöhnlich für Sie waren.
Haben Sie Flug, Hotel oder Ferienhaus einzeln gebucht, gilt § 651h BGB nicht. Sagt die Fluglinie den Flug wegen der Reisewarnung ab, bekommen Sie den Flugpreis zurück. Fliegt sie, gelten ihre Tarifbedingungen. Beim Hotel entscheidet der Vertrag, kostenlos stornierbare Raten sind bei unsicheren Zielen die günstigere Versicherung.
Der Reiseschutz einer Kreditkarte ist eine normale Reiserücktrittsversicherung mit denselben Ausschlüssen. Auch er zahlt bei einer Reisewarnung nicht, selbst wenn die Karte als Premiumkarte beworben wird.
Kommt die Reisewarnung, während Sie im Land sind, zahlt auch eine Reiseabbruchversicherung die Heimreise meist nicht, denn auch dort fehlt die Reisewarnung unter den versicherten Gründen. Bei einer Pauschalreise wenden Sie sich an den Veranstalter, er muss Ihnen in Schwierigkeiten Beistand leisten.
Wichtiger ist dann der Krankenschutz. Einige Auslandsreisekrankenversicherungen zahlen nicht, wenn bei der Einreise eine Reisewarnung oder Teilreisewarnung bestand, andere schließen nur Krieg und Unruhen aus. Wer trotz Reisewarnung fährt, sollte das vorher schriftlich mit dem Versicherer klären.
Fragen und Antworten
Nein, auch dann nicht.
Liegt Ihr Ziel im gewarnten Gebiet, können Sie eine Pauschalreise aber meist kostenlos absagen.
Meist nicht allein.
Sie müssen dann darlegen, dass die Reise am Ziel erheblich beeinträchtigt ist.
Dann wird der kostenlose Rücktritt schwer, weil Sie die Lage kannten.
Auch Versicherer zahlen für bekannte Ereignisse nicht.
Er kann eine Umbuchung anbieten.
Sie müssen sie aber nicht annehmen, wenn Sie wirksam kostenlos zurücktreten.
In aller Regel nicht.
Er arbeitet mit denselben Rücktrittsgründen und Ausschlüssen wie eine normale
Reiserücktrittsversicherung.
Für die Warnung selbst kaum.
Einzelne Premiumtarife decken einen Terroranschlag oder eine Naturkatastrophe nahe der Unterkunft,
mit engen Grenzen.
Nicht sicher.
Einige Auslandsreisekrankenversicherungen schließen Reisen in Gebiete mit Reisewarnung aus,
klären Sie das vor der Abreise schriftlich.
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