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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Kann ich meinen Versicherungsmakler wechseln?

Kurz gesagt

Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler grundsätzlich jederzeit wechseln, ohne Grund und für 0 Euro. Ihre Versicherungen laufen dabei unverändert weiter, nur der Betreuer ändert sich. Sie widerrufen die alte Maklervollmacht, kündigen den alten Maklervertrag und erteilen dem neuen Makler eine Vollmacht. Die Courtage geht in der Regel zum nächsten Fälligkeitstermin auf den neuen Makler über.

Kann ich meinen Versicherungsmakler wechseln?

Was es kostet

Was ein Maklerwechsel Sie kostet und wie die Vergütung des Maklers zustande kommt.

BeispielRichtwert
Wechsel des Versicherungsmaklers0 Euro Gebühr, Beitrag unverändert
Hausratversicherung mit 100 Euro Nettoprämie im Jahretwa 15 bis 25 Euro Courtage im Beitrag, sie wechselt nur den Empfänger
Kfz-Versicherung mit 500 Euro Nettoprämie im Jahretwa 25 bis 50 Euro Courtage im Beitrag
Erlaubtes Geschenk des neuen Maklershöchstens 15 Euro je Vertrag und Kalenderjahr

Courtagesätze sind veröffentlichte Marktspannen (Richtwert), keine gesetzlichen Werte;

die Quelle ist selbst Makler.

Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Selbstständige mit sechs Verträgen wechselt den Makler

Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Berufsunfähigkeit, Privathaftpflicht, Hausrat und Kfz laufen über einen Makler, der sich seit drei Jahren nicht gemeldet hat. Hauptfälligkeit ist der 1. Januar, der Wechsel erfolgt im August.

Neue Maklervollmachtim August unterschrieben
Brief an den alten MaklerWiderruf und Kündigung, gleicher Tag
Kosten für die Kundin0 Euro
Courtage an den neuen Maklerin der Regel ab 1. Januar

Alle sechs Verträge laufen ohne Lücke weiter. Der neue Makler prüft sie und schlägt Änderungen nur vor, wo sie sich lohnen.

Was beim Maklerwechsel mit Ihren Verträgen passiert

Beim Maklerwechsel bleiben Ihre Versicherungen, wie sie sind: gleicher Versicherer, gleicher Beitrag, gleiche Bedingungen, gleiche Vertragsnummer. Der Versicherer trägt nur einen anderen Versicherungsmakler als Betreuer ein.

Ob ein Vertrag später umgestellt oder ersetzt wird, ist eine eigene Entscheidung. Ein guter neuer Makler prüft zuerst und empfiehlt Änderungen nur, wenn sie Ihnen etwas bringen, etwa einen besseren Umfang zum gleichen Preis.

So läuft der Wechsel Schritt für Schritt

Sie unterschreiben beim neuen Makler eine Maklervollmacht und einen Maklervertrag. Der neue Makler meldet sich damit bei den Versicherern. Dem alten Makler schreiben Sie, dass Sie die Vollmacht widerrufen und den Maklervertrag kündigen.

Wichtig: Die Beauftragung eines neuen Maklers beendet den alten Maklervertrag nicht automatisch. Ohne eigene Kündigung bleiben zwei Makler eingetragen, und das sorgt für Verwirrung bei Post und Rückfragen.

SchrittWerWann
Vollmacht und Maklervertrag beim neuen MaklerSiesofort
Meldung an die Versichererneuer Maklernach Unterschrift
Widerruf der Vollmacht und Kündigung beim alten MaklerSiegleichzeitig
Umschreibung des Betreuers beim VersichererVersicherermeist binnen weniger Wochen
Übergang der CourtageVersicherer und Makler untereinandermeist zur nächsten Fälligkeit

Wer beim Maklerwechsel die Courtage bekommt

Die Courtage ist die Vergütung des Maklers und steckt in Ihrem Beitrag. Nach den Gepflogenheiten der Branche, den Maklerusancen, geht sie beim Wechsel auf den Makler mit der neueren Vollmacht über. Der Versicherer zahlt sie nur einmal, für Sie wird es also nicht teurer.

Bei Jahresverträgen bekommt der neue Makler die Courtage meist ab der nächsten Hauptfälligkeit, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist gemeldet wurde. Bei mehrjährigen Sachverträgen teilen sich alter und neuer Makler sie nach Branchenbrauch oft bis zur nächsten Fälligkeit. Das ist eine Sache zwischen Maklern und Versicherer, Sie müssen nichts nachzahlen.

Wann ein Maklerwechsel sinnvoll ist und wann nicht

Ein Wechsel des Versicherungsmaklers lohnt sich, wenn Sie über Jahre keine Überprüfung Ihrer Verträge bekommen, wenn Fragen unbeantwortet bleiben oder wenn Ihr Makler Ihre Lebenslage, etwa Selbstständigkeit, Hauskauf oder ein Boot, fachlich nicht abdeckt.

Nicht nötig ist er, wenn Sie nur einen einzelnen Vertrag ändern wollen. Das kann auch der bisherige Makler. Und wer gerade einen offenen Schadenfall hat, wartet mit dem Wechsel besser, bis der Fall abgeschlossen ist, damit keine Unterlagen zwischen zwei Betreuern verloren gehen.

Grenzen beim Maklerwechsel

Nicht jeder Versicherer arbeitet mit jedem Makler zusammen. Dann kann es sein, dass der neue Makler einen bestimmten Vertrag nur eingeschränkt betreuen kann. Fragen Sie vorher, ob Ihr neuer Makler mit Ihren Versicherern eine Anbindung hat.

Wenn Ihnen ein Makler für den Wechsel Geld oder Gutscheine verspricht: Mehr als 15 Euro je Vertrag und Jahr sind als Sondervergütung verboten (§ 48b VAG).

Schritt für Schritt

  1. Liste aller Verträge mit Versicherer und Vertragsnummer anlegen.
  2. Neuen Makler auswählen und im Vermittlerregister prüfen.
  3. Maklervollmacht und Maklervertrag beim neuen Makler unterschreiben, auf Wunsch nur für bestimmte Verträge.
  4. Dem alten Makler schriftlich Widerruf der Vollmacht und Kündigung des Maklervertrags schicken.
  5. Nach einigen Wochen beim Versicherer nachfragen, ob der neue Makler eingetragen ist.

Checkliste

  • Kein offener Schadenfall mitten im Wechsel
  • Neuer Makler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO im Register
  • Alter Maklervertrag ausdrücklich gekündigt
  • Vollmacht beim alten Makler widerrufen
  • Versicherungen selbst nicht gekündigt
  • Unterlagen und Beratungsprotokolle vom alten Makler angefordert

Häufige Fehler

  • Versicherungen kündigen, um den Makler loszuwerden, und dabei Schutz oder günstige Altbedingungen verlieren
  • Nur den neuen Makler beauftragen und den alten Maklervertrag nicht kündigen
  • Mitten in einem laufenden Schadenfall wechseln
  • Sich mit einer Wechselprämie locken lassen, die gesetzlich gar nicht erlaubt ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich meinen Versicherungsmakler auch für nur einen Vertrag wechseln?

Ja.

Sie können einzelne Verträge zum neuen Makler mitnehmen und andere beim bisherigen lassen.

Muss ich dem alten Makler einen Grund nennen?

Nein.

Den Maklervertrag können Sie ohne vereinbarte Frist jederzeit fristlos und ohne Begründung

kündigen.

Wird meine Versicherung durch den Maklerwechsel teurer?

Nein.

Der Beitrag steht im Versicherungsvertrag.

Die Courtage darin wird nur an einen anderen Makler gezahlt.

Darf der alte Makler meine Daten behalten?

Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, ja.

Darüber hinaus können Sie nach Datenschutzrecht Löschung verlangen.

Was ist, wenn mein Versicherer nicht mit dem neuen Makler zusammenarbeitet?

Dann kann der neue Makler den Vertrag oft nur eingeschränkt betreuen.

Klären Sie das vorher, notfalls bleibt dieser Vertrag beim alten Makler oder in Ihrer eigenen

Verwaltung.

Wie finde ich heraus, ob ein Makler zugelassen ist?

Im Vermittlerregister des DIHK unter vermittlerregister.info.

Dort stehen Erlaubnisart und Registernummer.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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