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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebsrente (bAV)

Muss ich die Betriebsrente selbst beantragen?

Kurz gesagt

Muss ich die Betriebsrente selbst beantragen? Ja, in der Regel. Betriebsrente und gesetzliche Rente kommen von verschiedenen Stellen, Sie wenden sich deshalb selbst an Versorger oder früheren Arbeitgeber, am besten drei Monate vor Rentenbeginn. Versäumte Monatsbeträge verjähren nach drei Jahren zum Jahresende, der Anspruch selbst erst nach 30 Jahren.

Muss ich die Betriebsrente selbst beantragen?

Was es kostet

Fristen rund um den Antrag auf Betriebsrente.

BeispielRichtwert
Verjährung einzelner Monatsbeträge3 Jahre ab Ende des Fälligkeitsjahres
Verjährung des Anspruchs selbst30 Jahre
Pflicht zur Anbindung an die Digitale Rentenübersichtab 1.000 verwalteten Verträgen
Empfohlener Vorlauf für den Antragetwa 3 Monate vor Rentenbeginn

Fristen nach Betriebsrentengesetz und Bürgerlichem Gesetzbuch.

Der Vorlauf von drei Monaten ist ein Richtwert aus der Praxis.

Rechenbeispiel

Vergessene Direktversicherung, Rentenbeginn Juli 2022

Beispielwerte: Die Rentnerin bemerkt im Oktober 2026, dass sie 120 Euro Betriebsrente im Monat nie beantragt hat.

Fällig seitJuli 2022
Beträge aus 2022, verjährt Ende 20256 × 120 = 720 Euro
Beträge Januar 2023 bis Oktober 202646 × 120 = 5.520 Euro
Laufende Betriebsrente120 Euro im Monat

Sie kann 5.520 Euro nachfordern und bekommt die Rente künftig laufend. Die 720 Euro aus 2022 sind verloren, wenn der Versicherer sich auf Verjährung beruft.

Warum die Betriebsrente nicht von allein kommt

Ihre gesetzliche Rente zahlt die Rentenversicherung, die Betriebsrente Ihr Arbeitgeber, eine Kasse oder ein Versicherer. Wann Sie in Rente gehen, weiß Ihr Versorger nicht automatisch, besonders wenn Sie den Betrieb vor Jahren verlassen haben.

Manche Versorger schreiben vor dem vereinbarten Rentenbeginn an, verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Wollen Sie die Betriebsrente früher, etwa zusammen mit einer vorgezogenen Altersrente, gibt es sie nach dem Gesetz ausdrücklich nur auf Ihr Verlangen.

Wo Sie die Betriebsrente beantragen

Wer zuständig ist, steht in Ihrer Zusage oder im Versicherungsschein.

DurchführungswegAntrag beiTypische Unterlagen
Direktzusagefrüherer ArbeitgeberSteuer-ID, Krankenkasse, Bankverbindung
Unterstützungskassedie Kasse laut MitteilungSteuer-ID, Krankenkasse, Bankverbindung
DirektversicherungVersicherer laut VersicherungsscheinVersicherungsnummer, Steuer-ID, Krankenkasse
Pensionskasse oder Pensionsfondsdie KasseMitgliedsnummer, Steuer-ID, Krankenkasse
Arbeitgeber insolventPensions-Sicherungs-Verein, KölnNummer aus dem Anwartschaftsausweis
vorzeitiger Bezugwie obenzusätzlich der Rentenbescheid

Vergessene Betriebsrenten finden

Arbeitgeber und Versorger müssen Ihnen auf Verlangen mitteilen, ob und in welcher Höhe Sie eine Anwartschaft haben, auch nach dem Ausscheiden. Die Auskunft muss verständlich und in Textform kommen. Fragen Sie bei jedem früheren Arbeitgeber schriftlich nach.

Die Digitale Rentenübersicht zeigt gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge. Anbieter mit jährlicher Standmitteilung und über 1.000 Verträgen müssen angebunden sein. Direktzusagen sind nicht verpflichtet und fehlen dort deshalb oft. Hinweise geben auch alte Gehaltsabrechnungen mit einer Zeile zur Entgeltumwandlung.

Fristen: was verjährt und was nicht

Der Anspruch auf Ihre Betriebsrente selbst verjährt erst in 30 Jahren. Die einzelnen Monatsbeträge unterliegen dagegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Sie beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Betrag fällig war.

Ein vergessener Antrag kostet Sie also nicht die ganze Betriebsrente, aber womöglich die ersten Jahre. Beruft sich der Versorger auf die Verjährung, sind ältere Beträge verloren.

Rente oder Kapital rechtzeitig wählen

Manche Verträge erlauben statt der Betriebsrente eine Kapitalauszahlung, verlangen die Wahl aber bis zu einem Stichtag vor Rentenbeginn. Die Frist steht im Versicherungsschein.

Bedenken Sie dabei die Krankenkasse: Auf eine Einmalzahlung verlangt sie zehn Jahre lang Beiträge, als wäre es eine Rente.

Schritt für Schritt

  1. Alle früheren Arbeitgeber und Verträge auflisten.
  2. Bei jedem Versorger schriftlich Auskunft über die Anwartschaft verlangen.
  3. Drei Monate vor Rentenbeginn den Antrag stellen.
  4. Wahl zwischen Rente und Kapital vor dem Stichtag treffen.
  5. Steuer-ID, Krankenkasse und Bankverbindung angeben.

Checkliste

  • Alle Versorger bekannt
  • Auskunft in Textform erhalten
  • Antrag drei Monate vor Rentenbeginn gestellt
  • Frist für die Kapitalwahl geprüft
  • Krankenkasse informiert

Häufige Fehler

  • Glauben, der Rentenantrag bei der Rentenversicherung gelte auch für die Betriebsrente
  • Eine Betriebsrente aus einem Job vor Jahrzehnten vergessen
  • Die Frist für die Kapitalwahl verpassen
  • Zu lange warten, bis Monatsbeträge verjähren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Schreibt mich der Versorger vor Rentenbeginn an?

Manche tun das, eine Pflicht dazu gibt es nicht.

Stellen Sie den Antrag selbst, wenn drei Monate vor Rentenbeginn nichts gekommen ist.

Gilt mein Rentenantrag bei der Rentenversicherung auch für die Betriebsrente?

Nein.

Die Betriebsrente beantragen Sie beim Versorger oder früheren Arbeitgeber.

Wie finde ich eine Betriebsrente von einem früheren Arbeitgeber?

Fragen Sie den früheren Arbeitgeber schriftlich, er muss in Textform antworten.

Nutzen Sie zusätzlich die Digitale Rentenübersicht.

Kann ich die Betriebsrente rückwirkend bekommen?

Ja, für die Monatsbeträge, die noch nicht verjährt sind.

Ältere Beträge sind verloren, wenn der Versorger sich auf Verjährung beruft.

Was brauche ich für den Antrag?

Meist Steuer-ID, Krankenkasse, Bankverbindung und die Vertragsnummer,

beim vorzeitigen Bezug zusätzlich den Rentenbescheid.

Müssen Hinterbliebene die Betriebsrente beantragen?

Ja.

Sie haben im Versorgungsfall ein eigenes Recht auf Auskunft beim Versorger.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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