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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was bedeutet eine Maklervollmacht und kann ich sie widerrufen?

Kurz gesagt

Eine Maklervollmacht bedeutet, dass Ihr Versicherungsmakler gegenüber den Versicherern in Ihrem Namen handeln darf: Angebote einholen, Verträge ändern oder kündigen, Auskünfte erhalten. Sie können sie grundsätzlich jederzeit widerrufen, schriftlich, ohne Grund, für 0 Euro. Was dabei oft übersehen wird: Der Maklervertrag ist eine eigene Vereinbarung und endet nicht automatisch mit.

Was bedeutet eine Maklervollmacht und kann ich sie widerrufen?

Was es kostet

Was Erteilung und Widerruf einer Maklervollmacht kosten und wie der Makler bezahlt wird.

BeispielRichtwert
Maklervollmacht erteilen0 Euro, der Makler wird über die Courtage im Beitrag bezahlt
Maklervollmacht widerrufen und Maklervertrag kündigen0 Euro, ein Brief oder eine E-Mail genügt
Laufende Courtage bei Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude (Richtwert)etwa 15 bis 25 Prozent der Jahresnettoprämie
Laufende Courtage bei Kfz (Richtwert)etwa 5 bis 10 Prozent der Jahresnettoprämie

Courtagesätze sind veröffentlichte Marktspannen, keine gesetzlichen Werte,

und die Quelle ist selbst Makler.

Stand Oktober 2026.

Ihr Beitrag ändert sich durch den Widerruf nicht.

Rechenbeispiel

Familie mit fünf Verträgen trennt sich vom Makler

Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Kfz und Rechtsschutz laufen über einen Makler. Die Familie will die Verträge behalten, aber selbst verwalten.

Brief an den MaklerWiderruf der Maklervollmacht und Kündigung des Maklervertrags
Kopie an die Versichererfünf kurze Schreiben mit Vertragsnummer
Kosten0 Euro
Beiträge danachunverändert

Alle fünf Verträge laufen weiter. Post, Änderungen und Schadenmeldungen gehen ab jetzt direkt an die Versicherer.

Was eine Maklervollmacht konkret erlaubt

Mit der Maklervollmacht weist sich der Versicherungsmakler beim Versicherer aus. Ohne sie bekommt er keine Auskunft zu Ihren bestehenden Verträgen und darf nichts für Sie erklären. Die Vollmacht ist also das Werkzeug, mit dem der Makler den Maklervertrag erst erfüllen kann.

Üblich sind in einer Maklervollmacht: Angebote einholen, Anträge stellen, Verträge ändern und kündigen, Post der Versicherer empfangen und Unterlagen einsehen. Bei Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen kommt oft eine Schweigepflichtentbindung für Gesundheitsdaten dazu.

Regelung in der MaklervollmachtWas das für Sie bedeutet
Angebote einholen und Anträge stellender Makler verhandelt mit mehreren Versicherern für Sie
Verträge ändern und kündigener darf Ihre Altverträge in Ihrem Namen beenden, sprechen Sie Kündigungen vorher ab
Post der Versicherer empfangenSchreiben gehen an den Makler, fragen Sie nach Kopien
Untervollmacht an KollegenMitarbeiter oder Partner des Maklers dürfen mit Ihren Daten arbeiten
Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindungnötig bei Gesundheitsfragen, gezielt und nicht pauschal erteilen

Maklervollmacht und Maklervertrag sind zwei Dinge

Der Maklervertrag regelt, was der Makler für Sie tun soll und wie er bezahlt wird. Die Maklervollmacht regelt, was er gegenüber Dritten in Ihrem Namen erklären darf. Wer nur die Vollmacht widerruft, hat den Maklervertrag noch nicht gekündigt, und umgekehrt.

Wenn Sie sich ganz trennen wollen, schreiben Sie deshalb in einen Brief beides: Widerruf der Maklervollmacht und Kündigung des Maklervertrags.

So widerrufen Sie eine Maklervollmacht

Nach § 168 BGB können Sie eine Vollmacht widerrufen, auch wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis weiterläuft, es sei denn, aus diesem ergibt sich etwas anderes. Den Maklervertrag können Sie ohne vereinbarte Frist fristlos kündigen, weil der Makler Dienste höherer Art leistet (§ 627 BGB). Eine Kündigungsfrist gilt nur, wenn sie wirksam und eindeutig individuell vereinbart wurde.

Schicken Sie den Widerruf an den Makler und eine Kopie an die Versicherer. Erst wenn der Versicherer davon weiß, richtet er seine Post nicht mehr an den alten Makler.

Was mit Ihren Versicherungen passiert

Ihre Verträge bestehen beim Versicherer, nicht beim Makler. Mit dem Widerruf der Maklervollmacht ändert sich an Beitrag, Leistung und Laufzeit nichts. Der Vertrag hat danach nur keinen betreuenden Makler mehr, bis Sie einen neuen beauftragen.

Wichtig: Ein Makler ist kein Bote des Versicherers. Die gesetzliche Empfangsvollmacht für Anzeigen und Kündigungen gibt es nur beim Versicherungsvertreter (§ 69 VVG). Wer eine Maklervollmacht widerrufen hat, schickt Schadenmeldungen und Kündigungen deshalb direkt an den Versicherer.

Maklervollmacht beim Online-Abschluss

Auch wer online über ein Vergleichsportal abschließt, erteilt oft eine Maklervollmacht, weil das Portal rechtlich als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d GewO tätig ist. Das steht meist in den Bedingungen, die man beim Abschluss bestätigt.

Die Maklervollmacht aus einem Online-Abschluss können Sie genauso widerrufen wie bei einem Makler vor Ort. Prüfen Sie Ihre Verträge: In den Unterlagen steht, welcher Vermittler eingetragen ist.

Schritt für Schritt

  1. Unterlagen sichten: Welche Verträge laufen über den Makler, welche Vollmacht haben Sie unterschrieben?
  2. Entscheiden: nur die Vollmacht widerrufen, nur den Maklervertrag kündigen oder beides.
  3. Kurzes Schreiben an den Makler, mit Datum, Unterschrift und der Bitte um Bestätigung.
  4. Kopie an jeden Versicherer, damit Post und Rückfragen künftig an Sie gehen.
  5. Wenn Sie einen neuen Makler beauftragen, eine neue Maklervollmacht nur für die gewünschten Verträge erteilen.

Checkliste

  • Vollmacht und Maklervertrag getrennt geprüft
  • Widerruf schriftlich mit Datum und Unterschrift
  • Versicherer über den Widerruf informiert
  • Schweigepflichtentbindung bei Gesundheitsdaten mit widerrufen, wenn gewünscht
  • Laufende Anfragen und offene Schadenfälle vorher geklärt

Häufige Fehler

  • Nur die Vollmacht widerrufen und annehmen, der Maklervertrag sei damit auch beendet
  • Versicherungen kündigen, obwohl man nur den Makler loswerden wollte
  • Schadenmeldungen nach dem Widerruf weiter an den alten Makler schicken
  • Eine neue Maklervollmacht pauschal für alle Verträge unterschreiben, ohne sie zu lesen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich für einen Makler überhaupt eine Vollmacht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht.

Ohne Maklervollmacht kann der Makler aber kaum etwas für Sie erledigen,

weil der Versicherer ihm keine Auskunft gibt.

Kann ich die Maklervollmacht nur für einzelne Verträge erteilen?

Ja.

Sie können die Vollmacht auf bestimmte Verträge oder Sparten begrenzen und andere Verträge selbst

verwalten.

Muss ich beim Widerruf eine Frist einhalten?

Für die Vollmacht in der Regel nicht.

Für den Maklervertrag nur, wenn eine Frist wirksam und eindeutig individuell vereinbart wurde.

Werden meine Versicherungen teurer, wenn ich die Vollmacht widerrufe?

Nein.

Beitrag und Bedingungen stehen im Versicherungsvertrag und ändern sich durch den Widerruf nicht.

Was passiert mit der Courtage nach dem Widerruf?

Das regeln Makler und Versicherer untereinander.

Für Sie entstehen dadurch keine Kosten und keine Nachzahlung.

Darf der Makler meine Verträge ohne Rückfrage kündigen?

Rechtlich erlaubt die Vollmacht das meist.

Ein seriöser Makler stimmt Kündigungen trotzdem vorher mit Ihnen ab,

und das dürfen Sie auch verlangen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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