Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Bin ich beim Carsharing versichert? Ja, das Auto hat eine Haftpflicht und meist eine Vollkasko des Anbieters. Ihr Risiko ist die Selbstbeteiligung: je nach Anbieter und Wagenklasse etwa 1.400 bis 2.500 Euro je Schaden. Gegen eine Gebühr senken viele Anbieter sie, etwa auf 300 Euro für 60 Euro im Jahr. Ihre eigenen Verletzungen als Fahrer deckt die Haftpflicht nicht.
Veröffentlichte Selbstbeteiligungen und Gebühren von Carsharing-Anbietern in Deutschland.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Selbstbeteiligung Klein- und Mittelklasse | 1.400 Euro je Schaden |
| Selbstbeteiligung große Wagen | 2.500 Euro je Schaden |
| Höchstbetrag ohne Schutzpaket bei einem Stationsanbieter | 1.800 Euro je Schaden |
| Schutzpaket | 60 Euro im Jahr, danach höchstens 300 Euro je Schaden |
| Pauschale Unfallbearbeitung | 130 Euro |
Stand Oktober 2026 aus Preislisten zweier Anbieter.
Andere Anbieter haben andere Beträge, maßgeblich sind die AGB bei Buchung.
Rechenbeispiel
Beim Ausparken streifen Sie einen Poller. Schaden am Carsharing-Auto 2.200 Euro.
| Ohne Schutzpaket | 1.400 Euro Selbstbeteiligung |
| Unfallbearbeitung | 130 Euro |
| Mit Jahrespaket bei einem Stationsanbieter | höchstens 300 Euro |
| Ihre eigene SF-Klasse | unverändert |
Ein einziger Rempler kostet ohne Paket gut 1.500 Euro. Wer regelmäßig fährt, spart mit einem Schutzpaket schnell.
Jedes Carsharing-Auto hat eine Kfz-Haftpflicht. Sie zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen, an Autos, Radfahrern oder Fußgängern. Dazu kommt bei den meisten Anbietern eine Vollkasko für Schäden am Carsharing-Auto selbst.
Die Versicherung läuft auf den Anbieter. Ein Unfall belastet deshalb nicht Ihre eigene Schadenfreiheitsklasse, falls Sie privat ein Auto versichert haben.
| Schaden | Wer zahlt |
|---|---|
| Sie fahren einem anderen Auto auf | Haftpflicht des Anbieters |
| Delle am Carsharing-Auto | Vollkasko des Anbieters, Sie zahlen die Selbstbeteiligung |
| Sie werden selbst verletzt, Unfall selbst verschuldet | nicht die Haftpflicht, nur eigene Unfall- oder Fahrerschutzversicherung |
| Knöllchen und Blitzer | Sie, oft mit Bearbeitungsgebühr |
Die Selbstbeteiligung im Carsharing ist deutlich höher als in einer privaten Vollkasko. Veröffentlichte Preislisten nennen 1.400 Euro für Klein- und Mittelklasse, 1.750 Euro für Premiumautos und 2.500 Euro für große Wagen. Ein anderer Anbieter nennt bis zu 1.800 Euro je Schadenfall.
Dazu kommen Gebühren: etwa 130 Euro Pauschale für die Unfallbearbeitung oder rund 30 Euro, wenn Sie einen Schaden zu spät oder unvollständig melden.
Viele Anbieter bieten ein Schutzpaket gegen Aufpreis an. Bei einem Anbieter senkt ein Jahrespaket für 60 Euro die Selbstbeteiligung von bis zu 1.800 Euro auf höchstens 300 Euro. Wer mehrmals im Monat fährt, ist damit meist besser dran.
Wer selten fährt, zahlt das Paket oft umsonst. Dann lohnt eher ein Blick auf eigene Policen, die Selbstbeteiligungen bei Mietwagen und Carsharing erstatten. Ob Carsharing dort eingeschlossen ist, steht in den Bedingungen.
Die Haftpflicht zahlt nie für Ihre eigenen Verletzungen, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben. Dafür brauchen Sie eine Unfallversicherung oder eine Fahrerschutzversicherung, die ausdrücklich auch fremde Autos abdeckt.
Ihre Privathaftpflicht hilft beim Carsharing nicht: Die Musterbedingungen schließen Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs aus. Und bei grober Fahrlässigkeit, etwa unter Alkohol, können die AGB Sie über die Selbstbeteiligung hinaus haften lassen.
Fragen und Antworten
Nein, Haftpflicht und meist Vollkasko sind beim Anbieter dabei.
Sinnvoll kann eine Absicherung der Selbstbeteiligung sein.
Nein, der Vertrag läuft beim Anbieter, nicht bei Ihnen.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall nur eine Unfall- oder Fahrerschutzversicherung,
nicht die Haftpflicht des Autos.
Nein, Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs sind dort ausgeschlossen.
Bei regelmäßigen Fahrten meist ja.
Bei einer Fahrt im Jahr eher nicht.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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