Alles zur Versicherung: Private Rente
Lohnt sich eine private Rentenversicherung überhaupt noch?
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Kurz gesagt
Meist nicht. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld, und Versicherungen, die erkennbar der Altersvorsorge dienen, zählen dort nicht als Vermögen. Andere Verträge rechnet das Jobcenter auf einen Freibetrag von 5.000 bis 20.000 Euro je Person an. Bei der Grundsicherung im Alter sind dagegen nur 10.000 Euro geschützt.
Die Freibeträge und Schonbeträge stehen im Gesetz und gelten für alle Antragsteller gleich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Freibetrag Grundsicherungsgeld bis 30 Jahre | 5.000 Euro je Person |
| Freibetrag Grundsicherungsgeld ab 31 Jahren | 10.000 Euro je Person |
| Freibetrag Grundsicherungsgeld ab 41 Jahren | 12.500 Euro je Person |
| Freibetrag Grundsicherungsgeld ab 51 Jahren | 20.000 Euro je Person |
| Schonbetrag Grundsicherung im Alter | 10.000 Euro je Erwachsenem, 500 Euro je unterhaltener Person |
| Zusatz für Selbständige ohne Rentenbeiträge, Antrag 2026 | 9.000 Euro je angefangenem Jahr |
Stand Oktober 2026 nach SGB II in der Fassung ab 1.
Juli 2026 und SGB XII.
Ob ein Vertrag als Altersvorsorge gilt, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Kapitallebensversicherung wird mit 58 fällig und war für eine Wohnungsrenovierung gedacht. Das Jobcenter sieht darin keine Altersvorsorge und rechnet den Rückkaufswert an.
| Rückkaufswert der Lebensversicherung | 18.000 Euro |
| Girokonto und Sparbuch | 6.000 Euro |
| Freibetrag Partnerin, 45 Jahre | 12.500 Euro |
| Freibetrag Partner, 52 Jahre | 20.000 Euro |
24.000 Euro Vermögen liegen unter 32.500 Euro Freibetrag. Der Vertrag darf bleiben, eine Kündigung wäre nur ein Verlust.
Mit Grundsicherung können zwei verschiedene Leistungen gemeint sein. Wer erwerbsfähig ist, bekommt vom Jobcenter das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Es hat zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgelöst. Wer die Altersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, beantragt beim Sozialamt die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII.
Für Ihre Lebensversicherung ist das ein großer Unterschied. Beim Jobcenter ist ein Vertrag für das Alter geschützt, beim Sozialamt im Alter meist nicht mehr, denn dann ist das Alter ja da und das Geld soll den Lebensunterhalt decken.
| Frage | Grundsicherungsgeld (Jobcenter) | Grundsicherung im Alter (Sozialamt) |
|---|---|---|
| Gesetz | § 12 SGB II | § 90 SGB XII |
| Lebensversicherung für die Altersvorsorge | zählt nicht als Vermögen | zählt grundsätzlich als Vermögen |
| Riester-Vertrag | geschützt | geschützt |
| Freibetrag für sonstiges Vermögen | 5.000 bis 20.000 Euro je Person nach Alter | 10.000 Euro je Erwachsenem |
| Ausweg bei Härte | ja, bei besonderer Härte im Einzelfall | ja, bei Härte im Einzelfall |
Nach § 12 SGB II zählen Versicherungsverträge, die für die Altersvorsorge bestimmt sind, nicht als Vermögen. Die Bundesagentur für Arbeit nennt in ihren Weisungen ausdrücklich private Rentenversicherungen, Rürup-Verträge, Kapitallebensversicherungen und Direktversicherungen über den Arbeitgeber.
Entscheidend ist der Zweck, und den prüft das Jobcenter an den äußeren Umständen, vor allem an der Laufzeit. Eine Lebensversicherung, die mit 65 ausgezahlt wird, sieht nach Altersvorsorge aus. Ein Vertrag, der mit 45 fällig wird, um eine Ausbildung oder ein Auto zu bezahlen, eher nicht. Aktien, Fonds und ETFs fallen nicht unter diese Ausnahme, sie zählen zum Freibetrag.
Ist Ihre Lebensversicherung nicht für das Alter bestimmt, zählt ihr Verkehrswert am Tag des Antrags. Bei einer Versicherung ist das in der Praxis der Rückkaufswert, den Ihnen der Versicherer bei einer Kündigung auszahlen würde. Fragen Sie ihn schriftlich ab, bevor Sie den Antrag stellen.
Der Wert kommt dann mit Konto und Sparbuch zusammen auf den Freibetrag. Er hängt seit dem 1. Juli 2026 vom Alter ab: 5.000 Euro bis zum 30. Lebensjahr, danach 10.000, ab 41 Jahren 12.500 und ab 51 Jahren 20.000 Euro. Was eine Person in der Bedarfsgemeinschaft nicht ausschöpft, wird auf die andere übertragen.
Liegt der Rückkaufswert über dem Freibetrag, müssen Sie die Lebensversicherung nicht sofort auflösen, wenn das Geld nicht gleich verfügbar ist. Das Jobcenter kann die Leistung dann als Darlehen zahlen, das nach der Verwertung fällig wird. Eine besondere Härte, etwa ein sehr ungünstiger Zeitpunkt, prüft das Jobcenter im Einzelfall.
Beim Sozialamt ist nach § 90 SGB XII das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen. Geschützt sind kleinere Barbeträge, das sind 10.000 Euro je erwachsener Person und 500 Euro für jede Person, die überwiegend von ihr unterhalten wird. Eine Lebensversicherung mit Rückkaufswert zählt auf diesen Betrag.
Ausdrücklich geschützt ist hier nur geförderte Altersvorsorge, also Riester. Die Härteregel, die eine angemessene Alterssicherung schützt, gilt laut Gesetz für Hilfen wie die Hilfe zur Pflege, nicht für die Grundsicherung im Alter selbst. Liegt Ihr Vermögen mit der Lebensversicherung über 10.000 Euro, verlangt das Sozialamt in der Regel, dass Sie zuerst davon leben.
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung nie vorsorglich vor dem Antrag. In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft deutlich unter den gezahlten Beiträgen, und einen gekündigten Vertrag bekommen Sie zu alten Konditionen nicht zurück. Ist er beim Jobcenter als Altersvorsorge geschützt, verlieren Sie durch die Kündigung genau diesen Schutz.
Wenn Sie die Beiträge während des Bezugs nicht zahlen können, ist die Beitragsfreistellung meist die bessere Wahl. Der Vertrag bleibt bestehen, das angesparte Geld arbeitet weiter, und der Zweck Altersvorsorge bleibt erkennbar.
Liegen Rückkaufswert, Konto und Sparbuch zusammen unter Ihrem Freibetrag, ist die Lebensversicherung beim Grundsicherungsgeld kein Thema, egal wofür sie gedacht ist. Ein Paar mit 45 und 52 Jahren darf zusammen 32.500 Euro haben. Das reicht für viele kleine und mittlere Verträge.
Fragen und Antworten
Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1.
Juli 2026 begonnen haben, gilt noch die alte Fassung von § 12 SGB II.
Mit dem nächsten Weiterbewilligungsantrag prüft das Jobcenter nach dem neuen Recht.
Ja, beim Jobcenter und beim Sozialamt.
Geschützt sind Eigenbeiträge, Zulagen und Erträge.
Laufende Auszahlungen fallen beim Jobcenter danach unter den Freibetrag.
Nein, für Arbeitnehmer nicht.
Aktien, Fonds und ETFs zählen zum allgemeinen Freibetrag.
Nur hauptberuflich Selbständige ohne Rentenbeiträge können sonstiges Vermögen als Altersvorsorge
bezeichnen.
Wer hauptberuflich selbständig war und keine Rentenbeiträge gezahlt hat,
darf zusätzlich Vermögen für das Alter behalten.
Bei einem Antrag 2026 sind das 9.000 Euro je angefangenem Jahr, nach 30 Jahren also 270.000 Euro.
Bei der Hilfe zur Pflege prüft das Sozialamt das Vermögen ebenfalls.
Dort kann aber eine angemessene Alterssicherung als Härte geschützt sein,
das entscheidet das Amt im Einzelfall.
Das Jobcenter kann ein Darlehen auf nicht sofort verwertbares Vermögen zahlen.
Ob eine Beleihung beim Versicherer günstiger ist als eine Kündigung,
lohnt sich vor dem Bescheid durchzurechnen.
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