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Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Beamte?

Kurz gesagt

Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Beamte? Eine freiwillige Zusage vieler privater Krankenversicherer: Wer erstmals verbeamtet wird, wird binnen sechs Monaten trotz Vorerkrankung oder Behinderung aufgenommen. Der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Sie gilt nur bei individueller Beihilfe und nur beim ersten Antrag.

Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Beamte?

Was es kostet

Rechenbeispiele mit der Zuschlagsgrenze der Öffnungsaktion.

BeispielRichtwert
Restkostentarif zur Beihilfe, 30 Jahre, ohne Zuschlagetwa 250 bis 400 Euro im Monat
Derselbe Tarif mit vollem Zuschlag von 30 Prozentetwa 325 bis 520 Euro im Monat
Mehrkosten durch den Höchstzuschlagetwa 75 bis 120 Euro im Monat
Zuschlag außerhalb der Öffnungsaktion bei schwerer Vorerkrankungoft über 30 Prozent oder Ablehnung

Stand Oktober 2026.

Die Grenze von 30 Prozent nennt der PKV-Verband.

Beitragshöhen und Zuschläge außerhalb der Aktion sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;

sie hängen von Alter, Beihilfesatz und Tarif ab.

Rechenbeispiel

Lehrerin mit Diabetes Typ 1, verbeamtet auf Probe

Sie hat 70 Prozent Beihilfe und versichert die restlichen 30 Prozent privat.

Frist6 Monate ab Verbeamtung auf Probe
Beitrag ohne Zuschlag, angenommen150 Euro
Höchstzuschlag 30 Prozent45 Euro
Leistungsausschluss für Diabetesnicht erlaubt

Sie zahlt höchstens 195 Euro im Monat und ist für den Diabetes voll versichert.

So funktioniert die Öffnungsaktion für Beamte

Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer. Sie soll Beamtenanwärtern und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen den Weg in die PKV öffnen, wenn sie individuelle Beihilfe erhalten.

Gesundheitsfragen müssen Sie trotzdem beantworten, und zwar vollständig. Der Versicherer darf Sie aber nicht ablehnen, keine Leistungen ausschließen und höchstens 30 Prozent Zuschlag verlangen. Ob und wie viel, entscheidet jedes Unternehmen selbst.

PunktNormaler AntragÖffnungsaktion
Ablehnung wegen Vorerkrankungmöglichausgeschlossen
Risikozuschlagohne Obergrenzehöchstens 30 Prozent
Leistungsausschlussmöglichausgeschlossen
Tarifwahlfreinur bestimmte Tarife des Versicherers
Fristkeine6 Monate

Die wichtigsten Fallstricke

Nur das erste Unternehmen, bei dem Sie einen Antrag stellen, ist an die Öffnungsaktion gebunden. Stellen Sie deshalb vorher nur unverbindliche, als solche gekennzeichnete Anfragen, um Zuschläge und Leistungen zu vergleichen.

Wer die pauschale Beihilfe wählt und gesetzlich versichert bleibt, kann die Öffnungsaktion nicht nutzen. Diese Entscheidung sollte also erst nach dem Vergleich fallen.

Angehörige und Sonderfälle

Beihilfeberechtigte Angehörige können ebenfalls über die Öffnungsaktion aufgenommen werden, binnen sechs Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit. Kinder, die trotz Beihilfeanspruch gesetzlich familienversichert bleiben, verlieren die Möglichkeit nach Ablauf dieser Frist.

Beamte, die vor dem 31. Dezember 2004 verbeamtet wurden und seitdem durchgehend freiwillig gesetzlich versichert sind, können die Öffnungsaktion ohne Frist nutzen.

Wann Sie die Öffnungsaktion nicht brauchen

Sind Sie gesund, bekommen Sie über einen normalen Antrag oft mehr Auswahl bei Tarifen und Leistungen. Die Öffnungsaktion ist vor allem dann Gold wert, wenn Vorerkrankungen zu Ablehnung oder hohen Zuschlägen führen würden.

Schritt für Schritt

  1. Verbeamtungsdatum notieren und die Frist von sechs Monaten berechnen.
  2. Bei mehreren Versicherern anonyme oder als Info markierte Anfragen stellen.
  3. Zuschläge und Leistungen, etwa bei Hilfsmitteln, vergleichen.
  4. Gesundheitsfragen mit ärztlicher Hilfe vollständig beantworten.
  5. Erst dann einen einzigen Antrag beim gewählten Versicherer stellen.

Checkliste

  • Frist von 6 Monaten eingehalten
  • Individuelle Beihilfe gewählt, nicht pauschale
  • Antrag nur bei einem Versicherer
  • Offener Hilfsmittelkatalog im Tarif
  • Angehörige rechtzeitig mit angemeldet

Häufige Fehler

  • Mehrere echte Anträge gleichzeitig stellen
  • Die Frist verpassen, weil die Verbeamtung auf Widerruf übersehen wird
  • Pauschale Beihilfe wählen, ohne die Öffnungsaktion verglichen zu haben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Öffnungsaktion zweimal nutzen?

In der Regel nur einmal, entweder bei der Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe.

Ausnahmen beschreibt der PKV-Verband in seiner Broschüre.

Machen alle privaten Krankenversicherer mit?

Nein, es ist eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Die teilnehmenden Unternehmen bieten sie bundesweit an.

Steigt der Zuschlag, wenn ich später krank werde?

Nein.

Verschlechtert sich die Gesundheit nach der Aufnahme,

hat das keinen Einfluss auf Beitrag oder Zuschlag.

Kann ich mir den Tarif frei aussuchen?

Nein, die Versicherer bieten über die Öffnungsaktion bestimmte Tarife an.

Gilt die Öffnungsaktion auch für Beamte in der Kasse?

Für Beamte,

die vor 2005 verbeamtet wurden und seitdem freiwillig gesetzlich versichert sind,

ja und ohne Frist.

Quellen

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