Alles zur Versicherung: Private Rente
Lohnt sich eine private Rentenversicherung überhaupt noch?
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Kurz gesagt
Wenn die Versicherung pleitegeht, läuft Ihre Lebens- oder Rentenversicherung in Deutschland in der Regel weiter: Der gesetzliche Sicherungsfonds übernimmt den Vertrag. Die garantierten Leistungen dürfen dabei um höchstens 5 Prozent gekürzt werden. Pensionskassen sind nur geschützt, wenn sie freiwillig beigetreten sind. Zahlen Sie weiter und kündigen Sie nicht überstürzt.
Rechenbeispiele zur gesetzlichen Höchstkürzung, wenn der Sicherungsfonds Lebens- und Rentenversicherungen übernimmt. Es sind keine Marktpreise.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Garantierte Monatsrente 400 Euro | Kürzung höchstens 20 Euro, es bleiben mindestens 380 Euro |
| Garantierte Ablaufleistung 50.000 Euro | höchstens 2.500 Euro weniger, mindestens 47.500 Euro |
| Garantiertes Kapital 120.000 Euro | höchstens 6.000 Euro weniger |
| Jahresbeiträge aller Lebensversicherer zum Sicherungsfonds | 0,2 Promille ihrer versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen |
Rechenbeispiele nach § 222 Abs.
5 und § 226 Abs.
5 VAG, Stand Oktober 2026.
Die 5 Prozent gelten nur bei Übernahme durch den Sicherungsfonds und nur für garantierte
Leistungen.
Rechenbeispiel
So rechnet sich die Höchstkürzung, wenn der Sicherungsfonds Ihren Vertrag übernimmt und seine Mittel nicht reichen.
| Garantierte Monatsrente laut Standmitteilung | 600 Euro |
| Bisher in Aussicht gestellte Überschussrente | 90 Euro, nicht garantiert |
| Höchste Kürzung, 5 Prozent der Garantie | 30 Euro |
| Beitrag bis Rentenbeginn | unverändert weiterzahlen |
Garantiert bleiben mindestens 570 Euro im Monat. Der Überschussanteil kann kleiner werden, weil er nie garantiert war.
Stellt die Aufsicht fest, dass ein Lebensversicherer seine Verträge nicht mehr erfüllen kann, ordnet sie die Übertragung des ganzen Bestands auf den Sicherungsfonds an. Rechte und Pflichten aus Ihrem Vertrag gehen dabei auf den Fonds über, ohne dass Sie zustimmen müssen.
Der Sicherungsfonds führt die übernommenen Lebens- und Rentenversicherungen weiter und darf sie später ganz oder teilweise an einen anderen Versicherer abgeben. Bedingungen dürfen dabei nur angepasst werden, wenn ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass Ihre Belange gewahrt sind.
Das ist kein Gedankenspiel: 2003 hat die Auffanggesellschaft der Lebensversicherer den Bestand eines angeschlagenen Lebensversicherers übernommen, saniert und 2017 an ein anderes Unternehmen übertragen.
Reicht das Geld im Sicherungsfonds samt Sonderbeiträgen nicht, setzt die Aufsicht die garantierten Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen herab, um höchstens 5 Prozent. Zusätzlich darf sie Kündigungen bremsen, damit nicht alle gleichzeitig aussteigen.
Greift die Aufsicht schon vor einer Pleite ein, gilt diese Grenze nicht. Dann kann sie Zahlungen und Rückkäufe zeitweise verbieten und die Leistungen dem Vermögensstand entsprechend kürzen. Ihre Beiträge zahlen Sie in beiden Fällen in bisheriger Höhe weiter.
| Lage des Versicherers | Folge für Ihren Vertrag |
|---|---|
| Bestand geht an den Sicherungsfonds, Mittel reichen | Vertrag läuft unverändert weiter |
| Bestand geht an den Sicherungsfonds, Mittel reichen nicht | Garantien sinken um höchstens 5 Prozent |
| Aufsicht greift vor einer Insolvenz ein | Zahlungsverbot auf Zeit, Herabsetzung nach Vermögenslage möglich |
| Insolvenzverfahren | Ihre Forderung hat Vorrang aus dem Sicherungsvermögen |
Pflichtmitglied im Sicherungsfonds sind Lebensversicherer. Eine Direktversicherung über den Arbeitgeber ist eine Lebensversicherung und damit erfasst. Pensionskassen dürfen dem Fonds nur freiwillig beitreten, fragen Sie bei einer Betriebsrente aus der Pensionskasse daher nach.
Für die private Krankenversicherung gibt es einen eigenen Sicherungsfonds. Für Sach- und Haftpflichtversicherungen wie Hausrat oder Kfz gibt es keinen solchen Fonds, dort zählt bei einer Pleite der Vorrang der Versicherungsforderungen.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung hält der Versicherer die Fondsanteile für Sie. Geht die Fondsgesellschaft pleite, ist das Fondsvermögen geschützt, weil es von ihrem eigenen Vermögen getrennt ist. Geht der Versicherer pleite, gehören die Anteile zu seinem Sicherungsvermögen, aus dem Versicherte vorrangig bedient werden.
Geschützt sind bei einer Versicherungspleite die garantierten Werte. Überschussbeteiligungen, die noch nicht fest zugeteilt sind, sind keine Garantie und können geringer ausfallen.
Wer bei Gerüchten über eine Versicherungspleite kündigt, bekommt nur den Rückkaufswert und verliert oft Garantien, die später nicht mehr zu haben sind. Hinzu kommt: In der Schieflage kann die Aufsicht Rückkäufe zeitweise verbieten, die Kündigung hilft dann gar nicht.
Sinnvoller ist es, die jährliche Standmitteilung aufzuheben, die garantierte Leistung zu notieren und Schreiben der Aufsicht oder des Sicherungsfonds genau zu lesen.
Fragen und Antworten
Bei einem Lebensversicherer übernimmt der gesetzliche Sicherungsfonds den Bestand und führt Ihren
Vertrag weiter.
Garantien dürfen dort um höchstens 5 Prozent sinken.
Ja.
Der Vertrag besteht fort,
und das Gesetz stellt ausdrücklich klar,
dass eine Herabsetzung von Leistungen die Pflicht zur Beitragszahlung nicht berührt.
Er ist gesetzlich als Sondervermögen des Bundes bei der KfW errichtet und wird aus Beiträgen der
Lebensversicherer gefüllt.
Verwaltet wird er von einer Auffanggesellschaft der Branche.
Eine Direktversicherung ja, weil sie bei einem Lebensversicherer liegt.
Bei einer Pensionskasse nur, wenn die Kasse dem Sicherungsfonds freiwillig beigetreten ist.
Nicht immer.
Die Aufsicht darf Rückkäufe zeitweise verbieten und Kündigungen bremsen.
Selbst wenn es geht, bekommen Sie meist weniger als die Garantie.
Für Krankenversicherer gibt es einen eigenen Sicherungsfonds mit eigenen Regeln.
Die 5-Prozent-Grenze steht im Gesetz nur für Lebensversicherungen.
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