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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was macht ein Versicherungsmakler im Schadensfall?

Kurz gesagt

Was ein Versicherungsmakler im Schadensfall macht, regelt vor allem Ihr Maklervertrag. Üblich ist: Er hilft beim Melden, prüft die Bedingungen und hakt nach, ohne eigene Rechnung, denn das Mitwirken im Schadensfall gehört zur Vermittlung nach § 34d GewO. Über die Zahlung entscheidet aber allein der Versicherer, und die Meldefristen, etwa eine Woche in der Haftpflicht, bleiben Ihre Pflicht.

Was macht ein Versicherungsmakler im Schadensfall?

Was es kostet

Was Hilfe im Schadensfall kostet, je nachdem, wer sie leistet.

BeispielRichtwert
Unterstützung durch den Versicherungsmakler, wenn im Maklervertrag vereinbart0 Euro Rechnung, abgegolten durch die Courtage im Beitrag
Versicherungsberater bei Streit mit dem Versichereretwa 150 bis 250 Euro netto je Stunde
Beschwerde beim Versicherungsombudsmann0 Euro, bindend für den Versicherer bis 10.000 Euro Beschwerdewert
Eigene Kosten beim Ombudsmannnur Porto und eine selbst beauftragte Vertretung, 0 Euro Verfahrensgebühr

Stand Oktober 2026.

Die Stundensätze sind Richtwert aus der Angebotspraxis,

gestützt auf Anbieterbeispiele einer Maklerseite; eine Marktstatistik gibt es nicht.

Ob und in welchem Umfang ein Makler im Schadensfall hilft, regelt der jeweilige Maklervertrag.

Rechenbeispiel

Leitungswasserschaden in der Mietwohnung

So teilen sich die Aufgaben, wenn der Hausratvertrag über einen Makler läuft und der Schaden rund 6.000 Euro beträgt.

Tag 1: SieWasser stoppen, Fotos machen, Vermieter und Versicherer oder Makler informieren
Tag 2 bis 5: Maklerkann Schadenliste und Belege mit Ihnen prüfen und weiterleiten
Woche 2 bis 4: Versichererprüft, schickt eventuell einen Gutachter, entscheidet
Nach einem Monat ohne AbschlussAbschlagszahlung verlangen (§ 14 VVG)

Der Makler kann Wege abkürzen und Fehler bei der Meldung vermeiden. Ob und wie viel gezahlt wird, entscheidet der Versicherer.

Was ein Makler im Schadensfall leisten kann

Der Versicherungsmakler steht als Sachwalter auf Ihrer Seite. Im Schadensfall kann er erklären, welche Unterlagen der Versicherer braucht, die Bedingungen mit dem Schaden abgleichen und bei langen Bearbeitungszeiten nachfragen.

Wie weit diese Hilfe geht, steht im Maklervertrag. Manche Makler übernehmen die Schadenmeldung und den Schriftverkehr, andere schließen einzelne Sparten aus oder verweisen Sie direkt an den Schadenservice des Versicherers. Lesen Sie das vor dem Abschluss nach.

Aufgabe im SchadensfallMaklerVersicherer
Schaden aufnehmen und Unterlagen sammelnkann unterstützenfordert an
Bedingungen auslegen und erklärenja, aus Ihrer Sichtja, aus eigener Sicht
Über Zahlung und Höhe entscheidenneinja
Gutachter beauftragennein, höchstens anregenja, bei Bedarf
Rechtlich gegen Entgelt vertretenbei Verbrauchern neinnicht seine Rolle

Was ein Makler im Schadensfall nicht kann

Ein Makler kann keine Zahlung zusagen und keinen Schaden regulieren. Er ist nicht der Versicherer und hat in der Regel keine Vollmacht, Leistungen festzusetzen. Wer etwas anderes verspricht, sollte das schriftlich belegen.

Bei einem echten Rechtsstreit ist der Makler nicht der richtige Ansprechpartner. Rechtsberatung gegen Entgelt darf er nach § 34d GewO nur Firmen anbieten. Verbraucher brauchen dann einen Versicherungsberater oder eine Anwaltskanzlei.

Fristen, die beim Versicherungsfall bei Ihnen bleiben

Den Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie unverzüglich melden (§ 30 VVG). In der Haftpflicht gilt eine Woche ab Kenntnis der Tatsachen (§ 104 VVG). Bei Diebstahl verlangen viele Bedingungen zusätzlich eine sofortige Anzeige bei der Polizei.

Melden Sie über den Makler, achten Sie darauf, dass die Meldung den Versicherer rechtzeitig erreicht. Die gesetzliche Empfangsvollmacht gilt nur für Versicherungsvertreter (§ 69 VVG), nicht für Makler. Eine kurze Bestätigung des Versicherers schützt Sie.

Wenn der Versicherer ablehnt oder kürzt

Lehnt der Versicherer im Schadensfall ab, kann der Makler die Begründung mit Ihnen gegen die Bedingungen prüfen und um eine erneute Prüfung bitten. Mehr Druck als gute Argumente hat er nicht.

Danach gibt es den Versicherungsombudsmann: kostenlos für Sie, bis 10.000 Euro Beschwerdewert für den Versicherer bindend, zuständig bis 100.000 Euro. Darüber hinaus bleibt der Weg zu Versicherungsberater, Anwalt und Gericht.

Wann Sie im Schadensfall keinen Makler brauchen

Für einen einfachen Glasbruch oder einen kleinen Kfz-Schaden mit Werkstattbindung ist die direkte Meldung beim Versicherer oft schneller. Viele Versicherer bieten dafür Onlineformulare und eine Schadenhotline rund um die Uhr.

Ein Makler bringt mehr, wenn der Schaden groß ist, mehrere Verträge betroffen sind oder die Bedingungen unklar sind, etwa bei grober Fahrlässigkeit, Unterversicherung oder Obliegenheiten vor dem Schaden.

Schritt für Schritt

  1. Schaden begrenzen und mit Fotos sichern.
  2. Versicherer unverzüglich informieren, direkt oder über den Makler.
  3. Bei Meldung über den Makler eine Eingangsbestätigung des Versicherers verlangen.
  4. Belege, Rechnungen und Schadenliste vollständig einreichen.
  5. Bei Ablehnung die Begründung schriftlich anfordern und prüfen lassen.

Checkliste

  • Maklervertrag gelesen: Was gilt im Schadensfall?
  • Meldefristen der Sparte bekannt
  • Versicherungsscheinnummer und Bedingungen griffbereit
  • Eingangsbestätigung des Versicherers erhalten
  • Ombudsmann als kostenloser Weg bei Ablehnung bekannt

Häufige Fehler

  • Glauben, der Makler entscheide über die Zahlung
  • Fristen verpassen, weil die Meldung beim Makler liegen blieb
  • Beschädigte Sachen wegwerfen, bevor der Versicherer sie gesehen hat
  • Beim Streit nur auf den Makler setzen statt Ombudsmann oder Versicherungsberater

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich den Schaden über den Makler melden?

Nein.

Sie dürfen immer direkt beim Versicherer melden.

Informieren Sie den Makler trotzdem, damit er den Stand kennt.

Kostet die Hilfe des Maklers im Schadensfall extra?

In der Regel nicht, sie ist mit der Courtage abgegolten.

Was genau dazugehört, steht im Maklervertrag.

Kann der Makler eine Zahlung durchsetzen?

Nein.

Er kann argumentieren und nachhaken, die Entscheidung trifft der Versicherer.

Für einen Rechtsstreit brauchen Verbraucher einen Versicherungsberater oder Anwalt.

Hilft der Makler auch bei Verträgen, die er nicht vermittelt hat?

Meist nur, wenn Sie ihm diese Verträge übertragen haben.

Für fremde Verträge fehlt ihm sonst die Courtage und oft die Vollmacht.

Was, wenn der Makler einen Fehler bei der Meldung macht?

Dann kann er für den entstandenen Schaden haften, wenn er den Fehler zu vertreten hat.

Jeder Makler muss dafür eine Berufshaftpflicht mit mindestens 1.564.610 Euro je Schaden haben.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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