Worauf muss ich bei den Gesundheitsfragen achten?
Worauf es ankommt: Geben Sie an, was Ihre Ärzte dokumentiert haben, nicht was Sie selbst für …
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Kurz gesagt
Muss ich einen Gentest bei der Versicherung angeben? In aller Regel nein. Nach § 18 Gendiagnostikgesetz dürfen Versicherer Ergebnisse früherer Gentests weder verlangen noch verwenden. Ausnahme: Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherung mit mehr als 300.000 Euro Leistung oder 30.000 Euro Jahresrente. Erkrankungen müssen Sie immer angeben.
Ein Gentest verändert Ihren Beitrag unterhalb der gesetzlichen Grenzen nicht. Bekannte Erkrankungen können dagegen Zuschläge auslösen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Risikolebensversicherung, 30 Jahre, Nichtraucher, 200.000 Euro, 30 Jahre Laufzeit | etwa 9 bis 16 Euro im Monat |
| BU ohne Erschwernis, 30 Jahre, Bürotätigkeit | rund 70 Euro im Monat |
| Zuschlag bei einem angegebenen Wirbelsäulenleiden | etwa 25 bis 75 Prozent auf den Normalbeitrag |
| Grenze für BU-Renten ohne Gentest-Frage | bis 30.000 Euro im Jahr, also 2.500 Euro im Monat |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Die Summen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Eine 35-Jährige hat einen Gentest mit erhöhtem Krebsrisiko, ist aber gesund. Sie beantragt eine Risikolebensversicherung und eine BU-Rente.
| Risikolebensversicherung über 250.000 Euro | Gentest nicht angeben |
| BU-Rente von 2.000 Euro im Monat | 24.000 Euro im Jahr, Gentest nicht angeben |
| Risikolebensversicherung über 400.000 Euro | Versicherer darf nach früheren Ergebnissen fragen |
| Vorsorgliche Operation in der Vergangenheit | angeben, wenn der Antrag nach Operationen fragt |
Unterhalb der Grenzen bleibt das Testergebnis privat. Wahrheitsgemäß beantworten muss sie nur die Fragen zu Erkrankungen und Behandlungen.
§ 18 Gendiagnostikgesetz enthält zwei Verbote. Kein Versicherer darf von Ihnen verlangen, einen Gentest machen zu lassen, und zwar weder vor noch nach Abschluss des Vertrags. Und er darf Ergebnisse aus einem bereits gemachten Gentest nicht verlangen, nicht entgegennehmen und nicht verwenden.
Wer den Gentest veranlasst hat, spielt für diese Verbote keine Rolle. Selbst wenn Sie das Ergebnis freiwillig mitschicken, etwa weil es günstig ausgefallen ist, darf der Versicherer es nicht berücksichtigen.
Für Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen gilt das zweite Verbot nicht, wenn mehr als 300.000 Euro Leistung oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart werden. Dann darf der Versicherer nach Ergebnissen früherer Gentests fragen.
Einen neuen Gentest darf er auch dann nicht verlangen. Und angeben müssen Sie den Gentest nur, wenn der Antrag ausdrücklich in Textform danach fragt (§ 19 VVG).
| Versicherung | Gentest-Ergebnis angeben? |
|---|---|
| Private Krankenversicherung, Zahn- oder Krankenzusatz | nein |
| Private Unfallversicherung | nein |
| Risikolebensversicherung bis 300.000 Euro | nein |
| Risikolebensversicherung über 300.000 Euro | nur wenn ausdrücklich gefragt |
| BU-Rente bis 2.500 Euro im Monat (30.000 Euro im Jahr) | nein |
| BU-Rente über 2.500 Euro im Monat | nur wenn ausdrücklich gefragt |
| Neuen Gentest machen lassen | darf nie verlangt werden |
Das Gendiagnostikgesetz schützt das Ergebnis des Gentests, nicht Ihre Krankengeschichte. Vorerkrankungen und bestehende Erkrankungen müssen Sie nach § 18 Abs. 2 weiterhin angeben, wenn der Versicherer danach fragt. Es gelten die normalen Regeln zur Anzeigepflicht.
Fragt der Antrag nach Behandlungen oder Operationen, gehören diese also hinein, auch wenn der Anlass ein Gentest war. Den Gentest selbst und sein Ergebnis müssen Sie unterhalb der Grenzen nicht nennen.
Fragt ein Antrag für eine private Krankenversicherung oder eine kleine Risikolebensversicherung nach Gentests, verstößt das gegen § 18 Gendiagnostikgesetz. Sie müssen diese Frage nicht beantworten.
Lassen Sie die Frage offen und weisen Sie schriftlich auf das Verbot hin. Hilft das nicht, können Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden.
Ein Gentest mit erhöhtem Risiko muss Sie nicht davon abhalten, Vorsorge abzuschließen. Bleiben Sie mit Risikolebensversicherung und BU-Rente unter den gesetzlichen Grenzen, darf der Versicherer das Ergebnis nicht kennen. Bei größeren Summen kann er danach fragen, und dann müssen Sie wahrheitsgemäß antworten.
Für Krankenversicherung, Zahnzusatz, Unfallversicherung, Haftpflicht oder Hausrat spielt ein Gentest nie eine Rolle. Auch bei einer Risikolebensversicherung über 200.000 Euro zur Absicherung der Familie liegen Sie unter der Grenze von 300.000 Euro.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft, ob Ihre Verträge und Anträge die Grenzen des Gendiagnostikgesetzes einhalten, und kann vorab anonyme Risikovoranfragen stellen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.
Fragen und Antworten
Nein, nie.
Das Verbot, einen neuen Gentest zu verlangen,
gilt für alle Versicherungen und kennt keine Ausnahme.
Ja.
Die Ausnahme ab 300.000 Euro betrifft nur Lebens-, Berufsunfähigkeits-,
Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen.
Der Versicherer darf es unterhalb der Grenzen weder entgegennehmen noch verwenden,
auch nicht zu Ihren Gunsten.
Ja, wenn der Antrag nach Erkrankungen fragt.
Geschützt ist das Testergebnis, nicht eine festgestellte Erkrankung.
Unterhalb der Grenzen nicht, denn Sie mussten den Gentest gar nicht angeben.
Entscheidend ist, dass Sie alle Fragen zu Erkrankungen richtig beantwortet haben.
Bis 30.000 Euro Jahresrente, also 2.500 Euro im Monat.
Erst darüber darf der Versicherer nach früheren Ergebnissen fragen.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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