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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergessen habe?

Kurz gesagt

Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergessen habe? Das hängt vom Verschulden ab. Bei leichtem Versehen darf der Versicherer der privaten Krankenversicherung meist nur den Vertrag anpassen, etwa mit einem Zuschlag. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit droht der Rücktritt. Nach drei Jahren erlöschen seine Rechte, bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren.

Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergessen habe?

Was es kostet

Rechenbeispiele, was eine Vertragsanpassung kosten kann.

BeispielRichtwert
Risikozuschlag 20 Prozent auf 550 Euro Monatsbeitragetwa 110 Euro mehr im Monat
Derselbe Zuschlag rückwirkend für 2 Jahreetwa 2.640 Euro Nachzahlung
Zuschlag über 10 ProzentKündigungsrecht innerhalb 1 Monats
Typische Zuschläge für einzelne Vorerkrankungenetwa 10 bis 50 Prozent

Stand Oktober 2026.

Fristen und Kündigungsrecht stehen im VVG.

Beitrag und Zuschlagshöhen sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;

jeder Versicherer bewertet Vorerkrankungen selbst.

Rechenbeispiel

Vergessene Physiotherapie, entdeckt nach 18 Monaten

Eine Versicherte gibt eine Behandlung wegen Rückenschmerzen nicht an, aus Versehen. Der Versicherer hätte sie mit Zuschlag genommen.

Verschuldeneinfache Fahrlässigkeit
Rücktritt oder Kündigungnicht möglich
FolgeZuschlag, auf Verlangen rückwirkend
Zuschlag, angenommen 15 Prozent auf 500 Euro75 Euro im Monat
Nachzahlung für 18 Monate1.350 Euro

Der Vertrag bleibt bestehen, der Beitrag steigt um 75 Euro, dazu kommen bis zu 1.350 Euro Nachzahlung. Nach drei Jahren hätte der Versicherer keine Rechte mehr gehabt.

Was das Gesetz bei vergessenen Gesundheitsfragen vorsieht

Sie müssen alle Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die Sie kannten (§ 19 Abs. 1 VVG). Was Sie bei den Gesundheitsfragen vergessen haben, wird danach beurteilt, wie viel Verschulden dahintersteht.

Der Versicherer hat diese Rechte nur, wenn er Sie vorher in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Kannte er den Umstand ohnehin, sind sie ausgeschlossen.

VerschuldenMögliche FolgeGrundlage
kein Verschuldenin der Vollversicherung keine Folgen§ 194 Abs. 1, § 206 VVG
einfache FahrlässigkeitVertragsanpassung, auf Verlangen rückwirkend§ 19 Abs. 4 VVG
grobe FahrlässigkeitRücktritt, wenn er den Vertrag gar nicht geschlossen hätte, sonst Anpassung§ 19 Abs. 2 und 4 VVG
VorsatzRücktritt§ 19 Abs. 2 VVG
Arglistkeine Leistung, Frist 10 Jahre§ 21 Abs. 2 und 3 VVG

Vertragsanpassung statt Kündigung

Eine private Krankheitskostenversicherung, die Ihre Versicherungspflicht erfüllt, darf der Versicherer nicht kündigen. Hätte er Sie mit der Vorerkrankung zu anderen Bedingungen genommen, wird der Vertrag stattdessen angepasst, etwa mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss.

Steigt der Beitrag dadurch um mehr als 10 Prozent oder wird die Vorerkrankung ausgeschlossen, können Sie innerhalb eines Monats nach der Mitteilung fristlos kündigen (§ 19 Abs. 6 VVG).

Die Fristen in der privaten Krankenversicherung

Der Versicherer muss seine Rechte innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem er von der vergessenen Angabe erfahren hat. In der Krankenversicherung erlöschen sie drei Jahre nach Vertragsschluss, nicht erst nach fünf wie in anderen Sparten.

Ausnahmen: Für Leistungsfälle, die vor Ablauf der Frist eingetreten sind, gilt sie nicht. Bei Vorsatz oder Arglist beträgt die Frist zehn Jahre.

Selbst nachmelden: wann es sich lohnt

Wer merkt, dass er bei den Gesundheitsfragen etwas vergessen hat, kann es dem Versicherer von sich aus nachmelden. Damit beginnt dessen Monatsfrist, und die Unsicherheit ist schnell geklärt.

Melden Sie schriftlich, sachlich und mit Arztbericht. Erklären Sie kurz, warum die Angabe gefehlt hat. Ein Makler kann Sie bei der Formulierung beraten; die Entscheidung trifft der Versicherer.

Schritt für Schritt

  1. Antragskopie heraussuchen und die Fragen genau lesen.
  2. Prüfen, ob die vergessene Behandlung in den abgefragten Zeitraum fällt.
  3. Arztbericht oder Patientenquittung besorgen.
  4. Schriftlich nachmelden und den Grund kurz erklären.
  5. Antwort des Versicherers abwarten und Zuschlag oder Ausschluss prüfen.

Checkliste

  • Abgefragter Zeitraum (oft 3, 5 oder 10 Jahre) eingehalten
  • Gesonderter Hinweis auf die Folgen im Antrag vorhanden
  • Vertragsschluss länger als drei Jahre her
  • Nachmeldung schriftlich mit Beleg
  • Kündigungsrecht bei Zuschlag über 10 Prozent beachtet

Häufige Fehler

  • Schweigen und hoffen, dass es nie auffällt
  • Mehr angeben als gefragt, statt genau die Fragen zu beantworten
  • Bei einer Leistungsablehnung nicht prüfen, ob die Frist schon abgelaufen ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Prüft der Versicherer meine Angaben?

Meist erst im Leistungsfall, wenn Arztrechnungen auf ältere Diagnosen hinweisen.

Deshalb fällt eine Lücke oft erst Jahre später auf.

Kann die PKV mir einfach kündigen?

Nein, nicht bei einer Krankheitskostenversicherung, die Ihre Versicherungspflicht erfüllt.

Möglich sind Rücktritt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder eine Vertragsanpassung.

Was passiert bei einem Rücktritt?

Der Vertrag wird aufgehoben.

Für einen bereits eingetretenen Leistungsfall muss der Versicherer trotzdem zahlen,

wenn der verschwiegene Umstand dafür nicht ursächlich war, außer bei Arglist.

Muss ich etwas angeben, wonach nicht gefragt wurde?

Nein.

Die Anzeigepflicht gilt für die Fragen in Textform.

Fragt der Versicherer vor der Annahme nach, müssen Sie auch diese beantworten.

Gilt das auch für Zusatzversicherungen?

Die Regeln zur Anzeigepflicht und die Dreijahresfrist gelten für die Krankenversicherung allgemein.

Das Kündigungsverbot betrifft vor allem die Vollversicherung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Krankenversicherung (PKV)

Für Angestellte entscheidet es, ob ein Wechsel möglich ist

Stichworte genügen, etwa Allergie, Rückenbehandlung 2024.

Wir klären das anonym vor jedem Antrag.

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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