Alles zur Versicherung: Photovoltaik
Brauche ich eine extra Versicherung für meine PV-Anlage?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Photovoltaik
Kurz gesagt
Ja, melden Sie Ihr Balkonkraftwerk der Hausratversicherung und der Privathaftpflicht, bei fester Montage am eigenen Haus auch der Wohngebäudeversicherung. Ein formloses Schreiben genügt, die Meldung kostet in vielen Tarifen 0 Euro. Ohne Meldung kann der Versicherer im Schaden Fragen stellen oder kürzen, wenn Ihr Vertrag die Anlage nicht kennt.
Richtwerte für Gerät und Meldung, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Meldung an Hausrat- und Haftpflichtversicherung | in vielen Tarifen 0 Euro Aufpreis |
| Balkonkraftwerk 800 Watt ohne Speicher | ab etwa 200 Euro Kaufpreis |
| Komplettset mit Speicher | etwa 800 bis 1.500 Euro Kaufpreis |
| Eintrag ins Marktstammdatenregister | 0 Euro, Frist 1 Monat nach Inbetriebnahme |
| Zuschlag einzelner Hausrattarife für Diebstahl im Freien | etwa 10 bis 30 Euro im Jahr |
Gerätepreise und Fristen aus den genannten Quellen, Stand Oktober 2026.
Der Zuschlag für Diebstahl im Freien ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ob Ihr Vertrag das Balkonkraftwerk schon einschließt, steht in Ihren Bedingungen;
wir sehen sie gern für Sie durch.
Rechenbeispiel
Ein Mieter meldet 2025 sein Balkonkraftwerk für 450 Euro, 2026 kauft er einen Speicher für 900 Euro dazu und sagt niemandem Bescheid. Der Speicher fängt Feuer, Rauch zieht durch die Wohnung.
| Schaden an Möbeln, Kleidung, Technik | etwa 12.000 Euro |
| Speicher selbst | 900 Euro |
| Versäumnis einfach fahrlässig | Versicherer zahlt, Paragraf 26 VVG |
| Versäumnis grob fahrlässig | Kürzung nach Schwere des Verschuldens möglich |
| Streit über die Frage, was grob ist | kostet Zeit und Nerven |
Mit einer Meldung samt Bestätigung gibt es diesen Streit nicht. Die Beträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Die Frage nach dem Melden stellt sich bei drei Verträgen, aber nicht bei jedem gleich. Entscheidend ist, wem das Gerät gehört, wie es befestigt ist und wer bei einem Schaden zahlen soll.
Als Mieter melden Sie das Balkonkraftwerk Ihrer Hausratversicherung und Ihrer Privathaftpflicht. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters müssen Sie nicht selbst informieren, sie schützt Ihr Gerät ohnehin nicht. Der Vermieter muss der Anlage aber zustimmen, und er entscheidet selbst, ob er seinen Versicherer unterrichtet.
| Vertrag | Melden? | Warum |
|---|---|---|
| Hausratversicherung | ja | das Gerät ist Teil Ihres Hausrats, Wert und Außenlage müssen bekannt sein |
| Privathaftpflicht | ja | ältere Verträge schließen Anlagen zur Stromerzeugung manchmal aus |
| Wohngebäudeversicherung, eigenes Haus | ja, bei fester Montage an Fassade oder Dach | dann zählt die Anlage zum Gebäude |
| Wohngebäudeversicherung des Vermieters | nein, nicht durch Sie | sie deckt Ihr Gerät nicht |
| Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft | über die Verwaltung | wenn die Anlage am Gemeinschaftseigentum hängt |
| Kfz, Rechtsschutz, Unfall | nein | das Balkonkraftwerk berührt diese Verträge nicht |
Nach Paragraf 23 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dürfen Sie nach Vertragsschluss die versicherte Gefahr nicht ohne Zustimmung des Versicherers erhöhen, und eine erhöhte Gefahr müssen Sie unverzüglich anzeigen. Ob ein Balkonkraftwerk eine solche Gefahrerhöhung ist, ist nicht abschließend geklärt. Das Gerät hängt außen, hat Stromkabel und bei Speichern einen Akku, das spricht eher für eine Anzeige.
Wer die Anzeige versäumt, verliert nicht automatisch den Schutz. Nach Paragraf 26 VVG bleibt der Versicherer bei einfacher Fahrlässigkeit leistungspflichtig, bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen, nur bei Vorsatz ist er frei. Hat das Balkonkraftwerk mit dem Schaden nichts zu tun, etwa beim Einbruch durch die Haustür, muss er ohnehin zahlen.
Die Musterbedingungen der Hausratversicherung nennen Balkonkraftwerke seit Ende 2023. Diese Muster sind unverbindlich, und viele Verträge sind älter. Genau dort hilft die Meldung: Sie bekommen schriftlich, ob und bis zu welchem Betrag Ihr Balkonkraftwerk mitversichert ist.
Ein kurzes Schreiben mit Ihrer Vertragsnummer reicht. Nennen Sie Hersteller, Leistung von Modulen und Wechselrichter, Kaufpreis und Kaufdatum, Montageort wie Balkongeländer, Fassade, Garage oder Garten, und ob ein Speicher dabei ist.
Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung, dass das Balkonkraftwerk gegen Sturm, Hagel, Feuer, Blitz und Überspannung mitversichert ist, und fragen Sie nach Diebstahl im Freien. Bei der Privathaftpflicht fragen Sie, ob Schäden durch Betrieb und Einspeisung eingeschlossen sind. Die Antwort heften Sie zum Kaufbeleg.
Ein Speicher nachgerüstet, ein drittes Modul ergänzt, die Anlage vom Balkon auf das Garagendach versetzt: Jede dieser Änderungen ändert Wert oder Risiko, also gehört sie in eine neue Meldung. Ein Speicher für das Balkonkraftwerk kostet oft mehr als das Gerät selbst, und Akkus sind die Teile, bei denen Versicherer am genauesten nachfragen.
Auch beim Umzug und beim Wechsel der Hausratversicherung melden Sie das Balkonkraftwerk neu. Die Bestätigung des alten Versicherers gilt für den neuen Vertrag nicht.
Viele verwechseln zwei Pflichten. Der Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen, sonst drohen Bußgelder. Seit Mai 2024 entfällt bei Geräten bis 800 Watt Wechselrichterleistung die gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber, er wird über das Register informiert.
Ihr Versicherer erfährt davon nichts. Der Registereintrag sagt nur, dass das Balkonkraftwerk existiert, er ändert keinen Versicherungsvertrag. Speicher für Steckersolargeräte muss nach heutigem Stand weiterhin ein Elektriker beim Netzbetreiber anmelden.
Haben Sie Ihre Hausratversicherung nach Ende 2023 abgeschlossen und nennt sie das Balkonkraftwerk ausdrücklich mit ausreichender Grenze, ist die Meldung eher eine Formsache. Schaden tut sie trotzdem nicht, weil Sie danach eine Bestätigung in der Hand haben.
Für ein Gerät von 200 bis 400 Euro ohne Speicher lohnt kein Zusatzbaustein mit eigenem Beitrag, wenn er nur das Gerät betrifft. Wichtiger ist die Haftpflicht: Ein Modul, das herabfällt, kann bei anderen ein Vielfaches des Gerätewerts kosten.
Fragen und Antworten
Ja, Sie brauchen seine Zustimmung.
Seit Oktober 2024 darf er sie nur verweigern, wenn sie ihm nicht zuzumuten ist.
Über die Art der Befestigung darf er mitreden.
Meist nicht.
Viele Versicherer schließen das Gerät ohne Aufpreis ein,
einige verlangen für Diebstahl im Freien oder für Speicher einen kleinen Zuschlag.
Melden Sie es jetzt.
Eine späte Meldung ist besser als keine,
für künftige Schäden gilt dann der volle Schutz nach den Bedingungen.
Ja, wenn Sie eine Bestätigung bekommen.
Ohne Antwort haken Sie nach zwei Wochen nach.
Nein.
Zuständig sind Hausrat oder Wohngebäude für die Anlage und die Privathaftpflicht für Schäden bei
anderen.
Dann wechseln Sie zum nächsten Termin in einen Tarif, der es einschließt.
Die Haftpflicht ist dabei wichtiger als der Schutz für das Gerät.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Photovoltaik
Brauche ich eine extra Versicherung für meine PV-Anlage?
Ist ein Balkonkraftwerk versichert?
Meist ja, über Verträge, die Sie schon haben. Die Hausratversicherung deckt das Gerät gegen F …
Ist der Stromspeicher mitversichert?
Nicht automatisch. Viele Wohngebäudeversicherungen zählen den Speicher nicht mit, und auch ma …
Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für meine Photovoltaikanlage?
Brauchen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlage? Meist nicht, wen …
Ist die PV-Anlage über die Gebäudeversicherung versichert?
Nur dann, wenn Ihr Versicherer die Anlage ausdrücklich eingeschlossen hat. Eine Aufdachanlage …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen