Welche Versicherungen kann man nach der Hochzeit zusammenlegen?
Nach der Hochzeit kann man vor allem Privathaftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz zusammenlege …
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Kurz gesagt
Wenn Sie zusammenziehen, brauchen Sie meist nur noch eine Hausratversicherung für die gemeinsame Wohnung und eine Privathaftpflicht im Paartarif für etwa 60 bis 180 Euro im Jahr statt zweimal 40 bis 120 Euro. Unverheiratete Partner sind nur mitversichert, wenn der Tarif Lebensgefährten einschließt, oft mit Namen im Vertrag und gemeinsamem Wohnsitz.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Testergebnissen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht, zwei Singletarife | etwa 80 bis 240 Euro im Jahr zusammen |
| Privathaftpflicht, ein Paar- oder Familientarif | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Hausrat, 75 Quadratmeter, mittlere Tarifzone | etwa 90 bis 120 Euro im Jahr |
| Risikoleben, 35 Jahre, 250.000 Euro, je Person | ab etwa 20 Euro im Monat |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Der Wert für zwei Singletarife ist aus der Einzelspanne gerechnet.
Ihr Beitrag hängt von Wohnort, Umfang und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Beide hatten eine eigene Wohnung mit Hausrat und Singletarif in der Haftpflicht.
| Versicherungssumme Hausrat (70 × 650 Euro) | 45.500 Euro |
| Haftpflicht vorher, zwei Singletarife | etwa 80 bis 240 Euro |
| Haftpflicht nachher, ein Paartarif | etwa 60 bis 180 Euro |
| Zweiter Hausratvertrag | entfällt zum Ablauf |
Die Haftpflicht wird um etwa 20 bis 60 Euro im Jahr günstiger, und ein ganzer Hausratbeitrag fällt weg.
Ziehen Sie in eine gemeinsame Wohnung, genügt eine Hausratversicherung für alle Sachen beider Partner. Die Versicherungssumme muss zur neuen Wohnfläche und zu den zusammengelegten Möbeln passen; viele Versicherer rechnen mit 650 Euro je Quadratmeter.
Den zweiten Vertrag beenden Sie zum Ablauf mit der Frist aus dem Vertrag. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Zusammenziehens gibt es nicht. Wussten Sie beim Abschluss nichts von der Doppelung, können Sie nach § 79 VVG verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Summe herabgesetzt wird.
Ehe und eingetragene Lebenspartner sind im Paar- oder Familientarif automatisch dabei. Bei unverheirateten Paaren verlangen viele Versicherer, dass beide am selben Wohnsitz gemeldet sind und der Partner namentlich im Vertrag steht. Fehlt der Name, kann der Schutz im Schadenfall strittig werden.
Wichtig fürs Zusammenziehen: Schäden, die Sie sich gegenseitig zufügen, zahlt die gemeinsame Haftpflicht nicht, weil Mitversicherte untereinander keine Dritten sind. Für Ihre eigenen Sachen ist die Hausrat da, soweit der Schaden dort versichert ist.
Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung gehören zur Person und lassen sich nicht zusammenlegen. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der Krankenkasse gibt es nur für Ehe und eingetragene Partnerschaft. Fährt der Partner Ihr Auto regelmäßig, tragen Sie ihn als Fahrer in der Kfz-Versicherung ein.
| Versicherung | Gemeinsam möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| Hausrat | ja | Summe an gemeinsame Wohnung anpassen |
| Privathaftpflicht | ja, im Paar- oder Familientarif | ohne Trauschein Partner namentlich eintragen |
| Rechtsschutz | meist ja, als Paartarif | Mietrecht für die gemeinsame Wohnung prüfen |
| Kfz | nein, je Fahrzeug | Partner als Fahrer eintragen |
| Krankenversicherung | nein, ohne Ehe | jeder bleibt in seiner Kasse |
| Risikoleben und Berufsunfähigkeit | nein | jeder sichert sich selbst ab |
Unverheiratete Partner haben beim Erbe einen Freibetrag von nur 20.000 Euro, Ehe und eingetragene Partner 500.000 Euro. Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder das Leben des anderen versichert und selbst zahlt, hält die Auszahlung frei von Erbschaftsteuer.
Brauchen Sie das beim Zusammenziehen schon? Nur wenn einer vom Einkommen des anderen abhängt, etwa bei gemeinsamem Kredit oder Kindern. Für ein Paar ohne gemeinsame Verpflichtungen reicht zunächst die Zusammenlegung von Hausrat und Haftpflicht.
Fragen und Antworten
Dieselben wie Verheiratete: eine Hausrat und eine Haftpflicht im Paartarif.
Achten Sie darauf, dass der Partner namentlich im Vertrag steht.
Nein.
Den doppelten Vertrag kündigen Sie zum Ablauf.
Wussten Sie beim Abschluss nichts von der Doppelung, hilft § 79 VVG.
Der Partner mit dem besseren und neueren Vertrag.
Nach einer Trennung bleibt der Vertrag beim Versicherungsnehmer,
der andere braucht dann einen eigenen.
In der Haftpflicht nicht, Mitversicherte sind untereinander keine Dritten.
Eigene Sachen schützt die Hausrat bei Brand, Wasser oder Einbruch.
Nein.
Die beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur für Ehe und eingetragene Partnerschaft,
und auch dann nur bei geringem eigenem Einkommen.
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