Wie ordne ich meine Versicherungsunterlagen richtig?
Wie ordne ich meine Versicherungsunterlagen richtig? Am besten mit einer Mappe oder einem dig …
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Kurz gesagt
Wie oft sollte ich meine Versicherungen überprüfen lassen? Als Faustregel gründlich alle zwei bis drei Jahre und sofort nach jedem großen Lebensereignis: Umzug, Heirat, Kind, Hauskauf, Selbstständigkeit, Ruhestand. Einmal im Jahr genügt ein kurzer eigener Blick auf Beiträge und Summen. Beim Versicherungsmakler ist das Überprüfen für Sie kostenlos.
Was ein Versicherungscheck kostet, hängt davon ab, wer ihn macht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Überprüfen beim Versicherungsmakler | 0 Euro Rechnung, Courtage steckt im Beitrag |
| Versicherungsberater gegen Honorar, Stundensatz | etwa 150 bis 250 Euro netto je Stunde |
| Check von fünf privaten Verträgen beim Versicherungsberater, etwa 2 Stunden | etwa 300 bis 500 Euro netto |
| Eigener Jahresblick auf Beiträge und Summen | 0 Euro, etwa 30 bis 60 Minuten |
Honorarsätze aus veröffentlichten Angaben, Stand Oktober 2026.
Die Zeitangaben und der Zwei bis drei Jahre Rhythmus sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Hausratversicherung läuft mit der alten Summe weiter. Ein Wasserschaden zerstört Möbel und Technik.
| Alte Versicherungssumme (70 × 650 Euro) | 45.500 Euro |
| Tatsächlicher Wert des Hausrats | 71.500 Euro |
| Schaden | 20.000 Euro |
| Zahlung bei Unterversicherung (45.500 / 71.500) | etwa 12.727 Euro |
Rund 7.300 Euro bleiben bei der Familie hängen. Ein Versicherungscheck nach dem Umzug hätte das verhindert, die höhere Summe kostet meist nur wenige Euro im Monat mehr.
Die meisten Verträge ändern sich von Jahr zu Jahr kaum. Ein jährlicher Komplettcheck aller Versicherungen kostet Zeit und bringt selten etwas. Sinnvoller ist ein gründlicher Durchgang alle zwei bis drei Jahre, dazu ein kurzer Blick, wenn eine Beitragsrechnung oder eine Änderungsmitteilung kommt.
Was sich in diesem Abstand ändert: neue Tarife mit besseren Bedingungen, gestiegene Werte von Hausrat und Gebäude, ein neues Fahrrad, ein Kind, das aus der Familienversicherung herauswächst.
Große Lebensereignisse verändern Ihren Bedarf schlagartig. Wer nach einem Umzug die Wohnfläche in der Hausratversicherung nicht anpasst, ist schnell unterversichert. Dann zahlt der Versicherer im Schadenfall nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert (§ 75 VVG).
Auch bei Heirat oder Trennung lohnt der Check sofort: Zwei Haftpflichtverträge lassen sich oft zusammenlegen, nach einer Trennung braucht jeder wieder einen eigenen Vertrag.
| Anlass | Was Sie prüfen lassen sollten |
|---|---|
| Umzug | Hausrat: Wohnfläche, Summe, Tarifzone; Elementarschaden am neuen Ort |
| Heirat oder Partnerschaft | Haftpflicht und Hausrat zusammenlegen, Bezugsrechte in Lebensversicherungen |
| Kind | Familientarif in der Haftpflicht, Risikolebensversicherung, Unfallschutz |
| Hauskauf | Wohngebäude, Elementarschaden, Bauherrenhaftpflicht, Absicherung des Kredits |
| Selbstständigkeit | Berufs- oder Betriebshaftpflicht, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit |
| Ruhestand | Berufsunfähigkeit endet, Pflegevorsorge und Haftpflicht prüfen |
Ein ordentlicher Versicherungscheck fragt erst, was Sie absichern müssen, und dann, ob die vorhandenen Verträge passen. Geprüft werden Summen, Selbstbeteiligungen, wichtige Klauseln wie grobe Fahrlässigkeit und doppelte Verträge, die Sie unnötig bezahlen.
Ehrlich gesagt: Nicht jeder Altvertrag ist schlecht. Ältere Berufsunfähigkeits- oder Krankenverträge haben oft Vorteile, die ein neuer Vertrag mit neuer Gesundheitsprüfung nicht mehr bietet. Dort heißt das Ergebnis eines Checks häufig: behalten.
Der Versicherer muss Sie auch während der Laufzeit beraten, wenn er einen Anlass erkennt (§ 6 Abs. 4 VVG). Diese Pflicht gilt aber nicht, wenn ein Versicherungsmakler den Vertrag vermittelt hat (§ 6 Abs. 6 VVG). Dann ist die laufende Betreuung Sache des Maklers aus dem Maklervertrag.
Bei NAMMERT vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Er vergleicht Versicherer, die Vergütung zahlt der Versicherer. Wer nur eine Prüfung ohne Abschluss möchte, kann auch einen Versicherungsberater gegen Honorar beauftragen.
Fragen und Antworten
Nein.
Ein kurzer eigener Blick reicht jährlich,
gründlich alle zwei bis drei Jahre und nach großen Lebensereignissen.
Keine Rechnung.
Der Makler wird über die Courtage bezahlt, die im Beitrag steckt.
Er muss bei einem erkennbaren Anlass beraten.
Ob er einen Umzug oder ein Kind erfährt, hängt aber davon ab, ob Sie es melden.
Ja, gerade dann: Oft fehlt eine wichtige Absicherung wie Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit ganz.
Versicherungsscheine, die letzten Beitragsrechnungen und, wenn vorhanden, die Bedingungen.
Eine Liste mit Nummern reicht für den Anfang.
Nein.
Gekündigt wird nur, was Sie ausdrücklich wollen, und erst wenn der neue Schutz steht.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Wie ordne ich meine Versicherungsunterlagen richtig?
Wie ordne ich meine Versicherungsunterlagen richtig? Am besten mit einer Mappe oder einem dig …
Kann ich meinen Versicherungsmakler wechseln?
Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler grundsätzlich jederzeit wechseln, ohne Grund und für …
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, wenn der Versicherer den Beitrag über eine Anpassungsklausel erhöht, ohne dass Ihr Schutz …
Was kostet ein Versicherungsmakler und wer zahlt die Courtage?
Ein Versicherungsmakler stellt Ihnen in der Regel keine Rechnung. Wer zahlt die Courtage? Der …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
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