Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallopfers immer vollständig. Von Ihnen als betrunkenem Fahrer kann sie sich aber bis zu 5.000 Euro zurückholen, mit Unfallflucht bis 10.000 Euro. Ihren eigenen Wagen zahlt die Vollkasko ab 1,1 Promille in der Regel gar nicht, darunter kürzt sie oft um 50 bis 100 Prozent.
Was ein Unfall unter Alkohol Sie persönlich kosten kann, nach veröffentlichten Werten 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Rückforderung der Kfz-Haftpflicht bei Alkohol | bis 5.000 Euro |
| Rückforderung bei Alkohol und Unfallflucht | bis 10.000 Euro |
| Kürzung der Vollkasko bei 0,3 bis 1,09 Promille | meist 50 bis 100 Prozent |
| Kürzung der Vollkasko ab 1,1 Promille | in der Regel 100 Prozent |
| Bußgeld ab 0,5 Promille, erstes bis drittes Mal | 500 bis 1.500 Euro |
Werte aus veröffentlichten Ratgebern und Urteilsübersichten, Stand September 2026. Kürzungsquoten sind Einzelfallentscheidungen der Gerichte. Der Mehrbeitrag durch Rückstufung im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Nach einer Feier fährt ein Fahrer mit 0,8 Promille an der Ampel auf. Die Polizei stellt eine verzögerte Reaktion fest. Schaden am fremden Auto 9.000 Euro, am eigenen 7.000 Euro.
| Haftpflicht zahlt dem Gegner | 9.000 Euro |
| Rückforderung vom Fahrer | bis 5.000 Euro |
| Vollkasko bei 75 Prozent Kürzung | zahlt 1.750 Euro, der Fahrer trägt 5.250 Euro |
| Bußgeld oder Strafe | ab 500 Euro, hier eher Strafverfahren |
| Mehrbeitrag durch Rückstufung über drei Jahre | etwa 800 bis 1.500 Euro |
Aus eigener Tasche kommen schnell 11.000 Euro und mehr zusammen, obwohl beide Versicherungen bestanden.
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung zum Schutz der Opfer. Deshalb zahlt sie Sachschäden, Heilkosten und Schmerzensgeld des Unfallgegners, egal wie viel Sie getrunken hatten.
Weil Fahren unter Alkohol in den Bedingungen als Pflichtverletzung gilt, darf sich der Versicherer danach einen Teil von Ihnen zurückholen. Das nennt man Regress. Er ist auf 5.000 Euro begrenzt. Kommt eine zweite Pflichtverletzung hinzu, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, können es bis 10.000 Euro werden. Voraussetzung ist, dass der Alkohol für den Unfall ursächlich war.
Wer betrunken fährt, handelt nach der Rechtsprechung grob fahrlässig. Die Kasko darf dann ihre Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen, bei Alkohol oft bis auf null.
Die Klausel, die grobe Fahrlässigkeit mitversichert, hilft hier meist nicht: Viele Tarife nehmen Alkohol und Drogen ausdrücklich davon aus. Lesen Sie die Bedingungen genau, bevor Sie sich darauf verlassen.
| Blutalkohol | Rechtliche Einstufung | Folge in der Vollkasko |
|---|---|---|
| unter 0,3 Promille | in der Regel fahrtüchtig | volle Leistung, außer bei alkoholtypischem Fahrfehler |
| 0,3 bis 1,09 Promille | relative Fahruntüchtigkeit bei Ausfallerscheinungen | Kürzung meist 50 bis 100 Prozent, Einzelfall |
| ab 1,1 Promille | absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat | in der Regel keine Leistung |
| Fahranfänger und unter 21 Jahren | 0,0 Promille gilt | Kürzung möglich, wenn der Alkohol mitgewirkt hat |
Neben den Versicherungsfolgen kommen Bußgeld oder Strafe. Ab 0,5 Promille sind es beim ersten Mal 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, beim zweiten Mal 1.000 Euro und drei Monate. Ab 1,1 Promille oder bei Unfall mit Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille ist es eine Straftat, meist mit Entzug der Fahrerlaubnis. Ab 1,6 Promille wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet.
Ihre Schadenfreiheitsklasse wird wie bei jedem Haftpflichtschaden zurückgestuft. Der Mehrbeitrag der nächsten Jahre kommt also noch zur Rückforderung hinzu.
Wer als Beifahrer zu einem erkennbar betrunkenen Fahrer steigt, bekommt seinen eigenen Schaden meist nur gekürzt ersetzt, weil ihn ein Mitverschulden trifft.
Haben Sie Ihr Auto einer Person geliehen, von der Sie wussten, dass sie getrunken hat, kann der Versicherer auch Sie als Halter in Regress nehmen. Wussten Sie nichts davon, trifft die Rückforderung nur den Fahrer.
Es gibt keinen Tarif, der Alkoholfahrten vollständig absichert. Das ist gewollt. Auch eine private Unfallversicherung schließt Unfälle infolge von Trunkenheit in vielen Bedingungen aus, meist schon unterhalb von 1,1 Promille.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten im Strafverfahren in der Regel nur, solange Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Werden Sie wegen Vorsatz verurteilt, fordert sie die Kosten zurück.
Fragen und Antworten
Ja, immer und vollständig. Die Kürzung trifft nur Sie als Fahrer über die Rückforderung.
Bei Alkohol allein nicht. Kommen weitere Pflichtverletzungen dazu, etwa Unfallflucht, sind bis 10.000 Euro möglich.
Meist ja, solange kein alkoholtypischer Fahrfehler nachgewiesen ist. Hat der Alkohol den Unfall mitverursacht, kann sie kürzen, im Einzelfall stark.
Für Schäden wie Diebstahl, Hagel oder Glas spielt Alkohol keine Rolle. Den selbst verursachten Unfall deckt die Teilkasko ohnehin nicht.
Für Cannabis und andere Drogen gelten dieselben Folgen in Haftpflicht und Kasko wie bei Alkohol. Beim Tetrahydrocannabinol gilt ein eigener Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut.
Ja. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, es gelten dieselben Promillegrenzen und dieselbe Rückforderung bis 5.000 Euro.
Sie müssen den Schaden wahrheitsgemäß schildern. Falsche Angaben sind eine eigene Pflichtverletzung und können den Schutz ganz kosten.
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