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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Muss ich einen Gentest bei der Versicherung angeben?

Kurz gesagt

Muss ich einen Gentest bei der Versicherung angeben? In aller Regel nein. Nach § 18 Gendiagnostikgesetz dürfen Versicherer Ergebnisse früherer Gentests weder verlangen noch verwenden. Ausnahme: Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherung mit mehr als 300.000 Euro Leistung oder 30.000 Euro Jahresrente. Erkrankungen müssen Sie immer angeben.

Muss ich einen Gentest bei der Versicherung angeben?

Was es kostet

Ein Gentest verändert Ihren Beitrag unterhalb der gesetzlichen Grenzen nicht. Bekannte Erkrankungen können dagegen Zuschläge auslösen.

BeispielRichtwert
Risikolebensversicherung, 30 Jahre, Nichtraucher, 200.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitetwa 9 bis 16 Euro im Monat
BU ohne Erschwernis, 30 Jahre, Bürotätigkeitrund 70 Euro im Monat
Zuschlag bei einem angegebenen Wirbelsäulenleidenetwa 25 bis 75 Prozent auf den Normalbeitrag
Grenze für BU-Renten ohne Gentest-Fragebis 30.000 Euro im Jahr, also 2.500 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Die Summen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Gesunde Frau mit erhöhtem Risiko im Gentest

Eine 35-Jährige hat einen Gentest mit erhöhtem Krebsrisiko, ist aber gesund. Sie beantragt eine Risikolebensversicherung und eine BU-Rente.

Risikolebensversicherung über 250.000 EuroGentest nicht angeben
BU-Rente von 2.000 Euro im Monat24.000 Euro im Jahr, Gentest nicht angeben
Risikolebensversicherung über 400.000 EuroVersicherer darf nach früheren Ergebnissen fragen
Vorsorgliche Operation in der Vergangenheitangeben, wenn der Antrag nach Operationen fragt

Unterhalb der Grenzen bleibt das Testergebnis privat. Wahrheitsgemäß beantworten muss sie nur die Fragen zu Erkrankungen und Behandlungen.

Was das Gendiagnostikgesetz Versicherern verbietet

§ 18 Gendiagnostikgesetz enthält zwei Verbote. Kein Versicherer darf von Ihnen verlangen, einen Gentest machen zu lassen, und zwar weder vor noch nach Abschluss des Vertrags. Und er darf Ergebnisse aus einem bereits gemachten Gentest nicht verlangen, nicht entgegennehmen und nicht verwenden.

Wer den Gentest veranlasst hat, spielt für diese Verbote keine Rolle. Selbst wenn Sie das Ergebnis freiwillig mitschicken, etwa weil es günstig ausgefallen ist, darf der Versicherer es nicht berücksichtigen.

Die Ausnahme ab 300.000 Euro

Für Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen gilt das zweite Verbot nicht, wenn mehr als 300.000 Euro Leistung oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart werden. Dann darf der Versicherer nach Ergebnissen früherer Gentests fragen.

Einen neuen Gentest darf er auch dann nicht verlangen. Und angeben müssen Sie den Gentest nur, wenn der Antrag ausdrücklich in Textform danach fragt (§ 19 VVG).

VersicherungGentest-Ergebnis angeben?
Private Krankenversicherung, Zahn- oder Krankenzusatznein
Private Unfallversicherungnein
Risikolebensversicherung bis 300.000 Euronein
Risikolebensversicherung über 300.000 Euronur wenn ausdrücklich gefragt
BU-Rente bis 2.500 Euro im Monat (30.000 Euro im Jahr)nein
BU-Rente über 2.500 Euro im Monatnur wenn ausdrücklich gefragt
Neuen Gentest machen lassendarf nie verlangt werden

Erkrankungen bleiben anzeigepflichtig

Das Gendiagnostikgesetz schützt das Ergebnis des Gentests, nicht Ihre Krankengeschichte. Vorerkrankungen und bestehende Erkrankungen müssen Sie nach § 18 Abs. 2 weiterhin angeben, wenn der Versicherer danach fragt. Es gelten die normalen Regeln zur Anzeigepflicht.

Fragt der Antrag nach Behandlungen oder Operationen, gehören diese also hinein, auch wenn der Anlass ein Gentest war. Den Gentest selbst und sein Ergebnis müssen Sie unterhalb der Grenzen nicht nennen.

Wenn ein Antrag trotzdem nach dem Gentest fragt

Fragt ein Antrag für eine private Krankenversicherung oder eine kleine Risikolebensversicherung nach Gentests, verstößt das gegen § 18 Gendiagnostikgesetz. Sie müssen diese Frage nicht beantworten.

Lassen Sie die Frage offen und weisen Sie schriftlich auf das Verbot hin. Hilft das nicht, können Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden.

Wann der Gentest bei der Vorsorge eine Rolle spielt

Ein Gentest mit erhöhtem Risiko muss Sie nicht davon abhalten, Vorsorge abzuschließen. Bleiben Sie mit Risikolebensversicherung und BU-Rente unter den gesetzlichen Grenzen, darf der Versicherer das Ergebnis nicht kennen. Bei größeren Summen kann er danach fragen, und dann müssen Sie wahrheitsgemäß antworten.

Wann Sie sich keine Gedanken machen müssen

Für Krankenversicherung, Zahnzusatz, Unfallversicherung, Haftpflicht oder Hausrat spielt ein Gentest nie eine Rolle. Auch bei einer Risikolebensversicherung über 200.000 Euro zur Absicherung der Familie liegen Sie unter der Grenze von 300.000 Euro.

Unterstützung beim Antrag

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft, ob Ihre Verträge und Anträge die Grenzen des Gendiagnostikgesetzes einhalten, und kann vorab anonyme Risikovoranfragen stellen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungssumme und Rente mit den Grenzen von 300.000 Euro und 30.000 Euro im Jahr vergleichen.
  2. Den Antrag genau lesen: Wird ausdrücklich nach Gentests gefragt?
  3. Fragen zu Erkrankungen, Behandlungen und Operationen vollständig beantworten.
  4. Eine unzulässige Gentest-Frage offen lassen und schriftlich auf § 18 GenDG hinweisen.
  5. Eine Kopie des ausgefüllten Antrags aufbewahren.

Checkliste

  • Art der Versicherung geklärt
  • Summe unter 300.000 Euro oder Rente unter 30.000 Euro im Jahr
  • Gesundheitsfragen vollständig beantwortet
  • Kein Gentest-Ergebnis freiwillig mitgeschickt
  • Kopie des Antrags abgelegt

Häufige Fehler

  • Das Ergebnis eines Gentests ungefragt an den Versicherer schicken
  • Behandlungen verschweigen, weil der Anlass ein Gentest war
  • Aus Angst vor dem Gentest auf Vorsorge verzichten
  • Bei großen Summen eine ausdrückliche Gentest-Frage falsch beantworten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf der Versicherer einen Gentest verlangen?

Nein, nie.

Das Verbot, einen neuen Gentest zu verlangen,

gilt für alle Versicherungen und kennt keine Ausnahme.

Gilt das Verbot auch für die private Krankenversicherung?

Ja.

Die Ausnahme ab 300.000 Euro betrifft nur Lebens-, Berufsunfähigkeits-,

Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen.

Was ist, wenn ich das Ergebnis freiwillig mitteile?

Der Versicherer darf es unterhalb der Grenzen weder entgegennehmen noch verwenden,

auch nicht zu Ihren Gunsten.

Muss ich eine Krankheit angeben, die durch einen Gentest entdeckt wurde?

Ja, wenn der Antrag nach Erkrankungen fragt.

Geschützt ist das Testergebnis, nicht eine festgestellte Erkrankung.

Kann mir der Versicherer später kündigen, weil ich einen Gentest verschwiegen habe?

Unterhalb der Grenzen nicht, denn Sie mussten den Gentest gar nicht angeben.

Entscheidend ist, dass Sie alle Fragen zu Erkrankungen richtig beantwortet haben.

Wie hoch darf eine BU-Rente sein, ohne dass nach Gentests gefragt wird?

Bis 30.000 Euro Jahresrente, also 2.500 Euro im Monat.

Erst darüber darf der Versicherer nach früheren Ergebnissen fragen.

Quellen

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