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Lohnt sich eine Fahrerschutzversicherung?

Kurz gesagt

Lohnt sich eine Fahrerschutzversicherung? Für viele ja, sie kostet oft nur 20 bis 40 Euro im Jahr. Sie zahlt Ihnen als Fahrer nach einem selbst verschuldeten Unfall Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Hinterbliebenenrente so, als wäre ein anderer schuld. Ihre eigene Haftpflicht zahlt Ihnen dann nichts. Weniger nötig ist sie, wenn Sie selten fahren und schon gut gegen Unfall und Berufsunfähigkeit abgesichert sind.

Lohnt sich eine Fahrerschutzversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Werte aus Verbrauchertests und den Musterbedingungen.

BeispielRichtwert
Fahrerschutz als Zusatz zur Autoversicherungoft 20 bis 40 Euro im Jahr, etwa 10 Prozent Zuschlag
Versicherungssumme je Unfallbei vielen Angeboten 8 oder 12 Millionen Euro
Schmerzensgeld in begrenzten Tarifenbis 100.000 Euro
Verdienstausfall in begrenzten Tarifenbis 2.000 Euro im Monat
Haushaltshilfe in begrenzten Tarifenbis 500 Euro

Preise und Grenzen aus einem veröffentlichten Verbrauchertest; Tarife ändern sich,

prüfen Sie das aktuelle Angebot.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Selbstständiger Handwerker, 3.000 Euro netto im Monat, Unfall auf eisglatter Straße selbst verursacht

Er fällt vier Monate aus. Die Krankenkasse zahlt die Behandlung, ein Krankentagegeld hat er nicht abgeschlossen.

Verdienstausfall 4 × 3.000 Euro12.000 Euro
Schmerzensgeld für einen Beinbruch, Richtwertetwa 4.000 bis 8.000 Euro
Haushaltshilfeetwa 500 Euro
Ohne Fahrerschutz bekommt er davon0 Euro
Beitrag für den Fahrerschutzetwa 30 Euro im Jahr

Mit Fahrerschutz bekommt er rund 16.500 bis 20.500 Euro, soweit sein Tarif die Posten nicht begrenzt.

Die Lücke, die der Fahrerschutz schließt

Verursachen Sie einen Unfall, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht den Schaden der anderen, auch Ihrer Mitfahrer. Sie selbst als Fahrer bekommen daraus nichts: kein Schmerzensgeld, keinen Verdienstausfall. Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung, die gesetzliche Absicherung deckt den Einkommensverlust aber oft nur zum Teil.

Die Fahrerschutzversicherung stellt Sie so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands ersetzt sie den unfallbedingten Personenschaden nach den deutschen Schadenersatzregeln, etwa Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente und Schmerzensgeld.

WerSelbst verschuldeter Unfall ohne FahrerschutzMit Fahrerschutz
MitfahrerIhre Haftpflicht zahltIhre Haftpflicht zahlt
Fahrer: BehandlungKrankenkasseKrankenkasse
Fahrer: Verdienstausfallnur gesetzliche LeistungenLücke wird ersetzt
Fahrer: Schmerzensgeldnichtsnach Schadenersatzrecht, oft mit Grenzen
Hinterbliebenegesetzliche RentenUnterhaltsschaden wird ersetzt

Was der Schutz kostet und wer ihn bekommt

Der Fahrerschutz ist ein Zusatz zur Autoversicherung. Der Zuschlag liegt oft bei etwa 10 Prozent, häufig 20 bis 40 Euro im Jahr. Manche Versicherer verlangen dazu eine Teil- oder Vollkasko oder ein Mindestalter, etwa 23 Jahre.

Die Versicherungssummen liegen bei vielen Angeboten bei 8 oder 12 Millionen Euro. Einzelne Tarife begrenzen aber Positionen, etwa Schmerzensgeld auf 100.000 Euro oder Verdienstausfall auf 2.000 Euro im Monat. Diese Grenzen sind wichtiger als die große Gesamtsumme.

Wo der Schutz endet

Versichert ist nur der berechtigte Fahrer beim Lenken des Autos. Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen gehören nach den Musterbedingungen nicht dazu. Nicht versichert sind auch vorsätzliche Straftaten, Rennen, psychische Folgen ohne körperliche Ursache und Bandscheibenschäden, die nicht überwiegend vom Unfall kommen.

Kein Geld gibt es nach Tarifen in der Regel, wenn Sie unter Alkohol oder Drogen fuhren, nicht angeschnallt waren oder keinen Führerschein hatten. Wer also den Schutz braucht, weil er häufig spät nachts fährt, muss sich an diese Regeln halten.

Nachrangig: wer zuerst zahlt

Der Fahrerschutz zahlt nur, was andere nicht tragen. Haben Sie Anspruch gegen einen Schädiger, die Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder den Arbeitgeber, geht das vor. Können Sie einen Anspruch gegen einen Dritten nicht durchsetzen, springt der Versicherer ein, wenn Sie ihn schriftlich geltend gemacht und abgetreten haben.

Eine Zahlung aus dem Fahrerschutz selbst führt nicht zur Rückstufung. Haben Sie den Unfall verursacht und zahlt Ihre Haftpflicht an andere, wird diese aber wie immer zurückgestuft.

Für wen er sich lohnt und für wen nicht

Am meisten bringt er Selbstständigen, Alleinverdienern und Familien mit Kindern, Vielfahrern und Pendlern. Bei ihnen reißt ein langer Ausfall nach einem eigenen Fehler das größte Loch.

Weniger nötig ist er, wenn Sie wenig fahren und schon eine gute private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Die Unfallversicherung zahlt auch in der Freizeit, kostet aber deutlich mehr. Der Fahrerschutz ersetzt sie nicht, er ergänzt sie fürs Auto.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, was Sie nach einem Unfall von Krankenkasse, Rente und Arbeitgeber bekämen.
  2. Bestehende Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung danebenlegen.
  3. Beim Fahrerschutz die Einzelgrenzen für Schmerzensgeld und Verdienstausfall lesen.
  4. Klären, ob Schmerzensgeld erst nach einem Krankenhausaufenthalt gezahlt wird.
  5. Zuschlag mit und ohne Fahrerschutz im selben Angebot vergleichen.

Checkliste

  • Schadenersatz nach deutschem Recht, keine bloßen Pauschalen
  • Keine niedrige Grenze für Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld ohne Mindestdauer im Krankenhaus
  • Hinterbliebene mitversichert
  • Gilt in ganz Europa
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert

Häufige Fehler

  • Glauben, die eigene Haftpflicht zahle auch dem Fahrer
  • Nur auf die Gesamtsumme von Millionen schauen und Einzelgrenzen übersehen
  • Ohne Gurt fahren und damit den Schutz verlieren
  • Fahrerschutz statt Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
  • Abfindungsvergleich mit einem Dritten ohne Zustimmung des Versicherers schließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt der Fahrerschutz auch, wenn jemand anderes mein Auto fährt?

Ja, versichert ist der berechtigte Fahrer, also jeder,

der das Auto mit Ihrem Wissen und Willen lenkt.

Zahlt der Fahrerschutz bei grober Fahrlässigkeit?

In der Regel ja, etwa wenn Sie eine rote Ampel übersehen.

Nicht bei Alkohol, Drogen oder ohne Gurt.

Brauche ich ihn, wenn der Unfallgegner schuld ist?

Dann zahlt dessen Haftpflicht.

Der Fahrerschutz ist für die Fälle gedacht, in denen Sie selbst verursacht haben.

Werde ich zurückgestuft, wenn der Fahrerschutz zahlt?

Durch die Zahlung aus dem Fahrerschutz nicht.

Zahlt Ihre Haftpflicht für denselben Unfall an andere, wird diese zurückgestuft.

Ersetzt der Fahrerschutz eine Unfallversicherung?

Nein.

Er gilt nur beim Lenken Ihres Autos.

Die Unfallversicherung gilt auch beim Sport oder im Haushalt.

Wie schnell zahlt der Versicherer?

Nach den Musterbedingungen erklärt er sich innerhalb eines Monats nach vollständigen Unterlagen

und zahlt dann binnen zwei Wochen.

Vorschüsse sind möglich.

Quellen

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