Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Brauchen Menschen mit Demenz eine Haftpflichtversicherung?

Kurz gesagt

Ja, Menschen mit Demenz brauchen eine Haftpflichtversicherung. Solange sie noch einsichtsfähig sind, haften sie voll. Ist die freie Willensbestimmung krankhaft ausgeschlossen, haften sie nach § 827 BGB nicht, und Geschädigte gehen oft leer aus. Ein Tarif mit Klausel für deliktunfähige Personen zahlt dann trotzdem. Eine Privathaftpflicht kostet etwa 40 bis 120 Euro im Jahr.

Brauchen Menschen mit Demenz eine Haftpflichtversicherung?

Was es kostet

Was eine Privathaftpflicht für Menschen mit Demenz und ihre Partner kostet.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht für eine Person, mindestens 10 Millionen Euro Deckungetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht für Familie oder Paaretwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Selbstbeteiligung je Schaden in der Privathaftpflicht0 bis 250 Euro

Richtwerte aus veröffentlichten Marktübersichten, Stand 2026.

Eine Klausel für deliktunfähige Personen kann den Beitrag leicht erhöhen;

Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Vater mit fortgeschrittener Demenz dreht im Mehrfamilienhaus den Wasserhahn auf

Der Vater lebt allein, die Tochter ist rechtliche Betreuerin. Das Wasser läuft in die Wohnung darunter, Schaden rund 6.000 Euro.

Haftung des Vatersentfällt nach § 827 BGB
Haftung der Tochternur bei verletzter Aufsichtspflicht
Haftpflicht ohne Klauselwehrt die Forderung ab
Haftpflicht mit Klausel für deliktunfähige Personenzahlt bis zur Teilsumme

Mit Klausel bekommt der Nachbar sein Geld ohne Streit. Ohne Klausel muss er sich an seine eigene Hausrat- und Gebäudeversicherung halten.

Wann Menschen mit Demenz selbst haften

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen (§ 823 BGB). Das gilt auch bei einer beginnenden Demenz. Nach § 827 BGB ist aber nicht verantwortlich, wer in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit handelt, der die freie Willensbestimmung ausschließt.

Bei fortgeschrittener Demenz ist das oft der Fall. Schwierig sind schwankende Verläufe: Wer in einem lichten Moment handelt, haftet. Darüber wird nach einem Schaden häufig gestritten, auch mit Gutachten.

Was Geschädigte bekommen und was Angehörige riskieren

Haftet der Mensch mit Demenz nicht, kann der Geschädigte nach § 829 BGB trotzdem Ersatz verlangen, wenn die Billigkeit es erfordert und ihm genug zum Leben bleibt. Das ist die Ausnahme, kein Regelfall.

Angehörige haften nach § 832 BGB, wenn sie kraft Gesetzes oder Vertrags zur Aufsicht verpflichtet sind und diese verletzt haben. Eine automatische Aufsichtspflicht unter Eheleuten gibt es nicht. Wer aber rechtlicher Betreuer mit Personensorge ist, kann in der Pflicht stehen.

Die Klausel für deliktunfähige Personen

Ohne Haftung zahlt eine Privathaftpflicht nichts, denn sie deckt nur gesetzliche Ansprüche. Viele Tarife enthalten deshalb eine Klausel, nach der sie auch Schäden deliktunfähiger Erwachsener ersetzen, meist bis zu einer Teilsumme. Fragen Sie gezielt danach, wenn ein Mensch mit Demenz versichert ist.

Die Klausel schützt vor allem das Verhältnis zu Nachbarn, Mitbewohnern im Heim oder Bekannten: Sie bleiben nicht auf dem Schaden sitzen, und der Streit über lichte Momente entfällt.

Familienvertrag, eigener Vertrag oder Heim

Ehepartner sind in der Privathaftpflicht des anderen mitversichert. Lebt dagegen ein Elternteil mit Demenz bei den Kindern, ist er nach den Musterbedingungen nicht mitversichert und braucht einen eigenen Vertrag. Schäden unter Angehörigen im selben Haushalt sind dort ohnehin ausgeschlossen.

Auch nach dem Umzug ins Pflegeheim sollte die Haftpflicht weiterlaufen, etwa für ein zerstörtes Hörgerät einer Mitbewohnerin. Eine Haftpflicht für Menschen mit Demenz brauchen Sie nur dann nicht, wenn ein bestehender Familienvertrag sie schon einschließt.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob die betroffene Person schon über den Partner mitversichert ist.
  2. In den Bedingungen nach Schäden durch deliktunfähige Personen suchen.
  3. Bei einem neuen Antrag alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.
  4. Die Teilsumme der Klausel mit möglichen Schäden vergleichen.
  5. Den Vertrag beim Umzug ins Heim weiterlaufen lassen.

Checkliste

  • Eigene oder mitversicherte Privathaftpflicht für die erkrankte Person
  • Klausel für deliktunfähige Personen mit ausreichender Teilsumme
  • Mietsachschäden eingeschlossen, auch für ein Heimzimmer
  • Privathaftpflicht der Betreuerin oder des Betreuers geprüft
  • Unterlagen zum Vertrag beim Betreuer griffbereit

Häufige Fehler

  • Die Haftpflicht nach der Diagnose kündigen, weil die Person ja nicht mehr haftet
  • Gesundheitsfragen im Antrag falsch beantworten
  • Annehmen, ein Elternteil im eigenen Haushalt sei im Familienvertrag mitversichert
  • Den Vertrag beim Heimeinzug auslaufen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Haften Menschen mit Demenz für Schäden?

In frühen Stadien ja.

Ist die freie Willensbestimmung krankhaft ausgeschlossen, haften sie nach § 827 BGB nicht.

Haften Angehörige für Menschen mit Demenz?

Nur,

wenn sie zur Aufsicht verpflichtet sind und diese verletzt haben,

etwa als rechtliche Betreuer mit Personensorge.

Muss ich die Demenz dem Versicherer melden?

Bei einem neuen Antrag müssen Sie die Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten.

Bei einem laufenden Vertrag hängt eine Mitteilungspflicht vom Bedingungswerk ab.

Was ist eine Demenzklausel?

Eine Regel im Tarif, nach der die Haftpflicht auch Schäden deliktunfähiger Erwachsener zahlt,

obwohl rechtlich kein Anspruch besteht.

Ist eine Haftpflichtversicherung im Pflegeheim noch nötig?

Ja.

Auch dort kann ein Mensch mit Demenz Sachen anderer beschädigen oder einen Feuerwehreinsatz

auslösen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Privathaftpflicht

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Privathaftpflichtversicherung

Zum Beispiel berufliche Schlüssel, Drohne, kleines Boot, Ferienwohnung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.