Wie ordne ich meine Versicherungsunterlagen richtig?
Wie ordne ich meine Versicherungsunterlagen richtig? Am besten mit einer Mappe oder einem dig …
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Kurz gesagt
Der Versicherer steht auf dem Versicherungsschein, mit Namen, Rechtsform und Handelsregister. Fehlt er, hilft der Kontoauszug: Bei jeder Lastschrift stehen Zahlungsempfänger, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz. Beim Auto kennt ihn die Zulassungsbehörde, bei der Betriebsrente der Arbeitgeber, beim Gebäude der Verwalter. Maßgeblich ist der Rechtsträger, nicht Marke oder Vermittler.
Was die Auskunftswege kosten, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Zentralruf der Autoversicherer | 0 Euro, Telefon 0800 250 260 0 |
| Auskunft zur Betriebsrente nach § 4a BetrAVG | 0 Euro, in Textform und in angemessener Frist |
| Neuer Versicherungsschein nach Verlust | Kosten trägt der Versicherungsnehmer (§ 3 Abs. 5 VVG) |
| Verbrauchertelefon der BaFin | 0 Euro unter 0800 2 100 500 |
Angaben laut Gesetz und den Seiten der jeweiligen Stellen.
Dass die Auskunft nach § 4a BetrAVG kostenfrei ist, folgt daraus,
dass das Gesetz kein Entgelt vorsieht.
Rechenbeispiel
Eine Mieterin hat einen Wasserschaden in der Wohnung. Den Ordner mit den Verträgen findet sie nicht, sie weiß nur, dass sie eine Hausratversicherung hat.
| Onlinebanking | jährliche Lastschrift im Januar gefunden |
| Zahlungsempfänger | Versicherungs-AG mit Gläubiger-ID und Mandatsreferenz |
| Anruf beim Zahlungsempfänger | Vertrag über die Mandatsreferenz zugeordnet |
| Ergebnis | Schadenmeldung am selben Tag, Kopie des Scheins angefordert |
Der Kontoauszug genügt, um den Versicherer zu finden und den Schaden fristgerecht zu melden. Beispiel zur Veranschaulichung.
Der Versicherer muss Ihnen einen Versicherungsschein übermitteln (§ 3 Abs. 1 VVG) und vor Vertragsschluss seine Identität nennen, mit Rechtsträger, Handelsregister und Registernummer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV). Diese Angaben stehen meist im Kopf oder in der Fußzeile des Scheins, der Beitragsrechnung und des Produktinformationsblatts.
Ist der Versicherungsschein verloren, können Sie einen neuen verlangen (§ 3 Abs. 3 VVG); die Kosten dafür tragen Sie (§ 3 Abs. 5 VVG). Suchen Sie auch in Ihrem E-Mail-Postfach nach Begriffen wie Versicherungsschein, Nachtrag oder Beitragsrechnung.
Jede SEPA-Lastschrift zeigt auf dem Kontoauszug den Namen des Zahlungsempfängers, seine Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz. Durchsuchen Sie Ihr Onlinebanking nach Begriffen wie Versicherung, Versicherungs-AG oder VVaG und nach jährlich wiederkehrenden Abbuchungen.
Mit der Mandatsreferenz und dem Abbuchungsdatum kann der Zahlungsempfänger Ihren Vertrag zuordnen. Achtung: Zieht ein Vermittler oder ein Inkassodienst den Beitrag ein, steht dessen Name auf dem Auszug, nicht unbedingt der des Versicherers.
Ihren eigenen Kfz-Versicherer finden Sie auf der Beitragsrechnung, der Bescheinigung über den Schadenfreiheitsrabatt oder dem Kontoauszug. Die Zulassungsbehörde speichert zu jedem Fahrzeug Name und Anschrift des Versicherers und die Nummer des Versicherungsscheins oder der Versicherungsbestätigung (eVB); als Halter können Sie Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten verlangen.
Nach einem Unfall mit einem fremden Fahrzeug nennt Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer kostenlos dessen Haftpflichtversicherer. Sie brauchen das Kennzeichen, den Schadentag und das Land, in dem es gekracht hat. Erreichbar ist er rund um die Uhr unter 0800 250 260 0, aus dem Ausland unter +49 40 300 330 300. Wer einen Anspruch aus dem Straßenverkehr darlegt, bekommt die Versicherer-Daten auch von der Zulassungsbehörde oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (§ 39 StVG).
Bei der betrieblichen Altersversorgung schließt oft der Arbeitgeber den Vertrag ab. Er oder der Versorgungsträger muss Ihnen auf Verlangen mitteilen, ob und wie Sie eine Anwartschaft erwerben und wie hoch sie ist (§ 4a BetrAVG). Die Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigt gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge, soweit die Anbieter angebunden sind.
Das Gebäude einer Eigentumswohnung versichert in der Regel die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Den Versicherer nennt Ihnen die Hausverwaltung. Im Erbfall helfen die Unterlagen und Kontoauszüge des Verstorbenen am meisten: Regelmäßige Abbuchungen und Post von Versicherern zeigen, welche Verträge bestanden.
| Vertrag | Wo Sie nachfragen |
|---|---|
| Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz | Versicherungsschein, Kontoauszug, Makler oder Vertreter |
| Kfz | Beitragsrechnung, Zulassungsbehörde, Kontoauszug |
| Fremdes Fahrzeug nach Unfall | Zentralruf der Autoversicherer |
| Betriebsrente | Arbeitgeber oder Versorgungsträger, Digitale Rentenübersicht |
| Gebäude in der Eigentümergemeinschaft | Hausverwaltung |
| Verträge eines Verstorbenen | Unterlagen, Kontoauszüge, Post des Verstorbenen |
Auf Werbung und Kundenportal steht oft eine Marke, ein Direktanbieter oder ein Vermittler. Ihr Vertragspartner ist aber ein bestimmter Rechtsträger, zum Beispiel eine Aktiengesellschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Zu einer Marke gehören nicht selten mehrere Gesellschaften, etwa getrennt für Sach-, Lebens- und Krankenversicherung.
Für eine Kündigung, eine Schadenmeldung oder eine Beschwerde zählt der Rechtsträger, der im Versicherungsschein steht. Ein Versicherungsmakler oder Vertreter ist nie selbst der Versicherer; er vermittelt nur. Auch Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, Vertragspartner ist immer der im Schein genannte Versicherer.
Ob ein Unternehmen der deutschen Versicherungsaufsicht untersteht, zeigt unser Verzeichnis Versicherer von A bis Z unter /versicherer.php. Dort stehen alle Unternehmen unter Aufsicht der BaFin. Gleichen Sie den Namen aus Ihrem Versicherungsschein genau ab, denn ähnliche Namen gehören oft zu verschiedenen Gesellschaften.
Fehlt ein Unternehmen dort, kann es ein Versicherer aus einem anderen EU-Staat sein, der von seiner Heimatbehörde beaufsichtigt wird. Für eine Beschwerde bei der BaFin ist das wichtig: Sie ist nur möglich, wenn die BaFin das Unternehmen beaufsichtigt.
Fragen und Antworten
Im Versicherungsschein.
Dort stehen Name und Rechtsform des Versicherers;
das Handelsregister nennen die Vertragsinformationen.
Sie können einen neuen verlangen.
Die Kosten dafür tragen Sie nach § 3 Abs.
5 VVG.
Über den Zentralruf der Autoversicherer, kostenlos unter 0800 250 260 0, mit Kennzeichen,
Schadentag und Land.
Ihr Arbeitgeber oder der Versorgungsträger.
Beide müssen Ihnen auf Verlangen Auskunft geben (§ 4a BetrAVG).
Nein.
Der Makler vermittelt und betreut, Vertragspartner ist der Versicherer aus dem Versicherungsschein.
Im Verzeichnis Versicherer von A bis Z auf /versicherer.php stehen alle Unternehmen unter Aufsicht
der BaFin.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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