Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
In Deutschland praktisch nicht. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei versicherten Gründen wie schwerer Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen oder Jobverlust; Angst oder Unlust sind ausgeschlossen. Gängige Tarifübersichten nennen keinen Tarif ohne Angabe von Gründen. In Spanien gibt es solche Zusätze, sie erstatten nur 60 bis 75 Prozent. Flexibel bleiben Sie eher mit kostenlos stornierbaren Buchungen.
Richtwerte für klassische Reiserücktrittsversicherungen in Deutschland und für den Zusatz in Spanien.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Police für eine Reise, Anteil am Reisepreis | meist 3 bis 8 Prozent |
| Einzelvertrag, Versicherungssumme 2.000 Euro, ohne Selbstbehalt, unter 66 Jahren | etwa 74 Euro |
| Einzelvertrag, Versicherungssumme 3.000 Euro, ohne Selbstbehalt, unter 66 Jahren | etwa 96 Euro |
| Reise für 2.500 Euro, 28 Jahre, Einzelvertrag | etwa 97 bis 170 Euro |
| Selbstbehalt in Tarifen mit Selbstbeteiligung | 20 Prozent, mindestens 25 Euro je Person |
| Zusatz für jeden Grund in Spanien | Erstattung 60 bis 75 Prozent |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifen und Tests.
Die Stornopauschale im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Sie sagen vier Wochen vor Abflug ab, weil Ihnen der Urlaub nicht mehr passt. Sie haben eine klassische Reiserücktrittsversicherung.
| Stornopauschale des Veranstalters vier Wochen vorher | etwa 25 bis 40 Prozent, also 500 bis 800 Euro |
| Leistung der Reiserücktrittsversicherung | 0 Euro, kein versicherter Grund |
| Mit Zusatz für jeden Grund wie in Spanien, 70 Prozent Erstattung | 350 bis 560 Euro zurück |
| Hotel mit kostenloser Stornierung bei Einzelbuchung | 0 Euro Stornokosten |
Ohne versicherten Grund zahlen Sie die Stornopauschale selbst. Flexibel bleiben Sie nur über flexible Buchungen oder rechtzeitige Absage.
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten nur, wenn ein Grund aus der Liste der Bedingungen vorliegt. Typisch sind unerwartete schwere Erkrankung, Unfall, Tod eines Angehörigen, Schwangerschaftskomplikationen, unerwarteter Jobverlust, eine Wiederholungsprüfung oder ein großer Schaden an Ihrem Eigentum.
Ausdrücklich nicht versichert sind Stornierungen aus Angst oder Unlust, wegen Krieg oder einer Reisewarnung, und Gründe, die beim Abschluss schon bekannt waren. Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Angabe von Gründen nennen gängige Tarifübersichten in Deutschland nicht. Umfangreichere Tarife nennen nur mehr Gründe, etwa Kurzarbeit oder eine Panne mit dem eigenen Auto auf dem Weg.
| Rücktrittsgrund | Versichert? |
|---|---|
| Schwere Krankheit, Unfall, Tod in der Familie | ja |
| Unerwarteter Jobverlust | ja |
| Wiederholungsprüfung, Kurzarbeit | je nach Tarif |
| Panne oder Unfall mit dem eigenen Auto auf dem Weg | je nach Tarif |
| Angst vor dem Fliegen, vor Unruhen oder einer Pandemie | nein |
| Keine Lust mehr, anderer Termin | nein |
Von einer Pauschalreise dürfen Sie vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten, ohne einen Grund zu nennen. Das regelt § 651h BGB. Der Veranstalter verliert den Reisepreis, darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen, meist als Stornopauschale, die steigt, je näher der Reisebeginn rückt. Auf Verlangen muss er die Höhe begründen.
Keine Entschädigung darf er verlangen, wenn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen, etwa eine Naturkatastrophe. Dann bekommen Sie Ihr Geld ohne Versicherung zurück.
In Spanien verkaufen Versicherer einen Zusatz für die Stornierung aus jedem Grund. Er erstattet nur einen Teil, meist 60 bis 75 Prozent, und muss kurz nach der Buchung abgeschlossen werden.
Das zeigt den Preis der Freiheit: Selbst dort, wo es den Zusatz gibt, bleibt ein Viertel bis gut ein Drittel der Stornokosten bei Ihnen. Wer maximale Flexibilität will, plant sie besser über die Buchung selbst als über die Versicherung.
Für Hotels und Ferienwohnungen gibt es oft Raten mit kostenloser Stornierung bis kurz vor Anreise. Sie kosten meist etwas mehr, schützen aber genau in den Fällen, die keine Versicherung deckt. Bei Flügen und Bahn hängen Umbuchung und Erstattung von der gebuchten Tarifklasse ab.
Bei einer Pauschalreise lohnt ein Blick in die Stornostaffel des Veranstalters vor der Buchung. Wer früh absagt, zahlt weniger, denn die Pauschalen richten sich nach dem Zeitraum bis zum Reisebeginn.
Bei günstigen Reisen, die Sie kostenlos stornieren können, ist eine Reiserücktrittsversicherung überflüssig. Auch wer die Stornokosten verschmerzen kann, kann darauf verzichten.
Sinnvoll ist sie bei teuren Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Familienurlauben, wenn eine Krankheit realistisch ist. Gegen das Risiko, einfach keine Lust mehr zu haben, hilft sie nicht.
Fragen und Antworten
Ja, jederzeit vor Reisebeginn.
Der Veranstalter darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen, meist als Stornopauschale.
In der Regel nein.
Angst ist kein versicherter Grund.
Gibt es am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände,
können Sie aber nach § 651h BGB kostenlos zurücktreten.
Gängige Tarifübersichten nennen keinen.
Umfangreichere Tarife erweitern nur die Liste der versicherten Gründe.
Wenn Ihnen zusätzliche Gründe wie Prüfungswiederholung, Kurzarbeit oder Autopanne wichtig sind.
Gegen Unlust hilft auch er nicht.
Ob Sie umbuchen oder erstattet bekommen, hängt von der Tarifklasse ab.
Prüfen Sie die Tarifbedingungen vor dem Kauf.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Welche Reiseversicherung brauche ich?
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten, wenn Sie wegen eines versicherten Gru …
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Grund bei Abschluss schon bekannt oder vorhersehbar wa …
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung?
In aller Regel nein. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei einer Reisewarnung nicht, weil …
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Police für eine einzelne Reise kostet meist 3 bis 8 Prozent des Reisepreises, bei 3.000 …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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