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Brauche ich für den E-Scooter eine Versicherung?

Kurz gesagt

Ja. Ein E-Scooter mit Straßenzulassung braucht eine Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen, die private Haftpflicht reicht nicht. Sie kostet ab 23 Jahren meist 15 bis 35 Euro im Jahr, jüngere Fahrer zahlen etwa 30 bis 60 Euro. Mit Teilkasko gegen Diebstahl sind es rund 40 bis 90 Euro. Ohne Versicherung zu fahren ist eine Straftat.

Brauche ich für den E-Scooter eine Versicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Jahresbeiträge für das Versicherungsjahr 2026/2027 in Deutschland.

BeispielRichtwert
Haftpflicht, Fahrer ab 23 Jahrenetwa 15 bis 35 Euro im Jahr
Haftpflicht, Fahrer unter 23 Jahrenetwa 30 bis 60 Euro im Jahr
Haftpflicht und Teilkaskoetwa 40 bis 90 Euro im Jahr
Gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden7,5 Millionen Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifen. Wann sich die Teilkasko rechnet und der Aufpreis im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Alter, Fahrerkreis und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Studentin, 21 Jahre, neuer E-Scooter für 600 Euro

Sie fährt täglich zur Uni und stellt den Roller vor dem Hörsaal ab. So setzt sich der Jahresbeitrag zusammen.

Haftpflicht mit Zuschlag unter 23 Jahrenetwa 30 bis 60 Euro
Teilkasko gegen Diebstahl und Brandetwa 20 bis 40 Euro
Möglicher Ersatz bei Diebstahl im ersten Jahrbis etwa 600 Euro, abzüglich Selbstbeteiligung

Zusammen etwa 50 bis 100 Euro im Jahr. Nach zwei bis drei Jahren, wenn der Roller nur noch wenig wert ist, genügt die Haftpflicht allein.

Warum die private Haftpflicht nicht reicht

Ein E-Scooter nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist rechtlich ein Kraftfahrzeug. Für Kraftfahrzeuge schließen private Haftpflichtversicherungen Schäden durch den Gebrauch aus. Deshalb brauchen Sie eine eigene Kfz-Haftpflicht, die Sie am Versicherungskennzeichen hinten am Roller erkennen.

Anders ist es beim Fahrrad und beim Pedelec bis 25 km/h mit Tretunterstützung: Dort genügt die private Haftpflicht. Wer beides fährt, braucht also zwei Verträge.

FahrzeugWelche VersicherungKennzeichen
E-Scooter bis 20 km/h mit ZulassungKfz-Haftpflicht, PflichtVersicherungskennzeichen, jährlich neu
Leih-E-ScooterHaftpflicht des Verleihersam Roller vorhanden
Pedelec bis 25 km/hprivate Haftpflicht genügtkeins
S-Pedelec bis 45 km/hKfz-Haftpflicht, PflichtVersicherungskennzeichen
E-Scooter ohne Zulassung, schneller als 20 km/hkeine Versicherung möglichdarf nicht auf öffentliche Wege

Was die Haftpflicht zahlt und was nicht

Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen: das angefahrene Auto, den verletzten Fußgänger, dessen Verdienstausfall. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, gute Tarife bieten 50 Millionen Euro oder mehr.

Ihren eigenen Roller und Ihre eigenen Verletzungen zahlt sie nicht. Für den Roller gibt es eine Teilkasko, für die eigenen Verletzungen hilft nur eine private Unfallversicherung oder bei Fremdverschulden die Haftpflicht des Gegners.

Wann sich eine Teilkasko lohnt und wann nicht

Die Teilkasko zahlt vor allem bei Diebstahl, Brand und je nach Tarif bei Kurzschluss am Akku. Sie lohnt sich für neue Roller ab etwa 500 Euro Kaufpreis, die Sie in der Stadt oder am Bahnhof abstellen.

Für einen älteren Roller mit 150 oder 200 Euro Restwert brauchen Sie keine Teilkasko: Der Aufpreis von oft 20 bis 50 Euro im Jahr steht in keinem Verhältnis zum möglichen Ersatz. Viele Tarife zahlen bei Diebstahl nur, wenn der Roller mit einem Schloss gesichert war. Einen selbst verschuldeten Sturz zahlt auch die Teilkasko nicht.

Das Versicherungsjahr und das Kennzeichen

Anders als beim Auto läuft das Versicherungsjahr vom 1. März bis Ende Februar. Jedes Jahr gibt es ein Kennzeichen in neuer Farbe, 2026/2027 ist es schwarz. Das Kennzeichen vom Vorjahr ist ab dem 1. März ungültig.

Wer mitten im Jahr einen Roller kauft, kann jederzeit einsteigen. Je nach Anbieter zahlen Sie den vollen oder einen anteiligen Jahresbeitrag. Der Vertrag endet meist automatisch Ende Februar, wenn Sie kein neues Kennzeichen bestellen.

Leihroller, Alkohol und andere Grenzen

Beim Leih-E-Scooter hat der Verleiher die Haftpflicht abgeschlossen. Schauen Sie trotzdem in die Nutzungsbedingungen: Oft haften Sie für Schäden am Roller selbst oder tragen einen Eigenanteil.

Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto. Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, das dann auch für Ihr Auto gilt. Verursachen Sie betrunken einen Unfall, kann sich die Haftpflicht Geld von Ihnen zurückholen, bis 5.000 Euro.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Ihr Roller eine Zulassung nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hat, meist steht das auf dem Typenschild.
  2. Fahrzeug-Identifikationsnummer und Kaufdatum bereitlegen.
  3. Entscheiden, ob neben der Haftpflicht eine Teilkasko nötig ist.
  4. Versicherung abschließen und das Kennzeichen hinten gut sichtbar anbringen.
  5. Vor dem 1. März das neue Kennzeichen bestellen oder den Vertrag auslaufen lassen.

Checkliste

  • Gültiges Kennzeichen in der Farbe des laufenden Versicherungsjahres
  • Deckungssumme deutlich über der gesetzlichen Mindestsumme
  • Teilkasko nur bei neuem oder teurem Roller
  • Alle Fahrer im Vertrag, wenn jüngere Familienmitglieder mitfahren
  • Schloss, wenn die Teilkasko Diebstahl nur mit Sicherung zahlt

Häufige Fehler

  • Glauben, die private Haftpflicht deckt den E-Scooter mit
  • Nach dem 1. März mit dem alten Kennzeichen weiterfahren
  • Einen gebrauchten Roller mit wenig Restwert teuer kaskoversichern
  • Nach zwei Bier noch mit dem Roller heimfahren und den Autoführerschein riskieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fahre?

Das ist eine Straftat. Es drohen Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, und bei einem Unfall zahlen Sie alle Schäden aus eigener Tasche.

Brauche ich für einen Leih-E-Scooter eine eigene Versicherung?

Nein, die Haftpflicht stellt der Verleiher. Prüfen Sie aber, was Sie bei Schäden am Roller selbst zahlen müssen.

Ab welchem Alter darf ich E-Scooter fahren?

Ab 14 Jahren, ein Führerschein ist nicht nötig. Für Fahrer unter 23 Jahren verlangen viele Versicherer einen Zuschlag.

Kann ich mein Kennzeichen auf einen neuen Roller übertragen?

Meist ja, wenn Sie den Fahrzeugwechsel beim Versicherer melden. Er trägt die neue Fahrzeugnummer ein.

Werde ich nach einem Schaden hochgestuft?

Nein. Beim Versicherungskennzeichen gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Der Versicherer kann aber zum Ende des Versicherungsjahres kündigen oder den Beitrag anpassen.

Brauche ich für einen E-Scooter ohne Zulassung eine Versicherung?

Er ist nicht versicherbar und darf gar nicht auf öffentlichen Straßen, Radwegen oder Gehwegen fahren. Erlaubt ist er nur auf Privatgelände.

Gilt meine Versicherung auch im Ausland?

Die Haftpflicht gilt meist in Europa. Ob Sie dort fahren dürfen, regelt aber jedes Land selbst, manche verlangen mehr oder verbieten private Roller.

Quellen

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