Haftet der Versicherungsmakler für Beratungsfehler?
Ja. Der Versicherungsmakler haftet für Beratungsfehler auf Schadensersatz (§ 63 VVG), etwa we …
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen
Kurz gesagt
Was ein Versicherungsmakler im Schadensfall macht, regelt vor allem Ihr Maklervertrag. Üblich ist: Er hilft beim Melden, prüft die Bedingungen und hakt nach, ohne eigene Rechnung, denn das Mitwirken im Schadensfall gehört zur Vermittlung nach § 34d GewO. Über die Zahlung entscheidet aber allein der Versicherer, und die Meldefristen, etwa eine Woche in der Haftpflicht, bleiben Ihre Pflicht.
Was Hilfe im Schadensfall kostet, je nachdem, wer sie leistet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Unterstützung durch den Versicherungsmakler, wenn im Maklervertrag vereinbart | 0 Euro Rechnung, abgegolten durch die Courtage im Beitrag |
| Versicherungsberater bei Streit mit dem Versicherer | etwa 150 bis 250 Euro netto je Stunde |
| Beschwerde beim Versicherungsombudsmann | 0 Euro, bindend für den Versicherer bis 10.000 Euro Beschwerdewert |
| Eigene Kosten beim Ombudsmann | nur Porto und eine selbst beauftragte Vertretung, 0 Euro Verfahrensgebühr |
Stand Oktober 2026.
Die Stundensätze sind Richtwert aus der Angebotspraxis,
gestützt auf Anbieterbeispiele einer Maklerseite; eine Marktstatistik gibt es nicht.
Ob und in welchem Umfang ein Makler im Schadensfall hilft, regelt der jeweilige Maklervertrag.
Rechenbeispiel
So teilen sich die Aufgaben, wenn der Hausratvertrag über einen Makler läuft und der Schaden rund 6.000 Euro beträgt.
| Tag 1: Sie | Wasser stoppen, Fotos machen, Vermieter und Versicherer oder Makler informieren |
| Tag 2 bis 5: Makler | kann Schadenliste und Belege mit Ihnen prüfen und weiterleiten |
| Woche 2 bis 4: Versicherer | prüft, schickt eventuell einen Gutachter, entscheidet |
| Nach einem Monat ohne Abschluss | Abschlagszahlung verlangen (§ 14 VVG) |
Der Makler kann Wege abkürzen und Fehler bei der Meldung vermeiden. Ob und wie viel gezahlt wird, entscheidet der Versicherer.
Der Versicherungsmakler steht als Sachwalter auf Ihrer Seite. Im Schadensfall kann er erklären, welche Unterlagen der Versicherer braucht, die Bedingungen mit dem Schaden abgleichen und bei langen Bearbeitungszeiten nachfragen.
Wie weit diese Hilfe geht, steht im Maklervertrag. Manche Makler übernehmen die Schadenmeldung und den Schriftverkehr, andere schließen einzelne Sparten aus oder verweisen Sie direkt an den Schadenservice des Versicherers. Lesen Sie das vor dem Abschluss nach.
| Aufgabe im Schadensfall | Makler | Versicherer |
|---|---|---|
| Schaden aufnehmen und Unterlagen sammeln | kann unterstützen | fordert an |
| Bedingungen auslegen und erklären | ja, aus Ihrer Sicht | ja, aus eigener Sicht |
| Über Zahlung und Höhe entscheiden | nein | ja |
| Gutachter beauftragen | nein, höchstens anregen | ja, bei Bedarf |
| Rechtlich gegen Entgelt vertreten | bei Verbrauchern nein | nicht seine Rolle |
Ein Makler kann keine Zahlung zusagen und keinen Schaden regulieren. Er ist nicht der Versicherer und hat in der Regel keine Vollmacht, Leistungen festzusetzen. Wer etwas anderes verspricht, sollte das schriftlich belegen.
Bei einem echten Rechtsstreit ist der Makler nicht der richtige Ansprechpartner. Rechtsberatung gegen Entgelt darf er nach § 34d GewO nur Firmen anbieten. Verbraucher brauchen dann einen Versicherungsberater oder eine Anwaltskanzlei.
Den Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie unverzüglich melden (§ 30 VVG). In der Haftpflicht gilt eine Woche ab Kenntnis der Tatsachen (§ 104 VVG). Bei Diebstahl verlangen viele Bedingungen zusätzlich eine sofortige Anzeige bei der Polizei.
Melden Sie über den Makler, achten Sie darauf, dass die Meldung den Versicherer rechtzeitig erreicht. Die gesetzliche Empfangsvollmacht gilt nur für Versicherungsvertreter (§ 69 VVG), nicht für Makler. Eine kurze Bestätigung des Versicherers schützt Sie.
Lehnt der Versicherer im Schadensfall ab, kann der Makler die Begründung mit Ihnen gegen die Bedingungen prüfen und um eine erneute Prüfung bitten. Mehr Druck als gute Argumente hat er nicht.
Danach gibt es den Versicherungsombudsmann: kostenlos für Sie, bis 10.000 Euro Beschwerdewert für den Versicherer bindend, zuständig bis 100.000 Euro. Darüber hinaus bleibt der Weg zu Versicherungsberater, Anwalt und Gericht.
Für einen einfachen Glasbruch oder einen kleinen Kfz-Schaden mit Werkstattbindung ist die direkte Meldung beim Versicherer oft schneller. Viele Versicherer bieten dafür Onlineformulare und eine Schadenhotline rund um die Uhr.
Ein Makler bringt mehr, wenn der Schaden groß ist, mehrere Verträge betroffen sind oder die Bedingungen unklar sind, etwa bei grober Fahrlässigkeit, Unterversicherung oder Obliegenheiten vor dem Schaden.
Fragen und Antworten
Nein.
Sie dürfen immer direkt beim Versicherer melden.
Informieren Sie den Makler trotzdem, damit er den Stand kennt.
In der Regel nicht, sie ist mit der Courtage abgegolten.
Was genau dazugehört, steht im Maklervertrag.
Nein.
Er kann argumentieren und nachhaken, die Entscheidung trifft der Versicherer.
Für einen Rechtsstreit brauchen Verbraucher einen Versicherungsberater oder Anwalt.
Meist nur, wenn Sie ihm diese Verträge übertragen haben.
Für fremde Verträge fehlt ihm sonst die Courtage und oft die Vollmacht.
Dann kann er für den entstandenen Schaden haften, wenn er den Fehler zu vertreten hat.
Jeder Makler muss dafür eine Berufshaftpflicht mit mindestens 1.564.610 Euro je Schaden haben.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Haftet der Versicherungsmakler für Beratungsfehler?
Ja. Der Versicherungsmakler haftet für Beratungsfehler auf Schadensersatz (§ 63 VVG), etwa we …
Versicherungsmakler oder Versicherungsberater gegen Honorar: Was passt?
Was passt, hängt vom Bedarf ab: Der Versicherungsmakler kostet Sie keine Rechnung, er erhält …
Was bedeutet eine Maklervollmacht und kann ich sie widerrufen?
Eine Maklervollmacht bedeutet, dass Ihr Versicherungsmakler gegenüber den Versicherern in Ihr …
Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter: Was ist der Unterschied?
Der Unterschied: Der Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag von einem oder wenigen Versic …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen