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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen wir, wenn wir zusammenziehen?

Kurz gesagt

Wenn Sie zusammenziehen, brauchen Sie meist nur noch eine Hausratversicherung für die gemeinsame Wohnung und eine Privathaftpflicht im Paartarif für etwa 60 bis 180 Euro im Jahr statt zweimal 40 bis 120 Euro. Unverheiratete Partner sind nur mitversichert, wenn der Tarif Lebensgefährten einschließt, oft mit Namen im Vertrag und gemeinsamem Wohnsitz.

Welche Versicherungen brauchen wir, wenn wir zusammenziehen?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Testergebnissen.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht, zwei Singletarifeetwa 80 bis 240 Euro im Jahr zusammen
Privathaftpflicht, ein Paar- oder Familientarifetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Hausrat, 75 Quadratmeter, mittlere Tarifzoneetwa 90 bis 120 Euro im Jahr
Risikoleben, 35 Jahre, 250.000 Euro, je Personab etwa 20 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Der Wert für zwei Singletarife ist aus der Einzelspanne gerechnet.

Ihr Beitrag hängt von Wohnort, Umfang und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar, beide 30, zieht in 70 Quadratmeter

Beide hatten eine eigene Wohnung mit Hausrat und Singletarif in der Haftpflicht.

Versicherungssumme Hausrat (70 × 650 Euro)45.500 Euro
Haftpflicht vorher, zwei Singletarifeetwa 80 bis 240 Euro
Haftpflicht nachher, ein Paartarifetwa 60 bis 180 Euro
Zweiter Hausratvertragentfällt zum Ablauf

Die Haftpflicht wird um etwa 20 bis 60 Euro im Jahr günstiger, und ein ganzer Hausratbeitrag fällt weg.

Hausrat: aus zwei Verträgen wird einer

Ziehen Sie in eine gemeinsame Wohnung, genügt eine Hausratversicherung für alle Sachen beider Partner. Die Versicherungssumme muss zur neuen Wohnfläche und zu den zusammengelegten Möbeln passen; viele Versicherer rechnen mit 650 Euro je Quadratmeter.

Den zweiten Vertrag beenden Sie zum Ablauf mit der Frist aus dem Vertrag. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Zusammenziehens gibt es nicht. Wussten Sie beim Abschluss nichts von der Doppelung, können Sie nach § 79 VVG verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Summe herabgesetzt wird.

Haftpflicht: wann der Partner mitversichert ist

Ehe und eingetragene Lebenspartner sind im Paar- oder Familientarif automatisch dabei. Bei unverheirateten Paaren verlangen viele Versicherer, dass beide am selben Wohnsitz gemeldet sind und der Partner namentlich im Vertrag steht. Fehlt der Name, kann der Schutz im Schadenfall strittig werden.

Wichtig fürs Zusammenziehen: Schäden, die Sie sich gegenseitig zufügen, zahlt die gemeinsame Haftpflicht nicht, weil Mitversicherte untereinander keine Dritten sind. Für Ihre eigenen Sachen ist die Hausrat da, soweit der Schaden dort versichert ist.

Was beim Zusammenziehen getrennt bleibt

Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung gehören zur Person und lassen sich nicht zusammenlegen. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der Krankenkasse gibt es nur für Ehe und eingetragene Partnerschaft. Fährt der Partner Ihr Auto regelmäßig, tragen Sie ihn als Fahrer in der Kfz-Versicherung ein.

VersicherungGemeinsam möglich?Hinweis
HausratjaSumme an gemeinsame Wohnung anpassen
Privathaftpflichtja, im Paar- oder Familientarifohne Trauschein Partner namentlich eintragen
Rechtsschutzmeist ja, als PaartarifMietrecht für die gemeinsame Wohnung prüfen
Kfznein, je FahrzeugPartner als Fahrer eintragen
Krankenversicherungnein, ohne Ehejeder bleibt in seiner Kasse
Risikoleben und Berufsunfähigkeitneinjeder sichert sich selbst ab

Füreinander vorsorgen ohne Trauschein

Unverheiratete Partner haben beim Erbe einen Freibetrag von nur 20.000 Euro, Ehe und eingetragene Partner 500.000 Euro. Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder das Leben des anderen versichert und selbst zahlt, hält die Auszahlung frei von Erbschaftsteuer.

Brauchen Sie das beim Zusammenziehen schon? Nur wenn einer vom Einkommen des anderen abhängt, etwa bei gemeinsamem Kredit oder Kindern. Für ein Paar ohne gemeinsame Verpflichtungen reicht zunächst die Zusammenlegung von Hausrat und Haftpflicht.

Schritt für Schritt

  1. Alle bestehenden Verträge beider Partner mit Ablaufdatum auflisten.
  2. Den Hausratvertrag mit dem besseren Schutz behalten und die neue Adresse und Wohnfläche melden.
  3. Den Partner in der Haftpflicht namentlich eintragen lassen, auch wenn der Tarif Lebensgefährten nennt.
  4. Den zweiten Vertrag schriftlich zum Ablauf kündigen, erst wenn der gemeinsame Schutz bestätigt ist.
  5. Beim Kfz-Versicherer den Partner als Fahrer angeben.

Checkliste

  • Hausrat für die gemeinsame Adresse mit passender Summe
  • Partner in der Haftpflicht namentlich genannt
  • Gemeinsamer Wohnsitz bei beiden gemeldet
  • Doppelte Verträge zum Ablauf gekündigt
  • Bezugsrechte in Lebensversicherungen auf den Partner geprüft

Häufige Fehler

  • Den eigenen Vertrag kündigen, bevor der Partner im gemeinsamen Vertrag eingetragen ist
  • Die Hausratsumme nach dem Zusammenlegen der Möbel nicht erhöhen
  • Annehmen, ohne Trauschein sei der Partner in der Haftpflicht immer mitversichert

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Welche Versicherungen brauchen wir, wenn wir zusammenziehen und nicht verheiratet sind?

Dieselben wie Verheiratete: eine Hausrat und eine Haftpflicht im Paartarif.

Achten Sie darauf, dass der Partner namentlich im Vertrag steht.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim Zusammenziehen?

Nein.

Den doppelten Vertrag kündigen Sie zum Ablauf.

Wussten Sie beim Abschluss nichts von der Doppelung, hilft § 79 VVG.

Wer sollte Versicherungsnehmer sein?

Der Partner mit dem besseren und neueren Vertrag.

Nach einer Trennung bleibt der Vertrag beim Versicherungsnehmer,

der andere braucht dann einen eigenen.

Sind Schäden zwischen uns versichert?

In der Haftpflicht nicht, Mitversicherte sind untereinander keine Dritten.

Eigene Sachen schützt die Hausrat bei Brand, Wasser oder Einbruch.

Können wir die Krankenversicherung zusammenlegen?

Nein.

Die beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur für Ehe und eingetragene Partnerschaft,

und auch dann nur bei geringem eigenem Einkommen.

Quellen

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