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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wie versichere ich ein Segelflugzeug?

Kurz gesagt

Ein Segelflugzeug versichern Sie mit der Halterhaftpflicht, die nach § 43 Luftverkehrsgesetz Pflicht ist. Unter 500 Kilogramm Abflugmasse sind mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte nötig, rund 0,9 Millionen Euro, bis unter 1.000 Kilogramm das Doppelte. Für einen Doppelsitzer nennt ein veröffentlichter Tarif ab 132 Euro im Jahr bei 2 Millionen Euro. Kasko und Sitzplatzunfall sind freiwillig.

Wie versichere ich ein Segelflugzeug?

Was es kostet

Veröffentlichte Jahresbeiträge für Segelflugzeuge in Deutschland, Beispiel Doppelsitzer mit 750 kg, Stand Oktober 2026, inklusive 19 Prozent Versicherungsteuer.

BeispielRichtwert
Halterhaftpflicht Doppelsitzer, 750 kg, 2 Millionen Euroab etwa 132 Euro im Jahr
Passagierhaftpflicht Doppelsitzer, 3 Millionen Euroab etwa 353 Euro im Jahr
Kasko Doppelsitzer, Summe 60.000 Euro, 2.000 Euro Selbstbeteiligung je Teilschadenab etwa 789 Euro im Jahr
Sitzplatzunfall, 20.000 Euro Tod und Invaliditätab etwa 42 bis 54 Euro im Jahr je Sitz

Einstiegspreise aus veröffentlichten Tarifen; Ihr Beitrag hängt von Muster, Wert,

Flugerfahrung und Selbstbeteiligung ab.

Der Gesamtbeitrag im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis.

Die Euro-Werte der Sonderziehungsrechte sind mit rund 1,20 Euro gerechnet.

Ein konkretes Angebot holt Norman Nammert als Versicherungsmakler ein.

Rechenbeispiel

Eigener Doppelsitzer, 750 kg, Wert 60.000 Euro

So kommt der Jahresbeitrag zustande, wenn Sie Haftpflicht, Gast, Kasko und beide Sitze versichern.

Halterhaftpflicht, 2 Millionen Euroab etwa 132 Euro
Passagierhaftpflicht, 3 Millionen Euroab etwa 353 Euro
Kasko, Summe 60.000 Euroab etwa 789 Euro
Sitzplatzunfall, zwei Sitzeab etwa 96 Euro

Zusammen ab etwa 1.370 Euro im Jahr. Ohne Kasko bleiben rund 580 Euro für Haftpflicht, Gast und Sitzplätze.

Die Pflicht für das Segelflugzeug

Auch ohne Motor ist ein Segelflugzeug ein Luftfahrzeug. Der Halter muss nach § 43 Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung haben. Sie zahlt, wenn das Segelflugzeug bei einer Außenlandung ein Feld beschädigt, am Windenstart ein Fahrzeug trifft oder Menschen am Boden verletzt.

Die Mindestsumme steht in Artikel 7 der EU-Verordnung 785/2004 und hängt von der höchstzulässigen Abflugmasse ab. Viele Einsitzer und Doppelsitzer liegen je nach Wasserballast knapp unter oder über 500 Kilogramm; maßgeblich ist der Wert in den Flugzeugpapieren. Ein Sonderziehungsrecht (SZR) war Ende September 2026 rund 1,20 Euro wert.

Höchstzulässige AbflugmasseMindestdeckung je UnfallEtwa in Euro
unter 500 kg750.000 SZR0,9 Millionen
unter 1.000 kg1,5 Millionen SZR1,8 Millionen

Verein oder eigenes Flugzeug

Fliegen Sie ein Segelflugzeug Ihres Vereins, ist in der Regel der Verein Halter und hat die Halterhaftpflicht abgeschlossen. Fragen Sie im Verein nach Summe, Kasko und Selbstbeteiligung, denn bei einem Bruch kann der Verein Sie je nach Satzung an der Selbstbeteiligung beteiligen.

Gehört das Segelflugzeug Ihnen oder einer Haltergemeinschaft, schließen Sie die Verträge selbst ab. Alle, die das Flugzeug fliegen, gehören dann in die Pilotenklausel.

Gäste im Doppelsitzer

Die Halterhaftpflicht deckt keine Schäden an Menschen im Segelflugzeug. Für Fluggäste verlangt Artikel 6 der EU-Verordnung 785/2004 eine eigene Deckung von 250.000 SZR je Fluggast; bei privaten Flügen bis 2.700 Kilogramm dürfen die Mitgliedstaaten weniger festlegen.

Ein veröffentlichter Tarif nennt für einen Doppelsitzer mit 750 Kilogramm ab 353 Euro im Jahr bei 3 Millionen Euro. Fliegen Sie nur einsitzig, entfällt dieser Teil.

Kasko für Bruch, Hagel und Transport

Die Luftfahrtkasko zahlt Schäden am eigenen Segelflugzeug durch Einwirkung von außen: Bruch bei der Außenlandung, harte Landung, Rollschaden, Feuer, Hagel, Diebstahl und Vandalismus. Je nach Versicherer ist auch der Straßentransport im Anhänger dabei, dazu Bergung und Rückholung in Grenzen.

Für einen Doppelsitzer mit 60.000 Euro Versicherungssumme und 2.000 Euro Selbstbeteiligung je Teilschaden nennt ein Tarif ab 789 Euro im Jahr. Nach schadenfreien Jahren gibt es oft 15 bis 20 Prozent Rabatt auf die Kasko. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz kürzen, wenn das nicht gegen Aufpreis eingeschlossen ist.

Wann ich keine Kasko brauche

Ein älteres Segelflugzeug mit niedrigem Marktwert lohnt die Kasko oft nicht: Prämie und Selbstbeteiligung machen dann einen großen Teil des Werts aus. Wer einen Bruch selbst bezahlen kann, versichert nur die Haftpflicht.

Anders ist es bei einem neuen oder finanzierten Segelflugzeug. Hier schützt die Kasko vor dem Totalverlust, und der Geldgeber verlangt sie meist.

Unfallschutz für Pilot und Gast

Die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft für die private Unfallversicherung (AUB 2020, Stand Juni 2025) schließen Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts aus, wenn dafür eine Erlaubnis nötig ist. Als Segelflugzeugführer sind Sie damit ohne besondere Vereinbarung oft nicht versichert.

Eine Sitzplatzunfallversicherung zahlt im Segelflugzeug feste Summen bei Tod oder Invalidität, ein veröffentlichter Tarif 20.000 Euro je Sitz ab etwa 42 Euro im Jahr. Sie ersetzt keine Passagierhaftpflicht.

Schritt für Schritt

  1. Höchstzulässige Abflugmasse aus dem Flughandbuch ablesen.
  2. Klären, ob der Verein oder Sie Halter sind.
  3. Haftpflichtsumme festlegen, gern über der Mindestsumme.
  4. Bei einem Doppelsitzer die Passagierhaftpflicht dazunehmen.
  5. Über Kasko nach Wert und Rücklage entscheiden, Transport im Anhänger mit abfragen.
  6. Unfallschutz für Pilot und Gast klären.

Checkliste

  • Versicherungsnachweis an Bord
  • Summe passt zur Gewichtsklasse mit Wasserballast
  • Gastsitz über Passagierhaftpflicht gedeckt
  • Pilotenklausel vollständig
  • Straßentransport im Anhänger geklärt
  • Selbstbeteiligung im Verein bekannt

Häufige Fehler

  • Die Abflugmasse ohne Wasserballast ansetzen
  • Gäste mitnehmen, ohne Passagierhaftpflicht
  • Als Pilot auf die normale Unfallversicherung vertrauen
  • Kaskosumme nach neuem Instrument oder Kauf nicht anpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie versichere ich ein Segelflugzeug im Verein?

Meist gar nicht selbst: Der Verein ist Halter und versichert Haftpflicht und oft Kasko.

Klären Sie, ob Sie im Schadenfall einen Teil der Selbstbeteiligung tragen.

Braucht ein Motorsegler dieselbe Versicherung?

Auch er braucht die Halterhaftpflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz,

die Summe richtet sich nach seiner Abflugmasse.

Kasko und Passagiere sind wie beim Segelflugzeug zu regeln.

Zahlt die Kasko eine Außenlandung im Acker?

Schäden am Flugzeug durch die Außenlandung ja, abzüglich Selbstbeteiligung.

Den Flurschaden des Landwirts zahlt die Halterhaftpflicht.

Ist der Anhänger mitversichert?

Der Anhänger selbst ist ein eigenes Fahrzeug mit eigener Versicherung.

Ob der Transport des Segelflugzeugs darin in der Kasko gedeckt ist, regelt der jeweilige Vertrag.

Was sind Sonderziehungsrechte?

Eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds.

Ende September 2026 entsprach ein Sonderziehungsrecht rund 1,20 Euro.

Wer vermittelt die Versicherung?

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler.

Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Vermittlung kostenlos.

Quellen

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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