Kann ich meinen Versicherungsmakler wechseln?
Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler grundsätzlich jederzeit wechseln, ohne Grund und für …
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Kurz gesagt
Eine Maklervollmacht bedeutet, dass Ihr Versicherungsmakler gegenüber den Versicherern in Ihrem Namen handeln darf: Angebote einholen, Verträge ändern oder kündigen, Auskünfte erhalten. Sie können sie grundsätzlich jederzeit widerrufen, schriftlich, ohne Grund, für 0 Euro. Was dabei oft übersehen wird: Der Maklervertrag ist eine eigene Vereinbarung und endet nicht automatisch mit.
Was Erteilung und Widerruf einer Maklervollmacht kosten und wie der Makler bezahlt wird.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Maklervollmacht erteilen | 0 Euro, der Makler wird über die Courtage im Beitrag bezahlt |
| Maklervollmacht widerrufen und Maklervertrag kündigen | 0 Euro, ein Brief oder eine E-Mail genügt |
| Laufende Courtage bei Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude (Richtwert) | etwa 15 bis 25 Prozent der Jahresnettoprämie |
| Laufende Courtage bei Kfz (Richtwert) | etwa 5 bis 10 Prozent der Jahresnettoprämie |
Courtagesätze sind veröffentlichte Marktspannen, keine gesetzlichen Werte,
und die Quelle ist selbst Makler.
Stand Oktober 2026.
Ihr Beitrag ändert sich durch den Widerruf nicht.
Rechenbeispiel
Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Kfz und Rechtsschutz laufen über einen Makler. Die Familie will die Verträge behalten, aber selbst verwalten.
| Brief an den Makler | Widerruf der Maklervollmacht und Kündigung des Maklervertrags |
| Kopie an die Versicherer | fünf kurze Schreiben mit Vertragsnummer |
| Kosten | 0 Euro |
| Beiträge danach | unverändert |
Alle fünf Verträge laufen weiter. Post, Änderungen und Schadenmeldungen gehen ab jetzt direkt an die Versicherer.
Mit der Maklervollmacht weist sich der Versicherungsmakler beim Versicherer aus. Ohne sie bekommt er keine Auskunft zu Ihren bestehenden Verträgen und darf nichts für Sie erklären. Die Vollmacht ist also das Werkzeug, mit dem der Makler den Maklervertrag erst erfüllen kann.
Üblich sind in einer Maklervollmacht: Angebote einholen, Anträge stellen, Verträge ändern und kündigen, Post der Versicherer empfangen und Unterlagen einsehen. Bei Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen kommt oft eine Schweigepflichtentbindung für Gesundheitsdaten dazu.
| Regelung in der Maklervollmacht | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|
| Angebote einholen und Anträge stellen | der Makler verhandelt mit mehreren Versicherern für Sie |
| Verträge ändern und kündigen | er darf Ihre Altverträge in Ihrem Namen beenden, sprechen Sie Kündigungen vorher ab |
| Post der Versicherer empfangen | Schreiben gehen an den Makler, fragen Sie nach Kopien |
| Untervollmacht an Kollegen | Mitarbeiter oder Partner des Maklers dürfen mit Ihren Daten arbeiten |
| Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung | nötig bei Gesundheitsfragen, gezielt und nicht pauschal erteilen |
Der Maklervertrag regelt, was der Makler für Sie tun soll und wie er bezahlt wird. Die Maklervollmacht regelt, was er gegenüber Dritten in Ihrem Namen erklären darf. Wer nur die Vollmacht widerruft, hat den Maklervertrag noch nicht gekündigt, und umgekehrt.
Wenn Sie sich ganz trennen wollen, schreiben Sie deshalb in einen Brief beides: Widerruf der Maklervollmacht und Kündigung des Maklervertrags.
Nach § 168 BGB können Sie eine Vollmacht widerrufen, auch wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis weiterläuft, es sei denn, aus diesem ergibt sich etwas anderes. Den Maklervertrag können Sie ohne vereinbarte Frist fristlos kündigen, weil der Makler Dienste höherer Art leistet (§ 627 BGB). Eine Kündigungsfrist gilt nur, wenn sie wirksam und eindeutig individuell vereinbart wurde.
Schicken Sie den Widerruf an den Makler und eine Kopie an die Versicherer. Erst wenn der Versicherer davon weiß, richtet er seine Post nicht mehr an den alten Makler.
Ihre Verträge bestehen beim Versicherer, nicht beim Makler. Mit dem Widerruf der Maklervollmacht ändert sich an Beitrag, Leistung und Laufzeit nichts. Der Vertrag hat danach nur keinen betreuenden Makler mehr, bis Sie einen neuen beauftragen.
Wichtig: Ein Makler ist kein Bote des Versicherers. Die gesetzliche Empfangsvollmacht für Anzeigen und Kündigungen gibt es nur beim Versicherungsvertreter (§ 69 VVG). Wer eine Maklervollmacht widerrufen hat, schickt Schadenmeldungen und Kündigungen deshalb direkt an den Versicherer.
Auch wer online über ein Vergleichsportal abschließt, erteilt oft eine Maklervollmacht, weil das Portal rechtlich als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d GewO tätig ist. Das steht meist in den Bedingungen, die man beim Abschluss bestätigt.
Die Maklervollmacht aus einem Online-Abschluss können Sie genauso widerrufen wie bei einem Makler vor Ort. Prüfen Sie Ihre Verträge: In den Unterlagen steht, welcher Vermittler eingetragen ist.
Fragen und Antworten
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht.
Ohne Maklervollmacht kann der Makler aber kaum etwas für Sie erledigen,
weil der Versicherer ihm keine Auskunft gibt.
Ja.
Sie können die Vollmacht auf bestimmte Verträge oder Sparten begrenzen und andere Verträge selbst
verwalten.
Für die Vollmacht in der Regel nicht.
Für den Maklervertrag nur, wenn eine Frist wirksam und eindeutig individuell vereinbart wurde.
Nein.
Beitrag und Bedingungen stehen im Versicherungsvertrag und ändern sich durch den Widerruf nicht.
Das regeln Makler und Versicherer untereinander.
Für Sie entstehen dadurch keine Kosten und keine Nachzahlung.
Rechtlich erlaubt die Vollmacht das meist.
Ein seriöser Makler stimmt Kündigungen trotzdem vorher mit Ihnen ab,
und das dürfen Sie auch verlangen.
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