Alles zur Versicherung: Sterbegeld
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
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Kurz gesagt
Meist nicht. Ist eine Person namentlich als Bezugsberechtigte eingetragen, brauche ich für die Auszahlung der Sterbegeldversicherung keinen Erbschein: Sie bekommt das Geld direkt, außerhalb des Nachlasses. Einen Erbschein oder anderen Erbnachweis kann der Versicherer verlangen, wenn niemand eingetragen ist oder „die Erben“ bezugsberechtigt sind. Er kostet bei 50.000 Euro Nachlass rund 330 Euro.
Gerichtsgebühren für einen Erbschein nach Nachlasswert und Richtwerte für die Sterbegeldversicherung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erbschein bei 25.000 Euro Nachlass | rund 230 Euro (2 × 115 Euro) |
| Erbschein bei 50.000 Euro Nachlass | rund 330 Euro (2 × 165 Euro) |
| Erbschein bei 100.000 Euro Nachlass | rund 546 Euro (2 × 273 Euro) |
| Sterbegeldversicherung, Eintritt mit 60, Summe 7.000 Euro | etwa 35 bis 39 Euro im Monat |
Gebühren nach GNotKG, Tabelle B, ohne Auslagen und ohne Kosten für Urkunden; Stand Oktober 2026.
Beitragsangaben sind Richtwerte aus öffentlich genannten Tarifbeispielen;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der verstorbene Ehemann hat eine Sterbegeldversicherung über 6.000 Euro ohne Bezugsberechtigten. Erben sind die Witwe und zwei Kinder, der Nachlass beträgt 50.000 Euro.
| Leistung fällt in den Nachlass | 6.000 Euro |
| Erbschein mit eidesstattlicher Versicherung | rund 330 Euro |
| Wartezeit auf den Erbschein | mehrere Wochen, Richtwert aus der Angebotspraxis |
| Beerdigung muss vorher bezahlt werden | aus eigenem Geld vorstrecken |
Mit der Witwe als namentlich Bezugsberechtigter wäre das Geld ohne Erbschein und ohne Vorstrecken gekommen.
Eine Sterbegeldversicherung ist ein Vertrag zugunsten Dritter. Wer namentlich eingetragen ist, erwirbt das Recht auf die Leistung mit dem Tod der versicherten Person (§ 331 BGB, § 159 VVG). Das Geld gehört dann nie zum Nachlass. Deshalb muss die bezugsberechtigte Person auch nicht beweisen, dass sie erbt.
Für die Auszahlung zeigt sie, wer sie ist, und reicht die Unterlagen ein, die das Bedingungswerk nennt. Welche das genau sind, steht in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.
Ist niemand eingetragen, fällt die Leistung in den Nachlass. Dann zahlt der Versicherer an die Erben und darf prüfen, wer das ist. Ebenso, wenn im Vertrag nur „die Erben“ stehen: Nach § 160 Absatz 2 VVG sind dann im Zweifel die Personen berechtigt, die zur Zeit des Todes als Erben berufen sind, nach ihren Erbteilen.
Als Nachweis kommt der Erbschein in Frage, den das Nachlassgericht erteilt (§ 2353 BGB). Ob dem Versicherer im Einzelfall auch ein eröffnetes notarielles Testament reicht, hängt von seiner Praxis und vom Bedingungswerk ab. Fragen Sie vor dem Antrag beim Nachlassgericht nach, was genau verlangt wird.
| Eintrag im Vertrag | Erbschein nötig? | Wohin fließt das Geld |
|---|---|---|
| Person namentlich eingetragen | nein | direkt an diese Person |
| „Die Erben“ eingetragen | Erbnachweis meist ja | an die Erben nach Erbteilen |
| Niemand eingetragen | Erbnachweis ja | in den Nachlass |
| Bestatter per Abtretung | nein | an den Bestatter bis zur Rechnung |
Für den Erbschein fallen eine Gerichtsgebühr nach Nummer 12210 und eine für die eidesstattliche Versicherung nach Nummer 23300 des Kostenverzeichnisses an, je eine volle Gebühr nach Tabelle B. Bei einem Nachlass von 50.000 Euro sind das zweimal 165 Euro, zusammen rund 330 Euro. Bei 25.000 Euro rund 230 Euro.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Nachlassgericht ab und kann Wochen dauern. Für eine Beerdigung, die meist innerhalb von Tagen bezahlt werden soll, ist das zu langsam. Genau hier liegt der Wert eines namentlichen Bezugsrechts.
Wer das Erbe ausschlägt, verliert ein namentliches Bezugsrecht nicht. Auch wenn „die Erben“ eingetragen sind, hat die Ausschlagung nach § 160 Absatz 2 VVG keinen Einfluss auf die Berechtigung. Bei überschuldeten Nachlässen kann das Sterbegeld so trotzdem bei der Familie ankommen.
Tragen Sie eine Person namentlich ein und dazu eine Ersatzperson, falls die erste vor Ihnen stirbt. Prüfen Sie das Bezugsrecht nach Heirat, Scheidung oder Tod des Partners. Legen Sie den Versicherungsschein zu Ihren Unterlagen und sagen Sie den Angehörigen, wo er liegt.
Ist Ihr Name im Vertrag eingetragen, brauchen Sie keinen Erbschein, auch wenn andere Banken oder das Grundbuchamt später einen verlangen. Den Erbschein beantragen Sie dann nur, wenn Sie ihn für den übrigen Nachlass ohnehin brauchen.
Fragen und Antworten
Nicht, wenn Sie namentlich eingetragen sind.
Ohne Eintrag kann der Versicherer einen Erbnachweis verlangen, auch vom Ehepartner.
Das hängt vom Versicherer und von der Form des Testaments ab.
Ein eröffnetes notarielles Testament wird häufiger akzeptiert als ein handschriftliches;
fragen Sie vorher nach.
Die Gebühr richtet sich nach dem Wert.
Lassen Sie sich beim Nachlassgericht beraten, welcher Antrag für Ihren Zweck reicht.
Erwirbt er das Recht nicht, steht es nach § 160 Absatz 3 VVG dem Versicherungsnehmer zu,
also seinem Nachlass.
Dann brauchen die Erben einen Nachweis.
Bei namentlichem Bezugsrecht fließt das Geld am Nachlass vorbei.
Ohne Eintrag ist es Teil des Nachlasses und haftet für dessen Schulden.
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