Alles zur Versicherung: Pflegezusatz
Brauche ich eine Pflegezusatzversicherung?
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Kurz gesagt
Gibt es eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung? Ja, auf zwei Wegen: die geförderte Pflege-Bahr, die jeden Volljährigen ohne bisherige Pflegeleistungen annehmen muss, und Gruppenverträge über den Arbeitgeber. Die Pflege-Bahr kostet mit Zulage ab 15 Euro im Monat, hat aber bis zu fünf Jahre Wartezeit und oft nur 600 Euro Leistung in Pflegegrad 5.
Beitrags- und Leistungsbeispiele aus veröffentlichten Tarifdaten und dem Gesetz.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Pflege-Bahr, Einstieg mit 25 | 15 Euro im Monat inklusive Zulage, rund 918 Euro in Pflegegrad 5 |
| Pflege-Bahr, Einstieg mit 50 | rund 23 Euro im Monat inklusive Zulage, 600 Euro in Pflegegrad 5 |
| Gesetzliche Mindestleistung Pflege-Bahr | 600 Euro im Monat in Pflegegrad 5 |
Pflege-Bahr-Beiträge nach einem veröffentlichten Tarifbeispiel, Stand Oktober 2026.
Ihr Beitrag hängt vom Eintrittsalter ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So sieht der Weg über die Pflege-Bahr aus, wenn kein normaler Tarif annimmt.
| Beitrag Pflege-Bahr inklusive 5 Euro Zulage | etwa 23 bis 26 Euro im Monat |
| Leistung in Pflegegrad 5 | 600 Euro im Monat |
| Leistung in Pflegegrad 3 (oft 30 Prozent) | etwa 180 Euro im Monat |
| Wartezeit | bis zu 5 Jahre, Leistung also frühestens mit 57 |
Für rund 20 Euro Eigenanteil im Monat gibt es einen kleinen, aber sicheren Sockel. Die Lücke im Heim von über 3.000 Euro im Monat deckt er nur zum Teil.
Bei einer normalen Pflegezusatzversicherung fragt der Versicherer nach Krankheiten, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre. Wer Diabetes, eine Herzerkrankung oder eine psychische Erkrankung angibt, wird oft abgelehnt oder zahlt einen Zuschlag. Ohne Gesundheitsprüfung entfällt dieser Fragebogen ganz.
Der Preis dafür sind Grenzen bei Leistung und Wartezeit. Ein Tarif, der jeden aufnimmt, muss auch die Kranken einkalkulieren. Deshalb gibt es eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung nur in wenigen, klar geregelten Formen.
Die Tabelle zeigt, welche Form der Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen zu haben ist und wo die Grenzen liegen.
| Weg | Gesundheitsfragen | Wichtigste Grenze |
|---|---|---|
| Pflege-Bahr, staatlich gefördert | keine | bis 5 Jahre Wartezeit, Leistung oft nur 600 Euro in Pflegegrad 5 |
| Gruppenvertrag über den Arbeitgeber | keine für den Grundschutz | nur für Beschäftigte, Aufstockung meist mit Prüfung |
| Normaler Pflegetagegeldtarif | ja, ausführlich | Ablehnung oder Zuschlag bei Vorerkrankungen |
| Bereits pflegebedürftig | nicht relevant | kein Abschluss mehr möglich |
Das Gesetz verpflichtet Versicherer mit einem förderfähigen Tarif, jeden Volljährigen in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung aufzunehmen, der noch keine Pflegeleistungen bezieht oder bezogen hat. Risikoprüfung, Zuschläge und Leistungsausschlüsse sind verboten. Sie zahlen mindestens 10 Euro im Monat, der Staat legt 5 Euro dazu.
Die Wartezeit darf bis zu fünf Jahre betragen; bei manchen Tarifen entfällt sie nach einem Unfall. Wer mit 50 einsteigt, bekommt meist nur die gesetzliche Mindestleistung von 600 Euro in Pflegegrad 5. Mehr zur Förderung und für wen sie sich rechnet, steht auf unserer Seite zur Pflege-Bahr.
Manche Arbeitgeber und ganze Branchen schließen eine betriebliche Pflegezusatzversicherung für alle Beschäftigten ab. Weil die Gruppe groß ist, verzichtet der Versicherer beim Grundschutz auf Gesundheitsfragen. Beitrag und Leistung legt der jeweilige Gruppenvertrag fest, fragen Sie die aktuellen Werte bei Ihrem Arbeitgeber nach.
Fragen Sie in der Personalabteilung, ob es so einen Gruppenvertrag gibt. Achten Sie darauf, was beim Jobwechsel oder im Ruhestand passiert und ob Aufstockungen oder Angehörige wieder Gesundheitsfragen auslösen.
Eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen sinnvoll, die bei normalen Tarifen keinen Vertrag bekommen. Für sie ist die Pflege-Bahr oft die einzige private Pflegevorsorge.
Wer gesund ist, fährt mit einem normalen Tarif fast immer besser: höhere Leistung je Euro, Leistung auch in Pflegegrad 2 und 3, keine lange Wartezeit. Beides lässt sich kombinieren, etwa eine Pflege-Bahr als Sockel und einen normalen Tarif obendrauf.
Wer schon Leistungen der Pflegekasse bekommt, kann keine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung mehr abschließen, auch keine Pflege-Bahr. Wer kaum Vermögen hat und im Pflegefall ohnehin Sozialhilfe bräuchte, gewinnt mit einer kleinen Leistung von 600 Euro wenig.
Und wer mit Rente und Vermögen einen Heimplatz über Jahre selbst tragen kann, braucht keine Pflegezusatzversicherung, mit oder ohne Prüfung.
Fragen und Antworten
Ja, eine Höchstgrenze beim Alter gibt es nicht.
Der Beitrag ist dann aber hoch, und die Wartezeit läuft trotzdem.
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten,
und im Pflegefall gibt es kein Geld.
Dann lieber den Weg ohne Prüfung wählen.
Ja, eine frühere Ablehnung spielt keine Rolle, solange Sie noch keine Pflegeleistungen beziehen.
Oft lassen sich Angehörige mitversichern, dann meist mit Gesundheitsfragen.
Das regelt der jeweilige Gruppenvertrag.
In der Regel ist er ein geldwerter Vorteil.
Wie er bei Ihnen behandelt wird, klären Sie mit der Lohnabrechnung oder Ihrer Steuerberatung.
Ja, manche Tarife fragen nur nach wenigen schweren Erkrankungen.
Das ist keine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung,
kann aber bei leichten Vorerkrankungen passen.
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