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Kurz gesagt
Bei Vandalismus am Auto zahlt die Versicherung nur, wenn Sie Vollkasko haben: Sie ersetzt zerkratzten Lack, zerstochene Reifen oder abgetretene Spiegel, abzüglich Selbstbeteiligung und mit Rückstufung. Die Teilkasko zahlt nur eingeschlagene Scheiben, und dann ohne Rückstufung. Ein zerkratzter Wagen kostet schnell 1.000 bis 3.000 Euro, mit Kamera und Sensoren mehr.
Was Vandalismus am Auto kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ein Kratzer an einer Tür, Spot-Repair | etwa 150 bis 400 Euro |
| Eine Seite komplett zerkratzt, mehrere Teile lackiert | etwa 1.000 bis 3.000 Euro |
| Frontscheibe mit Kamera eingeschlagen, je Modell | unter 1.000 bis über 2.400 Euro |
| Vier Reifen zerstochen, Mittelklasse | etwa 400 bis 1.000 Euro |
Scheibenpreise aus einer Markterhebung eines Automobilclubs vom Februar 2026.
Übrige Werte sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Über Nacht zerkratzt jemand die Fahrerseite eines Kompaktwagens und schlägt die Seitenscheibe ein. Vollkasko mit 300 Euro, Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung.
| Seitenscheibe, Teilkasko | 400 Euro Schaden, 250 Euro Erstattung, keine Rückstufung |
| Lack Fahrerseite, Vollkasko | 2.200 Euro Schaden, 1.900 Euro Erstattung |
| Mehrbeitrag durch Rückstufung über drei Jahre | etwa 300 bis 700 Euro |
Der Lackschaden lohnt sich zu melden. Bei einem kleinen Kratzer wäre selbst zahlen günstiger.
Die Musterbedingungen AKB 2015 versichern in der Vollkasko mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die das Auto nicht benutzen dürfen. Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, eingetretene Türen, abgebrochene Spiegel oder besprühte Flächen fallen darunter.
Nicht als Fremde gelten Personen, denen Sie das Auto anvertraut haben, etwa die Werkstatt, und Menschen aus Ihrem Umfeld wie Familienangehörige oder Arbeitnehmer. Beschädigt der eigene Sohn aus Wut das Auto, zahlt die Vollkasko nicht über diese Klausel.
Die Teilkasko kennt Vandalismus nicht als eigene Gefahr. Sie zahlt aber Bruchschäden an der Verglasung, also auch eine eingeschlagene Scheibe, gleich wer sie zerstört hat. Zündet jemand das Auto an, greift die Teilkasko über Brand.
Zahlt die Vollkasko einen Schaden, der auch unter die Teilkasko fällt, gilt Ihr Vertrag nach den Musterbedingungen als schadenfrei. Eine eingeschlagene Scheibe kostet Sie also keine Rückstufung.
| Schaden durch Vandalismus | Wer zahlt |
|---|---|
| Lack zerkratzt | Vollkasko, mit Rückstufung |
| Reifen zerstochen | Vollkasko, mit Rückstufung |
| Scheibe eingeschlagen | Teilkasko, ohne Rückstufung |
| Auto angezündet | Teilkasko über Brand |
| Täter ermittelt | Täter persönlich, oft schwer durchzusetzen |
Die Rückstufung in der Vollkasko kann über mehrere Jahre mehr kosten als ein kleiner Schaden. Ein einzelner Kratzer an einer Tür ist oft günstiger selbst zu bezahlen, besonders mit 500 Euro Selbstbeteiligung.
Lassen Sie sich vom Versicherer ausrechnen, was die Rückstufung kostet, bevor Sie sich entscheiden. Die Musterbedingungen erlauben das Zurückzahlen einer Entschädigung nur bei kleinen Haftpflichtschäden; ob Ihr Tarif das auch in der Kasko kennt, steht in Ihren Bedingungen.
Wer ein Auto mutwillig beschädigt, macht sich nach § 303 StGB wegen Sachbeschädigung strafbar und haftet nach § 823 BGB für den Schaden. Ermittelt die Polizei den Täter, können Sie und Ihr Versicherer das Geld von ihm verlangen.
Erstattet der Täter Ihrem Versicherer alles, gilt der Vertrag als schadenfrei. In der Praxis werden viele Täter aber nie gefunden, deshalb ist die Anzeige wichtig, aber kein Ersatz für die Kasko.
Ist Ihr Auto älter und wenig wert, lohnt die Vollkasko allein wegen Vandalismus selten. Ein Kratzer muss nicht repariert werden, damit das Auto fährt.
Für neue, finanzierte oder geleaste Autos, die nachts auf der Straße stehen, ist sie dagegen oft sinnvoll. Leasinggeber verlangen sie meist ohnehin.
Fragen und Antworten
Nein.
Lackschäden durch Vandalismus zahlt nur die Vollkasko.
In der Vollkasko ja, außer der Täter erstattet alles.
Bei reinem Glasbruch nicht.
Ohne Anzeige wird kein Täter gesucht, und der Versicherer wird nach ihr fragen.
Erstatten Sie sie zeitnah.
Lebt er mit Ihnen zusammen, nicht über die Vandalismusklausel,
denn Haushaltsangehörige gelten nicht als Fremde.
Ein Diebstahl von Teilen fällt unter die Teilkasko,
eine Beschädigung beim Abreißen unter die Vollkasko.
Besprühen ist eine böswillige Beschädigung und damit Sache der Vollkasko.
NAMMERT Versicherungsmakler
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