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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen kann man nach der Hochzeit zusammenlegen?

Kurz gesagt

Nach der Hochzeit kann man vor allem Privathaftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz zusammenlegen. Ein Paartarif in der Haftpflicht kostet etwa 60 bis 180 Euro im Jahr, zwei Singleverträge liegen zusammen oft darüber. Welche Versicherungen getrennt bleiben: alles, was an einer Person hängt, also Risikoleben, Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Heirat gibt es im Gesetz nicht.

Welche Versicherungen kann man nach der Hochzeit zusammenlegen?

Was es kostet

Richtwerte für die Verträge, die nach der Hochzeit zusammengelegt werden, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht Single, Deckung 10 bis 50 Millionen Euroetwa 40 bis 120 Euro im Jahr je Person
Privathaftpflicht Paar oder Familieetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Hausrat, 80 Quadratmeter in Dresdenetwa 23 bis 25 Euro im Jahr
Hausrat, 80 Quadratmeter in Düsseldorfetwa 51 bis 54 Euro im Jahr
Zwei Singleverträge Haftpflicht gegenüber einem PaartarifErsparnis etwa 30 bis 60 Euro im Jahr

Die Ersparnis im letzten Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.

Ihr Beitrag hängt von Wohnort, Umfang und Selbstbeteiligung ab.

Rechenbeispiel

Frisch verheiratetes Paar, gemeinsame Wohnung mit 80 Quadratmetern

Beide brachten eine eigene Haftpflicht und eine eigene Hausratversicherung mit. So sieht das Zusammenlegen aus.

Vorher: zwei Singleverträge Haftpflichtetwa 120 Euro
Vorher: zwei Hausratverträgeetwa 100 Euro
Nachher: ein Paartarif Haftpflichtetwa 70 bis 90 Euro
Nachher: eine Hausrat für 80 Quadratmeteretwa 50 bis 80 Euro

Rund 50 bis 100 Euro weniger im Jahr, bei gleichem oder besserem Schutz, wenn der behaltene Vertrag die besseren Bedingungen hat.

Was sich nach der Hochzeit zusammenlegen lässt

Zusammenlegen lohnt sich bei Verträgen, die einen Haushalt oder eine Familie absichern. In der Privathaftpflicht deckt ein Paar- oder Familientarif den Ehepartner mit, in der Hausratversicherung zählt ohnehin der gemeinsame Hausrat der Wohnung.

Bei der Rechtsschutzversicherung bieten viele Tarife eine Partner- oder Familienvariante an. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, welche Bausteine beide bisher hatten, etwa Verkehr, Beruf oder Wohnen.

VertragNach der HochzeitHinweis
PrivathaftpflichtzusammenlegenPaar- oder Familientarif, älteren Vertrag mit besseren Bedingungen behalten
Hausratzusammenlegen, wenn Sie zusammenwohnenVersicherungssumme an die gemeinsame Wohnung anpassen
Rechtsschutzmeist zusammenlegenBausteine beider Verträge vergleichen
Kfzgetrennt je FahrzeugPartner als Fahrer eintragen lassen
Risikoleben, BU, UnfallgetrenntBezugsrecht und Summen prüfen
KrankenversicherunggetrenntFamilienversicherung prüfen, wenn ein Partner wenig verdient

Was nach der Heirat getrennt bleibt

Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung gelten für eine bestimmte Person und lassen sich nach der Hochzeit nicht zusammenlegen. Hier geht es nach der Heirat um etwas anderes: Steht der Ehepartner als Bezugsberechtigter drin, und passt die Summe zur gemeinsamen Planung?

Das Bezugsrecht dürfen Sie im Zweifel ohne Zustimmung des Versicherers ändern (§ 159 VVG). Eine schriftliche Mitteilung an den Versicherer genügt, solange das Bezugsrecht widerruflich ist.

Doppelte Verträge beenden: was das Gesetz hergibt

Ein eigenes Sonderkündigungsrecht, nur weil man geheiratet hat, kennt das Versicherungsvertragsgesetz nicht. Fragen Sie trotzdem nach: Ein Versicherer darf einen Vertrag freiwillig aufheben, wenn der Partner nachweislich woanders mitversichert ist. Das ist Kulanz, kein Anspruch.

Sind dieselben Sachen bei zwei Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert, spricht das Gesetz von Mehrfachversicherung (§ 78 VVG). Entstand sie ohne Ihr Wissen oder weil der Versicherungswert gesunken ist, können Sie nach § 79 VVG verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Summe herabgesetzt wird.

Bleibt nur die reguläre Kündigung: Die Frist liegt zwischen einem und drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, bei Verträgen über drei Jahre ist die Kündigung zum Ende des dritten Jahres möglich (§ 11 VVG).

Krankenversicherung nach der Hochzeit

In der gesetzlichen Kasse kann ein Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen beitragsfrei familienversichert werden. Die Grenze liegt bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, bei einem Minijob bei der Minijobgrenze (§ 10 SGB V).

Privat Versicherte haben keine Familienversicherung: Jeder Ehepartner zahlt seinen eigenen Beitrag. Ist ein Partner privat versichert, lohnt vor der Familienplanung ein Blick auf die Regeln für Kinder.

Wann Zusammenlegen nach der Hochzeit nicht passt

Hat einer von Ihnen einen alten Vertrag mit besonders guten Bedingungen oder einen Beitrag, der weit unter heutigen Tarifen liegt, kann es klüger sein, diesen zu behalten und nur den Partner einzuschließen. Wohnen Sie nach der Heirat noch getrennt, braucht jede Wohnung ihre eigene Hausratversicherung.

Schritt für Schritt

  1. Alle Verträge beider Partner auf einen Tisch legen.
  2. Je Sparte den Vertrag mit den besseren Bedingungen auswählen.
  3. Diesen Vertrag auf Paar- oder Familientarif umstellen lassen.
  4. Erst wenn die Umstellung schriftlich bestätigt ist, den zweiten Vertrag aufheben lassen oder kündigen.
  5. Namen, Adresse und Bezugsrechte in Leben, BU und Unfall aktualisieren.

Checkliste

  • Haftpflicht: Partner ausdrücklich mitversichert
  • Hausrat: Summe passt zur gemeinsamen Wohnung
  • Rechtsschutz: benötigte Bausteine beider Partner enthalten
  • Risikoleben: Bezugsrecht auf den Ehepartner gesetzt
  • Krankenkasse: Familienversicherung geprüft
  • Kfz: Partner als Fahrer eingetragen

Häufige Fehler

  • Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue Partnerschutz bestätigt ist
  • Den Vertrag mit dem günstigeren Beitrag behalten, obwohl der andere bessere Bedingungen hat
  • Bezugsrechte in Lebensversicherungen nach der Heirat vergessen
  • Von einem Sonderkündigungsrecht wegen Heirat ausgehen, das es nicht gibt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Heirat meiner Versicherung melden?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht.

Melden sollten Sie den neuen Namen, eine neue Adresse und jede Änderung,

die den Umfang betrifft, etwa den Wechsel in einen Paartarif.

Kann ich nach der Hochzeit sofort kündigen?

Ein Sonderkündigungsrecht wegen Heirat gibt es nicht.

Eine Aufhebung aus Kulanz können Sie erfragen, wenn der Partner woanders mitversichert ist.

Sonst gilt die reguläre Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres.

Welcher Vertrag soll bleiben?

Der mit den besseren Bedingungen, nicht automatisch der billigere.

Ältere Verträge haben manchmal niedrigere Summen oder fehlende Bausteine.

Können wir die Kfz-Versicherung zusammenlegen?

Nein, jedes Fahrzeug hat einen eigenen Vertrag.

Sie können den Partner aber als Fahrer eintragen lassen.

Brauchen wir eine gemeinsame Risikolebensversicherung?

Nicht unbedingt.

Zwei eigene Verträge mit dem Partner als Bezugsberechtigtem sind oft flexibler,

besonders falls sich später etwas ändert.

Gilt das auch für eingetragene Lebenspartner?

Ja, Paar- und Familientarife schließen eingetragene Lebenspartner in der Regel ein,

und die Familienversicherung der Kasse nennt Ehegatten und Lebenspartner gleich.

Quellen

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