Alles zur Versicherung: Betriebsrente (bAV)
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Kurz gesagt
Was zieht die Krankenkasse bei einer Einmalzahlung der Betriebsrente ab? Sie teilt den Betrag durch 120 und verlangt darauf zehn Jahre lang Kranken- und Pflegebeitrag, als wäre es eine Monatsrente. 2026 bleiben für Pflichtversicherte 197,75 Euro im Monat frei. Von 36.000 Euro gehen so rund 29 Euro im Monat ab, zusammen etwa 3.400 Euro, bei freiwillig Versicherten gut das Doppelte.
Kranken- und Pflegebeitrag 2026 auf eine Einmalzahlung, pflichtversichert in der Rente, mit Kindern, Zusatzbeitrag im Schnitt 2,9 Prozent, ohne weitere Betriebsrenten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einmalzahlung 20.000 Euro | 0 Euro, der Monatsbetrag liegt unter 197,75 Euro |
| Einmalzahlung 36.000 Euro | etwa 28,70 Euro im Monat, rund 3.440 Euro in zehn Jahren |
| Einmalzahlung 80.000 Euro | etwa 106 Euro im Monat, rund 12.730 Euro in zehn Jahren |
| Einmalzahlung 100.000 Euro | etwa 141 Euro im Monat, rund 16.950 Euro in zehn Jahren |
| Einmalzahlung 36.000 Euro, freiwillig versichert | etwa 61 bis 64 Euro im Monat, rund 7.400 bis 7.600 Euro |
Selbst gerechnet mit 14,6 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag auf den Teil über 197,75 Euro und
3,6 Prozent Pflegebeitrag auf den ganzen Monatsbetrag.
Ohne Kinder 4,2 Prozent Pflege.
Ihre Kasse kann einen anderen Zusatzbeitrag haben, und Freibetrag sowie Sätze ändern sich jährlich.
Bei freiwillig Versicherten hängt der Satz von der Kasse ab.
Rechenbeispiel
So rechnet die Krankenkasse 2026 die Einmalzahlung der Betriebsrente auf den Monat um.
| Einmalzahlung | 36.000,00 Euro |
| Monatsbetrag (36.000 geteilt durch 120) | 300,00 Euro |
| Krankenbeitrag 17,5 Prozent auf 102,25 Euro | 17,89 Euro |
| Pflegebeitrag 3,6 Prozent auf 300 Euro | 10,80 Euro |
| Beitrag im Monat | 28,69 Euro |
| Über 120 Monate | 3.442,80 Euro |
Von 36.000 Euro gehen rund 3.440 Euro an Kranken- und Pflegekasse, etwa 9,6 Prozent, verteilt auf zehn Jahre. Ohne Freibetrag als freiwillig Versicherter wären es gut 7.400 Euro.
Lassen Sie sich eine Direktversicherung, Pensionskasse oder andere Betriebsrente als Kapital auszahlen, ist das für die Krankenkasse trotzdem ein Versorgungsbezug. Nach § 229 Absatz 1 Satz 3 SGB V gilt ein Hundertzwanzigstel der Einmalzahlung als monatliche Betriebsrente, höchstens für 120 Monate, also zehn Jahre.
Das gilt auch, wenn die Einmalzahlung schon bei Vertragsbeginn vereinbart war und nie eine Rente vorgesehen war. Der Abzug erfolgt nicht auf einen Schlag. Die Krankenkasse setzt einen monatlichen Beitrag fest, den Sie zehn Jahre lang zahlen, meist per Lastschrift.
| Einmalzahlung | Monatsbetrag (1/120) | Beitrag im Monat, pflichtversichert | Summe über 10 Jahre |
|---|---|---|---|
| 20.000 Euro | 166,67 Euro | 0 Euro, unter der Grenze | 0 Euro |
| 36.000 Euro | 300,00 Euro | etwa 28,70 Euro | etwa 3.440 Euro |
| 60.000 Euro | 500,00 Euro | etwa 70,90 Euro | etwa 8.510 Euro |
| 80.000 Euro | 666,67 Euro | etwa 106,10 Euro | etwa 12.730 Euro |
| 100.000 Euro | 833,33 Euro | etwa 141,20 Euro | etwa 16.950 Euro |
In der Krankenversicherung zieht die Kasse bei Pflichtversicherten 2026 einen Freibetrag von 197,75 Euro vom Monatsbetrag ab. Beitrag zahlen Sie nur auf den Rest. In der Pflegeversicherung wirkt derselbe Betrag nur als Grenze: Liegt das Hundertzwanzigstel darüber, zählt der volle Betrag ab dem ersten Euro.
Der Wert ist ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung und steigt meist jedes Jahr. Haben Sie neben der Einmalzahlung noch eine laufende Betriebsrente, werden beide zusammengezählt. Freibetrag und Grenze gelten dann nur einmal.
Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner sind Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert waren. Nur dann gilt der Freibetrag bei der Einmalzahlung der Betriebsrente.
Freiwillig Versicherte zahlen auf das volle Hundertzwanzigstel, ohne Freibetrag. Bei 36.000 Euro sind das etwa 61 bis 64 Euro im Monat, je nach Beitragssatz. Privat Krankenversicherte zahlen auf die Einmalzahlung gar nichts an eine Kasse, ihre Prämie bleibt unverändert.
Haben Sie nach einem Jobwechsel die Direktversicherung oder Pensionskasse als Versicherungsnehmer selbst übernommen und aus eigenem Geld weitergezahlt, ist der Teil aus diesen Beiträgen frei. Das steht so in § 229 SGB V. Lassen Sie sich die Aufteilung vom Versicherer bescheinigen und reichen Sie sie bei der Krankenkasse ein.
Ebenfalls frei sind Leistungen aus Riester-geförderten Betriebsrenten. Haben Sie Beiträge aus versteuertem Lohn gezahlt, während der Arbeitgeber Versicherungsnehmer blieb, hilft das bei der Einmalzahlung dagegen nicht: Entscheidend ist, wer Versicherungsnehmer war, nicht wie die Beiträge versteuert wurden.
Die zehn Jahre beginnen mit dem Monat nach der Auszahlung, nicht erst mit dem Rentenbeginn. Arbeiten Sie noch, wird der Monatsbetrag zu Ihrem Lohn gerechnet, zusammen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat 2026. Verdienen Sie schon darüber, fällt auf die Einmalzahlung kein zusätzlicher Beitrag an.
Die Beitragspflicht endet nach 120 Monaten oder mit dem Tod. Die Höhe kann sich in dieser Zeit ändern, weil Freibetrag, Zusatzbeitrag und Pflegesatz jedes Jahr neu festgelegt werden.
Für die Krankenkasse ist es fast gleich, ob Sie Rente oder Kapital wählen: Abzüge gibt es in beiden Fällen. Bei der Einmalzahlung enden sie nach zehn Jahren, bei der Rente laufen sie lebenslang mit. Wer lange lebt, zahlt auf die Rente insgesamt mehr Beiträge.
Den größeren Unterschied macht meist die Einkommensteuer, die auf eine Einmalzahlung im Jahr der Auszahlung fällig wird. Diese Seite rechnet nur Kranken- und Pflegebeitrag. Die Steuer behandelt unsere Seite zu Steuern und Abgaben auf die Betriebsrente.
Fragen und Antworten
Der Versicherer oder die Pensionskasse meldet sie als Zahlstelle an Ihre Krankenkasse.
Privat gezahlte Anteile und Ihren Kindernachweis sollten Sie aber selbst belegen.
Wird eine kleine Anwartschaft abgefunden, prüft die Kasse, ob sie die Betriebsrente ersetzt.
Dann gilt die Regel meist auch.
Lassen Sie sich das vorher bestätigen.
Die Beitragspflicht endet mit dem Tod.
Ihre Erben zahlen keine offenen Monate nach.
Ja, der Monatsbetrag wird zu Ihrem Lohn gerechnet,
aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat 2026.
Ja, leicht.
Der Freibetrag ist ein Zwanzigstel der Bezugsgröße und steigt meist jährlich,
Zusatzbeitrag und Pflegesatz können sich ebenfalls ändern.
Kaum, die Abzüge laufen in jedem Fall zehn Jahre.
Für die Einkommensteuer kann das Jahr dagegen viel ausmachen.
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