Alles zur Versicherung: Betriebsrente (bAV)
Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbieten?
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Kurz gesagt
Muss ich die Betriebsrente selbst beantragen? Ja, in der Regel. Betriebsrente und gesetzliche Rente kommen von verschiedenen Stellen, Sie wenden sich deshalb selbst an Versorger oder früheren Arbeitgeber, am besten drei Monate vor Rentenbeginn. Versäumte Monatsbeträge verjähren nach drei Jahren zum Jahresende, der Anspruch selbst erst nach 30 Jahren.
Fristen rund um den Antrag auf Betriebsrente.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Verjährung einzelner Monatsbeträge | 3 Jahre ab Ende des Fälligkeitsjahres |
| Verjährung des Anspruchs selbst | 30 Jahre |
| Pflicht zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht | ab 1.000 verwalteten Verträgen |
| Empfohlener Vorlauf für den Antrag | etwa 3 Monate vor Rentenbeginn |
Fristen nach Betriebsrentengesetz und Bürgerlichem Gesetzbuch.
Der Vorlauf von drei Monaten ist ein Richtwert aus der Praxis.
Rechenbeispiel
Beispielwerte: Die Rentnerin bemerkt im Oktober 2026, dass sie 120 Euro Betriebsrente im Monat nie beantragt hat.
| Fällig seit | Juli 2022 |
| Beträge aus 2022, verjährt Ende 2025 | 6 × 120 = 720 Euro |
| Beträge Januar 2023 bis Oktober 2026 | 46 × 120 = 5.520 Euro |
| Laufende Betriebsrente | 120 Euro im Monat |
Sie kann 5.520 Euro nachfordern und bekommt die Rente künftig laufend. Die 720 Euro aus 2022 sind verloren, wenn der Versicherer sich auf Verjährung beruft.
Ihre gesetzliche Rente zahlt die Rentenversicherung, die Betriebsrente Ihr Arbeitgeber, eine Kasse oder ein Versicherer. Wann Sie in Rente gehen, weiß Ihr Versorger nicht automatisch, besonders wenn Sie den Betrieb vor Jahren verlassen haben.
Manche Versorger schreiben vor dem vereinbarten Rentenbeginn an, verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Wollen Sie die Betriebsrente früher, etwa zusammen mit einer vorgezogenen Altersrente, gibt es sie nach dem Gesetz ausdrücklich nur auf Ihr Verlangen.
Wer zuständig ist, steht in Ihrer Zusage oder im Versicherungsschein.
| Durchführungsweg | Antrag bei | Typische Unterlagen |
|---|---|---|
| Direktzusage | früherer Arbeitgeber | Steuer-ID, Krankenkasse, Bankverbindung |
| Unterstützungskasse | die Kasse laut Mitteilung | Steuer-ID, Krankenkasse, Bankverbindung |
| Direktversicherung | Versicherer laut Versicherungsschein | Versicherungsnummer, Steuer-ID, Krankenkasse |
| Pensionskasse oder Pensionsfonds | die Kasse | Mitgliedsnummer, Steuer-ID, Krankenkasse |
| Arbeitgeber insolvent | Pensions-Sicherungs-Verein, Köln | Nummer aus dem Anwartschaftsausweis |
| vorzeitiger Bezug | wie oben | zusätzlich der Rentenbescheid |
Arbeitgeber und Versorger müssen Ihnen auf Verlangen mitteilen, ob und in welcher Höhe Sie eine Anwartschaft haben, auch nach dem Ausscheiden. Die Auskunft muss verständlich und in Textform kommen. Fragen Sie bei jedem früheren Arbeitgeber schriftlich nach.
Die Digitale Rentenübersicht zeigt gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge. Anbieter mit jährlicher Standmitteilung und über 1.000 Verträgen müssen angebunden sein. Direktzusagen sind nicht verpflichtet und fehlen dort deshalb oft. Hinweise geben auch alte Gehaltsabrechnungen mit einer Zeile zur Entgeltumwandlung.
Der Anspruch auf Ihre Betriebsrente selbst verjährt erst in 30 Jahren. Die einzelnen Monatsbeträge unterliegen dagegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Sie beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Betrag fällig war.
Ein vergessener Antrag kostet Sie also nicht die ganze Betriebsrente, aber womöglich die ersten Jahre. Beruft sich der Versorger auf die Verjährung, sind ältere Beträge verloren.
Manche Verträge erlauben statt der Betriebsrente eine Kapitalauszahlung, verlangen die Wahl aber bis zu einem Stichtag vor Rentenbeginn. Die Frist steht im Versicherungsschein.
Bedenken Sie dabei die Krankenkasse: Auf eine Einmalzahlung verlangt sie zehn Jahre lang Beiträge, als wäre es eine Rente.
Fragen und Antworten
Manche tun das, eine Pflicht dazu gibt es nicht.
Stellen Sie den Antrag selbst, wenn drei Monate vor Rentenbeginn nichts gekommen ist.
Nein.
Die Betriebsrente beantragen Sie beim Versorger oder früheren Arbeitgeber.
Fragen Sie den früheren Arbeitgeber schriftlich, er muss in Textform antworten.
Nutzen Sie zusätzlich die Digitale Rentenübersicht.
Ja, für die Monatsbeträge, die noch nicht verjährt sind.
Ältere Beträge sind verloren, wenn der Versorger sich auf Verjährung beruft.
Meist Steuer-ID, Krankenkasse, Bankverbindung und die Vertragsnummer,
beim vorzeitigen Bezug zusätzlich den Rentenbescheid.
Ja.
Sie haben im Versorgungsfall ein eigenes Recht auf Auskunft beim Versorger.
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