Kann ich meinen Versicherungsmakler wechseln?
Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler grundsätzlich jederzeit wechseln, ohne Grund und für …
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Kurz gesagt
Ja, wenn der Versicherer den Beitrag über eine Anpassungsklausel erhöht, ohne dass Ihr Schutz besser wird. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG). Keines gibt es bei einer Beitragserhöhung, die nur aus einer mitwachsenden Versicherungssumme oder einer Rückstufung nach Ihrem Schaden folgt. In der privaten Krankenversicherung gelten zwei Monate.
Rechenbeispiele, wie viel eine Erhöhung ausmacht. Die Fristen stammen aus dem Gesetz und den Musterbedingungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kfz-Haftpflicht und Vollkasko, 600 Euro im Jahr, Erhöhung um 12 Prozent | 72 Euro mehr im Jahr, Kündigung binnen 1 Monat möglich |
| Wohngebäude, 450 Euro im Jahr, nur Anpassungsfaktor plus 4 Prozent | 18 Euro mehr, kein Sonderkündigungsrecht |
| Private Krankenversicherung, 520 Euro im Monat, Anpassung plus 8 Prozent | 41,60 Euro mehr im Monat, Kündigung binnen 2 Monaten möglich |
| Hausrat, 120 Euro im Jahr, Tarifanpassung plus 10 Prozent | 12 Euro mehr, Kündigung binnen 1 Monat möglich |
Beitragshöhen und Prozentsätze sind Richtwerte aus der Angebotspraxis zur Veranschaulichung.
Fristen nach VVG und den Musterbedingungen der Kfz-Versicherung (AKB 2015), Stand Oktober 2026.
Rechenbeispiel
Die Mitteilung kommt am 5. Dezember, der Beitrag steigt wegen einer neuen Typklasse von 600 auf 672 Euro.
| Zugang der Mitteilung | 5. Dezember |
| Letzter Tag für die Kündigung | 5. Januar |
| Kündigung wirkt | frühestens 1. Januar |
| Mehrbeitrag beim alten Versicherer | 0 Euro |
Sie haben einen Monat Zeit, ein besseres Angebot zu finden, und zahlen den höheren Beitrag nie.
Entscheidend ist der Grund der Erhöhung. Hebt der Versicherer den Beitrag über eine Anpassungsklausel in den Bedingungen an und bekommen Sie dafür keinen besseren Schutz, dürfen Sie nach § 40 VVG kündigen. Dasselbe gilt, wenn er den Schutz kürzt und den Beitrag gleich lässt.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung beim Versicherer sein. Sie wirkt sofort, frühestens aber zu dem Tag, an dem die Erhöhung gelten würde. Zum neuen Preis zahlen Sie also nichts.
Steigt der Beitrag, weil Sie nach einem Unfall in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse kommen, ist das keine Anpassung des Tarifs, sondern die Folge Ihres Schadens. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung entsteht dadurch nicht.
In der Wohngebäudeversicherung steigt der Beitrag meist mit dem Anpassungsfaktor, und die Versicherungssumme wächst im gleichen Schritt. Sie bekommen mehr Schutz für mehr Geld, deshalb greift § 40 VVG dann nicht. Erst wenn der Beitragssatz selbst steigt, lohnt der genaue Blick.
| Anlass | Sonderkündigungsrecht? |
|---|---|
| Tarifanpassung ohne mehr Schutz | ja, ein Monat (§ 40 VVG) |
| Kfz: höhere Typklasse oder Regionalklasse | ja, laut Musterbedingungen ein Monat |
| Kfz: Rückstufung nach eigenem Schaden | nein, aber Kündigung nach dem Schadenfall möglich |
| Wohngebäude: Summe und Beitrag steigen mit dem Anpassungsfaktor | nein |
| Private Krankenversicherung: Beitragsanpassung | ja, zwei Monate (§ 205 Abs. 4 VVG) |
Die Musterbedingungen der Kfz-Versicherung sehen ein eigenes Kündigungsrecht vor, wenn der Beitrag wegen einer neuen Typklasse, einer neuen Regionalklasse oder einer Tarifänderung steigt. Auch hier gilt ein Monat ab Zugang der Mitteilung.
Viele Rechnungen kommen erst nach dem 30. November. Das Sonderkündigungsrecht ist dann die zweite Chance, den Vertrag für das neue Jahr zu wechseln.
Ein Versicherungsmakler liest die Mitteilung gegen den Vertrag: Ist es eine Anpassung des Tarifs, eine Summenanpassung oder eine Folge eigener Schäden? Daraus folgt, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht und bis wann.
Danach vergleicht er, ob ein anderer Tarif mit gleichem Schutz günstiger ist. Bei NAMMERT vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Prüfung kostenlos.
Ehrlich gesagt: Nicht jede Beitragserhöhung ist ein Grund zum Wechsel. Nach mehreren Schäden oder bei einem alten Haus kann ein neuer Vertrag teurer sein oder gar nicht zustande kommen. Kündigen Sie deshalb erst, wenn das neue Angebot schriftlich vorliegt.
Fragen und Antworten
Ja.
§ 40 VVG nennt keine Mindesthöhe.
Entscheidend ist, dass der Schutz nicht im gleichen Maß besser wird.
Ja.
Die Mitteilung muss den Hinweis enthalten und spätestens einen Monat vor der Erhöhung bei Ihnen
sein.
Dann bleibt die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres,
mit der Frist aus Ihrem Vertrag.
Der höhere Beitrag gilt bis dahin.
Die Rückstufung ist keine Tariferhöhung.
Nach einem Schaden gibt es aber ein eigenes Kündigungsrecht nach dem Schadenfall.
Ja, mit einer Maklervollmacht.
Er prüft vorher, ob das Sonderkündigungsrecht greift und ob ein Anschlussvertrag steht.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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