Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Warum zum Versicherungsmakler statt ins Vergleichsportal?

Kurz gesagt

Warum zum Versicherungsmakler statt ins Vergleichsportal? Weil zwei Tarife für 98 Euro im Jahr im Schaden über 9.000 Euro auseinanderliegen können. Das Portal sortiert vor allem nach Preis, der Makler sucht den Vertrag, der im Schadenfall zahlt, arbeitet rechtlich für Sie und haftet für Beratungsfehler. Für Sie kostet das meist nichts extra, die Courtage steckt im Beitrag.

Warum zum Versicherungsmakler statt ins Vergleichsportal?

Was es kostet

Was Sie Makler und Vergleichsportal kosten: Beide werden vom Versicherer über die Courtage bezahlt, die im Beitrag eingerechnet ist.

BeispielRichtwert
Abschluss über ein Vergleichsportal0 Euro Gebühr, Courtage im Beitrag
Abschluss und laufende Betreuung über einen Makler0 Euro Rechnung, Courtage im Beitrag
Laufende Courtage bei Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude (Richtwert)etwa 15 bis 25 Prozent der Jahresnettoprämie
Laufende Courtage bei Kfz (Richtwert)etwa 5 bis 10 Prozent der Jahresnettoprämie
Versicherungsberater gegen Honorar statt Makleretwa 120 bis 250 Euro je Stunde

Courtagesätze sind keine gesetzlichen Werte,

sondern veröffentlichte Marktspannen (Quelle ist selbst Makler), Stand Oktober 2026.

Die Courtage darf nicht an Sie ausgezahlt werden (§ 48b VAG).

Rechenbeispiel

Zwei Hausrattarife für je 98 Euro im Jahr, ein Wohnzimmerbrand

Beide Tarife kosten gleich viel und stehen im Vergleichsportal nebeneinander. Eine Kerze brennt unbeaufsichtigt, der Schaden beträgt 18.000 Euro. Tarif A schließt grobe Fahrlässigkeit nicht ein, der Versicherer darf dann nach Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 VVG); angenommen sind 50 Prozent. Tarif B zahlt grobe Fahrlässigkeit voll und hat keinen Selbstbehalt.

Beitrag Tarif A und Tarif Bje 98 Euro im Jahr
Schaden durch Brand18.000 Euro
Tarif A: Kürzung um 50 Prozent9.000 Euro
Tarif A: Selbstbehaltminus 150 Euro
Tarif A zahlt8.850 Euro
Tarif B zahlt18.000 Euro

Gleicher Beitrag, aber 9.150 Euro Unterschied in der Leistung. Die Kürzungsquote ist eine Annahme; wie stark gekürzt wird, hängt vom Einzelfall ab.

Was ein Vergleichsportal leistet und was nicht

Ein Vergleichsportal ist rechtlich selbst Versicherungsvermittler, meist Makler, und braucht eine Erlaubnis nach § 34d GewO. Es zeigt in Sekunden viele Preise nebeneinander. Das ist praktisch, solange der Preis wirklich das Wichtigste ist.

Die Grenze liegt in der Abfrage: Das Portal kennt nur, was Sie in die Felder eintragen. Wer beim Abschluss erklärt, keine Beratung zu wünschen, bekommt auch keine geschuldet. Das OLG München hat das am 07.08.2026 (25 W 1080/26 e) für eine Motorradversicherung so entschieden.

Das Bundeskartellamt stellte 2019 fest, dass Vergleichsportale gerade bei Versicherungen teilweise wichtige Anbieter nicht einbeziehen. Die Liste im Portal ist also nicht zwingend der ganze Markt.

Gleicher Beitrag heißt nicht gleiche Leistung

Zwei Tarife zum selben Preis können sich im Kleingedruckten stark unterscheiden: bei grober Fahrlässigkeit, bei Ausschlüssen, bei Selbstbehalt und bei Höchstgrenzen für einzelne Sachen. Im Portal sehen Sie oft nur Häkchen, nicht die Bedingungen dahinter.

Der Versicherungsmakler liest die Bedingungen für Ihren Fall: Welcher Schaden ist bei Ihnen wahrscheinlich, und was zahlt welcher Tarif dann wirklich? Deshalb lohnt der Weg zum Makler vor allem dort, wo ein Ausschluss teuer werden kann.

Punkt im VertragWas im Vergleichsportal oft zu sehen istWas der Makler prüft
Grobe FahrlässigkeitHäkchen ja oder neinbis zu welcher Summe und ohne Kürzung
Ausschlüsseselten sichtbarwelche Ausschlüsse Ihren Alltag treffen
SelbstbehaltBetragob er je Schaden oder je Jahr gilt
AntragsfragenFormular ohne Erklärungwas gefragt ist und wie Sie richtig antworten
Änderungen späterneuer Vergleich auf eigene FaustAnpassung des bestehenden Vertrags

Der Makler arbeitet für Sie und haftet

Ein Versicherungsmakler ist nicht an einen Versicherer gebunden. Er muss seiner Empfehlung eine ausreichende Zahl von Verträgen und Versicherern am Markt zugrunde legen (§ 60 VVG) und die Beratung dokumentieren (§ 61 VVG).

Verletzt er diese Pflichten, muss er den Schaden ersetzen (§ 63 VVG). Damit das nicht am Geld scheitert, braucht jeder Makler eine Berufshaftpflicht von mindestens 1.564.610 Euro je Schadenfall und 2.315.610 Euro im Jahr. Ein Häkchen bei "Beratungsverzicht" im Portal erschwert solche Ansprüche dagegen erheblich.

Richtige Antragsangaben schützen den Versicherungsschutz

Beim Abschluss müssen Sie alle Fragen des Versicherers zu Gefahrumständen wahrheitsgemäß beantworten (§ 19 VVG). Ist eine Angabe falsch, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag zu anderen Bedingungen fortführen.

Gerade bei Vorschäden, Gesundheitsfragen oder Gewerbe ist das heikel. Im Portal klicken Sie die Antworten allein durch. Ein Makler erklärt, was mit einer Frage gemeint ist, damit Ihr Versicherungsschutz im Schadenfall nicht an einem Missverständnis hängt.

Betreuung, wenn sich etwas ändert

Umzug, Heirat, Kind, Selbstständigkeit, neues Auto: Verträge passen nach ein paar Jahren oft nicht mehr. Beim Vergleichsportal beginnen Sie dann meist einen neuen Vergleich. Ein Makler hat Ihre Verträge im Blick und kann den Vertrag anpassen oder einen Wechsel vorschlagen.

Was ein Makler im Schadenfall leisten kann, ist begrenzt: Er kann bei der Meldung helfen und Unterlagen vorbereiten, über die Leistung entscheidet aber immer der Versicherer.

Wann ein Vergleichsportal reicht

Ehrlich gesagt: Für einfache, standardisierte Verträge reicht ein Vergleichsportal oft. Bei der Kfz-Haftpflicht sind die Mindestinhalte gesetzlich vorgegeben, und wer genau weiß, welche Bausteine er will, findet dort schnell einen günstigen Tarif.

Ein Makler bringt mehr, wenn das Kleingedruckte entscheidet, wenn Antragsfragen heikel sind (Gesundheit, Vorschäden), bei Gewerbe und wenn Sie Ihre Verträge über Jahre betreut wissen möchten.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wie viel Ihnen Beratung wert ist: einfacher Vertrag oder viel Kleingedrucktes?
  2. Bei einfachen Verträgen im Vergleichsportal mehrere Tarife mit gleichem Umfang vergleichen.
  3. Beim Abschluss über das Portal keinen Beratungsverzicht anklicken, wenn Sie Fragen haben.
  4. Bei komplexen Verträgen einen Makler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO suchen und im Vermittlerregister prüfen.
  5. Antragsfragen gemeinsam durchgehen und Antworten schriftlich festhalten.
  6. Änderungen im Leben melden, damit der Vertrag angepasst werden kann.

Checkliste

  • Grobe Fahrlässigkeit ohne Kürzung mitversichert
  • Ausschlüsse und Höchstgrenzen gelesen, nicht nur Häkchen
  • Selbstbehalt je Schaden oder je Jahr bekannt
  • Alle Antragsfragen richtig und vollständig beantwortet
  • Beratungsprotokoll erhalten (§ 61 VVG)
  • Vermittler im Register mit Erlaubnis nach § 34d GewO

Häufige Fehler

  • Den billigsten Tarif nehmen, ohne die Bedingungen zu vergleichen
  • Im Portal den Beratungsverzicht wegklicken und später Ansprüche erwarten
  • Vorschäden oder Gesundheitsangaben im Antrag weglassen
  • Glauben, die Liste im Vergleichsportal sei der ganze Markt
  • Verträge nach Umzug oder Familienzuwachs nicht anpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist ein Vergleichsportal auch ein Makler?

Meist ja.

Wer Versicherungen vergleicht und den Abschluss ermöglicht,

vermittelt und braucht eine Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die Beratungstiefe hängt aber davon ab, was Sie eingeben und ob Sie auf Beratung verzichten.

Ist der Makler teurer als das Vergleichsportal?

In der Regel nicht.

Beide werden über die Courtage bezahlt, die der Versicherer aus dem Beitrag zahlt.

Derselbe Tarif kostet meist überall gleich viel.

Darf mir der Makler einen Teil der Courtage auszahlen?

Nein.

§ 48b VAG verbietet Sondervergütungen an Kunden;

erlaubt sind nur kleine Geschenke bis 15 Euro je Vertrag und Jahr.

Wofür haftet ein Makler?

Für Fehler bei Beratung und Dokumentation (§ 63 VVG).

Dafür muss er eine Berufshaftpflicht von mindestens 1.564.610 Euro je Schadenfall haben.

Wann brauche ich keinen Makler?

Wenn der Vertrag einfach ist, etwa eine Kfz-Haftpflicht ohne Besonderheiten,

und Sie genau wissen, welchen Umfang Sie wollen.

Dann reicht ein Vergleichsportal.

Wer ist NAMMERT in diesem Zusammenhang?

Norman Nammert ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs.

1 GewO, Registernummer D-C08Q-TOSD4-37.

Er vergleicht Versicherer, die Vergütung zahlt der Versicherer.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.