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Was zahlt die Versicherung bei Ertragsausfall der PV-Anlage?

Kurz gesagt

Sie ersetzt den entgangenen Stromertrag, solange die Anlage nach einem versicherten Sachschaden stillsteht. Üblich sind 2 bis 2,50 Euro je kWp und Tag im Sommer, im Winter 1 bis 1,50 Euro, nach 1 bis 2 Tagen Karenzzeit und höchstens für die vereinbarte Haftzeit. Ohne Sachschaden, etwa bei Abregelung durch den Netzbetreiber oder einem trüben Sommer, zahlt sie nichts.

Was zahlt die Versicherung bei Ertragsausfall der PV-Anlage?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeschreibungen und amtlichen Vergütungssätzen, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Tagessatz im Sommer je kWpetwa 2 bis 2,50 Euro
Tagessatz im Winter je kWpetwa 1 bis 1,50 Euro
Aufpreis Ertragsausfall, Haftzeit bis 12 Monateetwa 20 bis 40 Euro im Jahr
Aufpreis Ertragsausfall, Haftzeit bis 24 Monateetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Einspeisevergütung neue Anlage bis 10 kWp, Teileinspeisung, ab August 20267,70 Cent je Kilowattstunde
Einspeisevergütung neue Anlage bis 10 kWp, Volleinspeisung, ab August 202612,22 Cent je Kilowattstunde

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeschreibungen und den Vergütungssätzen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Ertrag von etwa 5 Kilowattstunden je kWp an einem Sommertag, der Strompreis von rund 35 Cent, der Eigenverbrauch von einem Drittel und die Lieferzeiten für Wechselrichter sind Richtwert aus der Angebotspraxis. Tagessatz, Karenzzeit und Haftzeit stehen in Ihrem Vertrag; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, 10 kWp, Wechselrichter im Juni durch Überspannung zerstört

Der Ersatz dauert 35 Tage, die Karenzzeit beträgt 2 Tage, der Sommersatz 2 Euro je kWp. So unterscheiden sich pauschale Zahlung und nachgewiesener Ausfall.

Stillstand abzüglich Karenzzeit33 Tage
Pauschaler Tagessatz (10 kWp × 2 Euro)20 Euro je Tag
Zahlung bei Pauschale (33 × 20 Euro)660 Euro
Echter Verlust bei rund 0,80 Euro je kWp und Tagetwa 260 Euro
Neuer Wechselrichter und Montagezahlt die Sachversicherung, nicht der Ertragsausfall

Je nach Vertrag erhalten Sie etwa 260 bis 660 Euro für den Stillstand. Ohne den Baustein tragen Sie den Verlust von rund 260 Euro selbst.

Was genau ersetzt wird

Die Ertragsausfallversicherung ist ein Baustein der Photovoltaikversicherung. Sie greift, wenn die Anlage wegen eines versicherten Schadens ganz oder teilweise keinen Strom liefert, zum Beispiel weil Hagel Module zerschlagen hat, ein Blitz den Wechselrichter zerstört oder ein Marder Kabel durchgebissen hat.

Gezahlt wird für jeden Tag, an dem die Anlage stillsteht, bis sie repariert ist. Die meisten Verträge rechnen mit einem festen Tagessatz je Kilowatt Peak, kurz kWp, der Nennleistung Ihrer Anlage. Manche zahlen diesen Satz pauschal, andere nur den nachgewiesenen Ausfall bis zu dieser Grenze. Welche Variante Sie haben, steht in den Bedingungen.

Ob neben der Einspeisevergütung auch der Strom ersetzt wird, den Sie jetzt teuer aus dem Netz kaufen müssen, ist unterschiedlich geregelt. Gerade bei hohem Eigenverbrauch ist das der größere Teil des Verlusts.

BegriffBedeutungÜblicher Wert
TagessatzBetrag je kWp und StillstandstagSommer 2 bis 2,50 Euro, Winter 1 bis 1,50 Euro
KarenzzeitTage am Anfang ohne Zahlung1 bis 2 Tage
Haftzeitlängste Dauer der Zahlung3 bis 24 Monate
Auslöserversicherter SachschadenHagel, Sturm, Blitz, Brand, Diebstahl, Tierbiss

Wann die Versicherung nichts zahlt

Der Baustein ersetzt keinen schlechten Ertrag, sondern einen Ausfall nach einem Schaden. Ohne versicherten Sachschaden gibt es kein Geld. Das betrifft mehr Fälle, als viele denken.

SituationZahlt der Ertragsausfall?Warum
Trüber Sommer, weniger Sonne als erwartetneinkein Schaden an der Anlage
Netzbetreiber regelt die Anlage abneinkein Schaden an der Anlage
Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisenneingesetzliche Regel, kein Schaden
Module verlieren über die Jahre LeistungneinVerschleiß ist ausgeschlossen
Schnee liegt eine Woche auf den Modulennein, solange nichts beschädigt istkein Sachschaden
Wechselrichter durch Überspannung zerstörtja, nach der Karenzzeitversicherter Sachschaden
Hagel zerschlägt Module, Ersatz dauert Wochenja, bis zur Haftzeitversicherter Sachschaden

Ehrlich gerechnet: Was eine neue Anlage am Tag wirklich verliert

Die üblichen Tagessätze stammen aus einer Zeit, in der Solarstrom mit 30 bis 40 Cent je Kilowattstunde vergütet wurde. Für neue Anlagen mit Teileinspeisung bis 10 kWp gibt es seit August 2026 nur noch 7,70 Cent.

Eine Anlage in Deutschland erzeugt an einem guten Sommertag etwa 5 Kilowattstunden je kWp. Nutzen Sie ein Drittel davon selbst und müssten es für rund 35 Cent zukaufen, speisen den Rest für 7,70 Cent ein, verlieren Sie an so einem Tag etwa 0,80 Euro je kWp. Im Jahresschnitt ist es deutlich weniger.

Zahlt Ihr Vertrag nur den nachgewiesenen Ausfall, bekommen Sie also weit weniger als den Höchstsatz. Zahlt er pauschal, kann der Tagessatz den echten Verlust übersteigen. Bei älteren Anlagen mit hoher Vergütung liegen Satz und Verlust dagegen nah beieinander.

Wann sich der Baustein lohnt und wann nicht

Er lohnt sich bei älteren Anlagen mit hoher Einspeisevergütung, bei großen Anlagen über 10 kWp, bei hohem Eigenverbrauch mit Wärmepumpe oder E-Auto und immer dann, wenn eine Finanzierung aus den Erträgen bedient wird. Ein Stillstand von sechs Wochen im Sommer kann dort mehrere hundert Euro kosten.

Er lohnt sich kaum bei einer kleinen neuen Anlage mit niedriger Vergütung, die Sie ohne Kredit bezahlt haben. Dann kostet ein Monat Stillstand oft weniger als zwei Jahresbeiträge für den Baustein. Streichen Sie ihn in diesem Fall ruhig, aber behalten Sie den Sachschutz für die Anlage selbst.

Wichtig bei der Wahl: Eine Karenzzeit von mehr als zwei Tagen und eine Haftzeit von nur drei Monaten machen den Baustein fast wertlos. Ersatzteile wie Wechselrichter haben nach Unwettern schon mehrere Wochen Lieferzeit gehabt.

Schritt für Schritt

  1. In der Police nachsehen, ob Ertragsausfall überhaupt eingeschlossen ist.
  2. Tagessatz, Karenzzeit und Haftzeit notieren und prüfen, ob pauschal oder nach Nachweis gezahlt wird.
  3. Klären, ob der Mehrbezug von Netzstrom bei Eigenverbrauch mitversichert ist.
  4. Den echten Tagesverlust Ihrer Anlage grob überschlagen und mit dem Aufpreis vergleichen.
  5. Im Schaden den Stillstand sofort melden und Ertragsdaten aus dem Wechselrichter oder Portal sichern.
  6. Reparatur zügig beauftragen, denn die Haftzeit läuft ab dem Schadentag.

Checkliste

  • Haftzeit mindestens 12 Monate
  • Karenzzeit höchstens 2 Tage
  • Tagessatz passt zu Leistung und Vergütung Ihrer Anlage
  • Eigenverbrauch oder Mehrkosten für Netzstrom eingeschlossen
  • Ertragsdaten werden laufend aufgezeichnet
  • Nach Erweiterung der Anlage die kWp-Zahl im Vertrag angepasst

Häufige Fehler

  • Erwarten, dass der Baustein einen sonnenarmen Sommer ausgleicht
  • Eine Haftzeit von drei Monaten wählen, obwohl Ersatzteile nach Unwettern knapp werden
  • Den Stillstand erst Wochen später bemerken, weil niemand die Anlage überwacht
  • Für eine kleine neue Anlage teuren Ertragsausfall zahlen und am Sachschutz sparen
  • Nach dem Nachrüsten von Modulen die höhere Leistung nicht melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist der Ertragsausfall in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

Meist nicht oder nur knapp begrenzt. Er ist typischer Teil einer eigenen Photovoltaikversicherung und dort oft frei wählbar.

Zahlt die Versicherung, wenn der Netzbetreiber meine Anlage abschaltet?

Nein. Abregelung, Netzausfall oder fehlende Vergütung bei negativen Strompreisen sind keine Sachschäden an Ihrer Anlage.

Was ist, wenn nur ein Teil der Module ausfällt?

Dann wird in der Regel anteilig gezahlt, also für die ausgefallene Leistung in kWp. Die Aufzeichnungen aus dem Wechselrichter helfen beim Nachweis.

Zahlt der Ertragsausfall auch bei einem Defekt ohne äußere Ursache?

Nur wenn der Vertrag solche Schäden als Sachschaden einschließt, etwa Kurzschluss oder Konstruktionsfehler in einer Allgefahrendeckung. Reiner Verschleiß ist immer ausgeschlossen.

Muss ich die Zahlung versteuern?

Wenn Ihre Anlage steuerlich einem Betrieb zugeordnet ist, ersetzt die Zahlung eine Einnahme und ist entsprechend zu behandeln. Viele kleine Anlagen sind inzwischen steuerfrei; klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Steuerberatung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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