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Was kostet eine Beerdigung?

Kurz gesagt

Rechnen Sie mit 4.000 bis 12.000 Euro. Eine Feuerbestattung im Urnenreihengrab liegt oft bei 4.000 bis 6.000 Euro, eine Erdbestattung im Wahlgrab schnell bei 8.000 bis 12.000 Euro. Fast immer vergessen wird die Grabpflege: über die Ruhezeit von meist 20 Jahren kommen noch einmal 1.800 bis 7.800 Euro dazu.

Was kostet eine Beerdigung?

Was es kostet

Richtwerte aus den veröffentlichten Durchschnittspreisen des Bundesverbands Deutscher Bestatter.

BeispielRichtwert
Bestatterleistungen Erdbestattungetwa 3.300 Euro einfach bis 6.300 Euro gehoben
Bestatterleistungen Feuerbestattungetwa 3.200 bis 6.000 Euro
Bestatterleistungen Seebestattungetwa 3.500 bis 8.000 Euro
Friedhofsgebühr Erdwahlgrabetwa 1.600 bis 5.200 Euro
Friedhofsgebühr Urnenreihengrabetwa 650 bis 2.100 Euro
Friedhofsgebühr anonymes Urnengrabetwa 700 bis 2.210 Euro
Grabstein mit Einfassung und Aufstellungetwa 650 bis 5.600 Euro
Grabpflege über die gesamte Ruhezeitetwa 1.800 bis 7.800 Euro

Richtwerte, Stand September 2026. Friedhofsgebühren sind kommunal geregelt und schwanken von Ort zu Ort erheblich; es gilt die Gebührenordnung Ihres Friedhofs, nicht die Tabelle. Für die Vorsorge rechnen wir Ihnen den passenden Betrag aus.

Rechenbeispiel

Feuerbestattung mit Trauerfeier im Urnenwahlgrab

So kommt eine mittlere Rechnung zustande, wenn man die späteren Posten mitzählt.

Bestatterleistungen mittlere Ausstattungetwa 4.200 Euro
Friedhofsgebühr Urnenwahlgrabetwa 780 bis 4.000 Euro
Grabstein mit Einfassung und Aufstellungetwa 650 bis 5.600 Euro
Grabpflege über die Ruhezeitetwa 1.800 bis 7.800 Euro

Zusammen etwa 7.400 bis 21.600 Euro. Die Bestatterrechnung ist darin der kleinere Teil.

Die Bestattungsarten im Preisvergleich

Der Preis entsteht aus zwei getrennten Rechnungen: der des Bestattungshauses und der der Friedhofsverwaltung. Dazu kommen Steinmetz und Grabpflege, die viele erst Monate später auf dem Tisch haben.

Die Feuerbestattung ist fast immer günstiger als die Erdbestattung, aber nicht wegen des Bestatters. Der Unterschied liegt bei der Friedhofsgebühr, weil ein Urnengrab kleiner ist. Bei der Seebestattung entfallen Friedhofsgebühr, Grabstein und Grabpflege vollständig.

BestattungsartBestatterleistungenFriedhofsgebühren
Erdbestattungetwa 3.300 bis 6.300 Euroetwa 1.300 bis 5.200 Euro
Feuerbestattungetwa 3.200 bis 6.000 Euroetwa 650 bis 4.000 Euro
Baumbestattungwie Feuerbestattungetwa 1.200 bis 3.000 Euro
Seebestattungetwa 3.500 bis 8.000 Eurokeine
Anonymes Urnengrabwie Feuerbestattungetwa 700 bis 2.210 Euro

Woraus sich die Rechnung zusammensetzt

Das Bestattungshaus rechnet Überführung, hygienische Versorgung, Sarg oder Urne, Behördengänge und die Trauerfeier ab. Was davon vorgeschrieben ist und was Wunsch, steht selten nebeneinander auf dem Angebot. Fragen Sie bei jedem Posten nach.

Die Friedhofsverwaltung verlangt getrennt davon eine Gebühr für das Nutzungsrecht am Grab, in der Regel für 20 Jahre. Der Steinmetz stellt Grabstein, Einfassung, Inschrift und Aufstellung in Rechnung. Die Inschrift wird meist je Buchstabe berechnet.

PostenSpanne
Bestatterleistungen einfache Ausstattungetwa 3.200 bis 3.500 Euro
Bestatterleistungen gehobene Ausstattungetwa 6.000 bis 8.000 Euro
Grabsteinetwa 300 bis 4.000 Euro
Einfassungetwa 200 bis 1.000 Euro
Aufstellung durch den Steinmetzetwa 150 bis 600 Euro
Inschrift je Buchstabeetwa 8 bis 30 Euro

Die Grabpflege wird fast immer vergessen

Das Nutzungsrecht läuft meist 20 Jahre. So lange muss das Grab gepflegt aussehen, sonst mahnt die Friedhofsverwaltung. Über diese Zeit summieren sich die Kosten auf etwa 1.800 bis 7.800 Euro.

Wer selbst pflegt, zahlt nur Pflanzen und Wasser. Wer eine Friedhofsgärtnerei beauftragt, kann den Betrag über einen Dauergrabpflegevertrag einmalig festschreiben. Beides gehört in die Planung, sonst fehlt das Geld den Angehörigen in zehn Jahren.

Bei See- und Baumbestattung entfällt die Grabpflege ganz. Das ist der Grund, warum diese Formen über die Jahre gerechnet oft am günstigsten sind, obwohl die Bestatterrechnung höher aussieht.

Wer die Kosten trägt

Zahlen müssen zuerst die Erben aus dem Nachlass. Reicht er nicht, können nahe Angehörige über die Bestattungspflicht der Bundesländer herangezogen werden, auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben.

Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde Anfang 2004 ersatzlos gestrichen. Geblieben sind Sonderfälle: Hinterbliebene von Beamten, Arbeitsunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung und vereinbarte Leistungen aus privaten Unfallverträgen.

Wenn niemand zahlen kann, übernimmt das Sozialamt eine einfache Bestattung. Trauerfeier, Grabstein oder ein Wahlgrab sind davon nicht gedeckt.

Wo sich wirklich sparen lässt

Der größte Hebel ist nicht der Sarg, sondern die Grabart. Ein Urnenreihengrab statt eines Erdwahlgrabs spart bei der Friedhofsgebühr bis zu mehreren tausend Euro und danach die gesamte Grabpflege.

Der zweite Hebel ist das schriftliche Angebot mit Einzelposten. Zwei Häuser rufen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Preise auf. Eine Pauschale ohne Aufschlüsselung lässt sich nicht vergleichen.

Sparen Sie nicht an der Vorsorge selbst. Wer nichts festlegt, überlässt die Entscheidung Angehörigen in den schlechtesten 48 Stunden ihres Lebens, und dann wird selten günstig entschieden.

Schritt für Schritt

  1. Bestattungsart festlegen, das entscheidet über den größten Teil der Kosten.
  2. Gebührenordnung des Wunschfriedhofs anfordern, sie steht meist online.
  3. Ein schriftliches Angebot mit Einzelposten statt einer Pauschale verlangen.
  4. Steinmetz und Grabpflege getrennt kalkulieren, nicht erst im Folgejahr.
  5. Summe aufschreiben und prüfen, ob Erspartes oder Vorsorge sie deckt.
  6. Wünsche schriftlich hinterlegen und den Angehörigen sagen, wo das Blatt liegt.

Checkliste

  • Bestattungsart schriftlich festgelegt
  • Gebührenordnung des Friedhofs gelesen
  • Angebot mit Einzelposten statt Pauschale
  • Grabstein und Inschrift eingerechnet
  • Grabpflege für die volle Ruhezeit eingerechnet
  • Geld schnell erreichbar, ohne dass erst der Nachlass geregelt sein muss

Häufige Fehler

  • Nur die Bestatterrechnung planen und Friedhof, Steinmetz und Grabpflege vergessen
  • Ein Wahlgrab wählen, obwohl niemand vor Ort ist, der es 20 Jahre pflegen kann
  • Vorsorgegeld auf ein Konto legen, das im Todesfall zunächst gesperrt ist
  • Auf staatliches Sterbegeld hoffen, das es seit 2004 nicht mehr gibt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was kostet die günstigste Beerdigung?

Am wenigsten kostet eine Feuerbestattung im anonymen Urnengrab. Die Friedhofsgebühr beginnt bei etwa 700 Euro, dazu kommen Bestatterleistungen ab etwa 3.200 Euro. Trauerfeier, Grabstein und Grabpflege entfallen.

Ist eine Feuerbestattung wirklich günstiger als eine Erdbestattung?

Meistens ja, aber nicht wegen des Bestattungshauses: dessen Leistungen kosten ähnlich viel. Der Unterschied liegt bei der Friedhofsgebühr, die für ein Urnengrab bei etwa 650 bis 4.000 Euro liegt statt bei 1.300 bis 5.200 Euro.

Was kostet die Grabpflege?

Über die gesamte Ruhezeit von meist 20 Jahren etwa 1.800 bis 7.800 Euro, je nach Grabgröße und Leistungsumfang. Wer selbst pflegt, zahlt nur Pflanzen und Wasser.

Gibt es noch Sterbegeld vom Staat?

Für die meisten nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit Anfang 2004 kein Sterbegeld mehr. Ansprüche bestehen noch bei Arbeitsunfällen über die gesetzliche Unfallversicherung und für Hinterbliebene von Beamten.

Wer muss zahlen, wenn kein Geld da ist?

Zuerst die Erben aus dem Nachlass. Reicht er nicht und können auch die nach Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen nicht zahlen, übernimmt das Sozialamt eine einfache Bestattung.

Kann ich Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?

Teilweise, als außergewöhnliche Belastung, soweit die Kosten den Nachlass übersteigen und angemessen sind. Die zumutbare Belastung wird abgezogen. Fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Wie lange habe ich Zeit, mich zu entscheiden?

Wenig. Die Fristen für Anmeldung und Bestattung sind kurz und je Bundesland verschieden. Genau deshalb lohnt es sich, die Bestattungsart vorher schriftlich festzulegen.

Quellen

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