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Was passiert bei einem Unfall mit einem nicht eingetragenen Fahrer?

Kurz gesagt

Was passiert: Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners trotzdem, denn jeder berechtigte Fahrer ist mitversichert. Weil der Fahrerkreis ein Merkmal für den Beitrag ist, wird Ihr Beitrag aber rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres neu berechnet. Haben Sie den Fahrer bewusst verschwiegen, kommt bei einem Unfall mit einem nicht eingetragenen Fahrer oft eine Vertragsstrafe dazu.

Was passiert bei einem Unfall mit einem nicht eingetragenen Fahrer?

Was es kostet

So kann eine Neuberechnung aussehen. Die Regeln stammen aus den Musterbedingungen, die Beträge sind Rechenbeispiele.

BeispielRichtwert
Fahrerkreis nur Sie, 480 Euro im Jahr, nachträglich Fahrer unter 25etwa 650 bis 850 Euro im Jahr nach Neuberechnung
Fahrerkreis Paar, nachträglich offener Fahrerkreisetwa 10 bis 30 Prozent mehr
Fahrerkreis Paar über 25, nachträglich ein Fahrer mit 18 Jahrenetwa 50 bis 100 Prozent mehr Beitrag

Die Beträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.

Die Musterbedingungen lassen die Höhe der Vertragsstrafe offen, maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Rechenbeispiel

Sohn, 19 Jahre, fährt das Auto der Mutter

Vertrag mit Fahrerkreis ab 25 Jahren, Beitrag 480 Euro. Der Sohn verursacht im Juli einen Parkschaden von 2.500 Euro.

Schaden des Unfallgegners2.500 Euro, zahlt die Haftpflicht
Neuberechnung ab Januar mit Fahrer unter 25etwa 760 Euro statt 480 Euro
Nachzahlung für das laufende Jahretwa 280 Euro
Rückstufungwie bei jedem Haftpflichtschaden

Der Unfallgegner ist versorgt. Die Mutter zahlt rund 280 Euro nach und künftig den höheren Beitrag, bei Vorsatz zusätzlich eine Vertragsstrafe.

Haftpflicht: der Geschädigte ist immer geschützt

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Nach den Musterbedingungen sind neben Halter und Eigentümer auch der Fahrer des Fahrzeugs mitversichert. Wer Ihr Auto mit Ihrer Erlaubnis fährt, ist berechtigter Fahrer, auch wenn er nicht im Vertrag steht.

Der Unfallgegner bekommt seinen Schaden deshalb ersetzt. Die Frage, ob ein Fahrer eingetragen war, klärt die Versicherung nur mit Ihnen als Versicherungsnehmer.

Fahrerkreis ist ein Merkmal für den Beitrag

Der Nutzerkreis und das Alter der Nutzer gehören in den Musterbedingungen zu den Merkmalen, nach denen der Beitrag berechnet wird. Fährt jemand, der nicht angegeben ist, ist das kein Grund, den Schutz zu verweigern, sondern ein Grund, den Beitrag zu korrigieren.

Haben Sie falsche Angaben gemacht oder eine Änderung nicht gemeldet, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der zum tatsächlichen Fahrerkreis passt. Bei Vorsatz kommt eine Vertragsstrafe dazu. Die Höhe legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen fest.

SituationWas in der Regel passiert
Freund fährt einmal mit Erlaubnis, Fahrerkreis nur SieHaftpflicht zahlt, Beitrag wird rückwirkend angepasst
Junger Fahrer fährt regelmäßig, nie gemeldetNeuberechnung mit Zuschlag, bei Vorsatz Vertragsstrafe
Fahrer ohne FührerscheinPflichtverletzung, der Versicherer kann bei Ihnen Rückgriff nehmen
Fahrer nimmt das Auto ohne Erlaubniskein berechtigter Fahrer, Rückgriff beim Fahrer möglich

Kasko: hängt vom Bedingungswerk ab

In der Teil- und Vollkasko ist der Fahrerkreis ebenfalls ein Beitragsmerkmal. Die Musterbedingungen sehen auch hier die rückwirkende Neuberechnung vor, nicht das Streichen der Leistung.

Ihr Tarif kann vom Muster abweichen. Lesen Sie deshalb die Klausel zum Fahrerkreis in Ihrem Vertrag, bevor Sie jemanden ans Steuer lassen, der dort nicht genannt ist.

Was nach dem Unfall zu tun ist

Melden Sie den Unfall wahrheitsgemäß mit dem tatsächlichen Fahrer. Wer bei der Schadenmeldung einen anderen Fahrer angibt, um den Zuschlag zu sparen, riskiert weit mehr als den Mehrbeitrag.

Fährt die Person weiter mit, passen Sie den Fahrerkreis sofort an. Ein offener Fahrerkreis kostet mehr, ist aber oft günstiger als eine Neuberechnung samt Vertragsstrafe.

Schritt für Schritt

  1. Unfall mit dem tatsächlichen Fahrer melden.
  2. Im Vertrag die Klausel zum Fahrerkreis und zur Vertragsstrafe nachlesen.
  3. Fahrerkreis sofort anpassen, wenn die Person weiter fährt.
  4. Neuberechnung des Versicherers auf den richtigen Beginn prüfen.
  5. Angebote vergleichen, ob ein anderer Tarif mit diesem Fahrerkreis günstiger ist.

Checkliste

  • Alle regelmäßigen Fahrer im Vertrag genannt
  • Jüngster Fahrer mit Alter angegeben
  • Klausel zur Vertragsstrafe bekannt
  • Änderungen beim Fahrerkreis unverzüglich gemeldet

Häufige Fehler

  • Bei der Schadenmeldung einen anderen Fahrer angeben
  • Den Führerscheinneuling dauerhaft nicht melden, um Beitrag zu sparen
  • Glauben, ohne Eintrag gebe es gar keinen Schutz, und den Unfall nicht melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Versicherung, wenn ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall baut?

Die Haftpflicht zahlt dem Geschädigten.

Sie selbst zahlen den passenden Beitrag rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres nach.

Darf ein Freund ausnahmsweise mein Auto fahren?

Ja, er ist als berechtigter Fahrer mitversichert.

Passiert etwas, wird aber neu berechnet, wenn Ihr Fahrerkreis ihn nicht abdeckt.

Wie hoch ist die Vertragsstrafe?

Das steht in Ihren Bedingungen.

Die Musterbedingungen sehen sie nur bei vorsätzlich falschen Angaben vor und lassen die Höhe offen.

Muss ich jeden gelegentlichen Fahrer eintragen?

Das regelt Ihr Tarif.

Lesen Sie, ob er einen Fahrerkreis nach Alter oder nach Namen festlegt, und melden Sie jeden,

der regelmäßig fährt.

Was gilt, wenn der Fahrer keinen Führerschein hat?

Dann verletzen Sie eine Pflicht aus dem Vertrag.

Der Geschädigte bekommt trotzdem Geld, der Versicherer kann aber Rückgriff nehmen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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