Alles zur Versicherung: Private Rente
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Kurz gesagt
Brauchen Sie das Geld nicht sofort, stellen Sie die Lebensversicherung beitragsfrei, der Vertrag läuft dann zum alten Garantiezins weiter. Brauchen Sie Geld, ist verkaufen oft besser als kündigen: Im Test der Stiftung Warentest bot ein Ankäufer 1.331 Euro mehr als den Rückkaufswert von 22.092 Euro. Kündigen Sie erst, wenn Freistellung oder Verkauf nicht passen, und nie bei alten Verträgen mit 4 Prozent Garantie.
Werte aus Gesetz, Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Testfall Stiftung Warentest: Rückkaufswert | 22.092 Euro |
| Bestes Ankaufsangebot im selben Test | 23.423 Euro, 1.331 Euro mehr |
| Weitere Angebote im Test | 833 und 708 Euro über dem Rückkaufswert |
| Policendarlehen, klassische Police | meist bis 100 Prozent des Rückkaufswerts |
| Policendarlehen, Fondspolice | bis 60 Prozent des Rückkaufswerts |
Die Testzahlen gelten für einen Einzelfall und lassen sich nicht auf jeden Vertrag übertragen.
Holen Sie mehrere Ankaufsangebote ein und vergleichen Sie sie mit dem schriftlichen Rückkaufswert
Ihres Versicherers.
Rechenbeispiel
Angenommene Zahlen für einen Vertrag mit 4 Prozent Garantiezins, Ablauf in 8 Jahren.
| Rückkaufswert laut Versicherer, angenommen | 40.000 Euro |
| Ankaufsangebot, angenommen 3 Prozent darüber | 41.200 Euro |
| Policendarlehen über 15.000 Euro | Vertrag und Garantiezins bleiben |
| Bedarf für die Renovierung | 15.000 Euro |
Wer nur 15.000 Euro braucht, beleiht den Vertrag und behält die 4 Prozent bis zum Ablauf. Wer den ganzen Betrag braucht, verkauft und nimmt den höheren Kaufpreis statt zu kündigen.
Alle drei Wege beenden Ihre Beitragszahlung. Sie unterscheiden sich darin, wann Sie Geld bekommen und ob Ihr alter Garantiezins erhalten bleibt.
| Punkt | Kündigen | Beitragsfrei stellen | Verkaufen |
|---|---|---|---|
| Geld sofort | ja, Rückkaufswert | nein, erst zum Ablauf | ja, Kaufpreis über dem Rückkaufswert |
| Garantiezins | fällt weg | bleibt für das vorhandene Kapital | geht an den Käufer |
| Todesfallschutz | endet | bleibt in kleinerer Höhe | endet für Sie |
| Zusatzversicherungen wie BU | enden | entfallen in der Regel | enden für Sie |
| Rückgängig machen | nur mit Zustimmung des Versicherers | nur mit Zustimmung, oft mit Gesundheitsprüfung | nicht möglich |
Bei der Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert mit den zugeteilten Überschüssen. Das Gesetz verlangt, dass Abschluss- und Vertriebskosten dabei mindestens auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Ein Abzug für noch nicht getilgte Abschlusskosten ist unwirksam, ein Stornoabzug nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist.
Eine einmal ausgesprochene Kündigung können Sie ohne Zustimmung des Versicherers nicht zurücknehmen. Prüfen Sie die Abrechnung genau, denn gegen eine falsche Berechnung können Sie in der Regel nur drei Jahre lang vorgehen.
Die Beitragsfreistellung können Sie jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode verlangen. Erreicht die beitragsfreie Leistung die vereinbarte Mindestsumme nicht, zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert aus. Fragen Sie den Betrag deshalb vorher ab.
Gekoppelte Zusatzversicherungen, etwa gegen Berufsunfähigkeit, entfallen dabei in der Regel. Wer später wieder einzahlen will, braucht die Zustimmung des Versicherers, und das kann wie ein Neuabschluss mit Gesundheitsprüfung laufen.
Ankäufer übernehmen Ihren Vertrag, zahlen die Beiträge weiter und kassieren am Ende die volle Ablaufleistung. Einen Teil dieses Vorteils geben sie als Kaufpreis an Sie weiter. Im Test der Stiftung Warentest bot der beste Ankäufer 1.331 Euro mehr als den Rückkaufswert, andere 833 und 708 Euro mehr.
Nicht jeder Vertrag wird gekauft. Rürup-Verträge sind nicht kündbar und deshalb ausgeschlossen, Riester-Verträge kaufen die Firmen nicht, neue Produkte mit abgesenkter Garantie meist auch nicht. Ein Angebot, das unter dem Rückkaufswert liegt oder in Raten zahlen will, sollten Sie ablehnen.
Für eine Lücke von ein paar Monaten muss der Vertrag nicht enden. Viele Versicherer stunden Beiträge, häufig bis zu zwei Jahre, meist gegen Zins. Ein Policendarlehen beleiht den Vertrag, bei klassischen Policen oft bis zum vollen Rückkaufswert, bei Fondspolicen bis 60 Prozent.
Bei Altverträgen vor 2005 mit 12 Jahren Laufzeit kann ein Darlehen unter Umständen die Steuerfreiheit gefährden. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie unterschreiben.
Fragen und Antworten
Wenn ein Ankäufer den Vertrag nimmt, meist das Verkaufen, weil er mehr als den Rückkaufswert zahlt.
Ein Angebot unter dem Rückkaufswert lohnt sich nie.
In der Regel nicht.
Rürup ist nicht kündbar, und Riester-Verträge kaufen die Ankäufer nicht.
Nur mit Zustimmung des Versicherers.
Oft gilt das wie ein Neuabschluss, mitunter mit Gesundheitsprüfung.
Das hängt vom Abschlussjahr ab.
Bei Verträgen ab 2005 ist der Ertrag grundsätzlich steuerpflichtig,
Altverträge können steuerfrei sein.
Fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Dann kann statt Kündigung eine Rückabwicklung möglich sein, die mehr bringt als der Rückkaufswert.
Lassen Sie das vor jeder Kündigung prüfen.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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