Was kostet die Versicherung für ein Ultraleichtflugzeug?
Die Halterhaftpflicht für ein Ultraleichtflugzeug ist nach § 43 LuftVG Pflicht und kostet für …
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Kurz gesagt
Ein privates Flugzeug versichern Sie in drei Teilen. Pflicht ist die Halterhaftpflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz; unter 2.700 Kilogramm Abfluggewicht verlangt das EU-Recht mindestens 3 Millionen Sonderziehungsrechte, rund 3,6 Millionen Euro. Für eine Cessna 172 kostet sie ab etwa 410 Euro im Jahr. Kasko und Insassenunfall sind freiwillig, Passagiere brauchen eine eigene Haftpflicht.
Veröffentlichte Jahresbeiträge für Luftfahrtversicherungen in Deutschland, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Halterhaftpflicht Cessna 172, unter 2.700 kg, 4 Millionen Euro, inklusive Versicherungsteuer | ab etwa 410 Euro im Jahr |
| Halterhaftpflicht einmotoriges Flugzeug, 490 kg, 1 Million Euro, weltweit ohne USA und Kanada | etwa 280 Euro im Jahr, netto |
| Halterhaftpflicht Motorsegler bis 999 kg | ab etwa 80 Euro im Jahr |
| Passagierhaftpflicht Cessna 172, 600.000 Euro Personenschaden | ab etwa 250 Euro im Jahr je Gastplatz |
| Kasko Cessna 172, Summe 100.000 Euro, 1.000 Euro Selbstbeteiligung | ab etwa 1.365 Euro im Jahr |
Einstiegspreise aus veröffentlichten Tarifen, Stand Oktober 2026.
Die Euro-Werte der Sonderziehungsrechte sind mit rund 1,20 Euro gerechnet und schwanken mit dem
Kurs.
Der Gesamtbeitrag im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis;
Ihr Beitrag hängt von Flugzeug, Erfahrung, Standort und Summen ab.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So setzt sich der Jahresbeitrag zusammen, wenn Sie Haftpflicht, drei Gastplätze und Kasko versichern.
| Halterhaftpflicht, 4 Millionen Euro | ab etwa 410 Euro |
| Passagierhaftpflicht, 3 Gastplätze je 250 Euro | ab etwa 750 Euro |
| Kasko, Summe 100.000 Euro, 1.000 Euro Selbstbeteiligung | ab etwa 1.365 Euro |
Zusammen ab etwa 2.500 Euro im Jahr. Ohne Kasko bleiben rund 1.160 Euro für Haftpflicht und Passagiere.
Wer ein Flugzeug hält, muss nach § 43 Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung haben. Sie zahlt, wenn Ihr Flugzeug Menschen am Boden verletzt oder fremde Sachen außerhalb des Flugzeugs beschädigt, etwa bei einer Notlandung auf einem Feld oder einem Rollschaden am Flugplatz.
Die Mindestsumme legt die EU-Verordnung 785/2004 nach der höchstzulässigen Abflugmasse fest. Gerechnet wird in Sonderziehungsrechten (SZR), einer Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds; Ende September 2026 entsprach ein SZR rund 1,20 Euro.
| Höchstzulässige Abflugmasse | Mindestdeckung je Unfall | Etwa in Euro |
|---|---|---|
| unter 500 kg | 750.000 SZR | 0,9 Millionen |
| unter 1.000 kg | 1,5 Millionen SZR | 1,8 Millionen |
| unter 2.700 kg | 3 Millionen SZR | 3,6 Millionen |
| unter 6.000 kg | 7 Millionen SZR | 8,4 Millionen |
Die verschuldensunabhängige Haftung des Halters ist nach § 37 Luftverkehrsgesetz begrenzt, bei Personenschäden auf 600.000 Euro je Person. Wird Ihnen oder dem Piloten aber ein Fehler nachgewiesen, haften Sie nach allgemeinem Recht ohne Obergrenze, notfalls mit dem Privatvermögen.
Deshalb wählen viele Halter für ihr Flugzeug Summen über dem Minimum. Der Aufpreis ist gering: Für eine Cessna 172 nennt ein veröffentlichter Tarif ab 410 Euro im Jahr bei 4 Millionen Euro Deckung.
Die Halterhaftpflicht deckt nur Schäden außerhalb des Flugzeugs. Verletzt sich ein Mitflieger bei einer harten Landung, zahlt sie nicht. Dafür gibt es die Passagierhaftpflicht, je Sitzplatz berechnet, oder eine kombinierte Police für Halter und Passagiere mit einer gemeinsamen Summe.
Auch wenn Sie Freunde nur gelegentlich und ohne Bezahlung mitnehmen, haften Sie bei Verschulden für deren Schaden. Eine Passagierhaftpflicht für eine Cessna 172 gibt es ab etwa 250 Euro im Jahr je Gastplatz.
Die Luftfahrtkasko zahlt Schäden am eigenen Flugzeug: Bruchlandung, Außenlandung, Rollschaden, Feuer, Hagel, Sturm, Diebstahl und Vandalismus. Im Teilschaden ersetzt sie die Reparatur abzüglich Selbstbeteiligung, im Totalschaden den Zeitwert bis zur Versicherungssumme.
Nicht versichert sind meist innere Triebwerksschäden, Flüge ohne gültige Lizenz oder mit Überladung und Flüge von Piloten, die nicht in der Pilotenklausel stehen. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa Einflug ins schlechte Wetter, darf der Versicherer nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz kürzen.
Für ein älteres Flugzeug mit geringem Marktwert kann sich die Kasko kaum rechnen, weil Beitrag und Selbstbeteiligung zusammen schnell einen großen Teil des Zeitwerts ausmachen. Wer einen Schaden selbst tragen kann, versichert dann nur Haftpflicht und Passagiere.
Anders ist es bei finanzierten Flugzeugen: Hier verlangt die Bank meist eine Kasko. Und wer das Flugzeug mit einer Haltergemeinschaft teilt, sollte alle Piloten in der Pilotenklausel eintragen lassen.
Die Insassenunfallversicherung, auch Sitzplatzunfall genannt, zahlt bei Unfalltod oder Invalidität der Menschen an Bord eine feste Summe, unabhängig von der Schuldfrage. Sie ist freiwillig und ersetzt keine Passagierhaftpflicht.
Wer beruflich vom Fliegen lebt, denkt zusätzlich an eine Absicherung gegen den Verlust der Fluglizenz. Für Privatpiloten im Flugzeug am Wochenende ist das meist nicht nötig.
Fragen und Antworten
Halter ist die Gemeinschaft oder der eingetragene Eigentümer.
Wichtig ist, dass alle Mitglieder in der Pilotenklausel stehen und die Kasko die gemeinsame
Nutzung kennt.
Nein.
Private Haftpflichtpolicen schließen Luftfahrzeuge mit Ausnahme kleiner Drohnen und Modelle aus.
Sie brauchen die Halterhaftpflicht.
Eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds aus mehreren Währungen.
Ende September 2026 entsprach ein Sonderziehungsrecht rund 1,20 Euro.
Im Zielland können andere Haftungsregeln gelten.
Prüfen Sie vor dem Flug, ob der Geltungsbereich Ihrer Police das Land einschließt und die Summe
dort reicht.
Innere Schäden am Triebwerk sind meist ausgeschlossen.
Versichert sind aber oft die Folgeschäden, etwa nach einer Notlandung.
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