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Kurz gesagt
Was passiert: Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners trotzdem, denn jeder berechtigte Fahrer ist mitversichert. Weil der Fahrerkreis ein Merkmal für den Beitrag ist, wird Ihr Beitrag aber rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres neu berechnet. Haben Sie den Fahrer bewusst verschwiegen, kommt bei einem Unfall mit einem nicht eingetragenen Fahrer oft eine Vertragsstrafe dazu.
So kann eine Neuberechnung aussehen. Die Regeln stammen aus den Musterbedingungen, die Beträge sind Rechenbeispiele.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Fahrerkreis nur Sie, 480 Euro im Jahr, nachträglich Fahrer unter 25 | etwa 650 bis 850 Euro im Jahr nach Neuberechnung |
| Fahrerkreis Paar, nachträglich offener Fahrerkreis | etwa 10 bis 30 Prozent mehr |
| Fahrerkreis Paar über 25, nachträglich ein Fahrer mit 18 Jahren | etwa 50 bis 100 Prozent mehr Beitrag |
Die Beträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.
Die Musterbedingungen lassen die Höhe der Vertragsstrafe offen, maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Rechenbeispiel
Vertrag mit Fahrerkreis ab 25 Jahren, Beitrag 480 Euro. Der Sohn verursacht im Juli einen Parkschaden von 2.500 Euro.
| Schaden des Unfallgegners | 2.500 Euro, zahlt die Haftpflicht |
| Neuberechnung ab Januar mit Fahrer unter 25 | etwa 760 Euro statt 480 Euro |
| Nachzahlung für das laufende Jahr | etwa 280 Euro |
| Rückstufung | wie bei jedem Haftpflichtschaden |
Der Unfallgegner ist versorgt. Die Mutter zahlt rund 280 Euro nach und künftig den höheren Beitrag, bei Vorsatz zusätzlich eine Vertragsstrafe.
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Nach den Musterbedingungen sind neben Halter und Eigentümer auch der Fahrer des Fahrzeugs mitversichert. Wer Ihr Auto mit Ihrer Erlaubnis fährt, ist berechtigter Fahrer, auch wenn er nicht im Vertrag steht.
Der Unfallgegner bekommt seinen Schaden deshalb ersetzt. Die Frage, ob ein Fahrer eingetragen war, klärt die Versicherung nur mit Ihnen als Versicherungsnehmer.
Der Nutzerkreis und das Alter der Nutzer gehören in den Musterbedingungen zu den Merkmalen, nach denen der Beitrag berechnet wird. Fährt jemand, der nicht angegeben ist, ist das kein Grund, den Schutz zu verweigern, sondern ein Grund, den Beitrag zu korrigieren.
Haben Sie falsche Angaben gemacht oder eine Änderung nicht gemeldet, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der zum tatsächlichen Fahrerkreis passt. Bei Vorsatz kommt eine Vertragsstrafe dazu. Die Höhe legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen fest.
| Situation | Was in der Regel passiert |
|---|---|
| Freund fährt einmal mit Erlaubnis, Fahrerkreis nur Sie | Haftpflicht zahlt, Beitrag wird rückwirkend angepasst |
| Junger Fahrer fährt regelmäßig, nie gemeldet | Neuberechnung mit Zuschlag, bei Vorsatz Vertragsstrafe |
| Fahrer ohne Führerschein | Pflichtverletzung, der Versicherer kann bei Ihnen Rückgriff nehmen |
| Fahrer nimmt das Auto ohne Erlaubnis | kein berechtigter Fahrer, Rückgriff beim Fahrer möglich |
In der Teil- und Vollkasko ist der Fahrerkreis ebenfalls ein Beitragsmerkmal. Die Musterbedingungen sehen auch hier die rückwirkende Neuberechnung vor, nicht das Streichen der Leistung.
Ihr Tarif kann vom Muster abweichen. Lesen Sie deshalb die Klausel zum Fahrerkreis in Ihrem Vertrag, bevor Sie jemanden ans Steuer lassen, der dort nicht genannt ist.
Melden Sie den Unfall wahrheitsgemäß mit dem tatsächlichen Fahrer. Wer bei der Schadenmeldung einen anderen Fahrer angibt, um den Zuschlag zu sparen, riskiert weit mehr als den Mehrbeitrag.
Fährt die Person weiter mit, passen Sie den Fahrerkreis sofort an. Ein offener Fahrerkreis kostet mehr, ist aber oft günstiger als eine Neuberechnung samt Vertragsstrafe.
Fragen und Antworten
Die Haftpflicht zahlt dem Geschädigten.
Sie selbst zahlen den passenden Beitrag rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres nach.
Ja, er ist als berechtigter Fahrer mitversichert.
Passiert etwas, wird aber neu berechnet, wenn Ihr Fahrerkreis ihn nicht abdeckt.
Das steht in Ihren Bedingungen.
Die Musterbedingungen sehen sie nur bei vorsätzlich falschen Angaben vor und lassen die Höhe offen.
Das regelt Ihr Tarif.
Lesen Sie, ob er einen Fahrerkreis nach Alter oder nach Namen festlegt, und melden Sie jeden,
der regelmäßig fährt.
Dann verletzen Sie eine Pflicht aus dem Vertrag.
Der Geschädigte bekommt trotzdem Geld, der Versicherer kann aber Rückgriff nehmen.
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