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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Versicherungsmakler oder Versicherungsberater gegen Honorar: Was passt?

Kurz gesagt

Was passt, hängt vom Bedarf ab: Der Versicherungsmakler kostet Sie keine Rechnung, er erhält eine Courtage vom Versicherer, die im Beitrag steckt. Der Versicherungsberater arbeitet gegen Honorar, oft 150 bis 250 Euro netto je Stunde, und darf kein Geld vom Versicherer annehmen. Für laufende Verträge reicht meist der Makler, für einen Streit oder ein großes Einzelgutachten lohnt der Berater.

Versicherungsmakler oder Versicherungsberater gegen Honorar: Was passt?

Was es kostet

Was Sie Makler und Versicherungsberater kostet, an Beispielen mit Quelle.

BeispielRichtwert
Versicherungsmakler, Privathaftpflicht oder Hausrat0 Euro Rechnung; Courtage im Beitrag, Marktspanne etwa 15 bis 25 Prozent der Jahresnettoprämie
Versicherungsmakler, Kfz-Versicherung0 Euro Rechnung; Courtage etwa 5 bis 10 Prozent der Jahresnettoprämie
Versicherungsberater, Stundensatzetwa 150 bis 250 Euro netto je Stunde, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer
Versicherungsberater, Beratung private Krankenversicherung mit 8 Stundenetwa 1.200 Euro netto, rund 1.428 Euro mit Umsatzsteuer
Orientierungsberatung einer Verbraucherzentraleetwa 90 bis 130 Euro je Termin

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Die Courtagespannen nennt eine Maklerseite als Marktwerte,

gesetzliche Sätze gibt es außer bei der privaten Krankenversicherung nicht.

Die Stundensätze sind Richtwert aus der Angebotspraxis, gestützt auf Anbieterbeispiele;

eine Marktstatistik gibt es nicht.

Rechenbeispiel

Familie mit Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude und Kfz

Vergleich über ein Jahr, wenn alle Verträge zusammen 1.500 Euro Beitrag kosten und einmal eine Beratung stattfindet.

Beitrag aller Verträge1.500 Euro im Jahr
Makler: darin enthaltene Courtagegrob 150 bis 300 Euro, ohne eigene Rechnung
Versicherungsberater: 3 Stunden zu 150 bis 250 Euro nettoetwa 536 bis 893 Euro mit Umsatzsteuer
Versicherungsberater: Nettotarife ohne ProvisionBeitrag sinkt, soweit es Nettotarife gibt

Für einfache Familienverträge ist der Makler meist günstiger. Der Versicherungsberater rechnet sich eher bei einem großen Einzelvertrag oder einem Streit.

Zwei Berufe mit zwei Bezahlwegen

Versicherungsmakler und Versicherungsberater stehen beide auf Ihrer Seite und nicht auf der Seite des Versicherers. Der Unterschied liegt beim Geld: Der Makler wird vom Versicherer über die Courtage bezahlt, der Versicherungsberater nur von Ihnen.

Beim Versicherungsberater gegen Honorar sehen Sie also jede Stunde auf der Rechnung. Beim Makler zahlen Sie die Vergütung unsichtbar mit dem Beitrag, und zwar so lange der Vertrag läuft.

PunktVersicherungsmaklerVersicherungsberater
BezahlungCourtage vom VersichererHonorar vom Kunden
Rechnung an Siekeineja, nach Stunden oder pauschal
Geld vom Versichererjaverboten
Rechtliche Beratung für Verbrauchernein, nicht gegen Entgeltja
Vertretung gegenüber dem VersichererMitwirken bei der Verwaltungaußergerichtlich erlaubt
Verträge laufend betreuenüblich, im Maklervertrag geregeltnur auf Auftrag, jedes Mal Honorar

Wann der Versicherungsmakler die bessere Wahl ist

Der Versicherungsmakler passt, wenn Sie mehrere Verträge haben, die über Jahre angepasst werden: Umzug, Heirat, Kind, neues Auto, Selbstständigkeit. Jede Änderung kostet Sie dann keine eigene Rechnung.

Auch beim Abschluss, etwa bei Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeit oder bei einer Betriebshaftpflicht, bringt der Makler seinen Marktüberblick ein. Er muss dafür eine ausreichende Zahl von Versicherern prüfen oder vorher sagen, dass seine Auswahl eingeschränkt ist (§ 60 VVG).

Wann sich der Versicherungsberater gegen Honorar lohnt

Ein Versicherungsberater gegen Honorar lohnt sich, wenn Sie Streit mit dem Versicherer haben, eine Leistung abgelehnt wurde oder Sie eine unabhängige Zweitmeinung zu einem großen Vertrag wollen, etwa zur privaten Krankenversicherung.

Er darf Sie im Versicherungsfall rechtlich beraten und außergerichtlich vertreten. Das darf ein Makler bei Verbrauchern nicht gegen gesondertes Entgelt. Rechnen Sie aber mit dem Aufwand: Fünf bis acht Stunden für eine Beratung zur privaten Krankenversicherung sind schnell über 1.000 Euro.

Nettotarife: Was mit der Provision passiert

Versicherungsberater sollen Nettotarife ohne eingerechnete Provision vermitteln. Gibt es nur einen Tarif mit Provision, muss der Versicherer diese Zuwendung an Sie auskehren, höchstens zu 80 Prozent, etwa als Beitragssenkung (§ 48c VAG).

Nettotarife gibt es nicht in jeder Sparte und nicht bei jedem Versicherer. Prüfen Sie deshalb vorher, ob der Versicherungsberater Ihnen Angebote ohne Provision überhaupt vorlegen kann, sonst zahlen Sie Honorar und Provision zugleich, nur verrechnet.

Ein Beispiel: Norman Nammert als Makler

Norman Nammert ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, Registernummer D-C08Q-TOSD4-37. Er vergleicht Versicherer, die Vergütung zahlt der Versicherer, Sie erhalten keine Rechnung.

Wer dagegen eine reine Rechtsberatung gegen den eigenen Versicherer sucht, ist bei einem Versicherungsberater oder einer Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht richtig. Beides kann auch nebeneinander sinnvoll sein.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie laufende Betreuung oder eine einmalige Prüfung brauchen.
  2. Im Vermittlerregister nachsehen, ob die Person als Makler oder als Versicherungsberater eingetragen ist.
  3. Beim Versicherungsberater Stundensatz, Umsatzsteuer und geschätzte Stunden vorher schriftlich geben lassen.
  4. Beim Makler fragen, wie viele Versicherer er vergleicht und was der Maklervertrag umfasst.
  5. Bei Streit mit dem Versicherer prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

Checkliste

  • Registereintrag geprüft: Makler oder Versicherungsberater
  • Bezahlweg verstanden: Courtage im Beitrag oder Honorar auf Rechnung
  • Beim Honorar: Stundensatz und Gesamtaufwand schriftlich
  • Beim Makler: Umfang des Maklervertrags gelesen
  • Nettotarife verfügbar, wenn Sie den Berater wählen

Häufige Fehler

  • Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO für Versicherungsfragen beauftragen
  • Glauben, der Makler sei kostenlos, obwohl die Courtage im Beitrag steckt
  • Beim Versicherungsberater Honorar zahlen und trotzdem einen Tarif mit Provision abschließen
  • Für eine einfache Kfz-Haftpflicht mehrere Beraterstunden bezahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist ein Versicherungsberater neutraler als ein Makler?

Er nimmt kein Geld vom Versicherer und hat damit keinen Anreiz zum Abschluss.

Der Makler ist aber gesetzlich ebenfalls Ihrem Interesse verpflichtet und haftet für

Beratungsfehler.

Darf ein Makler auch gegen Honorar arbeiten?

Ja, mit Nettotarifen und einer Vergütungsvereinbarung.

Rechtsberatung gegen gesondertes Entgelt darf er nach § 34d Abs.

1 GewO aber nur Firmen anbieten, nicht Verbrauchern.

Wie finde ich einen Versicherungsberater?

Im Vermittlerregister der IHK sehen Sie, welche Erlaubnis eingetragen ist.

Die Berufsbezeichnung Versicherungsberater setzt eine Erlaubnis nach § 34d Abs.

2 GewO voraus.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsberater?

Das hängt vom Vertrag ab.

Viele Tarife zahlen vor allem Anwaltskosten im Streitfall; fragen Sie vor dem Auftrag nach.

Kann ich Makler und Versicherungsberater kombinieren?

Ja.

Der Makler betreut Ihre Verträge,

und für eine strittige Leistungsablehnung holen Sie sich einen Versicherungsberater oder eine

Kanzlei dazu.

Was kostet der Makler, wenn ich nichts abschließe?

In der Regel nichts.

Ohne Abschluss fließt keine Courtage,

eine Honorarvereinbarung müsste vorher ausdrücklich getroffen sein.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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