Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung
Kurz gesagt
Teilweise. Die Kfz-Haftpflicht können Sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen angeben, bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Meist ist der Rahmen durch Kranken- und Pflegeversicherung schon voll. Teilkasko und Vollkasko sind privat nicht absetzbar. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg samt Selbstbeteiligung zählen zusätzlich als Werbungskosten.
Gesetzliche Grenzen und durchschnittliche Beiträge, die für die Steuerfrage wichtig sind.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen, Angestellte | 1.900 Euro im Jahr |
| Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen, Selbstständige | 2.800 Euro im Jahr |
| Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer | 0,38 Euro je Kilometer |
| Nur Kfz-Haftpflicht, Durchschnitt | etwa 256 bis 290 Euro im Jahr |
| Haftpflicht mit Vollkasko, Durchschnitt | etwa 590 Euro im Jahr |
Höchstbeträge und Pauschale nach § 10 und § 9 Einkommensteuergesetz, Stand Oktober 2026.
Die Zahlen im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Keine Steuerberatung, im Einzelfall hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Rechenbeispiel
Sie zahlen 600 Euro im Jahr für Haftpflicht und Vollkasko und verursachen auf dem Arbeitsweg einen Blechschaden.
| Kfz-Haftpflichtanteil als Vorsorgeaufwand | 280 Euro eingetragen, Wirkung 0 Euro, Rahmen schon voll |
| Vollkaskoanteil | nicht absetzbar |
| Selbstbeteiligung der Vollkasko | 500 Euro als Werbungskosten |
| Steuerersparnis bei 30 Prozent Grenzsteuersatz | etwa 150 Euro, wenn die Werbungskostenpauschale schon überschritten ist |
Der Beitrag selbst bringt steuerlich nichts, die Selbstbeteiligung nach dem Unfall auf dem Arbeitsweg schon.
Das Einkommensteuergesetz zählt Beiträge zu Haftpflichtversicherungen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dazu gehört auch die Kfz-Haftpflicht. Sie tragen den Haftpflichtanteil Ihres Beitrags in die Anlage Vorsorgeaufwand ein, der Anteil steht auf der Beitragsrechnung.
Der Haken: Diese Ausgaben teilen sich einen Höchstbetrag von 1.900 Euro bei Angestellten, Beamten und Rentnern und von 2.800 Euro bei Selbstständigen, die ihre Krankenversicherung allein zahlen. Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zählen immer voll und füllen den Rahmen bei den meisten schon aus. Dann bringt die Kfz-Haftpflicht steuerlich nichts.
| Teil der Kfz-Versicherung | Angestellte | Selbstständige, Auto im Betrieb |
|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | Vorsorgeaufwand, meist ohne Wirkung | Betriebsausgabe |
| Teilkasko, Vollkasko | nicht absetzbar | Betriebsausgabe |
| Selbstbeteiligung nach Unfall auf dem Arbeitsweg | Werbungskosten | Betriebsausgabe |
| Höherstufung nach dem Unfall | nicht absetzbar | über den höheren Beitrag |
Teilkasko und Vollkasko schützen Ihr eigenes Auto, also eine Sache. Das Gesetz nennt als Vorsorgeaufwendungen nur Versicherungen gegen Haftung, Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit und Tod. Die Kasko gehört nicht dazu.
Auch über die Fahrten zur Arbeit können Sie den Kaskobeitrag nicht absetzen. Die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer deckt nach dem Gesetz sämtliche Aufwendungen für den Arbeitsweg ab, also auch Versicherung, Sprit und Werkstatt.
Haben Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, lässt die Finanzverwaltung die Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu. Das gilt auch, wenn Sie selbst schuld waren. Absetzbar sind etwa Reparatur, Abschleppen, Gutachter, Mietwagen, Arztkosten und die Selbstbeteiligung Ihrer Kasko.
Abziehen dürfen Sie nur, was Sie selbst tragen. Zahlt eine Versicherung, rechnen Sie das gegen. Der Bundesfinanzhof hat 2019 anders entschieden, die Finanzverwaltung wendet aber weiter die günstigere Regel an. Die höheren Beiträge nach einer Rückstufung sind keine Unfallkosten.
Gehört das Auto zum Betrieb, ist die ganze Kfz-Versicherung einschließlich Kasko eine Betriebsausgabe. Fahren Sie es auch privat, wird der private Anteil über die Ein-Prozent-Regel oder das Fahrtenbuch wieder versteuert.
Nutzen Sie ein privates Auto nur gelegentlich beruflich, setzen Sie die beruflichen Fahrten mit einer Kilometerpauschale an. Die Kfz-Versicherung steckt dann schon darin und lässt sich nicht noch einmal abziehen.
Sind Sie angestellt und gesetzlich krankenversichert, wirkt sich die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung fast nie aus. Eintragen schadet nicht, die Steuersoftware zeigt Ihnen das Ergebnis sofort.
Mehr sparen Sie bei der Kfz-Versicherung über einen günstigeren Tarif mit gleicher Leistung als über die Steuer. Ein Vergleich zum Wechseltermin bringt oft mehr als jeder Eintrag in der Anlage Vorsorgeaufwand.
Fragen und Antworten
In der Anlage Vorsorgeaufwand bei den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen,
nur den Haftpflichtanteil.
Für gesetzlich versicherte Angestellte fast nie,
weil Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag schon füllen.
Schaden tut der Eintrag nicht.
Nein.
Die Entfernungspauschale deckt alle laufenden Kosten des Arbeitswegs ab, auch die Versicherung.
Ja, wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg oder einer beruflichen Fahrt passierte, als Werbungskosten.
Bei privaten Fahrten nicht.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Was kostet eine Autoversicherung?
Im Durchschnitt zahlen Autofahrer rund 256 bis 290 Euro im Jahr für die reine Haftpflicht, mi …
Was muss ich nach einem Autounfall tun?
Nach einem Autounfall: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten …
Welche Selbstbeteiligung ist bei der Autoversicherung sinnvoll?
Welche Selbstbeteiligung passt, hängt vor allem von Ihrer Rücklage ab. Bewährt hat sich bei d …
Lohnt sich eine Fahrerschutzversicherung?
Lohnt sich eine Fahrerschutzversicherung? Für viele ja, sie kostet oft nur 20 bis 40 Euro im …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen