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Zahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Alkohol?

Kurz gesagt

Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallopfers immer vollständig. Von Ihnen als betrunkenem Fahrer kann sie sich aber bis zu 5.000 Euro zurückholen, mit Unfallflucht bis 10.000 Euro. Ihren eigenen Wagen zahlt die Vollkasko ab 1,1 Promille in der Regel gar nicht, darunter kürzt sie oft um 50 bis 100 Prozent.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Alkohol?

Was es kostet

Was ein Unfall unter Alkohol Sie persönlich kosten kann, nach veröffentlichten Werten 2026.

BeispielRichtwert
Rückforderung der Kfz-Haftpflicht bei Alkoholbis 5.000 Euro
Rückforderung bei Alkohol und Unfallfluchtbis 10.000 Euro
Kürzung der Vollkasko bei 0,3 bis 1,09 Promillemeist 50 bis 100 Prozent
Kürzung der Vollkasko ab 1,1 Promillein der Regel 100 Prozent
Bußgeld ab 0,5 Promille, erstes bis drittes Mal500 bis 1.500 Euro

Werte aus veröffentlichten Ratgebern und Urteilsübersichten, Stand September 2026. Kürzungsquoten sind Einzelfallentscheidungen der Gerichte. Der Mehrbeitrag durch Rückstufung im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall mit 0,8 Promille, Mittelklassewagen mit Vollkasko

Nach einer Feier fährt ein Fahrer mit 0,8 Promille an der Ampel auf. Die Polizei stellt eine verzögerte Reaktion fest. Schaden am fremden Auto 9.000 Euro, am eigenen 7.000 Euro.

Haftpflicht zahlt dem Gegner9.000 Euro
Rückforderung vom Fahrerbis 5.000 Euro
Vollkasko bei 75 Prozent Kürzungzahlt 1.750 Euro, der Fahrer trägt 5.250 Euro
Bußgeld oder Strafeab 500 Euro, hier eher Strafverfahren
Mehrbeitrag durch Rückstufung über drei Jahreetwa 800 bis 1.500 Euro

Aus eigener Tasche kommen schnell 11.000 Euro und mehr zusammen, obwohl beide Versicherungen bestanden.

Die Haftpflicht zahlt, aber nicht für Sie

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung zum Schutz der Opfer. Deshalb zahlt sie Sachschäden, Heilkosten und Schmerzensgeld des Unfallgegners, egal wie viel Sie getrunken hatten.

Weil Fahren unter Alkohol in den Bedingungen als Pflichtverletzung gilt, darf sich der Versicherer danach einen Teil von Ihnen zurückholen. Das nennt man Regress. Er ist auf 5.000 Euro begrenzt. Kommt eine zweite Pflichtverletzung hinzu, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, können es bis 10.000 Euro werden. Voraussetzung ist, dass der Alkohol für den Unfall ursächlich war.

Die Vollkasko kürzt nach Promille

Wer betrunken fährt, handelt nach der Rechtsprechung grob fahrlässig. Die Kasko darf dann ihre Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen, bei Alkohol oft bis auf null.

Die Klausel, die grobe Fahrlässigkeit mitversichert, hilft hier meist nicht: Viele Tarife nehmen Alkohol und Drogen ausdrücklich davon aus. Lesen Sie die Bedingungen genau, bevor Sie sich darauf verlassen.

BlutalkoholRechtliche EinstufungFolge in der Vollkasko
unter 0,3 Promillein der Regel fahrtüchtigvolle Leistung, außer bei alkoholtypischem Fahrfehler
0,3 bis 1,09 Promillerelative Fahruntüchtigkeit bei AusfallerscheinungenKürzung meist 50 bis 100 Prozent, Einzelfall
ab 1,1 Promilleabsolute Fahruntüchtigkeit, Straftatin der Regel keine Leistung
Fahranfänger und unter 21 Jahren0,0 Promille giltKürzung möglich, wenn der Alkohol mitgewirkt hat

Was Sie zusätzlich trifft

Neben den Versicherungsfolgen kommen Bußgeld oder Strafe. Ab 0,5 Promille sind es beim ersten Mal 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, beim zweiten Mal 1.000 Euro und drei Monate. Ab 1,1 Promille oder bei Unfall mit Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille ist es eine Straftat, meist mit Entzug der Fahrerlaubnis. Ab 1,6 Promille wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet.

Ihre Schadenfreiheitsklasse wird wie bei jedem Haftpflichtschaden zurückgestuft. Der Mehrbeitrag der nächsten Jahre kommt also noch zur Rückforderung hinzu.

Beifahrer, Halter und andere Beteiligte

Wer als Beifahrer zu einem erkennbar betrunkenen Fahrer steigt, bekommt seinen eigenen Schaden meist nur gekürzt ersetzt, weil ihn ein Mitverschulden trifft.

Haben Sie Ihr Auto einer Person geliehen, von der Sie wussten, dass sie getrunken hat, kann der Versicherer auch Sie als Halter in Regress nehmen. Wussten Sie nichts davon, trifft die Rückforderung nur den Fahrer.

Was keine Versicherung auffängt

Es gibt keinen Tarif, der Alkoholfahrten vollständig absichert. Das ist gewollt. Auch eine private Unfallversicherung schließt Unfälle infolge von Trunkenheit in vielen Bedingungen aus, meist schon unterhalb von 1,1 Promille.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten im Strafverfahren in der Regel nur, solange Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Werden Sie wegen Vorsatz verurteilt, fordert sie die Kosten zurück.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle sichern, Verletzten helfen und die Polizei rufen, auch wenn Sie getrunken haben.
  2. Nicht wegfahren: Unfallflucht verdoppelt die mögliche Rückforderung.
  3. Zum Alkohol vor Ort keine Angaben machen und einen Anwalt einschalten.
  4. Den Schaden fristgerecht dem Versicherer melden, eine verspätete Meldung ist eine weitere Pflichtverletzung.
  5. Die Rückforderung prüfen lassen, besonders ob der Alkohol wirklich ursächlich war.

Checkliste

  • Schaden innerhalb einer Woche gemeldet
  • Aktenzeichen der Polizei und Ergebnis der Blutprobe
  • Bedingungen zur groben Fahrlässigkeit gelesen, Ausnahme für Alkohol beachtet
  • Höhe der Rückforderung gegen die 5.000 Euro Grenze geprüft
  • Verkehrsrechtsschutz informiert

Häufige Fehler

  • Nach dem Unfall wegfahren, um einer Blutprobe zu entgehen
  • Annehmen, der Baustein grobe Fahrlässigkeit decke auch Alkohol
  • Eine Rückforderung über 5.000 Euro ohne Prüfung bezahlen
  • Glauben, unter 0,5 Promille könne nichts passieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht dem Opfer, wenn ich betrunken war?

Ja, immer und vollständig. Die Kürzung trifft nur Sie als Fahrer über die Rückforderung.

Kann die Rückforderung höher als 5.000 Euro sein?

Bei Alkohol allein nicht. Kommen weitere Pflichtverletzungen dazu, etwa Unfallflucht, sind bis 10.000 Euro möglich.

Zahlt die Vollkasko bei 0,4 Promille?

Meist ja, solange kein alkoholtypischer Fahrfehler nachgewiesen ist. Hat der Alkohol den Unfall mitverursacht, kann sie kürzen, im Einzelfall stark.

Zahlt die Teilkasko bei Alkohol?

Für Schäden wie Diebstahl, Hagel oder Glas spielt Alkohol keine Rolle. Den selbst verursachten Unfall deckt die Teilkasko ohnehin nicht.

Was gilt bei Cannabis am Steuer?

Für Cannabis und andere Drogen gelten dieselben Folgen in Haftpflicht und Kasko wie bei Alkohol. Beim Tetrahydrocannabinol gilt ein eigener Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut.

Gilt das auch für E-Scooter?

Ja. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, es gelten dieselben Promillegrenzen und dieselbe Rückforderung bis 5.000 Euro.

Muss ich den Alkohol dem Versicherer melden?

Sie müssen den Schaden wahrheitsgemäß schildern. Falsche Angaben sind eine eigene Pflichtverletzung und können den Schutz ganz kosten.

Quellen

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