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Ist der Stromspeicher mitversichert?

Kurz gesagt

Nicht automatisch. Viele Wohngebäudeversicherungen zählen den Speicher nicht mit, und auch manche Photovoltaikpolicen nehmen ihn nur auf, wenn er ausdrücklich genannt ist. Der Aufpreis liegt meist bei etwa 20 bis 50 Euro im Jahr. Melden Sie den Speicher vor dem Einbau, sonst droht eine Lücke genau beim teuersten Bauteil.

Ist der Stromspeicher mitversichert?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Angaben für Deutschland, Stand September 2026. Die Speicherpreise gelten einschließlich Einbau.

BeispielRichtwert
Aufpreis für den Speicher in der PV-Policeetwa 20 bis 50 Euro im Jahr
10 kWp Anlage mit 10 kWh Speicher, eigene Policeetwa 100 bis 160 Euro im Jahr
Speicher mit 5 kWh, Anschaffung mit Einbauetwa 4.000 bis 7.000 Euro
Speicher mit 10 kWh, Anschaffung mit Einbauetwa 7.000 bis 13.000 Euro

Versicherungspreise aus öffentlich genannten Beispielen, Speicherpreise aus einer Marktübersicht für 2026. Dass viele Wohngebäudeverträge den Speicher nur begrenzt einschließen, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; maßgeblich ist allein Ihr Bedingungswerk.

Rechenbeispiel

10 kWp Anlage, Speicher mit 10 kWh nachgerüstet

Die Anlage ist seit drei Jahren versichert, jetzt kommt der Speicher dazu. So verändern sich Summe und Beitrag.

Bisherige Versicherungssumme der Anlage16.000 Euro
Speicher mit Einbau laut Rechnung9.000 Euro
Neue Versicherungssumme25.000 Euro
Beitrag vorheretwa 80 bis 110 Euro im Jahr
Aufpreis für den Speicheretwa 20 bis 50 Euro im Jahr

Zusammen etwa 100 bis 160 Euro im Jahr. Ohne Anpassung wäre der Speicher nicht gedeckt und die ganze Anlage um gut ein Drittel unterversichert.

Warum der Speicher oft durchs Raster fällt

Viele Photovoltaikanlagen wurden ohne Speicher gebaut und später nachgerüstet. Der Versicherungsvertrag stammt dann aus der Zeit davor und nennt nur Module, Wechselrichter und Verkabelung. Der Speicher steht im Keller oder in der Garage und ist in keiner Liste aufgeführt.

In der Wohngebäudeversicherung gilt ähnliches: Ob ein fest angeschlossener Batteriespeicher als Teil des Gebäudes zählt, regelt jeder Versicherer in seinen Bedingungen selbst. Manche schließen ihn ausdrücklich ein, andere nur bis zu einer Grenze, wieder andere gar nicht.

Deshalb lautet die ehrliche Antwort: Schauen Sie in Ihre Unterlagen. Steht dort das Wort Speicher oder Batteriespeicher nicht, gehen Sie davon aus, dass er fehlt.

VertragSpeicher dabei?Was typischerweise gedeckt ist
Wohngebäudeversicherung ohne PV-Bausteinoft nicht oder nur begrenztFeuer, Blitz, Sturm, Hagel, Leitungswasser
Wohngebäudeversicherung mit PV-Bausteinnur wenn ausdrücklich genanntwie oben, teils mit Überspannung
Eigene Photovoltaikversicherungmeist gegen Aufpreis wählbarAllgefahren, auch Kurzschluss, Bedienfehler, Diebstahl
Hausratversicherungin der Regel nichtnur bewegliche Sachen, ein fest verbauter Speicher gehört nicht dazu

Was die Versicherung am Speicher zahlt und was nicht

Eine gute Photovoltaikpolice mit Speicher ersetzt Schäden durch Brand, Überspannung nach Blitz, Kurzschluss, Wasser im Keller, Bedienfehler und Diebstahl. Das ist die Allgefahrendeckung: versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Nicht versichert ist der langsame Kapazitätsverlust. Ein Speicher verliert mit den Jahren nutzbare Kapazität, das ist Verschleiß und kein Schaden. Dafür ist die Herstellergarantie da, die bei Batterien häufig zehn Jahre läuft, oft aber nur zum Zeitwert ersetzt.

Auch Fehler, die schon beim Einbau angelegt waren, übernimmt meist die Haftung des Installateurs und nicht Ihre Versicherung. Heben Sie deshalb Rechnung, Inbetriebnahmeprotokoll und Garantieunterlagen gut auf.

EreignisVersicherungGarantie oder Installateur
Brand im Speicherja, bei eingeschlossenem Speichernein
Überspannung durch Blitzja, wenn Überspannung mitversichert istnein
Wasser im Kellerja, je nach Ursache und Bausteinnein
Kapazität nach Jahren gesunkennein, Verschleißja, im Rahmen der Garantie
Defekt ab Werkmeist neinja, Gewährleistung und Garantie
Fehler beim Anschlussmeist neinja, Haftung des Installateurs

Brand: warum der Speicher auch das Haus betrifft

Ein Lithium-Speicher brennt selten, aber wenn, dann heftig und lange. Der Schaden am Haus durch Feuer, Rauch und Löschwasser ist in aller Regel über die Wohngebäudeversicherung gedeckt, egal woher das Feuer kam. Der Speicher selbst ist es nur, wenn er im Vertrag steht.

Hat der Versicherer vom Speicher nichts gewusst, kann es trotzdem schwierig werden. Einige Versicherer sehen den nachträglichen Einbau als Umstand, den Sie melden müssen, weil er das Brandrisiko verändert. Wer das versäumt, riskiert Streit um die Leistung, auch beim Gebäudeschaden.

Wann Sie keinen eigenen Speicherbaustein brauchen

Nennt Ihre Wohngebäude- oder Photovoltaikversicherung den Speicher bereits ausdrücklich und ist die Versicherungssumme nach dem Einbau angepasst worden, brauchen Sie nichts weiter. Ein zweiter Vertrag würde denselben Schaden nur doppelt versichern, zahlen würde trotzdem nur einmal.

Auch bei einem sehr kleinen, steckbaren Speicher am Balkonkraftwerk lohnt eine eigene Police selten. Dort ist der Mindestbeitrag schnell höher als der Nutzen. Fragen Sie in diesem Fall eher nach, ob Ihre Hausratversicherung das Gerät als beweglichen Gegenstand mitnimmt.

Versicherungssumme nach dem Einbau anheben

Die Versicherungssumme einer Photovoltaikanlage richtet sich nach dem Neuwert aller Teile einschließlich Montage. Kommt ein Speicher für 8.000 Euro dazu und bleibt die Summe gleich, ist die Anlage unterversichert. Im Schadenfall kürzt der Versicherer dann anteilig, auch bei den Modulen.

Deshalb reicht es nicht zu fragen, ob der Speicher mitversichert ist. Fragen Sie auch, bis zu welcher Summe, und schicken Sie die Rechnung gleich mit.

Schritt für Schritt

  1. Im Vertrag nach den Wörtern Speicher oder Batteriespeicher suchen.
  2. Steht er nicht drin: den Versicherer vor dem Einbau schriftlich informieren.
  3. Rechnung des Speichers mitschicken und die Versicherungssumme anheben lassen.
  4. Prüfen, ob Überspannung, Kurzschluss und Wasser im Aufstellraum gedeckt sind.
  5. Bestätigung des Versicherers zu den Anlagenunterlagen legen.

Checkliste

  • Speicher im Vertrag ausdrücklich genannt
  • Versicherungssumme enthält den Speicher zum Neuwert
  • Überspannung durch Blitz eingeschlossen
  • Kurzschluss und Bedienfehler gedeckt
  • Aufstellort bekannt gegeben, etwa Keller oder Garage
  • Garantieunterlagen und Inbetriebnahmeprotokoll aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Speicher nachrüsten und dem Versicherer nichts sagen
  • Annehmen, die Wohngebäudeversicherung nehme jedes fest verbaute Gerät automatisch mit
  • Versicherungssumme nach dem Einbau nicht erhöhen
  • Kapazitätsverlust als Versicherungsfall melden statt die Garantie zu nutzen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich einen Stromspeicher versichern?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Bei einem Wert von mehreren tausend Euro ist ein Aufpreis von 20 bis 50 Euro im Jahr aber meist gut angelegt.

Ist der Speicher über die Hausratversicherung versichert?

Ein fest verbauter Speicher in der Regel nicht, weil er zum Gebäude gehört. Anders kann es bei kleinen steckbaren Geräten sein, die Sie mitnehmen können.

Was passiert, wenn ich den Speicher nicht melde?

Dann fehlt er im Vertrag, und bei einem Schaden am Speicher zahlt niemand. Sieht Ihr Versicherer den Einbau als Gefahrerhöhung, kann auch die Leistung für den Gebäudeschaden gekürzt werden.

Zahlt die Versicherung, wenn der Speicher an Kapazität verliert?

Nein. Das ist Alterung und fällt unter die Garantie des Herstellers, nicht unter die Versicherung.

Wird die Versicherung teurer, wenn der Speicher im Keller steht?

Das hängt vom Versicherer ab. Manche fragen nach dem Aufstellort wegen Wasser und Brand, andere rechnen nur nach der Summe. Wichtig ist, dass Sie den Ort korrekt angeben.

Kann ich den Speicher allein versichern, ohne die Module?

Das bieten nur wenige an. Üblich ist, Speicher und Anlage in einem Vertrag zu führen, weil ein Schaden oft beide trifft.

Quellen

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