Alles zur Versicherung: Photovoltaik
Brauche ich eine extra Versicherung für meine PV-Anlage?
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Kurz gesagt
Nicht automatisch. Viele Wohngebäudeversicherungen zählen den Speicher nicht mit, und auch manche Photovoltaikpolicen nehmen ihn nur auf, wenn er ausdrücklich genannt ist. Der Aufpreis liegt meist bei etwa 20 bis 50 Euro im Jahr. Melden Sie den Speicher vor dem Einbau, sonst droht eine Lücke genau beim teuersten Bauteil.
Richtwerte aus veröffentlichten Angaben für Deutschland, Stand September 2026. Die Speicherpreise gelten einschließlich Einbau.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Aufpreis für den Speicher in der PV-Police | etwa 20 bis 50 Euro im Jahr |
| 10 kWp Anlage mit 10 kWh Speicher, eigene Police | etwa 100 bis 160 Euro im Jahr |
| Speicher mit 5 kWh, Anschaffung mit Einbau | etwa 4.000 bis 7.000 Euro |
| Speicher mit 10 kWh, Anschaffung mit Einbau | etwa 7.000 bis 13.000 Euro |
Versicherungspreise aus öffentlich genannten Beispielen, Speicherpreise aus einer Marktübersicht für 2026. Dass viele Wohngebäudeverträge den Speicher nur begrenzt einschließen, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; maßgeblich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Rechenbeispiel
Die Anlage ist seit drei Jahren versichert, jetzt kommt der Speicher dazu. So verändern sich Summe und Beitrag.
| Bisherige Versicherungssumme der Anlage | 16.000 Euro |
| Speicher mit Einbau laut Rechnung | 9.000 Euro |
| Neue Versicherungssumme | 25.000 Euro |
| Beitrag vorher | etwa 80 bis 110 Euro im Jahr |
| Aufpreis für den Speicher | etwa 20 bis 50 Euro im Jahr |
Zusammen etwa 100 bis 160 Euro im Jahr. Ohne Anpassung wäre der Speicher nicht gedeckt und die ganze Anlage um gut ein Drittel unterversichert.
Viele Photovoltaikanlagen wurden ohne Speicher gebaut und später nachgerüstet. Der Versicherungsvertrag stammt dann aus der Zeit davor und nennt nur Module, Wechselrichter und Verkabelung. Der Speicher steht im Keller oder in der Garage und ist in keiner Liste aufgeführt.
In der Wohngebäudeversicherung gilt ähnliches: Ob ein fest angeschlossener Batteriespeicher als Teil des Gebäudes zählt, regelt jeder Versicherer in seinen Bedingungen selbst. Manche schließen ihn ausdrücklich ein, andere nur bis zu einer Grenze, wieder andere gar nicht.
Deshalb lautet die ehrliche Antwort: Schauen Sie in Ihre Unterlagen. Steht dort das Wort Speicher oder Batteriespeicher nicht, gehen Sie davon aus, dass er fehlt.
| Vertrag | Speicher dabei? | Was typischerweise gedeckt ist |
|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung ohne PV-Baustein | oft nicht oder nur begrenzt | Feuer, Blitz, Sturm, Hagel, Leitungswasser |
| Wohngebäudeversicherung mit PV-Baustein | nur wenn ausdrücklich genannt | wie oben, teils mit Überspannung |
| Eigene Photovoltaikversicherung | meist gegen Aufpreis wählbar | Allgefahren, auch Kurzschluss, Bedienfehler, Diebstahl |
| Hausratversicherung | in der Regel nicht | nur bewegliche Sachen, ein fest verbauter Speicher gehört nicht dazu |
Eine gute Photovoltaikpolice mit Speicher ersetzt Schäden durch Brand, Überspannung nach Blitz, Kurzschluss, Wasser im Keller, Bedienfehler und Diebstahl. Das ist die Allgefahrendeckung: versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Nicht versichert ist der langsame Kapazitätsverlust. Ein Speicher verliert mit den Jahren nutzbare Kapazität, das ist Verschleiß und kein Schaden. Dafür ist die Herstellergarantie da, die bei Batterien häufig zehn Jahre läuft, oft aber nur zum Zeitwert ersetzt.
Auch Fehler, die schon beim Einbau angelegt waren, übernimmt meist die Haftung des Installateurs und nicht Ihre Versicherung. Heben Sie deshalb Rechnung, Inbetriebnahmeprotokoll und Garantieunterlagen gut auf.
| Ereignis | Versicherung | Garantie oder Installateur |
|---|---|---|
| Brand im Speicher | ja, bei eingeschlossenem Speicher | nein |
| Überspannung durch Blitz | ja, wenn Überspannung mitversichert ist | nein |
| Wasser im Keller | ja, je nach Ursache und Baustein | nein |
| Kapazität nach Jahren gesunken | nein, Verschleiß | ja, im Rahmen der Garantie |
| Defekt ab Werk | meist nein | ja, Gewährleistung und Garantie |
| Fehler beim Anschluss | meist nein | ja, Haftung des Installateurs |
Ein Lithium-Speicher brennt selten, aber wenn, dann heftig und lange. Der Schaden am Haus durch Feuer, Rauch und Löschwasser ist in aller Regel über die Wohngebäudeversicherung gedeckt, egal woher das Feuer kam. Der Speicher selbst ist es nur, wenn er im Vertrag steht.
Hat der Versicherer vom Speicher nichts gewusst, kann es trotzdem schwierig werden. Einige Versicherer sehen den nachträglichen Einbau als Umstand, den Sie melden müssen, weil er das Brandrisiko verändert. Wer das versäumt, riskiert Streit um die Leistung, auch beim Gebäudeschaden.
Nennt Ihre Wohngebäude- oder Photovoltaikversicherung den Speicher bereits ausdrücklich und ist die Versicherungssumme nach dem Einbau angepasst worden, brauchen Sie nichts weiter. Ein zweiter Vertrag würde denselben Schaden nur doppelt versichern, zahlen würde trotzdem nur einmal.
Auch bei einem sehr kleinen, steckbaren Speicher am Balkonkraftwerk lohnt eine eigene Police selten. Dort ist der Mindestbeitrag schnell höher als der Nutzen. Fragen Sie in diesem Fall eher nach, ob Ihre Hausratversicherung das Gerät als beweglichen Gegenstand mitnimmt.
Die Versicherungssumme einer Photovoltaikanlage richtet sich nach dem Neuwert aller Teile einschließlich Montage. Kommt ein Speicher für 8.000 Euro dazu und bleibt die Summe gleich, ist die Anlage unterversichert. Im Schadenfall kürzt der Versicherer dann anteilig, auch bei den Modulen.
Deshalb reicht es nicht zu fragen, ob der Speicher mitversichert ist. Fragen Sie auch, bis zu welcher Summe, und schicken Sie die Rechnung gleich mit.
Fragen und Antworten
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Bei einem Wert von mehreren tausend Euro ist ein Aufpreis von 20 bis 50 Euro im Jahr aber meist gut angelegt.
Ein fest verbauter Speicher in der Regel nicht, weil er zum Gebäude gehört. Anders kann es bei kleinen steckbaren Geräten sein, die Sie mitnehmen können.
Dann fehlt er im Vertrag, und bei einem Schaden am Speicher zahlt niemand. Sieht Ihr Versicherer den Einbau als Gefahrerhöhung, kann auch die Leistung für den Gebäudeschaden gekürzt werden.
Nein. Das ist Alterung und fällt unter die Garantie des Herstellers, nicht unter die Versicherung.
Das hängt vom Versicherer ab. Manche fragen nach dem Aufstellort wegen Wasser und Brand, andere rechnen nur nach der Summe. Wichtig ist, dass Sie den Ort korrekt angeben.
Das bieten nur wenige an. Üblich ist, Speicher und Anlage in einem Vertrag zu führen, weil ein Schaden oft beide trifft.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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