Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Bei Krieg, Unruhen oder einer Reisewarnung zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht. Eine Pauschalreise können Sie dann aber oft kostenlos beim Veranstalter stornieren. Bei einer Pandemie zahlen viele Tarife, wenn Sie selbst erkranken, eine Quarantäne nur in einigen. Angst vor Ansteckung oder vor Anschlägen ist nie ein versicherter Grund.
Veröffentlichte Beiträge für Tarife, die die Erkrankung in einer Pandemie einschließen, und die gesetzliche Lage, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Jahresvertrag Reiserücktritt eine Person unter 66 Jahren, ohne Selbstbehalt, bis 3.000 Euro je Reise, Pandemie-Erkrankung und Quarantäne eingeschlossen | etwa 96 Euro im Jahr |
| Gleicher Tarif, Familie | etwa 106 Euro im Jahr |
| Jahresvertrag Reiserücktritt mit Einschluss der Covid-Erkrankung | ab etwa 41 Euro im Jahr |
| Jahresvertrag Auslandskrankenschutz, eine Person | etwa 8 bis 25 Euro im Jahr |
| Rücktritt von einer Pauschalreise bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Zielort | 0 Euro Stornogebühr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Wie lange der Auslandskrankenschutz nach einem Kriegsausbruch weiter gilt, steht allein im jeweiligen Bedingungswerk. Die Zahlen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus. Die Familie hat eine Pauschalreise für 2.800 Euro und getrennt davon eine Ferienwohnung für 1.200 Euro mit eigenem Flug für 700 Euro gebucht.
| Pauschalreise, Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände am Zielort | 0 Euro Kosten |
| Flug, von der Airline gestrichen | 700 Euro zurück |
| Ferienwohnung, Vertrag ohne kostenlose Stornierung | bis zu 1.200 Euro offen |
| Leistung der Reiserücktrittsversicherung | 0 Euro |
Die Pauschalreise kostet nichts, der gestrichene Flug kommt zurück. Offen bleibt die Ferienwohnung, und hier hilft die Versicherung nicht. Ob der Vermieter zahlen muss, hängt von Vertrag und Lage ab. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Ein Krieg trifft nicht einen Reisenden, sondern Tausende gleichzeitig. Dieses Massenrisiko lässt sich nicht kalkulieren, deshalb schließen fast alle Reiserücktrittsversicherungen Krieg, Bürgerkrieg und innere Unruhen aus. Auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist kein versicherter Grund.
Das klingt hart, ist aber weniger schlimm, als es scheint. Für Pauschalreisen gibt es eine gesetzliche Lösung, die ohne jede Versicherung greift.
Treten am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen, darf der Veranstalter nach § 651h Absatz 3 BGB keine Stornogebühr verlangen. Dazu zählen Krieg, schwere Unruhen, Naturkatastrophen und Seuchen am Zielort. Eine Reisewarnung ist ein starkes Indiz dafür, entscheidend ist aber die Lage vor Ort.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt Ihres Rücktritts. Wer Monate vorher storniert, weil sich irgendwo etwas zusammenbraut, zahlt meist die normale Gebühr. Wer kurz vor Abreise storniert, während am Ziel tatsächlich Krieg herrscht, zahlt nichts.
Haben Sie Flug und Unterkunft selbst gebucht, gilt der Schutz der Pauschalreise nicht. Wird der Flug gestrichen, bekommen Sie den Flugpreis nach den EU-Fluggastrechten zurück. Findet der Flug statt und Sie wollen nicht fliegen, bleibt es bei den Stornoregeln der Airline.
Für Ferienwohnung und Hotel gilt, was Sie vereinbart haben. Kann die Unterkunft wegen der Lage nicht genutzt werden, entfällt oft die Pflicht zur Zahlung, verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Wer in unsichere Regionen reist, bucht besser flexibel stornierbare Tarife oder eine Pauschalreise.
| Fall | Reiserücktrittsversicherung | Was stattdessen hilft |
|---|---|---|
| Krieg oder Unruhen am Zielort vor Abreise | zahlt nicht | Pauschalreise: kostenloser Rücktritt beim Veranstalter |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts | zahlt nicht | Pauschalreise: meist kostenloser Rücktritt |
| Flug wird wegen der Lage gestrichen | zahlt nicht | Erstattung durch die Airline |
| Sie erkranken vor Abreise an einer Pandemie-Krankheit | zahlt in vielen Tarifen | Attest oder positiver Test als Nachweis |
| Behördliche Quarantäne für Sie persönlich | zahlt nur in einigen Tarifen | Tarif mit Quarantäne-Einschluss |
| Allgemeine Einreisesperre oder Ausgangssperre | zahlt nicht | Pauschalreise: Rücktritt beim Veranstalter |
| Angst vor Ansteckung oder Anschlag | zahlt nie | nur flexible Buchung |
Seit Corona haben viele Tarife ihre Bedingungen angepasst. Erkranken Sie vor der Reise selbst, zählt das in diesen Tarifen wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung. Als Nachweis reichen meist ein ärztliches Attest oder ein positiver Test. Einige Tarife nehmen auch die persönlich angeordnete Quarantäne und Impfreaktionen auf.
Nicht versichert sind die Folgen der Pandemie für alle: Reisewarnungen, Einreiseverbote, allgemeine Quarantänepflichten und geschlossene Hotels. Ältere oder sehr günstige Tarife schließen Pandemien teils ganz aus. Das steht in einer eigenen Klausel, die Sie vor dem Abschluss lesen sollten.
Hier kommt es auf den Auslandskrankenschutz an. Viele Tarife unterscheiden zwischen aktivem und passivem Kriegsrisiko: Wer sich selbst beteiligt, ist nie versichert. Wer unbeteiligt überrascht wird, bleibt oft für eine begrenzte Zeit nach Ausbruch geschützt, in manchen Bedingungen nur 7 Tage. In dieser Zeit sollten Sie ausreisen.
Wer bewusst in ein Land reist, in dem bereits Krieg herrscht oder eine Reisewarnung gilt, hat meist gar keinen Schutz. Für Einsätze in Krisengebieten gibt es eigene Tarife, eine gewöhnliche Reiseversicherung reicht dafür nicht.
Fragen und Antworten
Nein. Eine Reisewarnung ist kein versicherter Grund. Bei einer Pauschalreise können Sie aber meist kostenlos beim Veranstalter zurücktreten.
In vielen heutigen Tarifen ja, wie bei jeder unerwarteten schweren Erkrankung. Nachweis ist ein Attest oder ein positiver Test. Prüfen Sie die Pandemie-Klausel Ihres Tarifs.
Nur wenn der Tarif die persönlich angeordnete Quarantäne ausdrücklich nennt. Eine allgemeine Quarantänepflicht für alle Einreisenden ist nicht versichert.
Angst vor Terror ist nie versichert. Einzelne Tarife zahlen, wenn am Zielort kurz vor Abreise ein Anschlag passiert. Bei Pauschalreisen kann ein kostenloser Rücktritt beim Veranstalter möglich sein.
Oft für eine begrenzte Zeit nach Ausbruch, solange Sie unbeteiligt sind. Nutzen Sie diese Zeit für die Ausreise. Wer bewusst in ein Kriegsgebiet reist, ist meist nicht versichert.
Nein, er schützt vor der Insolvenz des Veranstalters. Bei Krieg hilft das Rücktrittsrecht der Pauschalreise.
Für Krieg gibt es in normalen Reisetarifen keinen Schutz. Für Pandemien reicht ein Tarif, der die eigene Erkrankung und möglichst die Quarantäne einschließt.
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