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Zahlt die Reiseversicherung bei Krieg oder Pandemie?

Kurz gesagt

Bei Krieg, Unruhen oder einer Reisewarnung zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht. Eine Pauschalreise können Sie dann aber oft kostenlos beim Veranstalter stornieren. Bei einer Pandemie zahlen viele Tarife, wenn Sie selbst erkranken, eine Quarantäne nur in einigen. Angst vor Ansteckung oder vor Anschlägen ist nie ein versicherter Grund.

Zahlt die Reiseversicherung bei Krieg oder Pandemie?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge für Tarife, die die Erkrankung in einer Pandemie einschließen, und die gesetzliche Lage, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Jahresvertrag Reiserücktritt eine Person unter 66 Jahren, ohne Selbstbehalt, bis 3.000 Euro je Reise, Pandemie-Erkrankung und Quarantäne eingeschlossenetwa 96 Euro im Jahr
Gleicher Tarif, Familieetwa 106 Euro im Jahr
Jahresvertrag Reiserücktritt mit Einschluss der Covid-Erkrankungab etwa 41 Euro im Jahr
Jahresvertrag Auslandskrankenschutz, eine Personetwa 8 bis 25 Euro im Jahr
Rücktritt von einer Pauschalreise bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Zielort0 Euro Stornogebühr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Wie lange der Auslandskrankenschutz nach einem Kriegsausbruch weiter gilt, steht allein im jeweiligen Bedingungswerk. Die Zahlen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Familie, zwei Reisen ins gleiche Land, zwei Wochen vor Abreise brechen dort Unruhen aus

Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus. Die Familie hat eine Pauschalreise für 2.800 Euro und getrennt davon eine Ferienwohnung für 1.200 Euro mit eigenem Flug für 700 Euro gebucht.

Pauschalreise, Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände am Zielort0 Euro Kosten
Flug, von der Airline gestrichen700 Euro zurück
Ferienwohnung, Vertrag ohne kostenlose Stornierungbis zu 1.200 Euro offen
Leistung der Reiserücktrittsversicherung0 Euro

Die Pauschalreise kostet nichts, der gestrichene Flug kommt zurück. Offen bleibt die Ferienwohnung, und hier hilft die Versicherung nicht. Ob der Vermieter zahlen muss, hängt von Vertrag und Lage ab. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Warum Krieg ausgeschlossen ist

Ein Krieg trifft nicht einen Reisenden, sondern Tausende gleichzeitig. Dieses Massenrisiko lässt sich nicht kalkulieren, deshalb schließen fast alle Reiserücktrittsversicherungen Krieg, Bürgerkrieg und innere Unruhen aus. Auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist kein versicherter Grund.

Das klingt hart, ist aber weniger schlimm, als es scheint. Für Pauschalreisen gibt es eine gesetzliche Lösung, die ohne jede Versicherung greift.

Pauschalreise: kostenlos zurücktreten ohne Versicherung

Treten am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen, darf der Veranstalter nach § 651h Absatz 3 BGB keine Stornogebühr verlangen. Dazu zählen Krieg, schwere Unruhen, Naturkatastrophen und Seuchen am Zielort. Eine Reisewarnung ist ein starkes Indiz dafür, entscheidend ist aber die Lage vor Ort.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt Ihres Rücktritts. Wer Monate vorher storniert, weil sich irgendwo etwas zusammenbraut, zahlt meist die normale Gebühr. Wer kurz vor Abreise storniert, während am Ziel tatsächlich Krieg herrscht, zahlt nichts.

Einzeln gebuchte Reisen haben es schwerer

Haben Sie Flug und Unterkunft selbst gebucht, gilt der Schutz der Pauschalreise nicht. Wird der Flug gestrichen, bekommen Sie den Flugpreis nach den EU-Fluggastrechten zurück. Findet der Flug statt und Sie wollen nicht fliegen, bleibt es bei den Stornoregeln der Airline.

Für Ferienwohnung und Hotel gilt, was Sie vereinbart haben. Kann die Unterkunft wegen der Lage nicht genutzt werden, entfällt oft die Pflicht zur Zahlung, verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Wer in unsichere Regionen reist, bucht besser flexibel stornierbare Tarife oder eine Pauschalreise.

FallReiserücktrittsversicherungWas stattdessen hilft
Krieg oder Unruhen am Zielort vor Abreisezahlt nichtPauschalreise: kostenloser Rücktritt beim Veranstalter
Reisewarnung des Auswärtigen Amtszahlt nichtPauschalreise: meist kostenloser Rücktritt
Flug wird wegen der Lage gestrichenzahlt nichtErstattung durch die Airline
Sie erkranken vor Abreise an einer Pandemie-Krankheitzahlt in vielen TarifenAttest oder positiver Test als Nachweis
Behördliche Quarantäne für Sie persönlichzahlt nur in einigen TarifenTarif mit Quarantäne-Einschluss
Allgemeine Einreisesperre oder Ausgangssperrezahlt nichtPauschalreise: Rücktritt beim Veranstalter
Angst vor Ansteckung oder Anschlagzahlt nienur flexible Buchung

Pandemie: Erkrankung ja, Weltlage nein

Seit Corona haben viele Tarife ihre Bedingungen angepasst. Erkranken Sie vor der Reise selbst, zählt das in diesen Tarifen wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung. Als Nachweis reichen meist ein ärztliches Attest oder ein positiver Test. Einige Tarife nehmen auch die persönlich angeordnete Quarantäne und Impfreaktionen auf.

Nicht versichert sind die Folgen der Pandemie für alle: Reisewarnungen, Einreiseverbote, allgemeine Quarantänepflichten und geschlossene Hotels. Ältere oder sehr günstige Tarife schließen Pandemien teils ganz aus. Das steht in einer eigenen Klausel, die Sie vor dem Abschluss lesen sollten.

Wenn der Krieg während der Reise ausbricht

Hier kommt es auf den Auslandskrankenschutz an. Viele Tarife unterscheiden zwischen aktivem und passivem Kriegsrisiko: Wer sich selbst beteiligt, ist nie versichert. Wer unbeteiligt überrascht wird, bleibt oft für eine begrenzte Zeit nach Ausbruch geschützt, in manchen Bedingungen nur 7 Tage. In dieser Zeit sollten Sie ausreisen.

Wer bewusst in ein Land reist, in dem bereits Krieg herrscht oder eine Reisewarnung gilt, hat meist gar keinen Schutz. Für Einsätze in Krisengebieten gibt es eigene Tarife, eine gewöhnliche Reiseversicherung reicht dafür nicht.

Schritt für Schritt

  1. Bei Unruhen am Zielort nicht sofort selbst stornieren, sondern die Lage bis kurz vor Abreise beobachten.
  2. Beim Veranstalter der Pauschalreise schriftlich den kostenlosen Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände erklären.
  3. Bei Einzelbuchungen abwarten, ob die Airline den Flug streicht, und dann die Erstattung verlangen.
  4. Bei einer eigenen Erkrankung sofort Attest oder Testergebnis sichern und am selben Tag stornieren.
  5. Vor der nächsten Buchung die Pandemie- und Kriegsklausel des Tarifs lesen.

Checkliste

  • Pandemie-Erkrankung ausdrücklich eingeschlossen
  • Persönlich angeordnete Quarantäne eingeschlossen oder bewusst nicht
  • Kriegsklausel des Auslandskrankenschutzes gelesen, Frist nach Ausbruch notiert
  • Reisen in unsichere Regionen als Pauschalreise oder flexibel stornierbar gebucht
  • Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise vor der Buchung geprüft
  • Kontakt des Veranstalters und Notrufnummer der Versicherung griffbereit

Häufige Fehler

  • Aus Angst Wochen vor Abreise stornieren und die volle Gebühr zahlen
  • Mit der Reiserücktrittsversicherung rechnen, obwohl Krieg ausgeschlossen ist
  • Einzelbuchungen für unsichere Ziele ohne kostenlose Stornierung abschließen
  • Die Pandemie-Klausel eines alten Vertrags nie gelesen haben
  • Bewusst in ein Land mit Reisewarnung reisen und auf den Auslandskrankenschutz vertrauen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung?

Nein. Eine Reisewarnung ist kein versicherter Grund. Bei einer Pauschalreise können Sie aber meist kostenlos beim Veranstalter zurücktreten.

Bin ich versichert, wenn ich vor der Reise an Corona erkranke?

In vielen heutigen Tarifen ja, wie bei jeder unerwarteten schweren Erkrankung. Nachweis ist ein Attest oder ein positiver Test. Prüfen Sie die Pandemie-Klausel Ihres Tarifs.

Zahlt die Versicherung, wenn ich in Quarantäne muss?

Nur wenn der Tarif die persönlich angeordnete Quarantäne ausdrücklich nennt. Eine allgemeine Quarantänepflicht für alle Einreisenden ist nicht versichert.

Was gilt bei Terroranschlägen?

Angst vor Terror ist nie versichert. Einzelne Tarife zahlen, wenn am Zielort kurz vor Abreise ein Anschlag passiert. Bei Pauschalreisen kann ein kostenloser Rücktritt beim Veranstalter möglich sein.

Bin ich im Ausland krankenversichert, wenn dort Krieg ausbricht?

Oft für eine begrenzte Zeit nach Ausbruch, solange Sie unbeteiligt sind. Nutzen Sie diese Zeit für die Ausreise. Wer bewusst in ein Kriegsgebiet reist, ist meist nicht versichert.

Hilft mir der Sicherungsschein bei Krieg?

Nein, er schützt vor der Insolvenz des Veranstalters. Bei Krieg hilft das Rücktrittsrecht der Pauschalreise.

Brauche ich wegen Krieg und Pandemie einen besonderen Tarif?

Für Krieg gibt es in normalen Reisetarifen keinen Schutz. Für Pandemien reicht ein Tarif, der die eigene Erkrankung und möglichst die Quarantäne einschließt.

Quellen

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