Alles zur Versicherung: Sterbegeld
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
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Kurz gesagt
Die Sterbegeldversicherung zahlt oft innerhalb von ein bis zwei Wochen aus, wenn Bezugsrecht, Sterbeurkunde und Versicherungsschein klar vorliegen. Wie schnell es geht, hängt vor allem an den Unterlagen. Fällig ist das Geld nach § 14 VVG, sobald der Versicherer den Fall geprüft hat. Dauert die Prüfung länger als einen Monat, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen.
Richtwerte zu Summe, Beitrag und Kosten, die bis zur Auszahlung überbrückt werden müssen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Sterbegeldversicherung, Eintritt mit 60, Summe 7.000 Euro | etwa 35 bis 39 Euro im Monat |
| Sterbegeldversicherung, Eintritt mit 70, Summe 7.000 bis 8.000 Euro | etwa 54 bis 63 Euro im Monat |
| Feuerbestattung im Urnenreihengrab | etwa 4.000 bis 6.000 Euro |
| Erdbestattung im Wahlgrab | etwa 8.000 bis 12.000 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Kostenübersichten.
Die Dauer von ein bis zwei Wochen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Die Mutter stirbt am Montag. Die Tochter ist namentlich eingetragen und meldet den Fall am Mittwoch.
| Meldung mit Versicherungsnummer | Tag 3 |
| Sterbeurkunde vom Standesamt | Tag 5 |
| Prüfung beim Versicherer | einige Tage |
| Auszahlung von 7.000 Euro | etwa Tag 10 bis 15 |
Rund zwei Wochen nach dem Tod ist das Geld da. Ohne Bezugsrecht hätte allein der Erbschein Wochen gekostet. Die Tage sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Nach § 14 VVG sind Geldleistungen des Versicherers fällig, wenn er die zur Feststellung des Versicherungsfalls und der Leistung nötigen Erhebungen beendet hat. Eine feste Tagesfrist steht dort nicht. Sind die Erhebungen einen Monat nach der Meldung nicht beendet, können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe dessen verlangen, was der Versicherer mindestens zahlen muss.
Verzögern Sie selbst die Prüfung, etwa weil Unterlagen fehlen, läuft diese Monatsfrist nicht weiter. Schnelle, vollständige Unterlagen sind deshalb der wichtigste Hebel.
Die Sterbegeldversicherung prüft bei normalen Fällen wenig. Länger dauert es, wenn der Vertrag jung ist oder niemand eingetragen ist.
| Situation | Wirkung auf die Dauer |
|---|---|
| Person namentlich bezugsberechtigt | schnell, kein Erbnachweis |
| Niemand eingetragen oder „die Erben“ | langsam, Erbnachweis nötig |
| Tod in der Wartezeit | Prüfung der Todesursache, meist nur Beitragsrückzahlung |
| Vertrag mit Gesundheitsfragen, erst kurz gelaufen | Prüfung der Angaben beim Abschluss möglich |
| Unfalltod mit Doppelleistung | Nachweis des Unfalls nötig |
Viele Tarife ohne Gesundheitsfragen haben eine Wartezeit von 6 bis 36 Monaten. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, gibt es meist nicht die volle Summe, sondern die eingezahlten Beiträge zurück. Das ist eine Frage der Höhe, nicht der Geschwindigkeit. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zur Wartezeit.
Ein großer Vorteil der Sterbegeldversicherung liegt in der Zeit: Mit namentlichem Bezugsrecht kommt das Geld, ohne dass jemand auf Erbschein oder Freigabe eines Kontos warten muss. Ein Sparkonto des Verstorbenen ist dagegen oft gesperrt, bis die Erben nachgewiesen sind. Wer die Beerdigung nicht vorstrecken kann, sollte darauf achten.
Die Rechnung kommt oft vor dem Geld. Ist die Leistung an das Bestattungshaus abgetreten, rechnet es direkt mit dem Versicherer ab und Angehörige müssen nichts vorlegen. Ohne Abtretung können Sie den Bestatter bitten, die Rechnung bis zur Auszahlung zu stunden, und ihm die Meldung beim Versicherer zeigen.
Gibt es genug Erspartes, auf das die Angehörigen sofort zugreifen können, etwa über eine Kontovollmacht über den Tod hinaus, ist es gleich, ob die Versicherung nach einer oder nach vier Wochen zahlt. Dann zählt nur, dass die Summe stimmt.
Fragen und Antworten
Bis die nötigen Erhebungen beendet sind.
Nach einem Monat können Sie eine Abschlagszahlung verlangen, § 14 VVG.
Oft ja, wenn die Unterlagen schnell vorliegen.
Sicher ist es nur mit einer Abtretung an den Bestatter.
Das regelt Ihr Bedingungswerk.
Fragen Sie bei der Meldung nach der genauen Liste.
Meist gibt es die eingezahlten Beiträge zurück, nicht die volle Summe.
Bei Unfalltod zahlen viele Tarife sofort voll.
Ist der Versicherer in Verzug, schuldet er Verzugszinsen.
Eine Vereinbarung, die ihn davon befreit, ist nach § 14 Absatz 3 VVG unwirksam.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Alles zur Versicherung: Sterbegeld
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
Brauche ich für die Auszahlung der Sterbegeldversicherung einen Erbschein?
Meist nicht. Ist eine Person namentlich als Bezugsberechtigte eingetragen, brauche ich für di …
Gibt es eine Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung?
Ja, bei den meisten Tarifen ohne Gesundheitsfragen. Sie dauert meist 6 bis 36 Monate. Stirbt …
Muss das Sterbegeld für die Beerdigung verwendet werden?
Nein. Das Sterbegeld aus einer privaten Sterbegeldversicherung muss nicht für die Beerdigung …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
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