Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wie versichere ich ein privates Flugzeug?

Kurz gesagt

Ein privates Flugzeug versichern Sie in drei Teilen. Pflicht ist die Halterhaftpflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz; unter 2.700 Kilogramm Abfluggewicht verlangt das EU-Recht mindestens 3 Millionen Sonderziehungsrechte, rund 3,6 Millionen Euro. Für eine Cessna 172 kostet sie ab etwa 410 Euro im Jahr. Kasko und Insassenunfall sind freiwillig, Passagiere brauchen eine eigene Haftpflicht.

Wie versichere ich ein privates Flugzeug?

Was es kostet

Veröffentlichte Jahresbeiträge für Luftfahrtversicherungen in Deutschland, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Halterhaftpflicht Cessna 172, unter 2.700 kg, 4 Millionen Euro, inklusive Versicherungsteuerab etwa 410 Euro im Jahr
Halterhaftpflicht einmotoriges Flugzeug, 490 kg, 1 Million Euro, weltweit ohne USA und Kanadaetwa 280 Euro im Jahr, netto
Halterhaftpflicht Motorsegler bis 999 kgab etwa 80 Euro im Jahr
Passagierhaftpflicht Cessna 172, 600.000 Euro Personenschadenab etwa 250 Euro im Jahr je Gastplatz
Kasko Cessna 172, Summe 100.000 Euro, 1.000 Euro Selbstbeteiligungab etwa 1.365 Euro im Jahr

Einstiegspreise aus veröffentlichten Tarifen, Stand Oktober 2026.

Die Euro-Werte der Sonderziehungsrechte sind mit rund 1,20 Euro gerechnet und schwanken mit dem

Kurs.

Der Gesamtbeitrag im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis;

Ihr Beitrag hängt von Flugzeug, Erfahrung, Standort und Summen ab.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Viersitzer, 1.200 kg, Wert 100.000 Euro, ein Halter

So setzt sich der Jahresbeitrag zusammen, wenn Sie Haftpflicht, drei Gastplätze und Kasko versichern.

Halterhaftpflicht, 4 Millionen Euroab etwa 410 Euro
Passagierhaftpflicht, 3 Gastplätze je 250 Euroab etwa 750 Euro
Kasko, Summe 100.000 Euro, 1.000 Euro Selbstbeteiligungab etwa 1.365 Euro

Zusammen ab etwa 2.500 Euro im Jahr. Ohne Kasko bleiben rund 1.160 Euro für Haftpflicht und Passagiere.

Die Halterhaftpflicht ist Pflicht

Wer ein Flugzeug hält, muss nach § 43 Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung haben. Sie zahlt, wenn Ihr Flugzeug Menschen am Boden verletzt oder fremde Sachen außerhalb des Flugzeugs beschädigt, etwa bei einer Notlandung auf einem Feld oder einem Rollschaden am Flugplatz.

Die Mindestsumme legt die EU-Verordnung 785/2004 nach der höchstzulässigen Abflugmasse fest. Gerechnet wird in Sonderziehungsrechten (SZR), einer Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds; Ende September 2026 entsprach ein SZR rund 1,20 Euro.

Höchstzulässige AbflugmasseMindestdeckung je UnfallEtwa in Euro
unter 500 kg750.000 SZR0,9 Millionen
unter 1.000 kg1,5 Millionen SZR1,8 Millionen
unter 2.700 kg3 Millionen SZR3,6 Millionen
unter 6.000 kg7 Millionen SZR8,4 Millionen

Warum die Mindestsumme für ein Flugzeug knapp ist

Die verschuldensunabhängige Haftung des Halters ist nach § 37 Luftverkehrsgesetz begrenzt, bei Personenschäden auf 600.000 Euro je Person. Wird Ihnen oder dem Piloten aber ein Fehler nachgewiesen, haften Sie nach allgemeinem Recht ohne Obergrenze, notfalls mit dem Privatvermögen.

Deshalb wählen viele Halter für ihr Flugzeug Summen über dem Minimum. Der Aufpreis ist gering: Für eine Cessna 172 nennt ein veröffentlichter Tarif ab 410 Euro im Jahr bei 4 Millionen Euro Deckung.

Passagiere brauchen einen eigenen Schutz

Die Halterhaftpflicht deckt nur Schäden außerhalb des Flugzeugs. Verletzt sich ein Mitflieger bei einer harten Landung, zahlt sie nicht. Dafür gibt es die Passagierhaftpflicht, je Sitzplatz berechnet, oder eine kombinierte Police für Halter und Passagiere mit einer gemeinsamen Summe.

Auch wenn Sie Freunde nur gelegentlich und ohne Bezahlung mitnehmen, haften Sie bei Verschulden für deren Schaden. Eine Passagierhaftpflicht für eine Cessna 172 gibt es ab etwa 250 Euro im Jahr je Gastplatz.

Kasko für das eigene Flugzeug

Die Luftfahrtkasko zahlt Schäden am eigenen Flugzeug: Bruchlandung, Außenlandung, Rollschaden, Feuer, Hagel, Sturm, Diebstahl und Vandalismus. Im Teilschaden ersetzt sie die Reparatur abzüglich Selbstbeteiligung, im Totalschaden den Zeitwert bis zur Versicherungssumme.

Nicht versichert sind meist innere Triebwerksschäden, Flüge ohne gültige Lizenz oder mit Überladung und Flüge von Piloten, die nicht in der Pilotenklausel stehen. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa Einflug ins schlechte Wetter, darf der Versicherer nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz kürzen.

Wann Sie keine Kasko brauchen

Für ein älteres Flugzeug mit geringem Marktwert kann sich die Kasko kaum rechnen, weil Beitrag und Selbstbeteiligung zusammen schnell einen großen Teil des Zeitwerts ausmachen. Wer einen Schaden selbst tragen kann, versichert dann nur Haftpflicht und Passagiere.

Anders ist es bei finanzierten Flugzeugen: Hier verlangt die Bank meist eine Kasko. Und wer das Flugzeug mit einer Haltergemeinschaft teilt, sollte alle Piloten in der Pilotenklausel eintragen lassen.

Insassenunfall und Lizenz

Die Insassenunfallversicherung, auch Sitzplatzunfall genannt, zahlt bei Unfalltod oder Invalidität der Menschen an Bord eine feste Summe, unabhängig von der Schuldfrage. Sie ist freiwillig und ersetzt keine Passagierhaftpflicht.

Wer beruflich vom Fliegen lebt, denkt zusätzlich an eine Absicherung gegen den Verlust der Fluglizenz. Für Privatpiloten im Flugzeug am Wochenende ist das meist nicht nötig.

Schritt für Schritt

  1. Höchstzulässige Abflugmasse aus den Flugzeugpapieren ablesen.
  2. Haftpflichtsumme festlegen, sinnvoll über der gesetzlichen Mindestsumme.
  3. Zahl der Gastplätze für die Passagierhaftpflicht angeben oder eine kombinierte Summe wählen.
  4. Über Kasko nach Zeitwert, Finanzierung und eigener Rücklage entscheiden.
  5. Alle Piloten mit Lizenz und Flugstunden für die Pilotenklausel nennen.

Checkliste

  • Versicherungsnachweis an Bord
  • Haftpflichtsumme mindestens nach Gewichtsklasse
  • Passagiere über eigene oder kombinierte Haftpflicht gedeckt
  • Pilotenklausel nennt alle, die fliegen
  • Geltungsbereich passt zu Ihren Reisezielen
  • Kaskosumme entspricht dem aktuellen Zeitwert

Häufige Fehler

  • Nur die gesetzliche Mindestsumme versichern
  • Passagiere für über die Halterhaftpflicht mitversichert halten
  • Neuen Mitpiloten nicht in die Pilotenklausel eintragen
  • Kaskosumme nach Kauf oder Avionik-Umbau nicht anpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie versichere ich ein privates Flugzeug, das ich mit anderen teile?

Halter ist die Gemeinschaft oder der eingetragene Eigentümer.

Wichtig ist, dass alle Mitglieder in der Pilotenklausel stehen und die Kasko die gemeinsame

Nutzung kennt.

Gilt meine Privathaftpflicht für das Flugzeug?

Nein.

Private Haftpflichtpolicen schließen Luftfahrzeuge mit Ausnahme kleiner Drohnen und Modelle aus.

Sie brauchen die Halterhaftpflicht.

Was sind Sonderziehungsrechte?

Eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds aus mehreren Währungen.

Ende September 2026 entsprach ein Sonderziehungsrecht rund 1,20 Euro.

Muss ich im Ausland mehr versichern?

Im Zielland können andere Haftungsregeln gelten.

Prüfen Sie vor dem Flug, ob der Geltungsbereich Ihrer Police das Land einschließt und die Summe

dort reicht.

Zahlt die Kasko bei einem Motorschaden?

Innere Schäden am Triebwerk sind meist ausgeschlossen.

Versichert sind aber oft die Folgeschäden, etwa nach einer Notlandung.

Wer vermittelt die Versicherung?

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler.

Die Vergütung zahlt der Versicherer, für Sie ist die Vermittlung kostenlos.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.