Welche Versicherungen brauchen wir, wenn wir zusammenziehen?
Wenn Sie zusammenziehen, brauchen Sie meist nur noch eine Hausratversicherung für die gemeins …
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Kurz gesagt
Nach der Hochzeit kann man vor allem Privathaftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz zusammenlegen. Ein Paartarif in der Haftpflicht kostet etwa 60 bis 180 Euro im Jahr, zwei Singleverträge liegen zusammen oft darüber. Welche Versicherungen getrennt bleiben: alles, was an einer Person hängt, also Risikoleben, Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Heirat gibt es im Gesetz nicht.
Richtwerte für die Verträge, die nach der Hochzeit zusammengelegt werden, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht Single, Deckung 10 bis 50 Millionen Euro | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr je Person |
| Privathaftpflicht Paar oder Familie | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Hausrat, 80 Quadratmeter in Dresden | etwa 23 bis 25 Euro im Jahr |
| Hausrat, 80 Quadratmeter in Düsseldorf | etwa 51 bis 54 Euro im Jahr |
| Zwei Singleverträge Haftpflicht gegenüber einem Paartarif | Ersparnis etwa 30 bis 60 Euro im Jahr |
Die Ersparnis im letzten Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.
Ihr Beitrag hängt von Wohnort, Umfang und Selbstbeteiligung ab.
Rechenbeispiel
Beide brachten eine eigene Haftpflicht und eine eigene Hausratversicherung mit. So sieht das Zusammenlegen aus.
| Vorher: zwei Singleverträge Haftpflicht | etwa 120 Euro |
| Vorher: zwei Hausratverträge | etwa 100 Euro |
| Nachher: ein Paartarif Haftpflicht | etwa 70 bis 90 Euro |
| Nachher: eine Hausrat für 80 Quadratmeter | etwa 50 bis 80 Euro |
Rund 50 bis 100 Euro weniger im Jahr, bei gleichem oder besserem Schutz, wenn der behaltene Vertrag die besseren Bedingungen hat.
Zusammenlegen lohnt sich bei Verträgen, die einen Haushalt oder eine Familie absichern. In der Privathaftpflicht deckt ein Paar- oder Familientarif den Ehepartner mit, in der Hausratversicherung zählt ohnehin der gemeinsame Hausrat der Wohnung.
Bei der Rechtsschutzversicherung bieten viele Tarife eine Partner- oder Familienvariante an. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, welche Bausteine beide bisher hatten, etwa Verkehr, Beruf oder Wohnen.
| Vertrag | Nach der Hochzeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Privathaftpflicht | zusammenlegen | Paar- oder Familientarif, älteren Vertrag mit besseren Bedingungen behalten |
| Hausrat | zusammenlegen, wenn Sie zusammenwohnen | Versicherungssumme an die gemeinsame Wohnung anpassen |
| Rechtsschutz | meist zusammenlegen | Bausteine beider Verträge vergleichen |
| Kfz | getrennt je Fahrzeug | Partner als Fahrer eintragen lassen |
| Risikoleben, BU, Unfall | getrennt | Bezugsrecht und Summen prüfen |
| Krankenversicherung | getrennt | Familienversicherung prüfen, wenn ein Partner wenig verdient |
Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung gelten für eine bestimmte Person und lassen sich nach der Hochzeit nicht zusammenlegen. Hier geht es nach der Heirat um etwas anderes: Steht der Ehepartner als Bezugsberechtigter drin, und passt die Summe zur gemeinsamen Planung?
Das Bezugsrecht dürfen Sie im Zweifel ohne Zustimmung des Versicherers ändern (§ 159 VVG). Eine schriftliche Mitteilung an den Versicherer genügt, solange das Bezugsrecht widerruflich ist.
Ein eigenes Sonderkündigungsrecht, nur weil man geheiratet hat, kennt das Versicherungsvertragsgesetz nicht. Fragen Sie trotzdem nach: Ein Versicherer darf einen Vertrag freiwillig aufheben, wenn der Partner nachweislich woanders mitversichert ist. Das ist Kulanz, kein Anspruch.
Sind dieselben Sachen bei zwei Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert, spricht das Gesetz von Mehrfachversicherung (§ 78 VVG). Entstand sie ohne Ihr Wissen oder weil der Versicherungswert gesunken ist, können Sie nach § 79 VVG verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Summe herabgesetzt wird.
Bleibt nur die reguläre Kündigung: Die Frist liegt zwischen einem und drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, bei Verträgen über drei Jahre ist die Kündigung zum Ende des dritten Jahres möglich (§ 11 VVG).
In der gesetzlichen Kasse kann ein Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen beitragsfrei familienversichert werden. Die Grenze liegt bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, bei einem Minijob bei der Minijobgrenze (§ 10 SGB V).
Privat Versicherte haben keine Familienversicherung: Jeder Ehepartner zahlt seinen eigenen Beitrag. Ist ein Partner privat versichert, lohnt vor der Familienplanung ein Blick auf die Regeln für Kinder.
Hat einer von Ihnen einen alten Vertrag mit besonders guten Bedingungen oder einen Beitrag, der weit unter heutigen Tarifen liegt, kann es klüger sein, diesen zu behalten und nur den Partner einzuschließen. Wohnen Sie nach der Heirat noch getrennt, braucht jede Wohnung ihre eigene Hausratversicherung.
Fragen und Antworten
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht.
Melden sollten Sie den neuen Namen, eine neue Adresse und jede Änderung,
die den Umfang betrifft, etwa den Wechsel in einen Paartarif.
Ein Sonderkündigungsrecht wegen Heirat gibt es nicht.
Eine Aufhebung aus Kulanz können Sie erfragen, wenn der Partner woanders mitversichert ist.
Sonst gilt die reguläre Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres.
Der mit den besseren Bedingungen, nicht automatisch der billigere.
Ältere Verträge haben manchmal niedrigere Summen oder fehlende Bausteine.
Nein, jedes Fahrzeug hat einen eigenen Vertrag.
Sie können den Partner aber als Fahrer eintragen lassen.
Nicht unbedingt.
Zwei eigene Verträge mit dem Partner als Bezugsberechtigtem sind oft flexibler,
besonders falls sich später etwas ändert.
Ja, Paar- und Familientarife schließen eingetragene Lebenspartner in der Regel ein,
und die Familienversicherung der Kasse nennt Ehegatten und Lebenspartner gleich.
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