Wie oft sollte ich meine Versicherungen überprüfen lassen?
Wie oft sollte ich meine Versicherungen überprüfen lassen? Als Faustregel gründlich alle zwei …
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Kurz gesagt
Wie ordne ich meine Versicherungsunterlagen richtig? Am besten mit einer Mappe oder einem digitalen Ordner je Vertrag: Versicherungsschein, Bedingungen, letzte Beitragsrechnung und Schriftverkehr zusammen. Aufheben, solange der Vertrag läuft, und danach mindestens drei Jahre ab Jahresende, so lange verjähren Ansprüche in der Regel (§§ 195, 199 BGB).
Ordnung kostet wenig Geld, aber etwas Zeit. Die Fristen stammen aus BGB und VVG.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Übersichtsliste für 8 bis 10 Verträge anlegen | etwa 1 bis 2 Stunden, 0 Euro |
| Ordner mit Register für Papierunterlagen | etwa 5 bis 15 Euro |
| Aufbewahrung nach Vertragsende | mindestens 3 Jahre ab Jahresende |
| Neuer Versicherungsschein nach Verlust | Kosten tragen Sie, die Höhe legt der Versicherer fest; Abschriften nach § 3 Abs. 4 VVG ebenso |
Zeitaufwand und Materialkosten sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Fristen nach §§ 195 und 199 BGB sowie §§ 3 und 15 VVG, Stand Oktober 2026.
Rechenbeispiel
Ein Wasserschaden aus dem Herbst 2025 fällt erst nach der Kündigung auf. Wie lange brauchen Sie die Unterlagen?
| Anspruch entstanden und bekannt | 2025 |
| Verjährung beginnt | 31.12.2025 |
| Verjährung endet ohne Schadenmeldung | 31.12.2028 |
| Mit Schadenmeldung | gehemmt bis zur Entscheidung in Textform |
Die Unterlagen zum gekündigten Vertrag gehören mindestens bis Ende 2028 in die Mappe, bei offenem Schaden länger.
Für jeden Vertrag gehören vier Dinge zusammen: der aktuelle Versicherungsschein mit allen Nachträgen, die Versicherungsbedingungen, die letzte Beitragsrechnung und der Schriftverkehr, besonders Kündigungen, Änderungen und Schadenmeldungen.
Den Antrag mit Ihren Antworten auf die Gesundheits- oder Risikofragen sollten Sie bei Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen unbedingt dazulegen. Im Leistungsfall wird genau darauf geschaut, was Sie damals angegeben haben.
Wichtiger als jede Mappe ist eine Seite mit allen Verträgen: Sparte, Versicherer, Vertragsnummer, Beitrag, Zahlweise, Ablauf und Kündigungstermin, Schadentelefon. Mit dieser Liste melden Sie einen Schaden auch dann sofort, wenn die Mappen nicht greifbar sind.
Legen Sie die Liste zusätzlich an einem zweiten Ort ab, zum Beispiel bei einer Vertrauensperson. Nach einem Brand liegen sonst Schaden und Unterlagen im selben Haus.
| Spalte | Wozu Sie sie brauchen |
|---|---|
| Vertragsnummer | Schadenmeldung und Kündigung ohne Rückfragen |
| Beitrag und Zahlweise | Kosten im Blick, Doppelverträge erkennen |
| Ablauf und Kündigungstermin | Frist für einen Wechsel nicht verpassen |
| Schadentelefon | im Notfall sofort melden |
| Ansprechpartner oder Makler | wissen, wer den Vertrag betreut |
Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wissen (§ 199 BGB). Haben Sie einen Schaden gemeldet, ist die Verjährung bis zur Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt (§ 15 VVG).
Daraus folgt eine einfache Regel: Versicherungsunterlagen behalten, solange der Vertrag läuft, und danach noch mindestens drei volle Kalenderjahre. Unterlagen zu Lebens- und Rentenversicherungen bewahren Sie bis zur letzten Auszahlung auf.
Beides funktioniert, wenn es vollständig ist. Viele Versicherer schicken Unterlagen nur noch in einem Kundenportal. Laden Sie Versicherungsschein und Bedingungen herunter und speichern Sie sie selbst: Ein Portal kann nach einer Kündigung gesperrt sein, genau dann, wenn Sie noch einen alten Schaden belegen müssen.
Ist der Versicherungsschein weg, können Sie einen neuen verlangen (§ 3 Abs. 3 VVG), die Kosten dafür tragen Sie (§ 3 Abs. 5 VVG). Abschriften Ihrer eigenen Erklärungen zum Vertrag bekommen Sie ebenfalls auf Verlangen (§ 3 Abs. 4 VVG).
Fragen und Antworten
Den aktuellen immer.
Alte Fassungen nur, wenn Sie wissen wollen, welche Bedingungen zum Zeitpunkt eines Schadens galten.
Ja, wenn die Dateien vollständig, lesbar und gesichert sind.
Der Versicherer schickt den Versicherungsschein ohnehin in Textform,
als Urkunde auf Papier nur auf Ihr Verlangen (§ 3 Abs.
1 VVG).
Die letzte reicht für den Überblick.
Für die Steuererklärung brauchen Sie die Beiträge des Jahres, das Sie abrechnen.
Beim Versicherer einen neuen verlangen.
Das steht Ihnen nach § 3 VVG zu, die Kosten tragen Sie.
Ein Versicherungsmakler führt die von ihm betreuten Verträge in einer eigenen Übersicht und kann
Ihnen daraus eine Liste geben.
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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