Alles zur Versicherung: Betriebsrente (bAV)
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Kurz gesagt
Bekomme ich die Betriebsrente schon mit 63? Ja, wenn Sie mit 63 die gesetzliche Altersrente als Vollrente beziehen, etwa als langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit. Dann können Sie die Betriebsrente verlangen, der Versorger darf sie nach Ihrer Versorgungsregelung kürzen. Ab 2027 genügt auch eine Teilrente. Ohne gesetzliche Altersrente zahlt sie erst ab der Altersgrenze Ihres Vertrags.
Abschläge und Altersgrenzen für den Rentenbeginn mit 63.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Abschlag der gesetzlichen Rente je Monat | 0,3 Prozent |
| Abschlag mit 63, Jahrgang ab 1964 | 48 Monate, 14,4 Prozent |
| Wartezeit für die Rente mit 63 | 35 Jahre |
| Abschlagsfrei nach 45 Jahren, Jahrgang ab 1964 | ab 65 |
Werte nach Sozialgesetzbuch VI und Betriebsrentengesetz.
Die Kürzung der Betriebsrente legt Ihr Vertrag fest, sie ist nicht gesetzlich vorgegeben.
Rechenbeispiel
Beispielwerte. Der Kürzungssatz der Betriebsrente von 0,5 Prozent je Monat ist angenommen, Ihr Vertrag nennt den echten Satz.
| Gesetzliche Rente ohne Abschlag | 1.600 Euro |
| Gesetzliche Rente mit 14,4 Prozent Abschlag | 1.369,60 Euro |
| Betriebsrente ab 67 laut Vertrag | 400 Euro |
| Betriebsrente mit 63, 48 × 0,5 Prozent Kürzung | 304 Euro |
Mit 63 bekommt der Versicherte zusammen 1.673,60 Euro brutto statt 2.000 Euro mit 67. Beide Kürzungen bleiben lebenslang.
Wer die gesetzliche Altersrente als Vollrente bezieht, kann nach dem Betriebsrentengesetz auch die Betriebsrente verlangen, sobald Wartezeit und sonstige Bedingungen der Zusage erfüllt sind. Das gilt auch, wenn Ihr Vertrag eigentlich eine Altersgrenze von 65 oder 67 nennt.
Die Betriebsrente mit 63 kommt nicht von selbst. Sie müssen sie beim Versorger verlangen und den Rentenbescheid vorlegen.
Mit 63 gibt es die gesetzliche Altersrente für langjährig Versicherte, wenn Sie 35 Jahre Wartezeit haben. Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt sie um 0,3 Prozent.
| Rentenart | Frühester Beginn | Abschlag |
|---|---|---|
| Langjährig Versicherte, Jahrgang ab 1964 | 63 | 14,4 Prozent, dauerhaft |
| Besonders langjährig Versicherte, 45 Jahre, Jahrgang 1963 | 64 und 10 Monate | keiner |
| Besonders langjährig Versicherte, Jahrgang ab 1964 | 65 | keiner |
| Regelaltersrente, Jahrgang ab 1964 | 67 | keiner |
Ziehen Sie die Betriebsrente vor, zahlt der Versorger länger. Deshalb darf er sie nach Ihrer Versorgungsregelung kürzen. Diese Kürzung bleibt auch dann, wenn Sie später das reguläre Rentenalter erreichen.
Bei einer Direktversicherung wird das Guthaben einfach früher verrentet: Es fehlen Beiträge und Erträge, und das Geld muss länger reichen. Lassen Sie sich die Betriebsrente mit 63 und mit 67 vom Versorger schriftlich ausrechnen.
Bis Ende 2026 setzt das Gesetz eine Vollrente voraus. Wer die gesetzliche Rente auf einen Teil beschränkt, riskiert, dass der Versorger die Betriebsrente einstellt, und muss die Beschränkung melden.
Ab 1. Januar 2027 reicht für die vorzeitige Betriebsrente jede Altersrente, auch eine Teilrente. Wer mit 63 Stunden reduziert und eine Teilrente nimmt, kann die Betriebsrente dann schon dazunehmen.
Ohne gesetzliche Altersrente gibt es keinen Anspruch auf die vorgezogene Betriebsrente. Wer mit 63 aufhört zu arbeiten, aber noch keine Altersrente bezieht, etwa in einer Phase mit Arbeitslosengeld, bekommt die Betriebsrente erst ab der Altersgrenze des Vertrags.
Auch eine Erwerbsminderungsrente ist keine Altersrente. Hier zählt, ob Ihre Zusage eine eigene Invaliditätsleistung vorsieht.
Fragen und Antworten
Ja, die Regel gilt für alle Durchführungswege.
Der Versicherer verrentet das Guthaben dann früher, die Rente fällt kleiner aus.
Nein.
Sie gleicht den längeren Bezug aus und bleibt dauerhaft.
Bis Ende 2026 darf der Versorger die Betriebsrente dann einstellen.
Ab 2027 reicht auch eine Teilrente.
Nur wenn Sie dann schon eine gesetzliche Altersrente beziehen.
Sonst zahlt sie erst ab der Altersgrenze Ihres Vertrags.
Für Jahrgänge ab 1964 nicht mehr.
Nach 45 Jahren ist die Rente ohne Abschlag erst mit 65 möglich.
Ja, das Gesetz gewährt sie nur auf Ihr Verlangen.
Legen Sie den Rentenbescheid bei.
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