Alles zur Versicherung: Photovoltaik
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Kurz gesagt
Meist ja, über Verträge, die Sie schon haben. Die Hausratversicherung deckt das Gerät gegen Feuer, Blitz und oft Sturm und Hagel, die Privathaftpflicht zahlt Schäden bei anderen, etwa durch ein herabfallendes Modul. Einfacher Diebstahl vom Balkon ist aber oft nicht drin. Melden Sie die Anlage beiden Versicherern. Eine eigene Police lohnt bei 300 bis 700 Euro Gerätewert nicht.
Richtwerte für Gerät und Schutz, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Balkonkraftwerk mit zwei Modulen und 800 Watt Wechselrichter | etwa 300 bis 700 Euro Kaufpreis |
| Einschluss in eine bestehende Hausratversicherung | in vielen Tarifen 0 Euro Aufpreis |
| Einschluss in eine bestehende Privathaftpflicht | in den meisten aktuellen Tarifen 0 Euro Aufpreis |
| Diebstahlschutz für das Balkonkraftwerk in gehobenen Hausrattarifen | Entschädigung bis etwa 1.500 Euro |
| Zusatzbaustein einfacher Diebstahl in der Hausratversicherung | etwa 10 bis 30 Euro im Jahr |
| Eigene Photovoltaikversicherung mit Mindestbeitrag | ab etwa 35 Euro im Jahr, mehr als ein Zehntel des Gerätewerts |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Preisen und Tarifbeschreibungen. Der Aufpreis für einfachen Diebstahl von 10 bis 30 Euro im Jahr ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Was Ihr Vertrag abdeckt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen sie gern für Sie durch.
Rechenbeispiel
Ein Sturm reißt ein Modul aus der Halterung, es fällt auf das Auto eines Nachbarn. So verteilt sich der Schaden, wenn beide Verträge die Anlage kennen.
| Neues Modul und Halterung | etwa 200 Euro, zahlt die Hausratversicherung abzüglich Selbstbeteiligung |
| Delle und Lackschaden am Auto | etwa 1.800 Euro, zahlt die Privathaftpflicht |
| Nicht gemeldet oder Sturm außen nicht versichert | 200 Euro tragen Sie selbst |
| Haftpflicht mit Ausschluss für Stromerzeugung | 1.800 Euro tragen Sie selbst |
Mit gemeldeter Anlage und passenden Verträgen zahlen Sie höchstens Ihre Selbstbeteiligung. Ohne Haftpflichtschutz kostet Sie derselbe Sturm ein Mehrfaches des Gerätewerts.
Beim Balkonkraftwerk geht es um zwei verschiedene Fragen. Erstens: Wer ersetzt das Gerät selbst, wenn es kaputtgeht? Zweitens: Wer zahlt, wenn das Gerät bei anderen einen Schaden anrichtet? Für die erste ist die Sachversicherung zuständig, für die zweite die Haftpflicht.
Als Mieter oder bei loser Aufstellung zählt das Balkonkraftwerk zum Hausrat, weil Sie es beim Umzug mitnehmen. Als Eigentümer mit Modulen fest an Fassade oder Dach kann es Teil des Gebäudes sein, dann ist die Wohngebäudeversicherung gefragt. Welche Variante Ihr Vertrag meint, steht in den Bedingungen oder Sie fragen nach.
| Schaden | Zuständig | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Sturm reißt das Modul ab | Hausrat oder Wohngebäude | ob außen angebrachte Sachen eingeschlossen sind |
| Hagel zerschlägt das Modul | Hausrat oder Wohngebäude | wie Sturm |
| Blitz zerstört den Wechselrichter | Hausrat oder Wohngebäude | Überspannung durch Blitz eingeschlossen |
| Brand in der Wohnung | Hausrat | meist ohne Besonderheiten gedeckt |
| Modul wird vom Balkon gestohlen | Hausrat nur mit Zusatz | einfacher Diebstahl ist kein Einbruchdiebstahl |
| Modul fällt auf ein parkendes Auto | Privathaftpflicht | Anlagen zur Stromerzeugung nicht ausgeschlossen |
| Montagefehler verursacht Wasserschaden beim Nachbarn | Privathaftpflicht | wie oben |
Diebstahl: Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl, also wenn jemand in die Wohnung einbricht. Wer ein Modul vom Balkon im Erdgeschoss oder aus dem Garten abschraubt, bricht nirgends ein. Das deckt nur ein Tarif, der einfachen Diebstahl oder ausdrücklich das Balkonkraftwerk einschließt, oft mit einer Obergrenze von einigen hundert bis 1.500 Euro.
Außen angebrachte Sachen: Manche Hausratbedingungen versichern Sturm und Hagel nur für Sachen im Gebäude. Sachen außen an der Fassade oder am Balkongeländer sind dann nur gedeckt, wenn der Vertrag sie nennt. Neuere Tarife nennen Balkonkraftwerke inzwischen ausdrücklich, ältere oft nicht.
Selbst verursachter Defekt: Einen Kurzschluss durch falschen Anschluss, einen Bedienfehler oder schlicht Verschleiß zahlt keine Hausratversicherung. Das würde nur eine Allgefahrendeckung abfangen, und die ist für ein Gerät dieses Werts zu teuer.
Ein zerstörtes Modul kostet Sie ein paar hundert Euro, die Sie im Zweifel verschmerzen. Ein Modul von 20 Kilogramm, das bei Sturm aus dem dritten Stock auf einen Menschen fällt, kann dagegen einen Schaden in sechsstelliger Höhe auslösen. Genau dafür ist die Privathaftpflicht da.
Die meisten aktuellen Privathaftpflichttarife schließen steckerfertige Solaranlagen ein. Ältere Verträge können Anlagen zur Stromerzeugung oder die Einspeisung ins Netz ausschließen. Prüfen Sie das einmal und wechseln Sie, falls der Ausschluss drinsteht. Montieren Sie sorgfältig: Wer grob fahrlässig befestigt, riskiert bei der Hausrat eine Kürzung, auch wenn die Haftpflicht den Dritten trotzdem entschädigt.
Melden Sie das Balkonkraftwerk Ihrer Hausrat- und Ihrer Haftpflichtversicherung, am besten schriftlich mit Leistung, Kaufpreis und Montageort. Ohne Meldung kann der Versicherer im Schaden kürzen, weil sich das Risiko erhöht hat, ohne dass er davon wusste.
Seit dem Solarpaket I von 2024 genügt für Anlagen mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung der Eintrag ins Marktstammdatenregister, die Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Als Mieter oder in einer Eigentümergemeinschaft brauchen Sie weiterhin die Zustimmung, haben darauf aber inzwischen in der Regel einen Anspruch. Bei der Art der Befestigung darf der Vermieter mitreden.
Wenn Ihre Hausratversicherung das Balkonkraftwerk ausdrücklich nennt oder außen angebrachte Sachen einschließt und Ihre Privathaftpflicht keinen Ausschluss für Stromerzeugung enthält, sind Sie ausreichend geschützt. Ein eigener Vertrag für das Balkonkraftwerk wäre dann Geldverschwendung.
Nur wenn Ihr Balkon leicht erreichbar ist, etwa im Erdgeschoss oder mit Modulen im Garten, lohnt der Blick auf einen Tarif mit einfachem Diebstahl. Und wenn Sie gar keine Hausratversicherung haben, ist das Balkonkraftwerk selten der Grund, eine abzuschließen, die Privathaftpflicht aber schon.
Fragen und Antworten
Nein, eine Versicherungspflicht gibt es nicht. Sinnvoll ist vor allem die Privathaftpflicht, weil ein herabfallendes Modul einen teuren Schaden bei anderen anrichten kann.
In vielen aktuellen Tarifen nicht. Einige Versicherer verlangen einen Zusatz, vor allem wenn Diebstahl mitversichert sein soll.
Für das Gerät Ihre Hausratversicherung, für Schäden bei anderen Ihre Privathaftpflicht. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters schützt Ihr Balkonkraftwerk nicht.
Den Schaden an Ihren eigenen Sachen zahlt die Hausratversicherung, Schäden am Gebäude und bei Nachbarn regelt die Privathaftpflicht. Ein Gerät mit Prüfzeichen und sachgerechter Anschluss helfen im Streitfall.
Nicht automatisch. Ein Speicher erhöht den Wert und das Brandrisiko, melden Sie ihn deshalb gesondert. Manche Tarife begrenzen den Schutz auf die Anlage ohne Speicher.
Nein. Der Mindestbeitrag einer eigenen Police steht bei einem Gerät von wenigen hundert Euro in keinem Verhältnis zum Nutzen.
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Pflicht ist sie nicht. Für eine normale Anlage auf dem Eigenheim reicht meist der Einschluss in die Wohngebäudeversich …
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Rechnen Sie mit etwa 3 bis 9 Euro Beitrag je 1.000 Euro Anlagenwert im Jahr. Für eine 10-kWp-Anlage mit rund 15.000 Eu …
Ist die PV-Anlage über die Gebäudeversicherung versichert?
Nur dann, wenn Ihr Versicherer die Anlage ausdrücklich eingeschlossen hat. Eine Aufdachanlage gilt in vielen Bedingung …
Ist der Stromspeicher mitversichert?
Nicht automatisch. Viele Wohngebäudeversicherungen zählen den Speicher nicht mit, und auch manche Photovoltaikpolicen …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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