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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter: Was ist der Unterschied?

Kurz gesagt

Der Unterschied: Der Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag von einem oder wenigen Versicherern, der Versicherungsmakler für Sie (§ 59 VVG). Was ist praktisch anders? Der Makler muss eine ausreichende Zahl von Versicherern vergleichen und haftet selbst, mit mindestens 1.564.610 Euro Berufshaftpflicht je Schadenfall. Beim Vertreter oder Makler zahlen Sie meist gleich viel.

Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter: Was ist der Unterschied?

Was es kostet

Für Sie kosten Vertreter und Makler in der Regel nichts extra; beide werden aus dem Beitrag bezahlt.

BeispielRichtwert
Vertrag über einen Versicherungsvertreter0 Euro Rechnung, Provision im Beitrag
Vertrag über einen Versicherungsmakler0 Euro Rechnung, Courtage im Beitrag
Laufende Vergütung bei Hausrat oder Haftpflicht (Richtwert)etwa 15 bis 25 Prozent der Jahresnettoprämie
Berufshaftpflicht des Maklers, Mindestsumme1.564.610 Euro je Schadenfall, 2.315.610 Euro im Jahr

Vergütungssätze sind veröffentlichte Marktspannen für Makler, keine gesetzlichen Werte;

Provisionen von Vertretern werden nicht einheitlich veröffentlicht.

Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Kündigung kurz vor Fristende

Ihre Hausratversicherung läuft zum 1. Januar ab, die Kündigung muss bis 30. September beim Versicherer sein. Sie geben das Schreiben am 29. September ab.

Abgabe beim Vertreter am 29. Septembergilt als beim Versicherer zugegangen, rechtzeitig
Abgabe beim Makler am 29. Septemberwirkt erst mit Eingang beim Versicherer
Makler leitet am 1. Oktober weiterzu spät, Vertrag läuft ein Jahr weiter

Bei knappen Fristen schicken Sie die Kündigung selbst an den Versicherer und informieren den Makler zusätzlich.

Für wen Vertreter und Makler arbeiten

Ein Versicherungsvertreter ist von einem Versicherer damit betraut, Verträge zu vermitteln. Ausschließlichkeitsvertreter arbeiten für eine Gesellschaft, Mehrfachvertreter für mehrere. Sie verkaufen die Tarife ihrer Partner und stehen rechtlich auf deren Seite.

Der Versicherungsmakler wird von Ihnen beauftragt und ist von keinem Versicherer betraut. Der Bundesgerichtshof nennt ihn seit 1985 einen treuhänderähnlichen Sachwalter des Kunden. Als Makler gilt nach § 59 VVG auch, wer bei Ihnen diesen Eindruck erweckt.

PunktVersicherungsvertreterVersicherungsmakler
AuftraggeberVersichererSie als Kunde
AuswahlTarife des oder der Partnerausreichende Zahl am Markt (§ 60 VVG)
Erlaubnis§ 34d GewO als Vertreter oder gebunden über den Versicherer§ 34d Abs. 1 GewO als Makler
Haftung für Fehleroft der Versichererder Makler selbst, mit Pflicht-Berufshaftpflicht
Zugang Ihrer Kündigunggilt als beim Versicherer zugegangenerst wenn der Makler sie weiterleitet

Was der Unterschied beim Vergleich ausmacht

Der Vertreter kann Ihnen nur zeigen, was seine Gesellschaften anbieten. Das kann gut passen, wenn diese Tarife für Ihren Fall stark sind. Einen Marktvergleich schuldet er nicht.

Der Makler muss seiner Empfehlung eine ausreichende Zahl von Versicherern und Verträgen zugrunde legen (§ 60 VVG). Schränkt er die Auswahl ein, muss er Sie vorher ausdrücklich darauf hinweisen.

Wem Ihre Erklärungen zugehen

Ein Versicherungsvertreter gilt gesetzlich als bevollmächtigt, Anträge, Anzeigen und Kündigungen für den Versicherer entgegenzunehmen (§ 69 VVG). Geben Sie ihm eine Schadenanzeige, ist sie beim Versicherer angekommen.

Für Makler gibt es diese gesetzliche Empfangsvollmacht nicht. Eine Kündigung oder Anzeige, die Sie dem Makler schicken, wirkt erst, wenn sie beim Versicherer ist. Bei Fristen schicken Sie wichtige Erklärungen deshalb besser selbst oder lassen sich die Weiterleitung bestätigen.

Wer haftet, wenn die Beratung falsch war

Beide müssen Sie beraten und die Beratung dokumentieren (§§ 60, 61 VVG). Bei Fehlern haften sie nach § 63 VVG. Der Makler haftet selbst und braucht dafür eine Berufshaftpflicht von mindestens 1.564.610 Euro je Schadenfall und 2.315.610 Euro im Jahr.

Gebundene Vertreter ohne eigene Erlaubnis dürfen nur arbeiten, wenn der Versicherer die uneingeschränkte Haftung für ihre Vermittlung übernimmt (§ 34d Abs. 7 GewO). Das ist für Sie nicht schlechter, nur ist dann der Versicherer Ihr Ansprechpartner für Ersatzansprüche.

Wann ein Versicherungsvertreter genügt

Wenn Sie bei einer Gesellschaft bleiben möchten, mit dem Service zufrieden sind und Ihr Bedarf einfach ist, spricht nichts gegen einen Vertreter vor Ort. Er kennt die Tarife seines Hauses oft sehr genau.

Ein Makler oder Vertreter lohnt sich unterschiedlich: Den Makler brauchen Sie eher, wenn Sie den Markt vergleichen lassen möchten, mehrere Verträge bei verschiedenen Gesellschaften haben oder besondere Risiken wie Gewerbe oder Vorerkrankungen versichern.

Schritt für Schritt

  1. Im Erstgespräch fragen: Sind Sie Vertreter oder Makler?
  2. Statusinformation und Registernummer geben lassen und im Vermittlerregister prüfen.
  3. Beim Vertreter fragen, für welche Gesellschaften er arbeitet.
  4. Beim Makler fragen, wie viele Versicherer er für Ihren Fall vergleicht.
  5. Fristgebundene Erklärungen beim Makler direkt an den Versicherer schicken.

Checkliste

  • Status (Vertreter oder Makler) schriftlich bekannt
  • Registernummer geprüft
  • Auswahl der Versicherer bekannt
  • Beratungsprotokoll erhalten
  • Wichtige Fristen selbst im Blick

Häufige Fehler

  • Einen Mehrfachvertreter für einen Makler halten
  • Eine Kündigung kurz vor Fristende nur beim Makler abgeben
  • Annehmen, der Makler sei teurer als der Vertreter
  • Den Status im Gespräch nicht erfragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Woran erkenne ich, ob jemand Makler oder Vertreter ist?

An der Statusinformation, die Sie beim ersten Kontakt bekommen müssen,

und im Vermittlerregister unter der Registernummer.

Ist ein Mehrfachvertreter dasselbe wie ein Makler?

Nein.

Er arbeitet für mehrere Versicherer, aber in deren Auftrag.

Der Makler arbeitet in Ihrem Auftrag.

Wer ist teurer, Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter?

Meist keiner von beiden.

Beide werden aus dem Beitrag vergütet, eine Rechnung bekommen Sie in der Regel nicht.

Kann ich vom Vertreter zum Makler wechseln?

Ja.

Ihre Verträge bleiben bestehen, der Makler übernimmt die Betreuung, wenn Sie ihn beauftragen.

Was ist NAMMERT?

Norman Nammert ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs.

1 GewO, Registernummer D-C08Q-TOSD4-37.

Er vergleicht Versicherer, die Vergütung zahlt der Versicherer.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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