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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Rente

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn die Versicherung pleitegeht?

Kurz gesagt

Wenn die Versicherung pleitegeht, läuft Ihre Lebens- oder Rentenversicherung in Deutschland in der Regel weiter: Der gesetzliche Sicherungsfonds übernimmt den Vertrag. Die garantierten Leistungen dürfen dabei um höchstens 5 Prozent gekürzt werden. Pensionskassen sind nur geschützt, wenn sie freiwillig beigetreten sind. Zahlen Sie weiter und kündigen Sie nicht überstürzt.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn die Versicherung pleitegeht?

Was es kostet

Rechenbeispiele zur gesetzlichen Höchstkürzung, wenn der Sicherungsfonds Lebens- und Rentenversicherungen übernimmt. Es sind keine Marktpreise.

BeispielRichtwert
Garantierte Monatsrente 400 EuroKürzung höchstens 20 Euro, es bleiben mindestens 380 Euro
Garantierte Ablaufleistung 50.000 Eurohöchstens 2.500 Euro weniger, mindestens 47.500 Euro
Garantiertes Kapital 120.000 Eurohöchstens 6.000 Euro weniger
Jahresbeiträge aller Lebensversicherer zum Sicherungsfonds0,2 Promille ihrer versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen

Rechenbeispiele nach § 222 Abs.

5 und § 226 Abs.

5 VAG, Stand Oktober 2026.

Die 5 Prozent gelten nur bei Übernahme durch den Sicherungsfonds und nur für garantierte

Leistungen.

Rechenbeispiel

Rentenversicherung mit Garantie, Versicherer in Schieflage

So rechnet sich die Höchstkürzung, wenn der Sicherungsfonds Ihren Vertrag übernimmt und seine Mittel nicht reichen.

Garantierte Monatsrente laut Standmitteilung600 Euro
Bisher in Aussicht gestellte Überschussrente90 Euro, nicht garantiert
Höchste Kürzung, 5 Prozent der Garantie30 Euro
Beitrag bis Rentenbeginnunverändert weiterzahlen

Garantiert bleiben mindestens 570 Euro im Monat. Der Überschussanteil kann kleiner werden, weil er nie garantiert war.

Was der Sicherungsfonds mit Ihrem Vertrag macht

Stellt die Aufsicht fest, dass ein Lebensversicherer seine Verträge nicht mehr erfüllen kann, ordnet sie die Übertragung des ganzen Bestands auf den Sicherungsfonds an. Rechte und Pflichten aus Ihrem Vertrag gehen dabei auf den Fonds über, ohne dass Sie zustimmen müssen.

Der Sicherungsfonds führt die übernommenen Lebens- und Rentenversicherungen weiter und darf sie später ganz oder teilweise an einen anderen Versicherer abgeben. Bedingungen dürfen dabei nur angepasst werden, wenn ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass Ihre Belange gewahrt sind.

Das ist kein Gedankenspiel: 2003 hat die Auffanggesellschaft der Lebensversicherer den Bestand eines angeschlagenen Lebensversicherers übernommen, saniert und 2017 an ein anderes Unternehmen übertragen.

Wie stark garantierte Leistungen sinken dürfen

Reicht das Geld im Sicherungsfonds samt Sonderbeiträgen nicht, setzt die Aufsicht die garantierten Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen herab, um höchstens 5 Prozent. Zusätzlich darf sie Kündigungen bremsen, damit nicht alle gleichzeitig aussteigen.

Greift die Aufsicht schon vor einer Pleite ein, gilt diese Grenze nicht. Dann kann sie Zahlungen und Rückkäufe zeitweise verbieten und die Leistungen dem Vermögensstand entsprechend kürzen. Ihre Beiträge zahlen Sie in beiden Fällen in bisheriger Höhe weiter.

Lage des VersicherersFolge für Ihren Vertrag
Bestand geht an den Sicherungsfonds, Mittel reichenVertrag läuft unverändert weiter
Bestand geht an den Sicherungsfonds, Mittel reichen nichtGarantien sinken um höchstens 5 Prozent
Aufsicht greift vor einer Insolvenz einZahlungsverbot auf Zeit, Herabsetzung nach Vermögenslage möglich
InsolvenzverfahrenIhre Forderung hat Vorrang aus dem Sicherungsvermögen

Pensionskasse, Direktversicherung und Krankenversicherung

Pflichtmitglied im Sicherungsfonds sind Lebensversicherer. Eine Direktversicherung über den Arbeitgeber ist eine Lebensversicherung und damit erfasst. Pensionskassen dürfen dem Fonds nur freiwillig beitreten, fragen Sie bei einer Betriebsrente aus der Pensionskasse daher nach.

Für die private Krankenversicherung gibt es einen eigenen Sicherungsfonds. Für Sach- und Haftpflichtversicherungen wie Hausrat oder Kfz gibt es keinen solchen Fonds, dort zählt bei einer Pleite der Vorrang der Versicherungsforderungen.

Fondspolicen und Überschüsse

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung hält der Versicherer die Fondsanteile für Sie. Geht die Fondsgesellschaft pleite, ist das Fondsvermögen geschützt, weil es von ihrem eigenen Vermögen getrennt ist. Geht der Versicherer pleite, gehören die Anteile zu seinem Sicherungsvermögen, aus dem Versicherte vorrangig bedient werden.

Geschützt sind bei einer Versicherungspleite die garantierten Werte. Überschussbeteiligungen, die noch nicht fest zugeteilt sind, sind keine Garantie und können geringer ausfallen.

Warum Kündigen meist die schlechtere Wahl ist

Wer bei Gerüchten über eine Versicherungspleite kündigt, bekommt nur den Rückkaufswert und verliert oft Garantien, die später nicht mehr zu haben sind. Hinzu kommt: In der Schieflage kann die Aufsicht Rückkäufe zeitweise verbieten, die Kündigung hilft dann gar nicht.

Sinnvoller ist es, die jährliche Standmitteilung aufzuheben, die garantierte Leistung zu notieren und Schreiben der Aufsicht oder des Sicherungsfonds genau zu lesen.

Schritt für Schritt

  1. Im Versicherungsschein nachsehen, ob der Vertrag bei einem Lebensversicherer oder einer Pensionskasse liegt.
  2. Bei einer Pensionskasse nachfragen, ob sie dem Sicherungsfonds beigetreten ist.
  3. Die garantierte Leistung aus der letzten Standmitteilung notieren.
  4. Beiträge weiterzahlen, auch wenn die Presse über eine Schieflage berichtet.
  5. Schreiben der Aufsicht oder des Sicherungsfonds aufheben und Fristen darin beachten.

Checkliste

  • Art des Anbieters geklärt: Lebensversicherer oder Pensionskasse
  • Garantierte Leistung und Überschussanteil getrennt notiert
  • Letzte Standmitteilung abgelegt
  • Lastschrift für die Beiträge läuft weiter
  • Keine Kündigung aus Angst vor der Pleite

Häufige Fehler

  • Aus Angst kündigen und dabei Garantien und Rückkaufswert verschenken
  • Beiträge einstellen, weil der Versicherer in der Zeitung steht
  • Prognostizierte Überschüsse für garantiert halten
  • Eine Pensionskasse für geschützt halten, ohne nach dem Beitritt zu fragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn die Versicherung pleitegeht?

Bei einem Lebensversicherer übernimmt der gesetzliche Sicherungsfonds den Bestand und führt Ihren

Vertrag weiter.

Garantien dürfen dort um höchstens 5 Prozent sinken.

Muss ich nach einer Übernahme weiter Beiträge zahlen?

Ja.

Der Vertrag besteht fort,

und das Gesetz stellt ausdrücklich klar,

dass eine Herabsetzung von Leistungen die Pflicht zur Beitragszahlung nicht berührt.

Wer steht hinter dem Sicherungsfonds?

Er ist gesetzlich als Sondervermögen des Bundes bei der KfW errichtet und wird aus Beiträgen der

Lebensversicherer gefüllt.

Verwaltet wird er von einer Auffanggesellschaft der Branche.

Ist meine Betriebsrente geschützt?

Eine Direktversicherung ja, weil sie bei einem Lebensversicherer liegt.

Bei einer Pensionskasse nur, wenn die Kasse dem Sicherungsfonds freiwillig beigetreten ist.

Kann ich in der Schieflage noch kündigen?

Nicht immer.

Die Aufsicht darf Rückkäufe zeitweise verbieten und Kündigungen bremsen.

Selbst wenn es geht, bekommen Sie meist weniger als die Garantie.

Gilt das auch für meine private Krankenversicherung?

Für Krankenversicherer gibt es einen eigenen Sicherungsfonds mit eigenen Regeln.

Die 5-Prozent-Grenze steht im Gesetz nur für Lebensversicherungen.

Quellen

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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