Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Kann ich die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

Kurz gesagt

Teilweise. Die Kfz-Haftpflicht können Sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen angeben, bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Meist ist der Rahmen durch Kranken- und Pflegeversicherung schon voll. Teilkasko und Vollkasko sind privat nicht absetzbar. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg samt Selbstbeteiligung zählen zusätzlich als Werbungskosten.

Kann ich die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

Was es kostet

Gesetzliche Grenzen und durchschnittliche Beiträge, die für die Steuerfrage wichtig sind.

BeispielRichtwert
Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen, Angestellte1.900 Euro im Jahr
Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen, Selbstständige2.800 Euro im Jahr
Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer0,38 Euro je Kilometer
Nur Kfz-Haftpflicht, Durchschnittetwa 256 bis 290 Euro im Jahr
Haftpflicht mit Vollkasko, Durchschnittetwa 590 Euro im Jahr

Höchstbeträge und Pauschale nach § 10 und § 9 Einkommensteuergesetz, Stand Oktober 2026.

Die Zahlen im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Keine Steuerberatung, im Einzelfall hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Rechenbeispiel

Angestellte, gesetzlich versichert, Auffahrunfall auf dem Weg ins Büro

Sie zahlen 600 Euro im Jahr für Haftpflicht und Vollkasko und verursachen auf dem Arbeitsweg einen Blechschaden.

Kfz-Haftpflichtanteil als Vorsorgeaufwand280 Euro eingetragen, Wirkung 0 Euro, Rahmen schon voll
Vollkaskoanteilnicht absetzbar
Selbstbeteiligung der Vollkasko500 Euro als Werbungskosten
Steuerersparnis bei 30 Prozent Grenzsteuersatzetwa 150 Euro, wenn die Werbungskostenpauschale schon überschritten ist

Der Beitrag selbst bringt steuerlich nichts, die Selbstbeteiligung nach dem Unfall auf dem Arbeitsweg schon.

Die Kfz-Haftpflicht als Vorsorgeaufwand

Das Einkommensteuergesetz zählt Beiträge zu Haftpflichtversicherungen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dazu gehört auch die Kfz-Haftpflicht. Sie tragen den Haftpflichtanteil Ihres Beitrags in die Anlage Vorsorgeaufwand ein, der Anteil steht auf der Beitragsrechnung.

Der Haken: Diese Ausgaben teilen sich einen Höchstbetrag von 1.900 Euro bei Angestellten, Beamten und Rentnern und von 2.800 Euro bei Selbstständigen, die ihre Krankenversicherung allein zahlen. Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zählen immer voll und füllen den Rahmen bei den meisten schon aus. Dann bringt die Kfz-Haftpflicht steuerlich nichts.

Teil der Kfz-VersicherungAngestellteSelbstständige, Auto im Betrieb
Kfz-HaftpflichtVorsorgeaufwand, meist ohne WirkungBetriebsausgabe
Teilkasko, Vollkaskonicht absetzbarBetriebsausgabe
Selbstbeteiligung nach Unfall auf dem ArbeitswegWerbungskostenBetriebsausgabe
Höherstufung nach dem Unfallnicht absetzbarüber den höheren Beitrag

Warum die Kasko privat nicht zählt

Teilkasko und Vollkasko schützen Ihr eigenes Auto, also eine Sache. Das Gesetz nennt als Vorsorgeaufwendungen nur Versicherungen gegen Haftung, Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit und Tod. Die Kasko gehört nicht dazu.

Auch über die Fahrten zur Arbeit können Sie den Kaskobeitrag nicht absetzen. Die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer deckt nach dem Gesetz sämtliche Aufwendungen für den Arbeitsweg ab, also auch Versicherung, Sprit und Werkstatt.

Unfallkosten auf dem Arbeitsweg setzen Sie extra ab

Haben Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, lässt die Finanzverwaltung die Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu. Das gilt auch, wenn Sie selbst schuld waren. Absetzbar sind etwa Reparatur, Abschleppen, Gutachter, Mietwagen, Arztkosten und die Selbstbeteiligung Ihrer Kasko.

Abziehen dürfen Sie nur, was Sie selbst tragen. Zahlt eine Versicherung, rechnen Sie das gegen. Der Bundesfinanzhof hat 2019 anders entschieden, die Finanzverwaltung wendet aber weiter die günstigere Regel an. Die höheren Beiträge nach einer Rückstufung sind keine Unfallkosten.

Selbstständige und Firmenwagen

Gehört das Auto zum Betrieb, ist die ganze Kfz-Versicherung einschließlich Kasko eine Betriebsausgabe. Fahren Sie es auch privat, wird der private Anteil über die Ein-Prozent-Regel oder das Fahrtenbuch wieder versteuert.

Nutzen Sie ein privates Auto nur gelegentlich beruflich, setzen Sie die beruflichen Fahrten mit einer Kilometerpauschale an. Die Kfz-Versicherung steckt dann schon darin und lässt sich nicht noch einmal abziehen.

Wann Sie sich das Eintragen sparen können

Sind Sie angestellt und gesetzlich krankenversichert, wirkt sich die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung fast nie aus. Eintragen schadet nicht, die Steuersoftware zeigt Ihnen das Ergebnis sofort.

Mehr sparen Sie bei der Kfz-Versicherung über einen günstigeren Tarif mit gleicher Leistung als über die Steuer. Ein Vergleich zum Wechseltermin bringt oft mehr als jeder Eintrag in der Anlage Vorsorgeaufwand.

Schritt für Schritt

  1. Haftpflichtanteil des Kfz-Beitrags auf der Beitragsrechnung ablesen.
  2. Ihn in der Anlage Vorsorgeaufwand bei den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen eintragen.
  3. Nach einem Unfall auf dem Arbeitsweg alle Rechnungen und die Abrechnung der Versicherung sammeln.
  4. Den selbst getragenen Teil in der Anlage N als Werbungskosten angeben.
  5. Selbstständige: Kfz-Kosten in der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben erfassen.

Checkliste

  • Beitragsrechnung mit getrennten Anteilen für Haftpflicht und Kasko
  • Rechnungen von Werkstatt, Abschleppdienst und Gutachter
  • Abrechnung der Versicherung mit Selbstbeteiligung
  • Nachweis, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte
  • Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regel bei betrieblichem Auto

Häufige Fehler

  • Den ganzen Kfz-Beitrag mit Kasko als Vorsorgeaufwand eintragen
  • Die Kfz-Versicherung neben der Entfernungspauschale noch einmal als Werbungskosten ansetzen
  • Unfallkosten auf dem Arbeitsweg vergessen, weil man die Pauschale schon angibt
  • Kosten ansetzen, die eine Versicherung schon erstattet hat

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wo trage ich die Kfz-Haftpflicht ein?

In der Anlage Vorsorgeaufwand bei den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen,

nur den Haftpflichtanteil.

Lohnt sich das überhaupt?

Für gesetzlich versicherte Angestellte fast nie,

weil Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag schon füllen.

Schaden tut der Eintrag nicht.

Kann ich die Vollkasko absetzen, wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahre?

Nein.

Die Entfernungspauschale deckt alle laufenden Kosten des Arbeitswegs ab, auch die Versicherung.

Kann ich die Selbstbeteiligung von der Steuer absetzen?

Ja, wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg oder einer beruflichen Fahrt passierte, als Werbungskosten.

Bei privaten Fahrten nicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Am genauesten mit HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.