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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Reiseversicherung

Gibt es eine Reiserücktrittsversicherung ohne Angabe von Gründen?

Kurz gesagt

In Deutschland praktisch nicht. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei versicherten Gründen wie schwerer Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen oder Jobverlust; Angst oder Unlust sind ausgeschlossen. Gängige Tarifübersichten nennen keinen Tarif ohne Angabe von Gründen. In Spanien gibt es solche Zusätze, sie erstatten nur 60 bis 75 Prozent. Flexibel bleiben Sie eher mit kostenlos stornierbaren Buchungen.

Gibt es eine Reiserücktrittsversicherung ohne Angabe von Gründen?

Was es kostet

Richtwerte für klassische Reiserücktrittsversicherungen in Deutschland und für den Zusatz in Spanien.

BeispielRichtwert
Police für eine Reise, Anteil am Reisepreismeist 3 bis 8 Prozent
Einzelvertrag, Versicherungssumme 2.000 Euro, ohne Selbstbehalt, unter 66 Jahrenetwa 74 Euro
Einzelvertrag, Versicherungssumme 3.000 Euro, ohne Selbstbehalt, unter 66 Jahrenetwa 96 Euro
Reise für 2.500 Euro, 28 Jahre, Einzelvertragetwa 97 bis 170 Euro
Selbstbehalt in Tarifen mit Selbstbeteiligung20 Prozent, mindestens 25 Euro je Person
Zusatz für jeden Grund in SpanienErstattung 60 bis 75 Prozent

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifen und Tests.

Die Stornopauschale im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Pauschalreise für 2.000 Euro, Absage aus Unlust

Sie sagen vier Wochen vor Abflug ab, weil Ihnen der Urlaub nicht mehr passt. Sie haben eine klassische Reiserücktrittsversicherung.

Stornopauschale des Veranstalters vier Wochen vorheretwa 25 bis 40 Prozent, also 500 bis 800 Euro
Leistung der Reiserücktrittsversicherung0 Euro, kein versicherter Grund
Mit Zusatz für jeden Grund wie in Spanien, 70 Prozent Erstattung350 bis 560 Euro zurück
Hotel mit kostenloser Stornierung bei Einzelbuchung0 Euro Stornokosten

Ohne versicherten Grund zahlen Sie die Stornopauschale selbst. Flexibel bleiben Sie nur über flexible Buchungen oder rechtzeitige Absage.

Was die Reiserücktrittsversicherung zahlt und was nicht

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten nur, wenn ein Grund aus der Liste der Bedingungen vorliegt. Typisch sind unerwartete schwere Erkrankung, Unfall, Tod eines Angehörigen, Schwangerschaftskomplikationen, unerwarteter Jobverlust, eine Wiederholungsprüfung oder ein großer Schaden an Ihrem Eigentum.

Ausdrücklich nicht versichert sind Stornierungen aus Angst oder Unlust, wegen Krieg oder einer Reisewarnung, und Gründe, die beim Abschluss schon bekannt waren. Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Angabe von Gründen nennen gängige Tarifübersichten in Deutschland nicht. Umfangreichere Tarife nennen nur mehr Gründe, etwa Kurzarbeit oder eine Panne mit dem eigenen Auto auf dem Weg.

RücktrittsgrundVersichert?
Schwere Krankheit, Unfall, Tod in der Familieja
Unerwarteter Jobverlustja
Wiederholungsprüfung, Kurzarbeitje nach Tarif
Panne oder Unfall mit dem eigenen Auto auf dem Wegje nach Tarif
Angst vor dem Fliegen, vor Unruhen oder einer Pandemienein
Keine Lust mehr, anderer Terminnein

Zurücktreten dürfen Sie immer, es kostet nur

Von einer Pauschalreise dürfen Sie vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten, ohne einen Grund zu nennen. Das regelt § 651h BGB. Der Veranstalter verliert den Reisepreis, darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen, meist als Stornopauschale, die steigt, je näher der Reisebeginn rückt. Auf Verlangen muss er die Höhe begründen.

Keine Entschädigung darf er verlangen, wenn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen, etwa eine Naturkatastrophe. Dann bekommen Sie Ihr Geld ohne Versicherung zurück.

Was es im Ausland gibt

In Spanien verkaufen Versicherer einen Zusatz für die Stornierung aus jedem Grund. Er erstattet nur einen Teil, meist 60 bis 75 Prozent, und muss kurz nach der Buchung abgeschlossen werden.

Das zeigt den Preis der Freiheit: Selbst dort, wo es den Zusatz gibt, bleibt ein Viertel bis gut ein Drittel der Stornokosten bei Ihnen. Wer maximale Flexibilität will, plant sie besser über die Buchung selbst als über die Versicherung.

Flexibel bleiben ohne Versicherung

Für Hotels und Ferienwohnungen gibt es oft Raten mit kostenloser Stornierung bis kurz vor Anreise. Sie kosten meist etwas mehr, schützen aber genau in den Fällen, die keine Versicherung deckt. Bei Flügen und Bahn hängen Umbuchung und Erstattung von der gebuchten Tarifklasse ab.

Bei einer Pauschalreise lohnt ein Blick in die Stornostaffel des Veranstalters vor der Buchung. Wer früh absagt, zahlt weniger, denn die Pauschalen richten sich nach dem Zeitraum bis zum Reisebeginn.

Wann Sie keine Reiserücktrittsversicherung brauchen

Bei günstigen Reisen, die Sie kostenlos stornieren können, ist eine Reiserücktrittsversicherung überflüssig. Auch wer die Stornokosten verschmerzen kann, kann darauf verzichten.

Sinnvoll ist sie bei teuren Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Familienurlauben, wenn eine Krankheit realistisch ist. Gegen das Risiko, einfach keine Lust mehr zu haben, hilft sie nicht.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Buchung die Stornostaffel des Veranstalters lesen.
  2. Wo möglich Raten mit kostenloser Stornierung wählen.
  3. Reiserücktrittsversicherung für teure Reisen mit Krankheitsrisiko abschließen.
  4. Umfangreicheren Tarif prüfen, wenn Ihnen Gründe wie Prüfung oder Autopanne wichtig sind.
  5. Bei Absage früh stornieren, weil die Pauschale mit der Zeit steigt.

Checkliste

  • Stornostaffel bekannt
  • Kostenlos stornierbare Buchungen genutzt
  • Versicherte Gründe gelesen
  • Selbstbehalt bekannt
  • Police rechtzeitig nach der Buchung abgeschlossen
  • Bei Ereignissen am Reiseziel § 651h Abs. 3 BGB geprüft

Häufige Fehler

  • Erwarten, die Versicherung zahle auch bei Unlust
  • Aus Angst vor Unruhen stornieren und auf Erstattung hoffen
  • Zu spät absagen und die höchste Stornostufe zahlen
  • Bei Naturkatastrophe am Ziel die Stornogebühr klaglos zahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich eine Pauschalreise ohne Grund absagen?

Ja, jederzeit vor Reisebeginn.

Der Veranstalter darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen, meist als Stornopauschale.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Angst vor Terror?

In der Regel nein.

Angst ist kein versicherter Grund.

Gibt es am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände,

können Sie aber nach § 651h BGB kostenlos zurücktreten.

Gibt es in Deutschland einen Tarif für jeden Grund?

Gängige Tarifübersichten nennen keinen.

Umfangreichere Tarife erweitern nur die Liste der versicherten Gründe.

Lohnt sich ein umfangreicherer Tarif?

Wenn Ihnen zusätzliche Gründe wie Prüfungswiederholung, Kurzarbeit oder Autopanne wichtig sind.

Gegen Unlust hilft auch er nicht.

Was ist mit Flugtickets ohne Pauschalreise?

Ob Sie umbuchen oder erstattet bekommen, hängt von der Tarifklasse ab.

Prüfen Sie die Tarifbedingungen vor dem Kauf.

Quellen

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