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Was zieht die Krankenkasse bei einer Einmalzahlung der Betriebsrente ab?

Kurz gesagt

Was zieht die Krankenkasse bei einer Einmalzahlung der Betriebsrente ab? Sie teilt den Betrag durch 120 und verlangt darauf zehn Jahre lang Kranken- und Pflegebeitrag, als wäre es eine Monatsrente. 2026 bleiben für Pflichtversicherte 197,75 Euro im Monat frei. Von 36.000 Euro gehen so rund 29 Euro im Monat ab, zusammen etwa 3.400 Euro, bei freiwillig Versicherten gut das Doppelte.

Was zieht die Krankenkasse bei einer Einmalzahlung der Betriebsrente ab?

Was es kostet

Kranken- und Pflegebeitrag 2026 auf eine Einmalzahlung, pflichtversichert in der Rente, mit Kindern, Zusatzbeitrag im Schnitt 2,9 Prozent, ohne weitere Betriebsrenten.

BeispielRichtwert
Einmalzahlung 20.000 Euro0 Euro, der Monatsbetrag liegt unter 197,75 Euro
Einmalzahlung 36.000 Euroetwa 28,70 Euro im Monat, rund 3.440 Euro in zehn Jahren
Einmalzahlung 80.000 Euroetwa 106 Euro im Monat, rund 12.730 Euro in zehn Jahren
Einmalzahlung 100.000 Euroetwa 141 Euro im Monat, rund 16.950 Euro in zehn Jahren
Einmalzahlung 36.000 Euro, freiwillig versichertetwa 61 bis 64 Euro im Monat, rund 7.400 bis 7.600 Euro

Selbst gerechnet mit 14,6 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag auf den Teil über 197,75 Euro und

3,6 Prozent Pflegebeitrag auf den ganzen Monatsbetrag.

Ohne Kinder 4,2 Prozent Pflege.

Ihre Kasse kann einen anderen Zusatzbeitrag haben, und Freibetrag sowie Sätze ändern sich jährlich.

Bei freiwillig Versicherten hängt der Satz von der Kasse ab.

Rechenbeispiel

Direktversicherung, 36.000 Euro Einmalzahlung, pflichtversichert, zwei Kinder

So rechnet die Krankenkasse 2026 die Einmalzahlung der Betriebsrente auf den Monat um.

Einmalzahlung36.000,00 Euro
Monatsbetrag (36.000 geteilt durch 120)300,00 Euro
Krankenbeitrag 17,5 Prozent auf 102,25 Euro17,89 Euro
Pflegebeitrag 3,6 Prozent auf 300 Euro10,80 Euro
Beitrag im Monat28,69 Euro
Über 120 Monate3.442,80 Euro

Von 36.000 Euro gehen rund 3.440 Euro an Kranken- und Pflegekasse, etwa 9,6 Prozent, verteilt auf zehn Jahre. Ohne Freibetrag als freiwillig Versicherter wären es gut 7.400 Euro.

Die 120-Monats-Regel einfach erklärt

Lassen Sie sich eine Direktversicherung, Pensionskasse oder andere Betriebsrente als Kapital auszahlen, ist das für die Krankenkasse trotzdem ein Versorgungsbezug. Nach § 229 Absatz 1 Satz 3 SGB V gilt ein Hundertzwanzigstel der Einmalzahlung als monatliche Betriebsrente, höchstens für 120 Monate, also zehn Jahre.

Das gilt auch, wenn die Einmalzahlung schon bei Vertragsbeginn vereinbart war und nie eine Rente vorgesehen war. Der Abzug erfolgt nicht auf einen Schlag. Die Krankenkasse setzt einen monatlichen Beitrag fest, den Sie zehn Jahre lang zahlen, meist per Lastschrift.

EinmalzahlungMonatsbetrag (1/120)Beitrag im Monat, pflichtversichertSumme über 10 Jahre
20.000 Euro166,67 Euro0 Euro, unter der Grenze0 Euro
36.000 Euro300,00 Euroetwa 28,70 Euroetwa 3.440 Euro
60.000 Euro500,00 Euroetwa 70,90 Euroetwa 8.510 Euro
80.000 Euro666,67 Euroetwa 106,10 Euroetwa 12.730 Euro
100.000 Euro833,33 Euroetwa 141,20 Euroetwa 16.950 Euro

Freibetrag und Grenze: der Unterschied

In der Krankenversicherung zieht die Kasse bei Pflichtversicherten 2026 einen Freibetrag von 197,75 Euro vom Monatsbetrag ab. Beitrag zahlen Sie nur auf den Rest. In der Pflegeversicherung wirkt derselbe Betrag nur als Grenze: Liegt das Hundertzwanzigstel darüber, zählt der volle Betrag ab dem ersten Euro.

Der Wert ist ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung und steigt meist jedes Jahr. Haben Sie neben der Einmalzahlung noch eine laufende Betriebsrente, werden beide zusammengezählt. Freibetrag und Grenze gelten dann nur einmal.

Pflichtversichert, freiwillig oder privat

Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner sind Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert waren. Nur dann gilt der Freibetrag bei der Einmalzahlung der Betriebsrente.

Freiwillig Versicherte zahlen auf das volle Hundertzwanzigstel, ohne Freibetrag. Bei 36.000 Euro sind das etwa 61 bis 64 Euro im Monat, je nach Beitragssatz. Privat Krankenversicherte zahlen auf die Einmalzahlung gar nichts an eine Kasse, ihre Prämie bleibt unverändert.

Welche Teile beitragsfrei bleiben

Haben Sie nach einem Jobwechsel die Direktversicherung oder Pensionskasse als Versicherungsnehmer selbst übernommen und aus eigenem Geld weitergezahlt, ist der Teil aus diesen Beiträgen frei. Das steht so in § 229 SGB V. Lassen Sie sich die Aufteilung vom Versicherer bescheinigen und reichen Sie sie bei der Krankenkasse ein.

Ebenfalls frei sind Leistungen aus Riester-geförderten Betriebsrenten. Haben Sie Beiträge aus versteuertem Lohn gezahlt, während der Arbeitgeber Versicherungsnehmer blieb, hilft das bei der Einmalzahlung dagegen nicht: Entscheidend ist, wer Versicherungsnehmer war, nicht wie die Beiträge versteuert wurden.

Wann die Beiträge beginnen und enden

Die zehn Jahre beginnen mit dem Monat nach der Auszahlung, nicht erst mit dem Rentenbeginn. Arbeiten Sie noch, wird der Monatsbetrag zu Ihrem Lohn gerechnet, zusammen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat 2026. Verdienen Sie schon darüber, fällt auf die Einmalzahlung kein zusätzlicher Beitrag an.

Die Beitragspflicht endet nach 120 Monaten oder mit dem Tod. Die Höhe kann sich in dieser Zeit ändern, weil Freibetrag, Zusatzbeitrag und Pflegesatz jedes Jahr neu festgelegt werden.

Rente oder Einmalzahlung: was die Krankenkasse dazu sagt

Für die Krankenkasse ist es fast gleich, ob Sie Rente oder Kapital wählen: Abzüge gibt es in beiden Fällen. Bei der Einmalzahlung enden sie nach zehn Jahren, bei der Rente laufen sie lebenslang mit. Wer lange lebt, zahlt auf die Rente insgesamt mehr Beiträge.

Den größeren Unterschied macht meist die Einkommensteuer, die auf eine Einmalzahlung im Jahr der Auszahlung fällig wird. Diese Seite rechnet nur Kranken- und Pflegebeitrag. Die Steuer behandelt unsere Seite zu Steuern und Abgaben auf die Betriebsrente.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie im Ruhestand pflichtversichert, freiwillig oder privat versichert sind.
  2. Die Einmalzahlung durch 120 teilen und laufende Betriebsrenten dazuzählen.
  3. Freibetrag von 197,75 Euro abziehen, Pflegegrenze beachten.
  4. Beim Versicherer bescheinigen lassen, welcher Teil aus privat gezahlten Beiträgen stammt.
  5. Diese Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen, bevor der Bescheid kommt.
  6. Den Beitragsbescheid prüfen und Geld für zehn Jahre einplanen.

Checkliste

  • Status in der Krankenversicherung der Rentner geklärt
  • Alle Betriebsrenten und Einmalzahlungen zusammengerechnet
  • Privat gezahlte Teile belegt
  • Riester-geförderte Teile getrennt ausgewiesen
  • Kindernachweis bei der Pflegekasse vorhanden
  • Bescheid mit Freibetrag geprüft

Häufige Fehler

  • Glauben, eine Einmalzahlung sei frei von Krankenkassenbeitrag
  • Den Monatsbetrag von 197,75 Euro als Freibetrag auch in der Pflege ansetzen
  • Privat weitergezahlte Beiträge nicht nachweisen
  • Die Abzüge erst ab Rentenbeginn erwarten, obwohl sie ab Auszahlung laufen
  • Das ganze Kapital ausgeben und die zehn Jahre Beiträge vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Einmalzahlung der Krankenkasse selbst melden?

Der Versicherer oder die Pensionskasse meldet sie als Zahlstelle an Ihre Krankenkasse.

Privat gezahlte Anteile und Ihren Kindernachweis sollten Sie aber selbst belegen.

Gilt die 120-Monats-Regel auch für eine Abfindung beim Jobwechsel?

Wird eine kleine Anwartschaft abgefunden, prüft die Kasse, ob sie die Betriebsrente ersetzt.

Dann gilt die Regel meist auch.

Lassen Sie sich das vorher bestätigen.

Was passiert, wenn ich vor Ablauf der zehn Jahre sterbe?

Die Beitragspflicht endet mit dem Tod.

Ihre Erben zahlen keine offenen Monate nach.

Zahle ich auch, wenn ich noch arbeite?

Ja, der Monatsbetrag wird zu Ihrem Lohn gerechnet,

aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat 2026.

Ändert sich der Abzug während der zehn Jahre?

Ja, leicht.

Der Freibetrag ist ein Zwanzigstel der Bezugsgröße und steigt meist jährlich,

Zusatzbeitrag und Pflegesatz können sich ebenfalls ändern.

Spielt das Jahr der Auszahlung für die Krankenkasse eine Rolle?

Kaum, die Abzüge laufen in jedem Fall zehn Jahre.

Für die Einkommensteuer kann das Jahr dagegen viel ausmachen.

Quellen

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