Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung
Kurz gesagt
Lohnt sich eine Fahrerschutzversicherung? Für viele ja, sie kostet oft nur 20 bis 40 Euro im Jahr. Sie zahlt Ihnen als Fahrer nach einem selbst verschuldeten Unfall Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Hinterbliebenenrente so, als wäre ein anderer schuld. Ihre eigene Haftpflicht zahlt Ihnen dann nichts. Weniger nötig ist sie, wenn Sie selten fahren und schon gut gegen Unfall und Berufsunfähigkeit abgesichert sind.
Veröffentlichte Werte aus Verbrauchertests und den Musterbedingungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Fahrerschutz als Zusatz zur Autoversicherung | oft 20 bis 40 Euro im Jahr, etwa 10 Prozent Zuschlag |
| Versicherungssumme je Unfall | bei vielen Angeboten 8 oder 12 Millionen Euro |
| Schmerzensgeld in begrenzten Tarifen | bis 100.000 Euro |
| Verdienstausfall in begrenzten Tarifen | bis 2.000 Euro im Monat |
| Haushaltshilfe in begrenzten Tarifen | bis 500 Euro |
Preise und Grenzen aus einem veröffentlichten Verbrauchertest; Tarife ändern sich,
prüfen Sie das aktuelle Angebot.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Er fällt vier Monate aus. Die Krankenkasse zahlt die Behandlung, ein Krankentagegeld hat er nicht abgeschlossen.
| Verdienstausfall 4 × 3.000 Euro | 12.000 Euro |
| Schmerzensgeld für einen Beinbruch, Richtwert | etwa 4.000 bis 8.000 Euro |
| Haushaltshilfe | etwa 500 Euro |
| Ohne Fahrerschutz bekommt er davon | 0 Euro |
| Beitrag für den Fahrerschutz | etwa 30 Euro im Jahr |
Mit Fahrerschutz bekommt er rund 16.500 bis 20.500 Euro, soweit sein Tarif die Posten nicht begrenzt.
Verursachen Sie einen Unfall, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht den Schaden der anderen, auch Ihrer Mitfahrer. Sie selbst als Fahrer bekommen daraus nichts: kein Schmerzensgeld, keinen Verdienstausfall. Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung, die gesetzliche Absicherung deckt den Einkommensverlust aber oft nur zum Teil.
Die Fahrerschutzversicherung stellt Sie so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands ersetzt sie den unfallbedingten Personenschaden nach den deutschen Schadenersatzregeln, etwa Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente und Schmerzensgeld.
| Wer | Selbst verschuldeter Unfall ohne Fahrerschutz | Mit Fahrerschutz |
|---|---|---|
| Mitfahrer | Ihre Haftpflicht zahlt | Ihre Haftpflicht zahlt |
| Fahrer: Behandlung | Krankenkasse | Krankenkasse |
| Fahrer: Verdienstausfall | nur gesetzliche Leistungen | Lücke wird ersetzt |
| Fahrer: Schmerzensgeld | nichts | nach Schadenersatzrecht, oft mit Grenzen |
| Hinterbliebene | gesetzliche Renten | Unterhaltsschaden wird ersetzt |
Der Fahrerschutz ist ein Zusatz zur Autoversicherung. Der Zuschlag liegt oft bei etwa 10 Prozent, häufig 20 bis 40 Euro im Jahr. Manche Versicherer verlangen dazu eine Teil- oder Vollkasko oder ein Mindestalter, etwa 23 Jahre.
Die Versicherungssummen liegen bei vielen Angeboten bei 8 oder 12 Millionen Euro. Einzelne Tarife begrenzen aber Positionen, etwa Schmerzensgeld auf 100.000 Euro oder Verdienstausfall auf 2.000 Euro im Monat. Diese Grenzen sind wichtiger als die große Gesamtsumme.
Versichert ist nur der berechtigte Fahrer beim Lenken des Autos. Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen gehören nach den Musterbedingungen nicht dazu. Nicht versichert sind auch vorsätzliche Straftaten, Rennen, psychische Folgen ohne körperliche Ursache und Bandscheibenschäden, die nicht überwiegend vom Unfall kommen.
Kein Geld gibt es nach Tarifen in der Regel, wenn Sie unter Alkohol oder Drogen fuhren, nicht angeschnallt waren oder keinen Führerschein hatten. Wer also den Schutz braucht, weil er häufig spät nachts fährt, muss sich an diese Regeln halten.
Der Fahrerschutz zahlt nur, was andere nicht tragen. Haben Sie Anspruch gegen einen Schädiger, die Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder den Arbeitgeber, geht das vor. Können Sie einen Anspruch gegen einen Dritten nicht durchsetzen, springt der Versicherer ein, wenn Sie ihn schriftlich geltend gemacht und abgetreten haben.
Eine Zahlung aus dem Fahrerschutz selbst führt nicht zur Rückstufung. Haben Sie den Unfall verursacht und zahlt Ihre Haftpflicht an andere, wird diese aber wie immer zurückgestuft.
Am meisten bringt er Selbstständigen, Alleinverdienern und Familien mit Kindern, Vielfahrern und Pendlern. Bei ihnen reißt ein langer Ausfall nach einem eigenen Fehler das größte Loch.
Weniger nötig ist er, wenn Sie wenig fahren und schon eine gute private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Die Unfallversicherung zahlt auch in der Freizeit, kostet aber deutlich mehr. Der Fahrerschutz ersetzt sie nicht, er ergänzt sie fürs Auto.
Fragen und Antworten
Ja, versichert ist der berechtigte Fahrer, also jeder,
der das Auto mit Ihrem Wissen und Willen lenkt.
In der Regel ja, etwa wenn Sie eine rote Ampel übersehen.
Nicht bei Alkohol, Drogen oder ohne Gurt.
Dann zahlt dessen Haftpflicht.
Der Fahrerschutz ist für die Fälle gedacht, in denen Sie selbst verursacht haben.
Durch die Zahlung aus dem Fahrerschutz nicht.
Zahlt Ihre Haftpflicht für denselben Unfall an andere, wird diese zurückgestuft.
Nein.
Er gilt nur beim Lenken Ihres Autos.
Die Unfallversicherung gilt auch beim Sport oder im Haushalt.
Nach den Musterbedingungen erklärt er sich innerhalb eines Monats nach vollständigen Unterlagen
und zahlt dann binnen zwei Wochen.
Vorschüsse sind möglich.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Was muss ich nach einem Autounfall tun?
Nach einem Autounfall: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten …
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Alkohol?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallopfers immer vollständig. Von Ihnen als betru …
Lohnt sich ein Kfz-Schutzbrief?
Für die meisten Autofahrer lohnt er sich: Ein Schutzbrief zur Kfz-Versicherung kostet meist 1 …
Was kostet eine Autoversicherung?
Im Durchschnitt zahlen Autofahrer rund 256 bis 290 Euro im Jahr für die reine Haftpflicht, mi …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen