Was kostet ein Versicherungsmakler und wer zahlt die Courtage?
Ein Versicherungsmakler stellt Ihnen in der Regel keine Rechnung. Wer zahlt die Courtage? Der …
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Kurz gesagt
Warum zum Versicherungsmakler statt ins Vergleichsportal? Weil zwei Tarife für 98 Euro im Jahr im Schaden über 9.000 Euro auseinanderliegen können. Das Portal sortiert vor allem nach Preis, der Makler sucht den Vertrag, der im Schadenfall zahlt, arbeitet rechtlich für Sie und haftet für Beratungsfehler. Für Sie kostet das meist nichts extra, die Courtage steckt im Beitrag.
Was Sie Makler und Vergleichsportal kosten: Beide werden vom Versicherer über die Courtage bezahlt, die im Beitrag eingerechnet ist.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Abschluss über ein Vergleichsportal | 0 Euro Gebühr, Courtage im Beitrag |
| Abschluss und laufende Betreuung über einen Makler | 0 Euro Rechnung, Courtage im Beitrag |
| Laufende Courtage bei Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude (Richtwert) | etwa 15 bis 25 Prozent der Jahresnettoprämie |
| Laufende Courtage bei Kfz (Richtwert) | etwa 5 bis 10 Prozent der Jahresnettoprämie |
| Versicherungsberater gegen Honorar statt Makler | etwa 120 bis 250 Euro je Stunde |
Courtagesätze sind keine gesetzlichen Werte,
sondern veröffentlichte Marktspannen (Quelle ist selbst Makler), Stand Oktober 2026.
Die Courtage darf nicht an Sie ausgezahlt werden (§ 48b VAG).
Rechenbeispiel
Beide Tarife kosten gleich viel und stehen im Vergleichsportal nebeneinander. Eine Kerze brennt unbeaufsichtigt, der Schaden beträgt 18.000 Euro. Tarif A schließt grobe Fahrlässigkeit nicht ein, der Versicherer darf dann nach Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 VVG); angenommen sind 50 Prozent. Tarif B zahlt grobe Fahrlässigkeit voll und hat keinen Selbstbehalt.
| Beitrag Tarif A und Tarif B | je 98 Euro im Jahr |
| Schaden durch Brand | 18.000 Euro |
| Tarif A: Kürzung um 50 Prozent | 9.000 Euro |
| Tarif A: Selbstbehalt | minus 150 Euro |
| Tarif A zahlt | 8.850 Euro |
| Tarif B zahlt | 18.000 Euro |
Gleicher Beitrag, aber 9.150 Euro Unterschied in der Leistung. Die Kürzungsquote ist eine Annahme; wie stark gekürzt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Ein Vergleichsportal ist rechtlich selbst Versicherungsvermittler, meist Makler, und braucht eine Erlaubnis nach § 34d GewO. Es zeigt in Sekunden viele Preise nebeneinander. Das ist praktisch, solange der Preis wirklich das Wichtigste ist.
Die Grenze liegt in der Abfrage: Das Portal kennt nur, was Sie in die Felder eintragen. Wer beim Abschluss erklärt, keine Beratung zu wünschen, bekommt auch keine geschuldet. Das OLG München hat das am 07.08.2026 (25 W 1080/26 e) für eine Motorradversicherung so entschieden.
Das Bundeskartellamt stellte 2019 fest, dass Vergleichsportale gerade bei Versicherungen teilweise wichtige Anbieter nicht einbeziehen. Die Liste im Portal ist also nicht zwingend der ganze Markt.
Zwei Tarife zum selben Preis können sich im Kleingedruckten stark unterscheiden: bei grober Fahrlässigkeit, bei Ausschlüssen, bei Selbstbehalt und bei Höchstgrenzen für einzelne Sachen. Im Portal sehen Sie oft nur Häkchen, nicht die Bedingungen dahinter.
Der Versicherungsmakler liest die Bedingungen für Ihren Fall: Welcher Schaden ist bei Ihnen wahrscheinlich, und was zahlt welcher Tarif dann wirklich? Deshalb lohnt der Weg zum Makler vor allem dort, wo ein Ausschluss teuer werden kann.
| Punkt im Vertrag | Was im Vergleichsportal oft zu sehen ist | Was der Makler prüft |
|---|---|---|
| Grobe Fahrlässigkeit | Häkchen ja oder nein | bis zu welcher Summe und ohne Kürzung |
| Ausschlüsse | selten sichtbar | welche Ausschlüsse Ihren Alltag treffen |
| Selbstbehalt | Betrag | ob er je Schaden oder je Jahr gilt |
| Antragsfragen | Formular ohne Erklärung | was gefragt ist und wie Sie richtig antworten |
| Änderungen später | neuer Vergleich auf eigene Faust | Anpassung des bestehenden Vertrags |
Ein Versicherungsmakler ist nicht an einen Versicherer gebunden. Er muss seiner Empfehlung eine ausreichende Zahl von Verträgen und Versicherern am Markt zugrunde legen (§ 60 VVG) und die Beratung dokumentieren (§ 61 VVG).
Verletzt er diese Pflichten, muss er den Schaden ersetzen (§ 63 VVG). Damit das nicht am Geld scheitert, braucht jeder Makler eine Berufshaftpflicht von mindestens 1.564.610 Euro je Schadenfall und 2.315.610 Euro im Jahr. Ein Häkchen bei "Beratungsverzicht" im Portal erschwert solche Ansprüche dagegen erheblich.
Beim Abschluss müssen Sie alle Fragen des Versicherers zu Gefahrumständen wahrheitsgemäß beantworten (§ 19 VVG). Ist eine Angabe falsch, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag zu anderen Bedingungen fortführen.
Gerade bei Vorschäden, Gesundheitsfragen oder Gewerbe ist das heikel. Im Portal klicken Sie die Antworten allein durch. Ein Makler erklärt, was mit einer Frage gemeint ist, damit Ihr Versicherungsschutz im Schadenfall nicht an einem Missverständnis hängt.
Umzug, Heirat, Kind, Selbstständigkeit, neues Auto: Verträge passen nach ein paar Jahren oft nicht mehr. Beim Vergleichsportal beginnen Sie dann meist einen neuen Vergleich. Ein Makler hat Ihre Verträge im Blick und kann den Vertrag anpassen oder einen Wechsel vorschlagen.
Was ein Makler im Schadenfall leisten kann, ist begrenzt: Er kann bei der Meldung helfen und Unterlagen vorbereiten, über die Leistung entscheidet aber immer der Versicherer.
Ehrlich gesagt: Für einfache, standardisierte Verträge reicht ein Vergleichsportal oft. Bei der Kfz-Haftpflicht sind die Mindestinhalte gesetzlich vorgegeben, und wer genau weiß, welche Bausteine er will, findet dort schnell einen günstigen Tarif.
Ein Makler bringt mehr, wenn das Kleingedruckte entscheidet, wenn Antragsfragen heikel sind (Gesundheit, Vorschäden), bei Gewerbe und wenn Sie Ihre Verträge über Jahre betreut wissen möchten.
Fragen und Antworten
Meist ja.
Wer Versicherungen vergleicht und den Abschluss ermöglicht,
vermittelt und braucht eine Erlaubnis nach § 34d GewO.
Die Beratungstiefe hängt aber davon ab, was Sie eingeben und ob Sie auf Beratung verzichten.
In der Regel nicht.
Beide werden über die Courtage bezahlt, die der Versicherer aus dem Beitrag zahlt.
Derselbe Tarif kostet meist überall gleich viel.
Nein.
§ 48b VAG verbietet Sondervergütungen an Kunden;
erlaubt sind nur kleine Geschenke bis 15 Euro je Vertrag und Jahr.
Für Fehler bei Beratung und Dokumentation (§ 63 VVG).
Dafür muss er eine Berufshaftpflicht von mindestens 1.564.610 Euro je Schadenfall haben.
Wenn der Vertrag einfach ist, etwa eine Kfz-Haftpflicht ohne Besonderheiten,
und Sie genau wissen, welchen Umfang Sie wollen.
Dann reicht ein Vergleichsportal.
Norman Nammert ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs.
1 GewO, Registernummer D-C08Q-TOSD4-37.
Er vergleicht Versicherer, die Vergütung zahlt der Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Was kostet ein Versicherungsmakler und wer zahlt die Courtage?
Ein Versicherungsmakler stellt Ihnen in der Regel keine Rechnung. Wer zahlt die Courtage? Der …
Haftet der Versicherungsmakler für Beratungsfehler?
Ja. Der Versicherungsmakler haftet für Beratungsfehler auf Schadensersatz (§ 63 VVG), etwa we …
Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter: Was ist der Unterschied?
Der Unterschied: Der Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag von einem oder wenigen Versic …
Was macht ein Versicherungsmakler im Schadensfall?
Was ein Versicherungsmakler im Schadensfall macht, regelt vor allem Ihr Maklervertrag. Üblich …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
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