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Wie versichere ich das begleitete Fahren ab 17?

Kurz gesagt

Für das begleitete Fahren tragen Sie Ihr Kind vor der ersten Fahrt als Fahrer in die Versicherung des Autos ein, ein eigener Vertrag ist nicht nötig. Manche Versicherer lassen 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag ohne Aufschlag fahren, andere verlangen mehr, weil junge Fahrer den Beitrag um bis zu 100 Prozent erhöhen können. Wer nicht meldet, riskiert eine Vertragsstrafe, oft in Höhe eines Jahresbeitrags.

Wie versichere ich das begleitete Fahren ab 17?

Was es kostet

Öffentlich genannte Zahlen zu Aufschlägen, Strafen und Kosten rund um das begleitete Fahren.

BeispielRichtwert
17-Jähriger in manchen Tarifen bis zum 18. Geburtstag0 Euro Aufschlag
Aufschlag für Fahrer unter 23 je nach Versichererbis zu 100 Prozent
Vertragsstrafe bei nicht gemeldetem Fahrermehrere Hundert Euro, meist 1 Jahresbeitrag
Rückwirkende Nachberechnungbis zu 2 Jahre
Fahren ohne eingetragene Begleitpersonrund 70 Euro und 1 Punkt
Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahrenrund 7,70 Euro Gebühr

Stand Oktober 2026, aus Ratgebern von Versicherern und Vergleichsseiten.

Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Wie Ihr Versicherer Begleitfahrer und den 18.

Geburtstag behandelt, prüfen wir für Sie.

Rechenbeispiel

Familienauto, Jahresbeitrag 800 Euro, Tochter wird 17

Die Eltern fahren seit Jahren unfallfrei. Ihre Tochter hat die Prüfung bestanden und soll mit beiden Eltern üben.

Beitrag ohne junge Fahrerin800 Euro im Jahr
Tarif mit beitragsfreiem begleitetem Fahren0 Euro mehr bis zum 18. Geburtstag
Tarif mit Aufschlag für junge Fahreretwa 200 bis 800 Euro mehr im Jahr
Nicht gemeldet, nach einem Unfall entdecktVertragsstrafe etwa 800 Euro plus Nachberechnung

Melden kostet hier zwischen 0 und einigen Hundert Euro im Jahr, Verschweigen schnell über 1.000 Euro. Rechnung mit Richtwerten.

So versichern Sie das begleitete Fahren

Versichert ist beim begleiteten Fahren nicht der Fahrer, sondern das Auto. Ihr Kind fährt also über den Vertrag des Autos, mit dem es übt. Sie müssen der Versicherung lediglich melden, dass ein 17-Jähriger zum Fahrerkreis gehört. Das geht meist online oder per Anruf, einige Versicherer wollen eine Kopie der Prüfungsbescheinigung sehen.

Soll Ihr Kind mehrere Autos fahren, etwa das der Großeltern, muss es in jedem dieser Verträge gemeldet sein. Die Begleitperson selbst muss nicht im Vertrag stehen, wohl aber in der Prüfungsbescheinigung.

Was es kostet

Der Beitrag richtet sich nach dem jüngsten Fahrer im Vertrag. Fahrer unter 23 können ihn je nach Versicherer um bis zu 100 Prozent erhöhen. Für das begleitete Fahren machen einige Versicherer aber eine Ausnahme: Manche lassen 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag ohne Aufschlag mitfahren, weil Begleitfahrer seltener Unfälle bauen.

Der teure Moment kommt mit dem 18. Geburtstag, wenn Ihr Kind allein fahren darf. Spätestens dann lohnt ein Vergleich: Ein Tarif, der beim begleiteten Fahren nichts kostet, kann für den jungen Fahrer danach deutlich teurer sein als ein anderer.

WegKostenVorteilNachteil
Kind im Elternvertrag eintragenje nach Versicherer 0 Euro bis deutlicher Aufschlageinfach, kein neuer VertragUnfall belastet die Klasse der Eltern
Zweitwagen auf die Eltern, Kind als Fahrereigener Beitrag für das zweite AutoElternvertrag bleibt unberührtlohnt nur, wenn ohnehin ein zweites Auto da ist
Nicht meldenVertragsstrafe und Nachberechnungkeinerteuer, sobald ein Schaden passiert

Was passiert, wenn Sie es nicht melden

Bei einem Unfall zahlt die Haftpflicht dem Geschädigten trotzdem. Danach erfährt die Versicherung aber, wer gefahren ist, etwa aus dem Polizeibericht. Dann kann sie den höheren Beitrag rückwirkend nachberechnen, oft bis zu zwei Jahre, und eine Vertragsstrafe verlangen, die meist bei einem Jahresbeitrag liegt.

Für Ihr Kind gilt außerdem: Fährt es ohne eingetragene Begleitperson, drohen rund 70 Euro Bußgeld, ein Punkt, der Widerruf der Fahrerlaubnis und eine längere Probezeit. Das ist eine Frage des Führerscheins, nicht der Versicherung.

Was Sie mit 18 planen sollten

Ab dem 18. Geburtstag bleibt das Kind meist im Elternvertrag, nun aber als junger Fahrer ohne Begleitung, und viele Versicherer berechnen ab dann den vollen Aufschlag. Melden Sie den Geburtstag deshalb nicht erst nach Monaten.

Bekommt Ihr Kind ein eigenes Auto, kann es oft günstiger sein, es als Zweitwagen der Eltern zu versichern oder später eine Schadenfreiheitsklasse von den Eltern zu übernehmen. Was sich rechnet, hängt vom Einzelfall ab.

Wann Sie nichts ändern müssen

Ist Ihr Vertrag ohnehin für beliebige Fahrer ohne Altersgrenze abgeschlossen, ist Ihr Kind schon mitversichert. Prüfen Sie das trotzdem im Versicherungsschein, denn viele günstige Tarife schließen junge Fahrer ausdrücklich aus.

Übt Ihr Kind nur in der Fahrschule und noch nicht mit Ihnen, ist bis zur bestandenen Prüfung nichts zu melden. Fahrschulautos versichert die Fahrschule.

Schritt für Schritt

  1. Im Versicherungsschein nachsehen, welcher Fahrerkreis und welches Mindestalter eingetragen sind.
  2. Das Kind vor der ersten begleiteten Fahrt online oder telefonisch als Fahrer melden.
  3. Bei Bedarf die Prüfungsbescheinigung einreichen und alle Begleitpersonen darin eintragen lassen.
  4. Den neuen Beitrag prüfen und bei hohem Aufschlag andere Tarife vergleichen.
  5. Vor dem 18. Geburtstag klären, wie das Kind danach versichert wird.

Checkliste

  • Kind in jedem Auto gemeldet, mit dem es übt
  • Begleitpersonen mindestens 30 Jahre alt und in der Bescheinigung eingetragen
  • Prüfungsbescheinigung bei jeder Fahrt dabei
  • Neuer Beitrag schriftlich bestätigt
  • Plan für den 18. Geburtstag: Elternvertrag, Zweitwagen oder eigener Vertrag

Häufige Fehler

  • Das Kind nicht melden, weil es ja nur in Begleitung fährt
  • Nur das eigene Auto melden, aber auch mit dem Auto der Großeltern üben
  • Den 18. Geburtstag nicht an die Versicherung weitergeben
  • Einen Tarif nur danach wählen, dass er beim begleiteten Fahren nichts kostet

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich mein Kind beim begleiteten Fahren der Versicherung melden?

Ja, vor der ersten Fahrt.

Sonst drohen eine Nachberechnung und eine Vertragsstrafe, oft in Höhe eines Jahresbeitrags.

Braucht mein Kind mit 17 eine eigene Versicherung?

Nein.

Versichert ist das Auto, Ihr Kind wird dort nur als Fahrer eingetragen.

Wer zahlt, wenn mein Kind beim begleiteten Fahren einen Unfall baut?

Die Haftpflicht des Autos zahlt den Schaden anderer, die Vollkasko den eigenen.

Der Vertrag wird danach wie bei jedem Schaden höhergestuft.

Haftet die Begleitperson?

Gefahren ist der 17-Jährige, die Begleitperson ist nur Ansprechpartner.

Sie darf aber nicht über 0,5 Promille haben und keine Drogen genommen haben.

Wird die Versicherung mit 18 günstiger, weil mein Kind begleitet gefahren ist?

Bei manchen Versicherern ja, sie stufen Begleitfahrer später günstiger ein.

Ein Anspruch darauf besteht nicht, fragen Sie nach.

Wie versichere ich mein Kind, wenn es mit 18 ein eigenes Auto bekommt?

Oft günstiger als ein eigener Vertrag ist ein Zweitwagen auf einen Elternteil mit dem Kind als

Fahrer.

Später kann es eine Schadenfreiheitsklasse von den Eltern übernehmen.

Quellen

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