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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was passiert mit gemeinsamen Versicherungen bei Trennung und Scheidung?

Kurz gesagt

Was mit gemeinsamen Versicherungen bei Trennung und Scheidung passiert, hängt am Versicherungsnehmer: Sein Vertrag läuft weiter, der ausziehende Partner braucht eigene Haftpflicht und Hausrat, zusammen ab etwa 60 Euro im Jahr. In der gesetzlichen Kasse bleibt der Ehepartner bis zur Scheidung familienversichert, danach läuft der Schutz mit eigenem Beitrag weiter. Bezugsrechte in Lebensversicherungen sofort prüfen.

Was passiert mit gemeinsamen Versicherungen bei Trennung und Scheidung?

Was es kostet

Richtwerte für die Verträge, die der ausziehende Partner nach der Trennung neu braucht, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht Single, Deckung 10 bis 50 Millionen Euroetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Einfacher Singletarif Haftpflichtab etwa 20 bis 30 Euro im Jahr
Hausrat, 80 Quadratmeter in Dresdenetwa 23 bis 25 Euro im Jahr
Hausrat, 80 Quadratmeter in Düsseldorfetwa 51 bis 54 Euro im Jahr
Eltern mit Kind nach der Trennung, Familientarif Haftpflichtetwa 60 bis 180 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Der Beitrag hängt von Wohnort, Wohnfläche und Umfang ab.

Rechenbeispiel

Paar trennt sich, sie zieht aus, er war Versicherungsnehmer

Er behält Haftpflicht und Hausrat für die bisherige Wohnung, sie braucht für die neue Wohnung mit 50 Quadratmetern eigenen Schutz.

Ihre neue Privathaftpflicht, Singleetwa 50 bis 80 Euro
Ihre neue Hausrat, 50 Quadratmeteretwa 30 bis 60 Euro
Seine Haftpflicht, Umstellung auf SingleBeitrag sinkt meist etwas
Bezugsrecht seiner Risikolebenneu festlegen

Für die Ausziehende rund 80 bis 140 Euro im Jahr an neuem Grundschutz. Die Beträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was bei der Trennung mit jedem Vertrag passiert

Ein Versicherungsvertrag gehört dem, der ihn abgeschlossen hat, dem Versicherungsnehmer. Bei einer Trennung läuft sein Vertrag weiter, der Partner war nur mitversichert. Wie lange dieser Schutz nach dem Auszug noch gilt, steht im Bedingungswerk des Vertrags und ist je Tarif verschieden.

Die Scheidung selbst beendet keinen Vertrag. Sie ändert nur, wer mitversichert ist, und wer welche Beiträge weiterzahlt.

VertragWas bei Trennung und Scheidung passiertWas zu tun ist
Privathaftpflicht im Familientarifbleibt beim VersicherungsnehmerAusziehender Partner schließt eine eigene ab, der andere stellt auf Single oder Familie mit Kindern um
Hausratgilt für die Wohnung im VertragNeue Wohnung braucht einen eigenen Vertrag, Summe der alten Wohnung anpassen
Kfzbleibt beim Versicherungsnehmer und FahrzeugWer das Auto behält, lässt den Vertrag umschreiben
Risikoleben, Kapitallebenläuft unverändert weiterBezugsrecht prüfen und ändern
Private Rentenversicherunggehört in den Versorgungsausgleichim Scheidungsverfahren angeben
Gesetzliche KrankenkasseFamilienversicherung bis zur Scheidungdanach eigener Beitrag oder Nachweis einer anderen Versicherung

Im Trennungsjahr: was schon jetzt wichtig ist

Im Trennungsjahr sind Sie noch verheiratet. Die Familienversicherung der Kasse nennt Ehegatten, daher bleibt ein Partner ohne eigenes Einkommen über der Grenze bis zur rechtskräftigen Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V).

Anders bei Haftpflicht und Hausrat: Sobald einer auszieht, wohnt er nicht mehr im versicherten Haushalt. Klären Sie mit dem Versicherer schriftlich, bis wann er noch mitversichert ist, und schließen Sie für die neue Wohnung rechtzeitig eigene Verträge.

Lebensversicherungen nach der Trennung: Bezugsrecht zuerst

Steht der Ehepartner als Bezugsberechtigter in Ihrer Risiko oder Kapitallebensversicherung, bekommt er im Todesfall das Geld, auch nach einer Trennung oder Scheidung. Ein widerrufliches Bezugsrecht ändern Sie ohne Zustimmung des Versicherers (§ 159 VVG). Ein unwiderrufliches gehört dem Begünstigten schon mit der Benennung.

Läuft eine Risikolebensversicherung zur Absicherung eines gemeinsamen Kredits, sprechen Sie das Bezugsrecht mit der Bank und dem Ex-Partner ab, bevor Sie etwas ändern.

Rentenverträge bei der Scheidung: der Versorgungsausgleich

Bei der Scheidung werden Anrechte der Altersvorsorge geteilt, die in der Ehezeit entstanden sind. Private Verträge gehören dazu, wenn sie durch Arbeit oder Vermögen aufgebaut wurden, der Vorsorge für Alter oder Invalidität dienen und auf eine Rente gerichtet sind (§ 2 VersAusglG). Zertifizierte Altersvorsorgeverträge wie Riester zählen unabhängig von der Auszahlungsform.

Eine Kapitallebensversicherung ohne Rentenzahlung fällt nicht in den Versorgungsausgleich. Wie sie bei der Scheidung behandelt wird, klärt die Anwältin oder der Anwalt im Vermögensausgleich.

Krankenversicherung nach der Scheidung

Mit der Scheidung endet die Familienversicherung des Ex-Partners. Die Kasse führt ihn danach als freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Wer anderweitig versichert ist, etwa über einen eigenen Job, kann binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten und muss den anderen Schutz nachweisen.

Gemeinsame Kinder bleiben über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann nach der Trennung nichts zu ändern ist

Verträge, die schon vorher nur auf Sie liefen, etwa Berufsunfähigkeit, Unfall oder eine Single-Haftpflicht, bleiben von der Trennung unberührt. Hier genügt der Blick auf Bezugsrechte und Adresse. Die Kosten der Scheidung selbst trägt die Rechtsschutzversicherung in aller Regel nicht.

Schritt für Schritt

  1. Liste aller Verträge anlegen: Wer ist Versicherungsnehmer, wer mitversichert?
  2. Beim Versicherer schriftlich klären, bis wann der ausgezogene Partner mitversichert ist.
  3. Für die neue Wohnung Haftpflicht und Hausrat ab dem Einzugstag abschließen.
  4. Bezugsrechte in Lebens und Rentenverträgen prüfen und ändern.
  5. Nach der Scheidung die eigene Krankenversicherung und den neuen Beitrag klären.

Checkliste

  • Eigene Privathaftpflicht ab dem Auszug
  • Hausrat für die neue Wohnung
  • Versicherungssumme der alten Wohnung angepasst
  • Bezugsrecht in Risikoleben und Kapitalleben geändert
  • Kfz-Vertrag auf den umgeschrieben, der das Auto behält
  • Krankenversicherung nach der Scheidung geklärt

Häufige Fehler

  • Sich auf den Schutz im Vertrag des Ex-Partners verlassen, ohne nachzufragen
  • Das Bezugsrecht in der Lebensversicherung nicht ändern
  • Den Hinweis der Krankenkasse nach der Scheidung liegen lassen und den Beitrag nicht einplanen
  • Private Rentenverträge im Scheidungsverfahren nicht angeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich nach dem Auszug noch in der Haftpflicht meines Partners versichert?

Das regelt das Bedingungswerk des Vertrags, und die Regeln unterscheiden sich.

Lassen Sie es sich schriftlich bestätigen oder schließen Sie ab dem Auszug eine eigene Haftpflicht

ab.

Wer zahlt die gemeinsamen Verträge im Trennungsjahr?

Gegenüber dem Versicherer der Versicherungsnehmer.

Wie Sie die Beiträge untereinander aufteilen, gehört in die Trennungsvereinbarung.

Bekommt mein Ex-Partner meine Lebensversicherung?

Wenn er als Bezugsberechtigter eingetragen ist und Sie das nicht ändern, kann er das Geld bekommen.

Ein widerrufliches Bezugsrecht ändern Sie mit einer Mitteilung an den Versicherer.

Darf ich gemeinsame Verträge wegen der Trennung kündigen?

Ein Sonderkündigungsrecht wegen Trennung kennt das Gesetz nicht.

Es gelten die vereinbarten Fristen, meist zum Ende des Versicherungsjahres.

Was ist mit den Kindern?

In der gesetzlichen Kasse bleiben sie über einen Elternteil familienversichert.

In der Haftpflicht sollten beide Eltern prüfen, ob die Kinder in ihrem Vertrag stehen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Scheidung?

Das Verfahren selbst in aller Regel nicht, meist nur eine Erstberatung.

Mehr dazu auf unserer Seite zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Quellen

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