Wie versichere ich ein privates Flugzeug?
Ein privates Flugzeug versichern Sie in drei Teilen. Pflicht ist die Halterhaftpflicht nach § …
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Kurz gesagt
Ein Segelflugzeug versichern Sie mit der Halterhaftpflicht, die nach § 43 Luftverkehrsgesetz Pflicht ist. Unter 500 Kilogramm Abflugmasse sind mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte nötig, rund 0,9 Millionen Euro, bis unter 1.000 Kilogramm das Doppelte. Für einen Doppelsitzer nennt ein veröffentlichter Tarif ab 132 Euro im Jahr bei 2 Millionen Euro. Kasko und Sitzplatzunfall sind freiwillig.
Veröffentlichte Jahresbeiträge für Segelflugzeuge in Deutschland, Beispiel Doppelsitzer mit 750 kg, Stand Oktober 2026, inklusive 19 Prozent Versicherungsteuer.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Halterhaftpflicht Doppelsitzer, 750 kg, 2 Millionen Euro | ab etwa 132 Euro im Jahr |
| Passagierhaftpflicht Doppelsitzer, 3 Millionen Euro | ab etwa 353 Euro im Jahr |
| Kasko Doppelsitzer, Summe 60.000 Euro, 2.000 Euro Selbstbeteiligung je Teilschaden | ab etwa 789 Euro im Jahr |
| Sitzplatzunfall, 20.000 Euro Tod und Invalidität | ab etwa 42 bis 54 Euro im Jahr je Sitz |
Einstiegspreise aus veröffentlichten Tarifen; Ihr Beitrag hängt von Muster, Wert,
Flugerfahrung und Selbstbeteiligung ab.
Der Gesamtbeitrag im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis.
Die Euro-Werte der Sonderziehungsrechte sind mit rund 1,20 Euro gerechnet.
Ein konkretes Angebot holt Norman Nammert als Versicherungsmakler ein.
Rechenbeispiel
So kommt der Jahresbeitrag zustande, wenn Sie Haftpflicht, Gast, Kasko und beide Sitze versichern.
| Halterhaftpflicht, 2 Millionen Euro | ab etwa 132 Euro |
| Passagierhaftpflicht, 3 Millionen Euro | ab etwa 353 Euro |
| Kasko, Summe 60.000 Euro | ab etwa 789 Euro |
| Sitzplatzunfall, zwei Sitze | ab etwa 96 Euro |
Zusammen ab etwa 1.370 Euro im Jahr. Ohne Kasko bleiben rund 580 Euro für Haftpflicht, Gast und Sitzplätze.
Auch ohne Motor ist ein Segelflugzeug ein Luftfahrzeug. Der Halter muss nach § 43 Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung haben. Sie zahlt, wenn das Segelflugzeug bei einer Außenlandung ein Feld beschädigt, am Windenstart ein Fahrzeug trifft oder Menschen am Boden verletzt.
Die Mindestsumme steht in Artikel 7 der EU-Verordnung 785/2004 und hängt von der höchstzulässigen Abflugmasse ab. Viele Einsitzer und Doppelsitzer liegen je nach Wasserballast knapp unter oder über 500 Kilogramm; maßgeblich ist der Wert in den Flugzeugpapieren. Ein Sonderziehungsrecht (SZR) war Ende September 2026 rund 1,20 Euro wert.
| Höchstzulässige Abflugmasse | Mindestdeckung je Unfall | Etwa in Euro |
|---|---|---|
| unter 500 kg | 750.000 SZR | 0,9 Millionen |
| unter 1.000 kg | 1,5 Millionen SZR | 1,8 Millionen |
Fliegen Sie ein Segelflugzeug Ihres Vereins, ist in der Regel der Verein Halter und hat die Halterhaftpflicht abgeschlossen. Fragen Sie im Verein nach Summe, Kasko und Selbstbeteiligung, denn bei einem Bruch kann der Verein Sie je nach Satzung an der Selbstbeteiligung beteiligen.
Gehört das Segelflugzeug Ihnen oder einer Haltergemeinschaft, schließen Sie die Verträge selbst ab. Alle, die das Flugzeug fliegen, gehören dann in die Pilotenklausel.
Die Halterhaftpflicht deckt keine Schäden an Menschen im Segelflugzeug. Für Fluggäste verlangt Artikel 6 der EU-Verordnung 785/2004 eine eigene Deckung von 250.000 SZR je Fluggast; bei privaten Flügen bis 2.700 Kilogramm dürfen die Mitgliedstaaten weniger festlegen.
Ein veröffentlichter Tarif nennt für einen Doppelsitzer mit 750 Kilogramm ab 353 Euro im Jahr bei 3 Millionen Euro. Fliegen Sie nur einsitzig, entfällt dieser Teil.
Die Luftfahrtkasko zahlt Schäden am eigenen Segelflugzeug durch Einwirkung von außen: Bruch bei der Außenlandung, harte Landung, Rollschaden, Feuer, Hagel, Diebstahl und Vandalismus. Je nach Versicherer ist auch der Straßentransport im Anhänger dabei, dazu Bergung und Rückholung in Grenzen.
Für einen Doppelsitzer mit 60.000 Euro Versicherungssumme und 2.000 Euro Selbstbeteiligung je Teilschaden nennt ein Tarif ab 789 Euro im Jahr. Nach schadenfreien Jahren gibt es oft 15 bis 20 Prozent Rabatt auf die Kasko. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz kürzen, wenn das nicht gegen Aufpreis eingeschlossen ist.
Ein älteres Segelflugzeug mit niedrigem Marktwert lohnt die Kasko oft nicht: Prämie und Selbstbeteiligung machen dann einen großen Teil des Werts aus. Wer einen Bruch selbst bezahlen kann, versichert nur die Haftpflicht.
Anders ist es bei einem neuen oder finanzierten Segelflugzeug. Hier schützt die Kasko vor dem Totalverlust, und der Geldgeber verlangt sie meist.
Die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft für die private Unfallversicherung (AUB 2020, Stand Juni 2025) schließen Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts aus, wenn dafür eine Erlaubnis nötig ist. Als Segelflugzeugführer sind Sie damit ohne besondere Vereinbarung oft nicht versichert.
Eine Sitzplatzunfallversicherung zahlt im Segelflugzeug feste Summen bei Tod oder Invalidität, ein veröffentlichter Tarif 20.000 Euro je Sitz ab etwa 42 Euro im Jahr. Sie ersetzt keine Passagierhaftpflicht.
Fragen und Antworten
Meist gar nicht selbst: Der Verein ist Halter und versichert Haftpflicht und oft Kasko.
Klären Sie, ob Sie im Schadenfall einen Teil der Selbstbeteiligung tragen.
Auch er braucht die Halterhaftpflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz,
die Summe richtet sich nach seiner Abflugmasse.
Kasko und Passagiere sind wie beim Segelflugzeug zu regeln.
Schäden am Flugzeug durch die Außenlandung ja, abzüglich Selbstbeteiligung.
Den Flurschaden des Landwirts zahlt die Halterhaftpflicht.
Der Anhänger selbst ist ein eigenes Fahrzeug mit eigener Versicherung.
Ob der Transport des Segelflugzeugs darin in der Kasko gedeckt ist, regelt der jeweilige Vertrag.
Eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds.
Ende September 2026 entsprach ein Sonderziehungsrecht rund 1,20 Euro.
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Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Vermittlung kostenlos.
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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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