Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Lohnt sich eine Neupreisentschädigung in der Vollkasko?

Kurz gesagt

Lohnt sich eine Neupreisentschädigung in der Vollkasko? Für einen Neuwagen fast immer. Ein neues Auto verliert im ersten Jahr oft rund 25 Prozent an Wert, bei 38.000 Euro Kaufpreis sind das schnell 9.000 Euro, die Ihnen ohne sie nach einem Totalschaden fehlen. Gute Tarife enthalten 12 bis 24 Monate ohne Aufpreis. Für Gebrauchtwagen und Tageszulassungen bringt sie meist nichts.

Lohnt sich eine Neupreisentschädigung in der Vollkasko?

Was es kostet

Zahlen aus veröffentlichten Tarifauswertungen, Rechenbeispielen und Leistungsübersichten.

BeispielRichtwert
Neuwagen 38.000 Euro, Totalschaden nach 8 Monatenrund 38.000 Euro statt rund 29.000 Euro, Unterschied rund 9.000 Euro
Aufpreis für Tarife mit Neupreisentschädigung, Durchschnitt aller Tarifeetwa 10 Prozent, bei den günstigsten Tarifen etwa 1,6 Prozent
Dauer nach Erstzulassungmeist 6 bis 24 Monate, in Premiumtarifen bis 36 Monate
Wertverlust eines Neuwagensim ersten Jahr oft rund 25 Prozent, nach drei Jahren bis 35 bis 40 Prozent

Werte aus öffentlich genannten Auswertungen und Bedingungen, Stand Oktober 2026;

die Aufpreise stammen aus einer Auswertung von Oktober 2024.

Welche Frist und welche Schwelle Ihr Tarif hat, steht in Ihren Bedingungen;

das prüfen wir beim Angebot mit.

Rechenbeispiel

Neuwagen für 38.000 Euro, selbst verschuldeter Totalschaden nach 8 Monaten

Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung, Restwert des Wracks 6.000 Euro.

Ohne Neupreisentschädigung: Wiederbeschaffungswert29.000 Euro
Mit Neupreisentschädigung: Neupreis38.000 Euro
Abzug Restwertminus 6.000 Euro
Abzug Selbstbeteiligungminus 300 Euro

Ohne den Baustein zahlt die Kasko 22.700 Euro, mit ihm 31.700 Euro. Zusammen mit dem Erlös für das Wrack haben Sie 37.700 statt 28.700 Euro für das nächste Auto.

Was die Neupreisentschädigung genau zahlt

Ohne diesen Baustein zahlt die Vollkasko bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl den Wiederbeschaffungswert, also den Preis eines gleichwertigen Gebrauchtwagens am Schadentag, minus Restwert. Mit Neupreisentschädigung bekommen Sie innerhalb der vereinbarten Frist den Neupreis, ebenfalls minus Restwert und Selbstbeteiligung.

Neupreis ist nach den Musterbedingungen nicht Ihr damaliger Kaufpreis, sondern die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag für ein Auto in derselben Ausstattung, abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe. Gibt es das Modell nicht mehr, zählt ein vergleichbares Nachfolgemodell.

Alter des Autos beim TotalschadenOhne NeupreisentschädigungMit Neupreisentschädigung
8 Monate, Neupreis 38.000 EuroWiederbeschaffungswert rund 29.000 EuroNeupreis rund 38.000 Euro
Innerhalb der Frist, aber gebraucht gekauftWiederbeschaffungswertWiederbeschaffungswert, Bedingung nicht erfüllt
Frist abgelaufenWiederbeschaffungswertWiederbeschaffungswert
Schwerer Schaden ab etwa 80 Prozent des NeupreisesReparatur bis Wiederbeschaffungswertin vielen Tarifen Neupreis

Die Bedingungen im Kleingedruckten

Die Musterbedingungen setzen voraus, dass das Auto beim Schaden noch dem gehört, der es als Neufahrzeug vom Händler oder Hersteller gekauft hat. Viele Tarife nehmen Tageszulassungen aus. Mietwagen und Taxen sind nicht erfasst.

Den Betrag über dem Wiederbeschaffungswert zahlt der Versicherer nur, wenn gesichert ist, dass Sie das Geld innerhalb von zwei Jahren für eine Reparatur oder ein anderes Auto verwenden. Wer sich das Geld nur auszahlen lassen will, bekommt den Wiederbeschaffungswert.

Manche Tarife zahlen den Neupreis auch, wenn die Reparatur mindestens einen bestimmten Anteil des Neupreises kostet, oft 80 Prozent. Andere zahlen nur bei echtem Totalschaden oder Diebstahl. Achten Sie auch darauf, ob die Frist beim Diebstahl kürzer ist.

Was sie kostet

Viele günstige Vollkaskotarife enthalten mindestens 12 Monate Neupreisentschädigung ohne Aufpreis. Über alle Tarife hinweg waren Tarife mit diesem Baustein in einer Auswertung im Schnitt rund 10 Prozent teurer, bei den günstigsten Tarifen nur rund 1,6 Prozent.

Längere Fristen von 24 oder 36 Monaten gibt es meist nur in den oberen Tarifstufen. Der Mehrbeitrag dafür fällt bei einem Neuwagen klein aus im Vergleich zu dem, was im Schadenfall fehlt.

Wann sie sich lohnt

Bei einem neuen Auto, das Sie als Erstbesitzer fahren, lohnt sie sich fast immer. Je teurer das Auto und je schneller es an Wert verliert, desto größer ist der Vorteil. Das gilt auch, wenn Sie bar bezahlt haben und nach einem Totalschaden kein Geld für einen neuen Wagen hätten.

Bei Leasing oder Kredit schützt sie in den ersten Monaten mit. Danach ist oft die Restschuld höher als der Wiederbeschaffungswert, und diese Lücke deckt nur eine GAP-Deckung.

Wann Sie sie nicht brauchen

Für Gebrauchtwagen und Tageszulassungen greift sie in den meisten Tarifen nicht. Dort ist eine Kaufpreisentschädigung die passende Variante, die manche Tarife für die ersten 12 bis 24 Monate nach dem Kauf anbieten.

Ist die Frist abgelaufen, bezahlen Sie in einem höheren Tarif nur noch für andere Leistungen. Prüfen Sie dann bei der Verlängerung, ob ein schlankerer Tarif reicht. Auch die beste Neupreisentschädigung ändert nichts an der Rückstufung nach einem selbst verschuldeten Vollkaskoschaden.

Schritt für Schritt

  1. Im Versicherungsschein nachsehen, ob und wie lange Neupreisentschädigung vereinbart ist.
  2. Prüfen, ob Sie als Erstbesitzer gelten und ob Tageszulassungen ausgenommen sind.
  3. Schwelle für den Neupreis bei schweren Schäden vergleichen, etwa 80 Prozent.
  4. Frist beim Diebstahl gesondert prüfen.
  5. Nach Ablauf der Frist den Tarif bei der nächsten Verlängerung überprüfen.

Checkliste

  • Frist mindestens 12, besser 24 Monate
  • Neupreis auch bei schwerem Reparaturschaden
  • Gleiche Frist bei Diebstahl
  • Bei Gebrauchtwagen Kaufpreisentschädigung statt Neupreis
  • GAP-Deckung bei Leasing oder Kredit

Häufige Fehler

  • Den eigenen Kaufpreis für den Neupreis halten, obwohl die Preisempfehlung minus übliche Nachlässe zählt
  • Mit einer Tageszulassung auf den Neupreis vertrauen
  • Sich den Neupreis auszahlen lassen wollen, ohne ein neues Auto zu kaufen
  • Nach Ablauf der Frist weiter für einen teuren Tarif zahlen, ohne zu vergleichen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es die Neupreisentschädigung auch in der Teilkasko?

In manchen Tarifen ja, dann vor allem bei Diebstahl, Brand oder Hagel.

Für einen selbst verschuldeten Unfall brauchen Sie die Vollkasko.

Zahlt die Haftpflicht des Gegners den Neupreis?

In der Regel nicht.

Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert.

Den Neupreis gibt es dort nur in eng begrenzten Ausnahmen bei sehr jungen Autos.

Wird die Sonderausstattung mitbezahlt?

Ja, maßgeblich ist der Neupreis eines Autos in derselben Ausstattung wie Ihres.

Was ist der Unterschied zur Kaufpreisentschädigung?

Die Kaufpreisentschädigung ersetzt bei Gebrauchtwagen für eine begrenzte Zeit den gezahlten

Kaufpreis statt des Wiederbeschaffungswerts.

Gilt die Neupreisentschädigung auch für E-Autos und den Akku?

Ja, manche Tarife nennen den Akku ausdrücklich mit eigener Frist.

Achten Sie darauf, dass der Akku eingeschlossen ist.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Am genauesten mit HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.