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Kurz gesagt
Für das begleitete Fahren tragen Sie Ihr Kind vor der ersten Fahrt als Fahrer in die Versicherung des Autos ein, ein eigener Vertrag ist nicht nötig. Manche Versicherer lassen 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag ohne Aufschlag fahren, andere verlangen mehr, weil junge Fahrer den Beitrag um bis zu 100 Prozent erhöhen können. Wer nicht meldet, riskiert eine Vertragsstrafe, oft in Höhe eines Jahresbeitrags.
Öffentlich genannte Zahlen zu Aufschlägen, Strafen und Kosten rund um das begleitete Fahren.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 17-Jähriger in manchen Tarifen bis zum 18. Geburtstag | 0 Euro Aufschlag |
| Aufschlag für Fahrer unter 23 je nach Versicherer | bis zu 100 Prozent |
| Vertragsstrafe bei nicht gemeldetem Fahrer | mehrere Hundert Euro, meist 1 Jahresbeitrag |
| Rückwirkende Nachberechnung | bis zu 2 Jahre |
| Fahren ohne eingetragene Begleitperson | rund 70 Euro und 1 Punkt |
| Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren | rund 7,70 Euro Gebühr |
Stand Oktober 2026, aus Ratgebern von Versicherern und Vergleichsseiten.
Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Wie Ihr Versicherer Begleitfahrer und den 18.
Geburtstag behandelt, prüfen wir für Sie.
Rechenbeispiel
Die Eltern fahren seit Jahren unfallfrei. Ihre Tochter hat die Prüfung bestanden und soll mit beiden Eltern üben.
| Beitrag ohne junge Fahrerin | 800 Euro im Jahr |
| Tarif mit beitragsfreiem begleitetem Fahren | 0 Euro mehr bis zum 18. Geburtstag |
| Tarif mit Aufschlag für junge Fahrer | etwa 200 bis 800 Euro mehr im Jahr |
| Nicht gemeldet, nach einem Unfall entdeckt | Vertragsstrafe etwa 800 Euro plus Nachberechnung |
Melden kostet hier zwischen 0 und einigen Hundert Euro im Jahr, Verschweigen schnell über 1.000 Euro. Rechnung mit Richtwerten.
Versichert ist beim begleiteten Fahren nicht der Fahrer, sondern das Auto. Ihr Kind fährt also über den Vertrag des Autos, mit dem es übt. Sie müssen der Versicherung lediglich melden, dass ein 17-Jähriger zum Fahrerkreis gehört. Das geht meist online oder per Anruf, einige Versicherer wollen eine Kopie der Prüfungsbescheinigung sehen.
Soll Ihr Kind mehrere Autos fahren, etwa das der Großeltern, muss es in jedem dieser Verträge gemeldet sein. Die Begleitperson selbst muss nicht im Vertrag stehen, wohl aber in der Prüfungsbescheinigung.
Der Beitrag richtet sich nach dem jüngsten Fahrer im Vertrag. Fahrer unter 23 können ihn je nach Versicherer um bis zu 100 Prozent erhöhen. Für das begleitete Fahren machen einige Versicherer aber eine Ausnahme: Manche lassen 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag ohne Aufschlag mitfahren, weil Begleitfahrer seltener Unfälle bauen.
Der teure Moment kommt mit dem 18. Geburtstag, wenn Ihr Kind allein fahren darf. Spätestens dann lohnt ein Vergleich: Ein Tarif, der beim begleiteten Fahren nichts kostet, kann für den jungen Fahrer danach deutlich teurer sein als ein anderer.
| Weg | Kosten | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Kind im Elternvertrag eintragen | je nach Versicherer 0 Euro bis deutlicher Aufschlag | einfach, kein neuer Vertrag | Unfall belastet die Klasse der Eltern |
| Zweitwagen auf die Eltern, Kind als Fahrer | eigener Beitrag für das zweite Auto | Elternvertrag bleibt unberührt | lohnt nur, wenn ohnehin ein zweites Auto da ist |
| Nicht melden | Vertragsstrafe und Nachberechnung | keiner | teuer, sobald ein Schaden passiert |
Bei einem Unfall zahlt die Haftpflicht dem Geschädigten trotzdem. Danach erfährt die Versicherung aber, wer gefahren ist, etwa aus dem Polizeibericht. Dann kann sie den höheren Beitrag rückwirkend nachberechnen, oft bis zu zwei Jahre, und eine Vertragsstrafe verlangen, die meist bei einem Jahresbeitrag liegt.
Für Ihr Kind gilt außerdem: Fährt es ohne eingetragene Begleitperson, drohen rund 70 Euro Bußgeld, ein Punkt, der Widerruf der Fahrerlaubnis und eine längere Probezeit. Das ist eine Frage des Führerscheins, nicht der Versicherung.
Ab dem 18. Geburtstag bleibt das Kind meist im Elternvertrag, nun aber als junger Fahrer ohne Begleitung, und viele Versicherer berechnen ab dann den vollen Aufschlag. Melden Sie den Geburtstag deshalb nicht erst nach Monaten.
Bekommt Ihr Kind ein eigenes Auto, kann es oft günstiger sein, es als Zweitwagen der Eltern zu versichern oder später eine Schadenfreiheitsklasse von den Eltern zu übernehmen. Was sich rechnet, hängt vom Einzelfall ab.
Ist Ihr Vertrag ohnehin für beliebige Fahrer ohne Altersgrenze abgeschlossen, ist Ihr Kind schon mitversichert. Prüfen Sie das trotzdem im Versicherungsschein, denn viele günstige Tarife schließen junge Fahrer ausdrücklich aus.
Übt Ihr Kind nur in der Fahrschule und noch nicht mit Ihnen, ist bis zur bestandenen Prüfung nichts zu melden. Fahrschulautos versichert die Fahrschule.
Fragen und Antworten
Ja, vor der ersten Fahrt.
Sonst drohen eine Nachberechnung und eine Vertragsstrafe, oft in Höhe eines Jahresbeitrags.
Nein.
Versichert ist das Auto, Ihr Kind wird dort nur als Fahrer eingetragen.
Die Haftpflicht des Autos zahlt den Schaden anderer, die Vollkasko den eigenen.
Der Vertrag wird danach wie bei jedem Schaden höhergestuft.
Gefahren ist der 17-Jährige, die Begleitperson ist nur Ansprechpartner.
Sie darf aber nicht über 0,5 Promille haben und keine Drogen genommen haben.
Bei manchen Versicherern ja, sie stufen Begleitfahrer später günstiger ein.
Ein Anspruch darauf besteht nicht, fragen Sie nach.
Oft günstiger als ein eigener Vertrag ist ein Zweitwagen auf einen Elternteil mit dem Kind als
Fahrer.
Später kann es eine Schadenfreiheitsklasse von den Eltern übernehmen.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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