Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Auto fahre?

Kurz gesagt

Ja, wenn Sie ein fremdes Auto mit Erlaubnis des Halters fahren, sind Sie über dessen Kfz-Haftpflicht mitversichert, denn die Versicherung hängt am Auto, nicht an Ihnen. Schäden anderer sind also gedeckt. Den Schaden am geliehenen Wagen zahlt nur seine Vollkasko, und der Halter wird zurückgestuft. Ihre eigene Kfz- und Privathaftpflicht helfen dabei nicht.

Bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Auto fahre?

Was es kostet

Was ein Unfall mit einem fremden Auto für Halter und Fahrer kosten kann.

BeispielRichtwert
Selbstbeteiligung der Vollkasko des Haltersmeist 300 bis 1.000 Euro
Parkrempler vorne, Scheinwerfer und Stoßfänger, je Modellknapp 3.000 bis fast 8.000 Euro
Mehrbeitrag nach Rückstufung über einige Jahreetwa 200 bis 800 Euro
Fahrer zusätzlich eintragen lassenetwa 0 bis 30 Prozent Aufschlag je nach Alter

Reparaturkosten aus einer Markterhebung eines Automobilclubs vom Februar 2026.

Selbstbeteiligung, Mehrbeitrag und Aufschlag sind Richtwerte aus der Angebotspraxis,

Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Mit dem Auto der Schwester gegen einen Pfosten

Ein Mann leiht sich das Auto seiner Schwester und fährt beim Einparken gegen einen Poller und dann gegen ein parkendes Auto. Das Auto der Schwester hat Vollkasko mit 500 Euro Selbstbeteiligung.

Schaden am parkenden Auto2.000 Euro, zahlt die Kfz-Haftpflicht der Schwester
Schaden am Auto der Schwester3.000 Euro, Vollkasko zahlt 2.500 Euro
Selbstbeteiligung500 Euro, je nach Absprache Bruder oder Schwester
Eigene Versicherungen des Bruders0 Euro

Alle Geschädigten bekommen ihr Geld. Die Rückstufung trifft aber den Vertrag der Schwester, deshalb lohnt eine Absprache vor der Fahrt.

Die Versicherung hängt am Auto

In Deutschland ist das Fahrzeug versichert, nicht die Person am Steuer. Die Musterbedingungen AKB 2015 zählen neben Halter und Eigentümer ausdrücklich den Fahrer des Fahrzeugs zu den mitversicherten Personen. Wer ein fremdes Auto mit Zustimmung des Halters fährt, ist deshalb für Schäden an anderen Autos, Sachen und Menschen geschützt.

Das gilt auch, wenn Sie im Vertrag des Halters nicht als Fahrer genannt sind. Für den Halter kann das einen Nachschlag beim Beitrag bedeuten, für den Geschädigten ändert es nichts.

Wer den Schaden am geliehenen Auto zahlt

Die Kfz-Haftpflicht zahlt nie für das versicherte Auto selbst. Bauen Sie mit dem fremden Auto einen Unfall, zahlt den Schaden am Wagen nur dessen Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung. Der Vertrag des Halters wird zurückgestuft, und er zahlt danach mehr.

Hat das Auto keine Vollkasko, bleibt der Halter auf dem Schaden sitzen oder verlangt ihn von Ihnen. Rechtlich haften Sie nach § 823 BGB, wenn Sie das Auto fahrlässig beschädigt haben. Klären Sie deshalb vor der Fahrt, wer Selbstbeteiligung und Rückstufung trägt.

SchadenWer zahlt
Auto oder Person eines anderenKfz-Haftpflicht des gefahrenen Autos
Das geliehene Auto selbstdessen Vollkasko, sonst Sie gegenüber dem Halter
Ihre eigenen Verletzungen bei eigener SchuldFahrerschutz im Vertrag des Halters, falls vorhanden
Ihre eigene Kfz-Versicherungzahlt nicht, sie gilt für Ihr Auto
Ihre Privathaftpflichtzahlt nicht, Schäden durch Kfz-Gebrauch sind ausgeschlossen

Warum Ihre eigenen Verträge nicht helfen

Ihre eigene Kfz-Versicherung gehört zu Ihrem Fahrzeug. Sie springt nicht ein, wenn Sie ein fremdes Auto fahren, auch nicht für die Selbstbeteiligung des Halters. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt deshalb unberührt, die des Halters nicht.

Die Privathaftpflicht schließt Schäden aus, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen. Wer beim Freund das Auto gegen die Garage setzt, bekommt daraus kein Geld.

Vorher klären: Fahrerkreis, Alter, Führerschein

Viele Verträge berechnen den Beitrag nach dem Fahrerkreis, zum Beispiel nur Fahrer ab 25 Jahren. Fahren Sie trotzdem, bleibt der Schutz für Geschädigte bestehen, aber der Halter muss mit einer Neuberechnung rechnen. Was dann genau gilt, steht auf unserer Seite zum Unfall mit nicht eingetragenem Fahrer.

Ohne gültigen Führerschein ist es anders: Der Geschädigte bekommt sein Geld, der Versicherer ist Ihnen und dem Halter gegenüber aber in der Haftpflicht bis 5.000 Euro leistungsfrei und kann diesen Betrag zurückverlangen.

Wann Sie nichts extra brauchen

Fahren Sie ein fremdes Auto nur gelegentlich und hat es Vollkasko, ist meist alles geregelt, sobald Sie mit dem Halter die Selbstbeteiligung besprochen haben. Eine eigene Versicherung für fremde Autos gibt es für Privatleute in Deutschland kaum.

Fahren Sie regelmäßig, lassen Sie sich in den Vertrag eintragen. Das kostet etwas mehr Beitrag, erspart aber Streit nach einem Unfall.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Fahrt fragen, ob das Auto Vollkasko hat und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.
  2. Klären, ob der Vertrag einen Fahrerkreis oder ein Mindestalter vorschreibt.
  3. Absprechen, wer Selbstbeteiligung und Rückstufung trägt.
  4. Nach einem Unfall den Halter sofort informieren, er meldet den Schaden seinem Versicherer.
  5. Als Fahrer wahrheitsgemäß angeben, dass Sie gefahren sind.

Checkliste

  • Erlaubnis des Halters
  • Gültiger Führerschein für die Fahrzeugklasse
  • Fahrerkreis und Alter im Vertrag passen
  • Vollkasko und Selbstbeteiligung bekannt
  • Absprache über Rückstufung und Selbstbeteiligung

Häufige Fehler

  • Annehmen, die eigene Kfz-Versicherung decke jedes Auto
  • Bei der Schadenmeldung den Halter als Fahrer angeben
  • Ohne Vollkasko teures Auto leihen und nicht über die Haftung sprechen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich versichert, wenn ich ohne Erlaubnis fahre?

Nein.

Berechtigter Fahrer ist nach den Musterbedingungen nur,

wer mit Wissen und Willen des Halters fährt.

Wer ohne Erlaubnis fährt, haftet für Schäden persönlich.

Verliere ich meinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt?

Nein.

Zurückgestuft wird der Vertrag des Autos, das Sie gefahren haben.

Zahlt meine Privathaftpflicht die Selbstbeteiligung?

Nein.

Schäden durch den Gebrauch eines Autos sind dort ausgeschlossen.

Was gilt bei einem Mietwagen?

Dort gelten die Versicherungen des Vermieters.

Worauf Sie achten, steht auf unserer Seite zum Mietwagen.

Darf ich mit einem fremden Auto ins Ausland?

Ja, die Kfz-Haftpflicht gilt in den Ländern der Grünen Karte.

Fragen Sie den Halter, ob seine Kasko dort ebenfalls gilt.

Bin ich verletzt, wer zahlt, wenn ich schuld war?

Die Haftpflicht des Autos zahlt dem Fahrer nichts.

Hilfe gibt es nur über einen Fahrerschutz des Halters oder Ihre eigene Unfallversicherung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Am genauesten mit HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.