Alles zur Versicherung: Sterbegeld
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
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Kurz gesagt
Rechnen Sie mit 4.000 bis 12.000 Euro. Eine Feuerbestattung im Urnenreihengrab liegt oft bei 4.000 bis 6.000 Euro, eine Erdbestattung im Wahlgrab schnell bei 8.000 bis 12.000 Euro. Fast immer vergessen wird die Grabpflege: über die Ruhezeit von meist 20 Jahren kommen noch einmal 1.800 bis 7.800 Euro dazu.
Richtwerte aus den veröffentlichten Durchschnittspreisen des Bundesverbands Deutscher Bestatter.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bestatterleistungen Erdbestattung | etwa 3.300 Euro einfach bis 6.300 Euro gehoben |
| Bestatterleistungen Feuerbestattung | etwa 3.200 bis 6.000 Euro |
| Bestatterleistungen Seebestattung | etwa 3.500 bis 8.000 Euro |
| Friedhofsgebühr Erdwahlgrab | etwa 1.600 bis 5.200 Euro |
| Friedhofsgebühr Urnenreihengrab | etwa 650 bis 2.100 Euro |
| Friedhofsgebühr anonymes Urnengrab | etwa 700 bis 2.210 Euro |
| Grabstein mit Einfassung und Aufstellung | etwa 650 bis 5.600 Euro |
| Grabpflege über die gesamte Ruhezeit | etwa 1.800 bis 7.800 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026. Friedhofsgebühren sind kommunal geregelt und schwanken von Ort zu Ort erheblich; es gilt die Gebührenordnung Ihres Friedhofs, nicht die Tabelle. Für die Vorsorge rechnen wir Ihnen den passenden Betrag aus.
Rechenbeispiel
So kommt eine mittlere Rechnung zustande, wenn man die späteren Posten mitzählt.
| Bestatterleistungen mittlere Ausstattung | etwa 4.200 Euro |
| Friedhofsgebühr Urnenwahlgrab | etwa 780 bis 4.000 Euro |
| Grabstein mit Einfassung und Aufstellung | etwa 650 bis 5.600 Euro |
| Grabpflege über die Ruhezeit | etwa 1.800 bis 7.800 Euro |
Zusammen etwa 7.400 bis 21.600 Euro. Die Bestatterrechnung ist darin der kleinere Teil.
Der Preis entsteht aus zwei getrennten Rechnungen: der des Bestattungshauses und der der Friedhofsverwaltung. Dazu kommen Steinmetz und Grabpflege, die viele erst Monate später auf dem Tisch haben.
Die Feuerbestattung ist fast immer günstiger als die Erdbestattung, aber nicht wegen des Bestatters. Der Unterschied liegt bei der Friedhofsgebühr, weil ein Urnengrab kleiner ist. Bei der Seebestattung entfallen Friedhofsgebühr, Grabstein und Grabpflege vollständig.
| Bestattungsart | Bestatterleistungen | Friedhofsgebühren |
|---|---|---|
| Erdbestattung | etwa 3.300 bis 6.300 Euro | etwa 1.300 bis 5.200 Euro |
| Feuerbestattung | etwa 3.200 bis 6.000 Euro | etwa 650 bis 4.000 Euro |
| Baumbestattung | wie Feuerbestattung | etwa 1.200 bis 3.000 Euro |
| Seebestattung | etwa 3.500 bis 8.000 Euro | keine |
| Anonymes Urnengrab | wie Feuerbestattung | etwa 700 bis 2.210 Euro |
Das Bestattungshaus rechnet Überführung, hygienische Versorgung, Sarg oder Urne, Behördengänge und die Trauerfeier ab. Was davon vorgeschrieben ist und was Wunsch, steht selten nebeneinander auf dem Angebot. Fragen Sie bei jedem Posten nach.
Die Friedhofsverwaltung verlangt getrennt davon eine Gebühr für das Nutzungsrecht am Grab, in der Regel für 20 Jahre. Der Steinmetz stellt Grabstein, Einfassung, Inschrift und Aufstellung in Rechnung. Die Inschrift wird meist je Buchstabe berechnet.
| Posten | Spanne |
|---|---|
| Bestatterleistungen einfache Ausstattung | etwa 3.200 bis 3.500 Euro |
| Bestatterleistungen gehobene Ausstattung | etwa 6.000 bis 8.000 Euro |
| Grabstein | etwa 300 bis 4.000 Euro |
| Einfassung | etwa 200 bis 1.000 Euro |
| Aufstellung durch den Steinmetz | etwa 150 bis 600 Euro |
| Inschrift je Buchstabe | etwa 8 bis 30 Euro |
Das Nutzungsrecht läuft meist 20 Jahre. So lange muss das Grab gepflegt aussehen, sonst mahnt die Friedhofsverwaltung. Über diese Zeit summieren sich die Kosten auf etwa 1.800 bis 7.800 Euro.
Wer selbst pflegt, zahlt nur Pflanzen und Wasser. Wer eine Friedhofsgärtnerei beauftragt, kann den Betrag über einen Dauergrabpflegevertrag einmalig festschreiben. Beides gehört in die Planung, sonst fehlt das Geld den Angehörigen in zehn Jahren.
Bei See- und Baumbestattung entfällt die Grabpflege ganz. Das ist der Grund, warum diese Formen über die Jahre gerechnet oft am günstigsten sind, obwohl die Bestatterrechnung höher aussieht.
Zahlen müssen zuerst die Erben aus dem Nachlass. Reicht er nicht, können nahe Angehörige über die Bestattungspflicht der Bundesländer herangezogen werden, auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben.
Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde Anfang 2004 ersatzlos gestrichen. Geblieben sind Sonderfälle: Hinterbliebene von Beamten, Arbeitsunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung und vereinbarte Leistungen aus privaten Unfallverträgen.
Wenn niemand zahlen kann, übernimmt das Sozialamt eine einfache Bestattung. Trauerfeier, Grabstein oder ein Wahlgrab sind davon nicht gedeckt.
Der größte Hebel ist nicht der Sarg, sondern die Grabart. Ein Urnenreihengrab statt eines Erdwahlgrabs spart bei der Friedhofsgebühr bis zu mehreren tausend Euro und danach die gesamte Grabpflege.
Der zweite Hebel ist das schriftliche Angebot mit Einzelposten. Zwei Häuser rufen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Preise auf. Eine Pauschale ohne Aufschlüsselung lässt sich nicht vergleichen.
Sparen Sie nicht an der Vorsorge selbst. Wer nichts festlegt, überlässt die Entscheidung Angehörigen in den schlechtesten 48 Stunden ihres Lebens, und dann wird selten günstig entschieden.
Fragen und Antworten
Am wenigsten kostet eine Feuerbestattung im anonymen Urnengrab. Die Friedhofsgebühr beginnt bei etwa 700 Euro, dazu kommen Bestatterleistungen ab etwa 3.200 Euro. Trauerfeier, Grabstein und Grabpflege entfallen.
Meistens ja, aber nicht wegen des Bestattungshauses: dessen Leistungen kosten ähnlich viel. Der Unterschied liegt bei der Friedhofsgebühr, die für ein Urnengrab bei etwa 650 bis 4.000 Euro liegt statt bei 1.300 bis 5.200 Euro.
Über die gesamte Ruhezeit von meist 20 Jahren etwa 1.800 bis 7.800 Euro, je nach Grabgröße und Leistungsumfang. Wer selbst pflegt, zahlt nur Pflanzen und Wasser.
Für die meisten nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit Anfang 2004 kein Sterbegeld mehr. Ansprüche bestehen noch bei Arbeitsunfällen über die gesetzliche Unfallversicherung und für Hinterbliebene von Beamten.
Zuerst die Erben aus dem Nachlass. Reicht er nicht und können auch die nach Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen nicht zahlen, übernimmt das Sozialamt eine einfache Bestattung.
Teilweise, als außergewöhnliche Belastung, soweit die Kosten den Nachlass übersteigen und angemessen sind. Die zumutbare Belastung wird abgezogen. Fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Wenig. Die Fristen für Anmeldung und Bestattung sind kurz und je Bundesland verschieden. Genau deshalb lohnt es sich, die Bestattungsart vorher schriftlich festzulegen.
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