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Muss das Sterbegeld für die Beerdigung verwendet werden?

Kurz gesagt

Nein. Das Sterbegeld aus einer privaten Sterbegeldversicherung muss nicht für die Beerdigung verwendet werden, die bezugsberechtigte Person darf frei darüber verfügen. Die Kosten der Beerdigung trägt nach § 1968 BGB der Erbe. Fest gebunden ist das Geld nur, wenn es an einen Bestatter abgetreten oder er als Bezugsberechtigter eingetragen ist.

Muss das Sterbegeld für die Beerdigung verwendet werden?

Was es kostet

Richtwerte für Beiträge einer Sterbegeldversicherung und für die Kosten einer Beerdigung.

BeispielRichtwert
Sterbegeldversicherung, Eintritt mit 60, Summe 7.000 Euroetwa 35 bis 39 Euro im Monat
Sterbegeldversicherung, Eintritt mit 70, Summe 7.000 bis 8.000 Euroetwa 54 bis 63 Euro im Monat
Feuerbestattung im Urnenreihengrabetwa 4.000 bis 6.000 Euro
Erdbestattung im Wahlgrabetwa 8.000 bis 12.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Kostenübersichten.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Summe und Tarif ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Tochter bezugsberechtigt, Sohn Alleinerbe

Der Vater hat 8.000 Euro Sterbegeld versichert und die Tochter eingetragen. Im Testament ist der Sohn Alleinerbe.

Auszahlung an die Tochter8.000 Euro, außerhalb des Nachlasses
Rechnung Bestatter und Friedhof7.200 Euro an den Sohn als Erben
Nachlass auf dem Girokonto3.000 Euro
Fehlbetrag beim Sohn4.200 Euro aus eigener Tasche

Rechtlich muss die Tochter nichts abgeben. Eine Abtretung an den Bestatter oder der Sohn als Bezugsberechtigter hätte den Streit verhindert. Die Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was das Gesetz sagt und was nicht

Für die private Sterbegeldversicherung gibt es keine Vorschrift, die das Geld an die Beerdigung bindet. Sie ist rechtlich eine kleine Lebensversicherung. Wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist, erwirbt den Anspruch mit dem Tod der versicherten Person (§ 159 VVG) und kann die Summe ausgeben, wie er möchte.

Die Pflicht zur Beerdigung steht an anderer Stelle: § 1968 BGB legt die Kosten der Beerdigung dem Erben auf. Das Sterbegeld ist also das Geld, das für die Beerdigung gedacht ist, aber nicht das Geld, das dafür verwendet werden muss.

Wenn Erbe und Bezugsberechtigter verschiedene Personen sind

Hier entsteht der häufigste Streit um das Sterbegeld. Beispiel: Die Tochter ist bezugsberechtigt, Erbe ist der Sohn. Die Tochter bekommt die Summe außerhalb des Nachlasses, der Sohn bekommt die Rechnung des Bestatters. Rechtlich ist das sauber, im Familienfrieden oft nicht.

Wer das vermeiden will, trägt den Erben als Bezugsberechtigten ein oder regelt im Testament, dass die Beerdigung aus dem Sterbegeld bezahlt werden soll. Einen Anspruch des Erben gegen die Tochter begründet eine bloße Erwartung in der Familie nicht.

KonstellationWer bekommt das SterbegeldWer zahlt die Beerdigung
Erbe ist Bezugsberechtigterder Erbeder Erbe, meist aus dem Sterbegeld
Andere Person ist Bezugsberechtigtediese Person, frei verfügbarder Erbe aus dem Nachlass
Bestatter ist eingetragen oder Abtretungder Bestatter bis zur Rechnungaus dem Sterbegeld, Rest an die Familie
Kein Bezugsberechtigter eingetragendie Erben, das Geld fällt in den Nachlassder Erbe aus dem Nachlass

So binden Sie das Sterbegeld an die Beerdigung

Wenn Sie sicher sein wollen, dass das Sterbegeld für die Beerdigung verwendet wird, schließen Sie mit einem Bestattungshaus einen Bestattungsvorsorgevertrag und treten die Leistung aus der Police an das Haus ab, oder Sie tragen es als Bezugsberechtigten ein. Ein Überschuss nach der Rechnung geht an die Angehörigen zurück.

Die Bindung hat einen zweiten Vorteil: Beim Sozialamt gilt eine erkennbar zweckgebundene, angemessene Bestattungsvorsorge in der Regel als geschützt. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zur Sterbegeldversicherung und dem Sozialamt.

Was gilt, wenn das Sozialamt die Beerdigung zahlen soll

Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten einer Bestattung. Ein ausgezahltes Sterbegeld zählt dann bei der Frage mit, ob Ihnen die Zahlung zuzumuten ist. Wer das Sterbegeld erst anderweitig ausgibt und danach den Antrag stellt, muss mit Nachfragen rechnen.

Steuer auf das Sterbegeld

Die Auszahlung an einen Bezugsberechtigten gilt nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Bei üblichen Summen von 5.000 bis 10.000 Euro bleibt das wegen der Freibeträge fast immer steuerfrei, vor allem bei Ehepartnern und Kindern. Bei entfernten Verwandten und Freunden ist der Freibetrag kleiner, dann lohnt ein Blick auf die Gesamtsumme aller Zuwendungen.

Wann die Frage gar keine Rolle spielt

Ist der Erbe zugleich bezugsberechtigt und liegt ausreichend Erspartes im Nachlass, ist es gleich, aus welchem Topf die Beerdigung bezahlt wird. Dann brauchen Sie keine Abtretung an den Bestatter. Die Bindung lohnt sich vor allem bei Patchworkfamilien, zerstrittenen Erben oder drohender Sozialhilfe.

Schritt für Schritt

  1. Im Versicherungsschein nachsehen, wer bezugsberechtigt ist.
  2. Prüfen, ob das dieselbe Person ist, die im Testament erbt.
  3. Bei Abweichung Bezugsrecht ändern oder im Testament regeln.
  4. Für eine feste Bindung Bestattungsvorsorgevertrag schließen und abtreten.
  5. Die Abtretung dem Versicherer schriftlich anzeigen.

Checkliste

  • Bezugsberechtigter namentlich eingetragen
  • Bezugsberechtigter und Erbe passen zusammen
  • Summe deckt die gewünschte Bestattungsart
  • Abtretung beim Versicherer angezeigt, falls gewollt
  • Angehörige wissen, wo die Police liegt

Häufige Fehler

  • Annehmen, das Sterbegeld müsse automatisch an den Bestatter gehen
  • Bezugsrecht nach Scheidung oder Tod des Partners nicht ändern
  • Erben im Testament festlegen und das Bezugsrecht vergessen
  • Abtretung vereinbaren, aber dem Versicherer nicht mitteilen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich das Sterbegeld meiner Mutter für ihre Beerdigung ausgeben?

Nicht als Bezugsberechtigte.

Sind Sie zugleich Erbin, müssen Sie die Beerdigung aber bezahlen,

aus welchem Geld ist dann Ihre Sache.

Kann der Bestatter direkt mit dem Versicherer abrechnen?

Ja, wenn die Leistung an ihn abgetreten ist oder er als Bezugsberechtigter eingetragen ist.

Sonst rechnet er mit den Angehörigen ab.

Was passiert mit dem Rest, wenn die Beerdigung günstiger war?

Ohne Bindung behält der Bezugsberechtigte die ganze Summe.

Bei einer Abtretung geht der Überschuss nach der Rechnung an die Berechtigten zurück.

Gehört das Sterbegeld zum Nachlass?

Nur wenn niemand als Bezugsberechtigter eingetragen ist oder die Erben als solche bestimmt sind.

Mit namentlichem Bezugsrecht fließt es am Nachlass vorbei.

Kann ich das Erbe ausschlagen und das Sterbegeld trotzdem behalten?

Als namentlich Bezugsberechtigter ja, denn das Geld fällt nicht in den Nachlass.

Die Bestattungspflicht nach Landesrecht kann Angehörige trotzdem treffen.

Muss ich Sterbegeld versteuern?

Es zählt zur Erbschaftsteuer, bleibt bei üblichen Summen wegen der Freibeträge aber meist

steuerfrei.

Quellen

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