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Kurz gesagt
Sie ersetzt den entgangenen Stromertrag, solange die Anlage nach einem versicherten Sachschaden stillsteht. Üblich sind 2 bis 2,50 Euro je kWp und Tag im Sommer, im Winter 1 bis 1,50 Euro, nach 1 bis 2 Tagen Karenzzeit und höchstens für die vereinbarte Haftzeit. Ohne Sachschaden, etwa bei Abregelung durch den Netzbetreiber oder einem trüben Sommer, zahlt sie nichts.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeschreibungen und amtlichen Vergütungssätzen, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Tagessatz im Sommer je kWp | etwa 2 bis 2,50 Euro |
| Tagessatz im Winter je kWp | etwa 1 bis 1,50 Euro |
| Aufpreis Ertragsausfall, Haftzeit bis 12 Monate | etwa 20 bis 40 Euro im Jahr |
| Aufpreis Ertragsausfall, Haftzeit bis 24 Monate | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
| Einspeisevergütung neue Anlage bis 10 kWp, Teileinspeisung, ab August 2026 | 7,70 Cent je Kilowattstunde |
| Einspeisevergütung neue Anlage bis 10 kWp, Volleinspeisung, ab August 2026 | 12,22 Cent je Kilowattstunde |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeschreibungen und den Vergütungssätzen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Ertrag von etwa 5 Kilowattstunden je kWp an einem Sommertag, der Strompreis von rund 35 Cent, der Eigenverbrauch von einem Drittel und die Lieferzeiten für Wechselrichter sind Richtwert aus der Angebotspraxis. Tagessatz, Karenzzeit und Haftzeit stehen in Ihrem Vertrag; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Ersatz dauert 35 Tage, die Karenzzeit beträgt 2 Tage, der Sommersatz 2 Euro je kWp. So unterscheiden sich pauschale Zahlung und nachgewiesener Ausfall.
| Stillstand abzüglich Karenzzeit | 33 Tage |
| Pauschaler Tagessatz (10 kWp × 2 Euro) | 20 Euro je Tag |
| Zahlung bei Pauschale (33 × 20 Euro) | 660 Euro |
| Echter Verlust bei rund 0,80 Euro je kWp und Tag | etwa 260 Euro |
| Neuer Wechselrichter und Montage | zahlt die Sachversicherung, nicht der Ertragsausfall |
Je nach Vertrag erhalten Sie etwa 260 bis 660 Euro für den Stillstand. Ohne den Baustein tragen Sie den Verlust von rund 260 Euro selbst.
Die Ertragsausfallversicherung ist ein Baustein der Photovoltaikversicherung. Sie greift, wenn die Anlage wegen eines versicherten Schadens ganz oder teilweise keinen Strom liefert, zum Beispiel weil Hagel Module zerschlagen hat, ein Blitz den Wechselrichter zerstört oder ein Marder Kabel durchgebissen hat.
Gezahlt wird für jeden Tag, an dem die Anlage stillsteht, bis sie repariert ist. Die meisten Verträge rechnen mit einem festen Tagessatz je Kilowatt Peak, kurz kWp, der Nennleistung Ihrer Anlage. Manche zahlen diesen Satz pauschal, andere nur den nachgewiesenen Ausfall bis zu dieser Grenze. Welche Variante Sie haben, steht in den Bedingungen.
Ob neben der Einspeisevergütung auch der Strom ersetzt wird, den Sie jetzt teuer aus dem Netz kaufen müssen, ist unterschiedlich geregelt. Gerade bei hohem Eigenverbrauch ist das der größere Teil des Verlusts.
| Begriff | Bedeutung | Üblicher Wert |
|---|---|---|
| Tagessatz | Betrag je kWp und Stillstandstag | Sommer 2 bis 2,50 Euro, Winter 1 bis 1,50 Euro |
| Karenzzeit | Tage am Anfang ohne Zahlung | 1 bis 2 Tage |
| Haftzeit | längste Dauer der Zahlung | 3 bis 24 Monate |
| Auslöser | versicherter Sachschaden | Hagel, Sturm, Blitz, Brand, Diebstahl, Tierbiss |
Der Baustein ersetzt keinen schlechten Ertrag, sondern einen Ausfall nach einem Schaden. Ohne versicherten Sachschaden gibt es kein Geld. Das betrifft mehr Fälle, als viele denken.
| Situation | Zahlt der Ertragsausfall? | Warum |
|---|---|---|
| Trüber Sommer, weniger Sonne als erwartet | nein | kein Schaden an der Anlage |
| Netzbetreiber regelt die Anlage ab | nein | kein Schaden an der Anlage |
| Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen | nein | gesetzliche Regel, kein Schaden |
| Module verlieren über die Jahre Leistung | nein | Verschleiß ist ausgeschlossen |
| Schnee liegt eine Woche auf den Modulen | nein, solange nichts beschädigt ist | kein Sachschaden |
| Wechselrichter durch Überspannung zerstört | ja, nach der Karenzzeit | versicherter Sachschaden |
| Hagel zerschlägt Module, Ersatz dauert Wochen | ja, bis zur Haftzeit | versicherter Sachschaden |
Die üblichen Tagessätze stammen aus einer Zeit, in der Solarstrom mit 30 bis 40 Cent je Kilowattstunde vergütet wurde. Für neue Anlagen mit Teileinspeisung bis 10 kWp gibt es seit August 2026 nur noch 7,70 Cent.
Eine Anlage in Deutschland erzeugt an einem guten Sommertag etwa 5 Kilowattstunden je kWp. Nutzen Sie ein Drittel davon selbst und müssten es für rund 35 Cent zukaufen, speisen den Rest für 7,70 Cent ein, verlieren Sie an so einem Tag etwa 0,80 Euro je kWp. Im Jahresschnitt ist es deutlich weniger.
Zahlt Ihr Vertrag nur den nachgewiesenen Ausfall, bekommen Sie also weit weniger als den Höchstsatz. Zahlt er pauschal, kann der Tagessatz den echten Verlust übersteigen. Bei älteren Anlagen mit hoher Vergütung liegen Satz und Verlust dagegen nah beieinander.
Er lohnt sich bei älteren Anlagen mit hoher Einspeisevergütung, bei großen Anlagen über 10 kWp, bei hohem Eigenverbrauch mit Wärmepumpe oder E-Auto und immer dann, wenn eine Finanzierung aus den Erträgen bedient wird. Ein Stillstand von sechs Wochen im Sommer kann dort mehrere hundert Euro kosten.
Er lohnt sich kaum bei einer kleinen neuen Anlage mit niedriger Vergütung, die Sie ohne Kredit bezahlt haben. Dann kostet ein Monat Stillstand oft weniger als zwei Jahresbeiträge für den Baustein. Streichen Sie ihn in diesem Fall ruhig, aber behalten Sie den Sachschutz für die Anlage selbst.
Wichtig bei der Wahl: Eine Karenzzeit von mehr als zwei Tagen und eine Haftzeit von nur drei Monaten machen den Baustein fast wertlos. Ersatzteile wie Wechselrichter haben nach Unwettern schon mehrere Wochen Lieferzeit gehabt.
Fragen und Antworten
Meist nicht oder nur knapp begrenzt. Er ist typischer Teil einer eigenen Photovoltaikversicherung und dort oft frei wählbar.
Nein. Abregelung, Netzausfall oder fehlende Vergütung bei negativen Strompreisen sind keine Sachschäden an Ihrer Anlage.
Dann wird in der Regel anteilig gezahlt, also für die ausgefallene Leistung in kWp. Die Aufzeichnungen aus dem Wechselrichter helfen beim Nachweis.
Nur wenn der Vertrag solche Schäden als Sachschaden einschließt, etwa Kurzschluss oder Konstruktionsfehler in einer Allgefahrendeckung. Reiner Verschleiß ist immer ausgeschlossen.
Wenn Ihre Anlage steuerlich einem Betrieb zugeordnet ist, ersetzt die Zahlung eine Einnahme und ist entsprechend zu behandeln. Viele kleine Anlagen sind inzwischen steuerfrei; klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Steuerberatung.
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Nicht automatisch. Viele Wohngebäudeversicherungen zählen den Speicher nicht mit, und auch manche Photovoltaikpolicen …
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